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DGAP-HV: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2019 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 10.05.2019 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-11 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Drägerwerk AG & Co. KGaA Lübeck ISIN DE0005550602 und 
ISIN DE0005550636 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 10. 
Mai 2019, 10:00 Uhr, in der Lübecker Musik- und 
Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. 
   KGaA zum 31. Dezember 2018, des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten 
   Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. 
   KGaA und den Konzern, des erläuternden 
   Berichtes der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Berichtes des 
   Aufsichtsrates sowie des Berichtes des 
   Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung 
   über die Feststellung des Jahresabschlusses 
   der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 
   2018 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss der Drägerwerk AG & Co. KGaA 
   zum 31. Dezember 2018 in der vorgelegten 
   Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 
   536.229.638,33 ausweist, festzustellen. 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.draeger.com/hv 
 
   eingesehen werden. Gleiches gilt für den 
   Vorschlag der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in 
   der Hauptversammlung am 10. Mai 2019 
   zugänglich sein und mündlich erläutert 
   werden. 
 
   Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses nach § 286 
   Abs. 1 Satz 1 AktG ist keine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung zu Punkt 1 der 
   Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat 
   den Konzernabschluss nach § 171 AktG 
   gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen 
   nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung 
   über die Billigung des Konzernabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
   Über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss 
   gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA* 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 
   beträgt EUR 536.229.638,33. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, diesen 
   Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 
 
   EUR 0,19 je dividendenberechtigter 
            Vorzugsaktie 
            - insgesamt EUR 1.444.000,00 
   EUR 0,13 je dividendenberechtigter 
            Stammaktie 
            - insgesamt EUR 1.320.800,00 
 
   Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 
   533.464.838,33 wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   Vorstehendem Beschlussvorschlag über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns liegt ein in 
   7.600.000 dividendenberechtigte Vorzugsaktien 
   (ISIN DE0005550636) und 10.160.000 
   dividendenberechtigte Stammaktien (ISIN 
   DE0005550602) eingeteiltes Grundkapital 
   zugrunde. 
 
   Die Dividende ist am 15. Mai 2019 zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   der persönlich haftenden Gesellschafterin* 
 
   Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die 
   Hauptversammlung einer börsennotierten 
   Gesellschaft über die Billigung des Systems 
   zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließen. Übertragen auf die 
   besondere Organstruktur der Drägerwerk AG & 
   Co. KGaA, deren Leitung und Geschäftsführung 
   der persönlich haftenden Gesellschafterin 
   Drägerwerk Verwaltungs AG obliegt, bezieht 
   sich die Beschlussfassung auf das System der 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin 
   Drägerwerk Verwaltungs AG. 
 
   Das System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder der Drägerwerk 
   Verwaltungs AG wurde der Hauptversammlung 
   zuletzt am 30. April 2015 vorgelegt und von 
   ihr mit großer Mehrheit gebilligt. Mit 
   Wirkung ab 01. Januar 2019 hat der 
   Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG 
   das Vergütungssystem im Hinblick auf die 
   variable Vergütung angepasst. Das ab dem 01. 
   Januar 2019 geltende Vergütungssystem soll 
   der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt 
   werden. 
 
   Zusätzlich zur Vergütung und dem 
   Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder für 
   das Geschäftsjahr 2018 wird auch das ab dem 
   01. Januar 2019 geltende geänderte 
   Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der 
   Drägerwerk Verwaltungs AG im 
   Vergütungsbericht dargestellt, der als Teil 
   des Corporate Governance Berichts der 
   Gesellschaft auf den Seiten 62 ff. des 
   Geschäftsberichts zum Geschäftsjahr 2018 
   abgedruckt ist. Dieses ab dem 01. Januar 2019 
   geltende geänderte Vergütungssystem ist 
   Gegenstand des nachfolgenden 
   Beschlussvorschlags. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, das ab dem 01. 
   Januar 2019 geltende geänderte System zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin 
   Drägerwerk Verwaltungs AG zu billigen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für eine 
   gegebenenfalls erfolgende prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und 
   der Quartalsfinanzberichte* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls 
   erfolgende prüferische Durchsicht der 
   verkürzten Abschlüsse und der 
   Zwischenlageberichte des 
   Halbjahresfinanzberichtes und etwaiger 
   zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 
   WpHG für das Geschäftsjahr 2019 und für das 
   Geschäftsjahr 2020, soweit sie vor der 
   Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2020 
   aufgestellt werden, zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung und Präferenz des 
   Prüfungsausschusses. Auf der Grundlage eines 
   gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
   zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission ('Abschlussprüfungsverordnung') 
   durchgeführten Auswahlverfahrens hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, 
   der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder 
   die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
   oder die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. Dabei hat der 
   Prüfungsausschuss seine Präferenz für die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt 
   und begründet. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
   insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 
   Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung 
   auferlegt wurde. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechtes* 
 
Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes, 
Vorzugsaktionäre vorbehaltlich § 34 Abs. 5 der Satzung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
eines etwaigen Stimmrechtes sind jedoch nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an 

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March 11, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

der Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechtes nachweisen. 
 
Der für die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechtes zu führende Nachweis des Anteilsbesitzes 
muss durch eine von dem depotführenden Institut 
ausgestellte Bescheinigung erfolgen. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasst und in Textform erstellt worden sein 
sowie sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages 
vor der Hauptversammlung beziehen, das ist 
 
*Freitag, der 19. April 2019, 00:00 Uhr,* 
(sog. 'Nachweisstichtag') 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
Aktionäre (Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre) müssen 
der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung 
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
spätestens am 
 
Freitag, den 03. Mai 2019, 24:00 Uhr, 
 
jeweils unter der nachfolgend aufgeführten Adresse 
zugehen: 
 
 Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 c/o Commerzbank AG 
 GS-MO 3.1.1 General Meetings 
 60261 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49 69 136-26351 
 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtages* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang eines 
etwaigen Stimmrechtes bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
eines etwaigen Stimmrechtes ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige 
Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang 
des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für den Erwerb 
und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen 
sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung 
für die Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch 
einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht (Stammaktien) 
in der Hauptversammlung bzw. ihr Teilnahmerecht 
(Stammaktien und Vorzugsaktien) an der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in 
diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes 
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Soweit Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechtes nicht 
an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten 
Personen oder Institutionen erteilt werden, bedarf ihre 
Erteilung nach § 30 Abs. 2 der Satzung der Textform. 
Gleiches gilt nach § 134 Abs. 3 S. 3 AktG für ihren 
Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft. Vollmachten zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung, die nicht die Ausübung des 
Stimmrechtes umfassen, sind gegenüber der Gesellschaft 
in Textform nachzuweisen. 
 
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch 
geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für 
eine Übermittlung des Nachweises der 
Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf 
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft 
folgende Adresse an: 
 
 Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 c/o UBJ. GmbH 
 Drägerwerk HV 2019 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378-5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht 
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
Gesellschaft erklärt werden. 
 
Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der 
Bevollmächtigung und Widerrufe von Vollmachten, soweit 
diese postalisch oder per Telefax übermittelt werden, 
bis *Donnerstag, den 09. Mai 2019, 18:00 Uhr 
(Eingang)*, unter vorstehender Adresse zu übermitteln. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen 
mit der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der 
oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt 
wird, und steht unter 
 
www.draeger.com/hv 
 
zum Download zur Verfügung_._ Bevollmächtigt ein 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder anderer in § 135 Abs. 8 und 
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellter 
Personen und Institutionen sowie für den Widerruf und 
den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können 
Besonderheiten gelten. Die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu 
bevollmächtigenden Person oder Institution über Form 
und Verfahren der Vollmachterteilung abzustimmen. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Stammaktionären an, von 
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits 
vor der Hauptversammlung mit einer etwaigen 
Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die 
Stammaktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, 
müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden 
und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen führen. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung 
weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Stammaktionärs 
sind die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung 
befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte für 
Stammaktionäre beigefügt. Dieses steht auch unter 
 
www.draeger.com/hv 
 
zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen 
an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls 
in Textform übermittelt werden. 
 
Stammaktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen 
spätestens bis *Donnerstag, den 09. Mai 2019, 18:00 Uhr 
(Eingang),* postalisch, per Telefax oder per E-Mail an 
folgende Adresse zu übermitteln: 
 
 Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 c/o UBJ. GmbH 
 Drägerwerk HV 2019 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378-5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
Darüber hinaus bieten wir Stammaktionären, die sich 
fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet, den 
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen geführt haben und zur Hauptversammlung 
erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 
der Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes zu 
bevollmächtigen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 (letzteres entspricht aufgerundet auf die 
nächst höhere volle Aktienzahl Stück 195.313 Aktien) 
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin 
als Vertretungsorgan der Gesellschaft zu richten und 
muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor 
der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind), also spätestens bis 
 
Dienstag, den 09. April 2019, 24:00 Uhr, 
 
zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende 
Adresse zu richten: 
 
 Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 Die persönliche haftende Gesellschafterin 
 Drägerwerk Verwaltungs AG 
 Vorstand 
 Moislinger Allee 53 - 55 
 23558 Lübeck 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
einen Vorschlag der persönlich haftenden 
Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrates zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur 

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March 11, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

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