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Bundesregierung plant Einführung elektronischer Wertpapiere

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat in einem Eckpunktepapier die Einführung elektronischer Wertpapiere und die Regulierung der Emission von bestimmten Arten von Krypto-Token vorgeschlagen. "Ziel ist es, Deutschland als einen der führenden Digitalisierungs- und Fintech-Standorte zu stärken", erklärte das Bundesfinanzministerium zu den gemeinsam mit dem Justizministerium ausgearbeiteten "Eckpunkten für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token".

Damit will die Regierung den Angaben zufolge "einen breiten gesellschaftlichen Diskurs zu den darin geplanten regulatorischen Maßnahmen anstoßen". Geplant sind Diskussionen im Bundestag und ein öffentliches Konsultationsverfahren mit Verbänden. Der Koalitionsvertrag sehe vor, die Rolle Deutschlands als einen der führenden Digitalisierungs- und Fintech-Standorte zu stärken sowie eine Blockchain-Strategie zu entwickeln. "Mit dem Eckpunktepapier soll ein Beitrag geleistet werden, diese Ziele zu erreichen", hieß es.

"Nach Durchführung und Auswertung der öffentlichen Konsultation dieses Eckpunktepapiers ist die Erstellung eines Referentenentwurfs geplant, der die Rückmeldungen zu diesen Papier und den darin vorgeschlagenen Handlungsoptionen entsprechend berücksichtigt", erklärten die Ministerien in dem Eckpunktepapier, in das Dow Jones Newswires Einblick hatte.

Konkret soll den Plänen zufolge das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere geöffnet werden. Die derzeit zwingende Vorgabe der urkundlichen Verkörperung von Wertpapieren, also Papierform, solle nicht mehr uneingeschränkt gelten. Die Regulierung elektronischer Wertpapiere solle vielmehr technologieneutral erfolgen - elektronische Wertpapiere sollten auch auf einer Blockchain/Distributed Ledger Technologie (DLT) ausgegeben werden können.

Emission von Krypto-Token könnte reguliert werden 
 

Die vorgesehene Öffnung soll sich nach den Plänen zunächst auf elektronische Schuldverschreibungen beschränken. Die Einführung der elektronischen Aktie soll erst in einem zweiten späteren Schritt geprüft werden. Der Regelungsaufwand, der dazu notwendig wäre, stünde einer zeitnahen Einführung des elektronischen Wertpapiers entgegen, hieß es.

In dem Eckpunktepapier wird zudem eine Regulierung des öffentlichen Angebotes, also der Emission, von Krypto-Token zur Diskussion gestellt. Mit solchen digitalen Werteinheiten, die auf einer Blockchain auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden können, könnten verschiedenste Rechte verbunden sein, wurde betont.

Im Rahmen der Emission von Krypto-Token (Initial Coin Offering - ICO) seien in den vergangenen Jahren in erheblichen Umfang Utility-Token angeboten worden, die in der Regel keine Wertpapiere, Vermögensanlagen oder andere Finanzinstrumente seien. Damit unterfalle das öffentliche Angebot dieser Token - anders als eine zukünftige Emission elektronischer Schuldverschreibungen - nicht den bestehenden kapitalmarktrechtlichen Vorschriften. Gleichwohl berge die Investition in Utility-Token Risiken für Anleger, hieß es zur Begründung für die zur Diskussion gestellte Regulierung.

"Als Brückenlösung könnte bis zur Schaffung eines europäischen Regulierungsregimes das öffentliche Angebot von Utility-Token national reguliert werden", erklärten die Ministerien in dem Papier. Dazu könne gesetzlich bestimmt werden, dass ein öffentliches Angebot von Utility-Token erst erfolgen dürfe, wenn der Anbieter zuvor ein Informationsblatt veröffentlicht habe, dessen Inhalte gesetzlich festgelegt seien und dessen Veröffentlichung von der Finanzaufsicht Bafin gestattet werden müsse.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/apo

(END) Dow Jones Newswires

March 08, 2019 06:52 ET (11:52 GMT)

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