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DGAP-HV: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2019 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 10.05.2019 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-11 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Drägerwerk AG & Co. KGaA Lübeck ISIN DE0005550602 und 
ISIN DE0005550636 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 10. 
Mai 2019, 10:00 Uhr, in der Lübecker Musik- und 
Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. 
   KGaA zum 31. Dezember 2018, des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten 
   Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. 
   KGaA und den Konzern, des erläuternden 
   Berichtes der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Berichtes des 
   Aufsichtsrates sowie des Berichtes des 
   Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung 
   über die Feststellung des Jahresabschlusses 
   der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 
   2018 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss der Drägerwerk AG & Co. KGaA 
   zum 31. Dezember 2018 in der vorgelegten 
   Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 
   536.229.638,33 ausweist, festzustellen. 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.draeger.com/hv 
 
   eingesehen werden. Gleiches gilt für den 
   Vorschlag der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in 
   der Hauptversammlung am 10. Mai 2019 
   zugänglich sein und mündlich erläutert 
   werden. 
 
   Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses nach § 286 
   Abs. 1 Satz 1 AktG ist keine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung zu Punkt 1 der 
   Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat 
   den Konzernabschluss nach § 171 AktG 
   gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen 
   nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung 
   über die Billigung des Konzernabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
   Über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss 
   gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA* 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 
   beträgt EUR 536.229.638,33. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, diesen 
   Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 
 
   EUR 0,19 je dividendenberechtigter 
            Vorzugsaktie 
            - insgesamt EUR 1.444.000,00 
   EUR 0,13 je dividendenberechtigter 
            Stammaktie 
            - insgesamt EUR 1.320.800,00 
 
   Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 
   533.464.838,33 wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   Vorstehendem Beschlussvorschlag über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns liegt ein in 
   7.600.000 dividendenberechtigte Vorzugsaktien 
   (ISIN DE0005550636) und 10.160.000 
   dividendenberechtigte Stammaktien (ISIN 
   DE0005550602) eingeteiltes Grundkapital 
   zugrunde. 
 
   Die Dividende ist am 15. Mai 2019 zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   der persönlich haftenden Gesellschafterin* 
 
   Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die 
   Hauptversammlung einer börsennotierten 
   Gesellschaft über die Billigung des Systems 
   zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließen. Übertragen auf die 
   besondere Organstruktur der Drägerwerk AG & 
   Co. KGaA, deren Leitung und Geschäftsführung 
   der persönlich haftenden Gesellschafterin 
   Drägerwerk Verwaltungs AG obliegt, bezieht 
   sich die Beschlussfassung auf das System der 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin 
   Drägerwerk Verwaltungs AG. 
 
   Das System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder der Drägerwerk 
   Verwaltungs AG wurde der Hauptversammlung 
   zuletzt am 30. April 2015 vorgelegt und von 
   ihr mit großer Mehrheit gebilligt. Mit 
   Wirkung ab 01. Januar 2019 hat der 
   Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG 
   das Vergütungssystem im Hinblick auf die 
   variable Vergütung angepasst. Das ab dem 01. 
   Januar 2019 geltende Vergütungssystem soll 
   der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt 
   werden. 
 
   Zusätzlich zur Vergütung und dem 
   Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder für 
   das Geschäftsjahr 2018 wird auch das ab dem 
   01. Januar 2019 geltende geänderte 
   Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der 
   Drägerwerk Verwaltungs AG im 
   Vergütungsbericht dargestellt, der als Teil 
   des Corporate Governance Berichts der 
   Gesellschaft auf den Seiten 62 ff. des 
   Geschäftsberichts zum Geschäftsjahr 2018 
   abgedruckt ist. Dieses ab dem 01. Januar 2019 
   geltende geänderte Vergütungssystem ist 
   Gegenstand des nachfolgenden 
   Beschlussvorschlags. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, das ab dem 01. 
   Januar 2019 geltende geänderte System zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin 
   Drägerwerk Verwaltungs AG zu billigen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für eine 
   gegebenenfalls erfolgende prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und 
   der Quartalsfinanzberichte* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls 
   erfolgende prüferische Durchsicht der 
   verkürzten Abschlüsse und der 
   Zwischenlageberichte des 
   Halbjahresfinanzberichtes und etwaiger 
   zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 
   WpHG für das Geschäftsjahr 2019 und für das 
   Geschäftsjahr 2020, soweit sie vor der 
   Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2020 
   aufgestellt werden, zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung und Präferenz des 
   Prüfungsausschusses. Auf der Grundlage eines 
   gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
   zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission ('Abschlussprüfungsverordnung') 
   durchgeführten Auswahlverfahrens hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, 
   der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder 
   die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
   oder die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. Dabei hat der 
   Prüfungsausschuss seine Präferenz für die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt 
   und begründet. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
   insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 
   Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung 
   auferlegt wurde. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechtes* 
 
Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes, 
Vorzugsaktionäre vorbehaltlich § 34 Abs. 5 der Satzung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
eines etwaigen Stimmrechtes sind jedoch nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an 

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March 11, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

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