Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.04.2019 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-03-07 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Logwin AG Grevenmacher Einladung zur ordentlichen und einer außerordentlichen Hauptversammlung der Logwin AG am 10. April 2019 *Logwin AG* *Aktiengesellschaft* Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, ZIR Potaschberg, 5, an de Längten R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 Mitteilung an alle Aktionäre Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. April 2019 um 10.00 Uhr und eine Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. April 2019 im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im Novotel Luxembourg Kirchberg, 6, Rue du Fort Niedergrünewald, L-2226 Luxemburg, stattfinden wird. *Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 der Logwin AG* 1| *Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* 2| *Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* 3| *Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur d'entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* 4| *Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Jahr 2018 zu genehmigen. 5| *Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 69.160.996 EUR wie folgt zu verwenden: Zuführung eines Betrages von 2.010.396 EUR in die gesetzliche Rücklage Zuführung in das Agio: 67.150.600 EUR 6| *Verrechnung der Sonstigen Rücklagen in das Agio* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Sonstigen Rücklagen in Höhe von EUR 44.973.729 dem Agio zuzuführen. 7| *Ausschüttung der Logwin AG an die Aktionäre* Der Verwaltungsrat schlägt vor, an die Aktionäre eine Ausschüttung von 3,50 EUR je Aktie vorzunehmen. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der ausschüttungsberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 3,50 je berechtigter Aktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Ausschüttung unterbreitet. 8| *Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2018 beendeten Geschäftsjahres* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2018 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen. 9| *Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - Statutarische Ernennung:* *Bestellung von* a. *Herrn Dr. Antonius Wagner* b. *Herrn Sebastian Esser* c. *Herrn Dr. Michael Kemmer* d. *Herrn Philippe Prussen* *zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2020.* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Dr. Wagner, Esser, Dr. Kemmer und Prussen zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2020 zu bestellen. 10| *Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in L-1855 Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John F. Kennedy, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 11| *Rückkauf eigener Aktien* Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu ermächtigen, bis zum 10. April 2024 bis zu 288.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft zu allen rechtlich zulässigen Zwecken für die Gesellschaft zu erwerben. Dies entspricht rund 10 % des Grundkapitals. Die Ermächtigung kann in diesem Umfang einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise und zu mehreren rechtlich zulässigen Zwecken ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Verwaltungsrats (i) über die Börse oder (ii) im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots und zu einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), der den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem (oder in dessen Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, während der letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb oder ggf. vor der Bekanntgabe des öffentlichen Kaufangebots um nicht mehr als 30 % überschreitet und den rechnerischen Nennwert der Aktie nicht unterschreitet. 12| *Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 120.000 EUR festzusetzen. *Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Logwin AG* 1 *Verlängerung der Genehmigung an den | Verwaltungsrat, für eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung, welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals beschließt (nämlich am 10. April 2019), und endend am fünften (5) Jahrestag nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Luxemburger * _Recueil électronique des sociétés et associations_ *(Luxemburger Handelsblatt), das gezeichnete Aktienkapital ganz oder teilweise unter Berücksichtigung der in der Satzung der Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im Rahmen des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Ermächtigung des Verwaltungsrats für eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung, welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals beschließt (nämlich am 10. April 2019), und endend am fünften (5) Jahrestag nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Luxemburger _Recueil électronique des sociétés et associations_ (Luxemburger Handelsblatt) zu verlängern, das gezeichnete Aktienkapital ganz oder teilweise unter Berücksichtigung der in der Satzung der Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im Rahmen des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. 2 *Änderung von Artikel 5 (3) der Satzung | der Gesellschaft im Einklang mit dem Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung* Der Verwaltungsrat schlägt vor, Artikel 5 (3) der Satzung folgenden Wortlaut zu geben: '(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, für eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals beschlossen hat (nämlich am 10. April 2019) und endend am fünften (5) Jahrestag nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Luxemburger Recueil électronique des sociétés et associations (Luxemburger Handelsblatt), das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien ohne Nennwert mit oder ohne Agio ("prime d'émission") gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um 1.509.105 (eine Million fünfhundertundneuntausend einhundertundfünf) Aktien zu erhöhen. _Bei solchen Kapitalerhöhungen besteht kein Bezugsrecht zu Gunsten der Aktionäre. Falls Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen von Absatz 5._' 3 *Streichung von Absatz (9) des Artikel 5 der | Satzung der Gesellschaft* Der Verwaltungsrat schlägt vor, Absatz (9) des Artikel 5 der Satzung der Gesellschaft zu streichen: '(9) _Während der Periode vom 12. April 2017 bis zum 07. Juni 2017 ist jede Aktie der Gesellschaft in 50 Bruchteile an Aktien eingeteilt. Am Tag, der diesem Stichtag folgt, gibt es nur mehr ganze ungeteilte Aktien. Dementsprechend entfällt dann dieser Absatz von Artikel
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 07, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)