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DGAP-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 10.05.2019 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-11 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Drägerwerk AG & Co. KGaA Lübeck ISIN DE0005550602 und
ISIN DE0005550636 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 10.
Mai 2019, 10:00 Uhr, in der Lübecker Musik- und
Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co.
KGaA zum 31. Dezember 2018, des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten
Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co.
KGaA und den Konzern, des erläuternden
Berichtes der persönlich haftenden
Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Berichtes des
Aufsichtsrates sowie des Berichtes des
Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung
über die Feststellung des Jahresabschlusses
der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember
2018
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der Drägerwerk AG & Co. KGaA
zum 31. Dezember 2018 in der vorgelegten
Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR
536.229.638,33 ausweist, festzustellen.
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.draeger.com/hv
eingesehen werden. Gleiches gilt für den
Vorschlag der persönlich haftenden
Gesellschafterin für die Verwendung des
Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung am 10. Mai 2019
zugänglich sein und mündlich erläutert
werden.
Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses nach § 286
Abs. 1 Satz 1 AktG ist keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu Punkt 1 der
Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat
den Konzernabschluss nach § 171 AktG
gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen
nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung
über die Billigung des Konzernabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.
Über die Verwendung des Bilanzgewinns
wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss
gefasst.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA*
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018
beträgt EUR 536.229.638,33.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, diesen
Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von
EUR 0,19 je dividendenberechtigter
Vorzugsaktie
- insgesamt EUR 1.444.000,00
EUR 0,13 je dividendenberechtigter
Stammaktie
- insgesamt EUR 1.320.800,00
Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR
533.464.838,33 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Vorstehendem Beschlussvorschlag über die
Verwendung des Bilanzgewinns liegt ein in
7.600.000 dividendenberechtigte Vorzugsaktien
(ISIN DE0005550636) und 10.160.000
dividendenberechtigte Stammaktien (ISIN
DE0005550602) eingeteiltes Grundkapital
zugrunde.
Die Dividende ist am 15. Mai 2019 zahlbar.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
der persönlich haftenden Gesellschafterin*
Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die
Hauptversammlung einer börsennotierten
Gesellschaft über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
beschließen. Übertragen auf die
besondere Organstruktur der Drägerwerk AG &
Co. KGaA, deren Leitung und Geschäftsführung
der persönlich haftenden Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG obliegt, bezieht
sich die Beschlussfassung auf das System der
Vergütung der Vorstandsmitglieder der
persönlich haftenden Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG.
Das System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder der Drägerwerk
Verwaltungs AG wurde der Hauptversammlung
zuletzt am 30. April 2015 vorgelegt und von
ihr mit großer Mehrheit gebilligt. Mit
Wirkung ab 01. Januar 2019 hat der
Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG
das Vergütungssystem im Hinblick auf die
variable Vergütung angepasst. Das ab dem 01.
Januar 2019 geltende Vergütungssystem soll
der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt
werden.
Zusätzlich zur Vergütung und dem
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder für
das Geschäftsjahr 2018 wird auch das ab dem
01. Januar 2019 geltende geänderte
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der
Drägerwerk Verwaltungs AG im
Vergütungsbericht dargestellt, der als Teil
des Corporate Governance Berichts der
Gesellschaft auf den Seiten 62 ff. des
Geschäftsberichts zum Geschäftsjahr 2018
abgedruckt ist. Dieses ab dem 01. Januar 2019
geltende geänderte Vergütungssystem ist
Gegenstand des nachfolgenden
Beschlussvorschlags.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, das ab dem 01.
Januar 2019 geltende geänderte System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder der
persönlich haftenden Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG zu billigen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Prüfers für eine
gegebenenfalls erfolgende prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und
der Quartalsfinanzberichte*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls
erfolgende prüferische Durchsicht der
verkürzten Abschlüsse und der
Zwischenlageberichte des
Halbjahresfinanzberichtes und etwaiger
zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7
WpHG für das Geschäftsjahr 2019 und für das
Geschäftsjahr 2020, soweit sie vor der
Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2020
aufgestellt werden, zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die
Empfehlung und Präferenz des
Prüfungsausschusses. Auf der Grundlage eines
gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und
zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission ('Abschlussprüfungsverordnung')
durchgeführten Auswahlverfahrens hat der
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen,
der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder
die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
oder die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen. Dabei hat der
Prüfungsausschuss seine Präferenz für die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt
und begründet.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm
insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16
Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung
auferlegt wurde.
II. *Weitere Angaben zur Einberufung*
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen
Stimmrechtes*
Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes,
Vorzugsaktionäre vorbehaltlich § 34 Abs. 5 der Satzung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
eines etwaigen Stimmrechtes sind jedoch nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an
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March 11, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)
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