Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
161 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung -4-

DJ DGAP-HV: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2019 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 10.05.2019 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-11 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Drägerwerk AG & Co. KGaA Lübeck ISIN DE0005550602 und 
ISIN DE0005550636 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 10. 
Mai 2019, 10:00 Uhr, in der Lübecker Musik- und 
Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. 
   KGaA zum 31. Dezember 2018, des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten 
   Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. 
   KGaA und den Konzern, des erläuternden 
   Berichtes der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Berichtes des 
   Aufsichtsrates sowie des Berichtes des 
   Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung 
   über die Feststellung des Jahresabschlusses 
   der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 
   2018 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss der Drägerwerk AG & Co. KGaA 
   zum 31. Dezember 2018 in der vorgelegten 
   Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 
   536.229.638,33 ausweist, festzustellen. 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.draeger.com/hv 
 
   eingesehen werden. Gleiches gilt für den 
   Vorschlag der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in 
   der Hauptversammlung am 10. Mai 2019 
   zugänglich sein und mündlich erläutert 
   werden. 
 
   Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses nach § 286 
   Abs. 1 Satz 1 AktG ist keine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung zu Punkt 1 der 
   Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat 
   den Konzernabschluss nach § 171 AktG 
   gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen 
   nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung 
   über die Billigung des Konzernabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
   Über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss 
   gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA* 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 
   beträgt EUR 536.229.638,33. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, diesen 
   Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 
 
   EUR 0,19 je dividendenberechtigter 
            Vorzugsaktie 
            - insgesamt EUR 1.444.000,00 
   EUR 0,13 je dividendenberechtigter 
            Stammaktie 
            - insgesamt EUR 1.320.800,00 
 
   Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 
   533.464.838,33 wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   Vorstehendem Beschlussvorschlag über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns liegt ein in 
   7.600.000 dividendenberechtigte Vorzugsaktien 
   (ISIN DE0005550636) und 10.160.000 
   dividendenberechtigte Stammaktien (ISIN 
   DE0005550602) eingeteiltes Grundkapital 
   zugrunde. 
 
   Die Dividende ist am 15. Mai 2019 zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   der persönlich haftenden Gesellschafterin* 
 
   Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die 
   Hauptversammlung einer börsennotierten 
   Gesellschaft über die Billigung des Systems 
   zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließen. Übertragen auf die 
   besondere Organstruktur der Drägerwerk AG & 
   Co. KGaA, deren Leitung und Geschäftsführung 
   der persönlich haftenden Gesellschafterin 
   Drägerwerk Verwaltungs AG obliegt, bezieht 
   sich die Beschlussfassung auf das System der 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin 
   Drägerwerk Verwaltungs AG. 
 
   Das System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder der Drägerwerk 
   Verwaltungs AG wurde der Hauptversammlung 
   zuletzt am 30. April 2015 vorgelegt und von 
   ihr mit großer Mehrheit gebilligt. Mit 
   Wirkung ab 01. Januar 2019 hat der 
   Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG 
   das Vergütungssystem im Hinblick auf die 
   variable Vergütung angepasst. Das ab dem 01. 
   Januar 2019 geltende Vergütungssystem soll 
   der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt 
   werden. 
 
   Zusätzlich zur Vergütung und dem 
   Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder für 
   das Geschäftsjahr 2018 wird auch das ab dem 
   01. Januar 2019 geltende geänderte 
   Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der 
   Drägerwerk Verwaltungs AG im 
   Vergütungsbericht dargestellt, der als Teil 
   des Corporate Governance Berichts der 
   Gesellschaft auf den Seiten 62 ff. des 
   Geschäftsberichts zum Geschäftsjahr 2018 
   abgedruckt ist. Dieses ab dem 01. Januar 2019 
   geltende geänderte Vergütungssystem ist 
   Gegenstand des nachfolgenden 
   Beschlussvorschlags. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, das ab dem 01. 
   Januar 2019 geltende geänderte System zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin 
   Drägerwerk Verwaltungs AG zu billigen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für eine 
   gegebenenfalls erfolgende prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und 
   der Quartalsfinanzberichte* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls 
   erfolgende prüferische Durchsicht der 
   verkürzten Abschlüsse und der 
   Zwischenlageberichte des 
   Halbjahresfinanzberichtes und etwaiger 
   zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 
   WpHG für das Geschäftsjahr 2019 und für das 
   Geschäftsjahr 2020, soweit sie vor der 
   Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2020 
   aufgestellt werden, zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung und Präferenz des 
   Prüfungsausschusses. Auf der Grundlage eines 
   gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
   zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission ('Abschlussprüfungsverordnung') 
   durchgeführten Auswahlverfahrens hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, 
   der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder 
   die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
   oder die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. Dabei hat der 
   Prüfungsausschuss seine Präferenz für die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt 
   und begründet. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
   insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 
   Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung 
   auferlegt wurde. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechtes* 
 
Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes, 
Vorzugsaktionäre vorbehaltlich § 34 Abs. 5 der Satzung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
eines etwaigen Stimmrechtes sind jedoch nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 11, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung -2-

der Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechtes nachweisen. 
 
Der für die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechtes zu führende Nachweis des Anteilsbesitzes 
muss durch eine von dem depotführenden Institut 
ausgestellte Bescheinigung erfolgen. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasst und in Textform erstellt worden sein 
sowie sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages 
vor der Hauptversammlung beziehen, das ist 
 
*Freitag, der 19. April 2019, 00:00 Uhr,* 
(sog. 'Nachweisstichtag') 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
Aktionäre (Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre) müssen 
der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung 
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
spätestens am 
 
Freitag, den 03. Mai 2019, 24:00 Uhr, 
 
jeweils unter der nachfolgend aufgeführten Adresse 
zugehen: 
 
 Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 c/o Commerzbank AG 
 GS-MO 3.1.1 General Meetings 
 60261 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49 69 136-26351 
 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtages* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang eines 
etwaigen Stimmrechtes bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
eines etwaigen Stimmrechtes ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige 
Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang 
des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für den Erwerb 
und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen 
sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung 
für die Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch 
einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht (Stammaktien) 
in der Hauptversammlung bzw. ihr Teilnahmerecht 
(Stammaktien und Vorzugsaktien) an der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in 
diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes 
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Soweit Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechtes nicht 
an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten 
Personen oder Institutionen erteilt werden, bedarf ihre 
Erteilung nach § 30 Abs. 2 der Satzung der Textform. 
Gleiches gilt nach § 134 Abs. 3 S. 3 AktG für ihren 
Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft. Vollmachten zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung, die nicht die Ausübung des 
Stimmrechtes umfassen, sind gegenüber der Gesellschaft 
in Textform nachzuweisen. 
 
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch 
geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für 
eine Übermittlung des Nachweises der 
Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf 
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft 
folgende Adresse an: 
 
 Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 c/o UBJ. GmbH 
 Drägerwerk HV 2019 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378-5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht 
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
Gesellschaft erklärt werden. 
 
Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der 
Bevollmächtigung und Widerrufe von Vollmachten, soweit 
diese postalisch oder per Telefax übermittelt werden, 
bis *Donnerstag, den 09. Mai 2019, 18:00 Uhr 
(Eingang)*, unter vorstehender Adresse zu übermitteln. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen 
mit der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der 
oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt 
wird, und steht unter 
 
www.draeger.com/hv 
 
zum Download zur Verfügung_._ Bevollmächtigt ein 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder anderer in § 135 Abs. 8 und 
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellter 
Personen und Institutionen sowie für den Widerruf und 
den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können 
Besonderheiten gelten. Die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu 
bevollmächtigenden Person oder Institution über Form 
und Verfahren der Vollmachterteilung abzustimmen. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Stammaktionären an, von 
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits 
vor der Hauptversammlung mit einer etwaigen 
Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die 
Stammaktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, 
müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden 
und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen führen. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung 
weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Stammaktionärs 
sind die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung 
befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte für 
Stammaktionäre beigefügt. Dieses steht auch unter 
 
www.draeger.com/hv 
 
zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen 
an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls 
in Textform übermittelt werden. 
 
Stammaktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen 
spätestens bis *Donnerstag, den 09. Mai 2019, 18:00 Uhr 
(Eingang),* postalisch, per Telefax oder per E-Mail an 
folgende Adresse zu übermitteln: 
 
 Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 c/o UBJ. GmbH 
 Drägerwerk HV 2019 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378-5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
Darüber hinaus bieten wir Stammaktionären, die sich 
fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet, den 
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen geführt haben und zur Hauptversammlung 
erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 
der Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes zu 
bevollmächtigen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 (letzteres entspricht aufgerundet auf die 
nächst höhere volle Aktienzahl Stück 195.313 Aktien) 
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin 
als Vertretungsorgan der Gesellschaft zu richten und 
muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor 
der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind), also spätestens bis 
 
Dienstag, den 09. April 2019, 24:00 Uhr, 
 
zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende 
Adresse zu richten: 
 
 Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 Die persönliche haftende Gesellschafterin 
 Drägerwerk Verwaltungs AG 
 Vorstand 
 Moislinger Allee 53 - 55 
 23558 Lübeck 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
einen Vorschlag der persönlich haftenden 
Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrates zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 11, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung -3-

Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 
AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu 
richten: 
 
 Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 Gegenanträge zur Hauptversammlung 
 Moislinger Allee 53 - 55 
 23558 Lübeck 
 Telefax: +49 451 882-75245 
 E-Mail: hauptversammlung@draeger.com 
 
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
Gegenanträge einschließlich des Namens des 
Aktionärs, ggf. der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.draeger.com/hv 
 
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer 
etwaigen Begründung mindestens vierzehn Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung 
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
spätestens bis 
 
Donnerstag, den 25. April 2019, 24:00 Uhr, 
 
unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen 
sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrages kann die 
Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
Voraussetzungen absehen. Für Vorschläge von Aktionären 
zur Wahl von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden 
Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Eine 
Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären 
kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht 
den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
vorgeschlagenen Kandidaten enthält. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab 
fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie 
dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden Das 
Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne 
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein 
in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen 
in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden 
Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft und über Angelegenheiten der persönlich 
haftenden Gesellschafterin, soweit sie in Zusammenhang 
mit der Gesellschaft stehen, zu geben, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu 
Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und 
der Konzernlagebericht vorgelegt werden. 
 
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der 
Internetseite der Gesellschaft* 
 
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG 
zur Hauptversammlung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.draeger.com/hv 
 
zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 
131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls unter 
 
www.draeger.com/hv 
 
*Übertragung auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Auf Grundlage des § 29 Abs. 4 der Satzung der 
Gesellschaft werden die Reden des Vorstands der 
persönlich haftenden Gesellschafterin allen Aktionären 
und der interessierten Öffentlichkeit im Anschluss 
an die Hauptversammlung als Aufzeichnung auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.draeger.com/hv 
 
zugänglich sein. Eine Übertragung und/oder 
Aufzeichnung der gesamten Hauptversammlung erfolgt 
nicht. Eine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne 
von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist hierdurch nicht 
möglich. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 45.465.600,00 
und ist in 10.160.000 stimmberechtigte Stammaktien, von 
denen jede Aktie eine Stimme gewährt, und 7.600.000 
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eingeteilt. Im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die 
Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft damit 17.760.000 
und die Gesamtzahl der in der Hauptversammlung 
stimmberechtigten Aktien 10.160.000. 
 
Lübeck, im März 2019 
 
*Drägerwerk AG & Co. KGaA* 
 
_Die persönlich haftende Gesellschafterin_ 
 
_Drägerwerk Verwaltungs AG_ 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO 
im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der 
Hauptversammlung* 
 
Die Drägerwerk AG & Co. KGaA fühlt sich dem Schutz der 
Persönlichkeitsrechte eines jeden verpflichtet, dessen 
personenbezogene Daten von uns verarbeitet werden. Mit 
diesen Hinweisen informieren wir Sie als Aktionär über 
die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch 
die Drägerwerk AG & Co. KGaA, Moislinger Allee 53-55, 
23558 Lübeck, (im folgenden auch 'Wir' oder 'Dräger') 
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden 
Rechte. 
 
*1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?* 
 
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die 
 
Drägerwerk AG & Co. KGaA 
Moislinger Allee 53-55 
23558 Lübeck 
Telefon: +49 451 882 0 
E-Mail: info@draeger.com. 
 
Den Datenschutzbeauftragten der Drägerwerk AG & Co. 
KGaA erreichen Sie unter 
 
Drägerwerk AG & Co. KGaA 
Konzerndatenschutzbeauftragter 
Moislinger Allee 53-55 
23558 Lübeck 
E-Mail: dataprivacy@draeger.com 
 
*2. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage 
werden Ihre Daten verarbeitet?* 
 
Dräger verarbeitet im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung Ihre personenbezogenen Daten 
(insbesondere Name, Adresse und weitere Kontaktdaten 
des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, 
Eintrittskartennummer; gegebenenfalls Name und Adresse 
des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten 
Aktionärsvertreters) nach den Vorgaben des 
Bundesdatenschutzgesetzes ('BDSG") sowie der 
Datenschutzgrundverordnung ('DSGVO"), des 
Aktiengesetzes ('AktG') sowie aller weiteren relevanten 
Rechtsvorschriften. Die Gesellschaft verarbeitet 
hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der 
Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben bzw. aus 
diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die 
Gesellschaft übermittelt werden. Gemäß § 135 Abs. 
5 Satz 2 AktG kann ein Aktionär ein Kreditinstitut oder 
diesem gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte 
Aktionärsvereinigungen oder Personen, die sich 
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, 
bevollmächtigen, ihn in der Hauptversammlung zu 
vertreten und sein Stimmrecht im Namen dessen, den es 
angeht, ausüben lassen. In diesem Fall werden nur die 
personenbezogenen Daten des Vertreters verarbeitet. 
 
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um 
unseren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und um die 
Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der 
Hauptversammlung (z. B. Prüfung der 
Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären 
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung (einschließlich der Erteilung, 
dem Widerruf und dem Nachweis von Vollmachten und 
Weisungen) zu ermöglichen. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für 
die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und 
Nachbereitung der Hauptversammlung zwingend 
erforderlich. Ohne die Bereitstellung der betreffenden 
Daten ist Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung von Stimmrechten und anderer 
versammlungsbezogener Rechte nicht möglich. 
 
Die Verarbeitung umfasst Vorgänge im Zusammenhang mit 
der Anmeldung eines Aktionärs für die Hauptversammlung, 
der Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen 
Bevollmächtigten bzw. den von Dräger benannten 
Stimmrechtsvertreter, dem Teilnehmerverzeichnis sowie 
Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen bzw. 
-wahlvorschlägen. 
 
Dazu gehören die folgenden Verarbeitungsvorgänge: 
 
Die Drägerwerk AG & Co. KGaA verarbeitet im Rahmen der 
Anmeldung eines Aktionärs für die Hauptversammlung die 
erforderlichen vom Aktionär angegebenen bzw. aus diesem 
Anlass von seiner Depotbank übermittelten Daten 
(insbesondere Vor- und Nachnamen, Wohnort oder Adresse, 
Aktienanzahl, Aktiengattung, Eintrittskartennummer 
sowie Besitzart). 
 
Soweit die Teilnahme an der Hauptversammlung durch 
einen Bevollmächtigten erfolgt, verarbeiten wir die in 
der Vollmachtserteilung angegebenen personenbezogenen 
Daten des Aktionärs sowie Vor- und Nachname und Wohnort 
oder Adresse des Bevollmächtigten. Im Falle der 
Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen von 
Dräger benannten Stimmrechtsvertreter werden zudem die 
erteilten Weisungen verarbeitet und die 
Vollmachtserklärung von der Gesellschaft drei Jahre 
nachprüfbar festgehalten. 
 
In der Hauptversammlung wird gem. § 129 AktG ein 
Teilnehmerverzeichnis mit den folgenden 
personenbezogenen Daten geführt: Nummer der 
Eintrittskarte, Vor- und Nachname sowie Wohnort des 
erschienenen oder vertretenen Aktionärs und/oder ggf. 
seines Vertreters, Aktienanzahl, Aktiengattung, Anzahl 
der Stimmrechte und Besitzart. 
 
Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 11, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

Tagesordnung gesetzt werden, wird die Drägerwerk AG & 
Co. KGaA diese Gegenstände unter Angabe des Namens des 
Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß 
den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. 
Ebenso wird die Drägerwerk AG & Co. KGaA Gegenanträge 
und Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der 
Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen 
Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf 
der Internetseite der Drägerwerk AG & Co. KGaA 
zugänglich machen (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
AktG). 
 
Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebenen 
Datenverarbeitungsvorgänge ist jeweils Art. 6 (1) c) 
DSGVO. Danach ist eine Datenverarbeitung 
rechtmäßig, wenn diese zur Erfüllung einer 
rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der 
Verantwortliche unterliegt. Die Verpflichtung zur 
Vornahme der vorstehend beschriebenen 
Verarbeitungsvorgänge ergibt sich jeweils aus dem 
Aktiengesetz. 
 
Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten ggf. 
auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher 
Verpflichtungen wie beispielsweise aufsichtsrechtlicher 
Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher 
Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Rechtsgrundlage für 
die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen 
Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. 
c) DSGVO. 
 
Sollte beabsichtigt werden, Ihre personenbezogenen 
Daten für einen anderen Zweck zu verarbeiten, werden 
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorab 
darüber informiert. 
 
*3. An welche Kategorien von Empfängern werden Ihre 
Daten ggf. weitergegeben?* 
 
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, an welche 
Kategorien von Empfängern wir Ihre personenbezogenen 
Daten weitergeben: 
 
Externe Dienstleister: Für die Ausrichtung der 
Hauptversammlung bedienen wir uns externer 
Dienstleister, die Ihre personenbezogenen Daten nach 
unseren Weisungen im Einklang mit Art. 28 DSGVO 
verarbeiten. 
 
Aktionäre/Dritte: Im Rahmen des gesetzlich 
vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das 
Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können 
Aktionäre bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung 
auf Antrag Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis 
erfassten Daten erlangen. Das Teilnehmerverzeichnis 
wird zudem im Rahmen der Hauptversammlung allen 
Teilnehmern zugänglich gemacht. Auch im Rahmen von 
bekanntmachungspflichtigen 
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. 
-wahlvorschlägen werden Ihre personenbezogenen Daten 
gemäß den gesetzlichen Vorschriften 
veröffentlicht. 
 
Weitere Empfänger: Im Rahmen gesetzlicher Vorschriften 
können wir verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen 
Daten weiteren Empfängern, wie etwa Behörden und 
Gerichten, zu übermitteln. 
 
Die Übermittlung personenbezogener Daten an einen 
Empfänger in einem Drittland ist nicht beabsichtigt. 
 
Wir setzen keine rein automatisierten 
Entscheidungsverfahren gemäß Artikel 22 DSGVO oder 
ein Profiling ein. 
 
*4. Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten 
gespeichert?* 
 
Grundsätzlich löschen oder anonymisieren wir Ihre 
personenbezogenen Daten, sobald und soweit sie für die 
zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es 
sei denn, gesetzliche Nachweis- und/oder 
Aufbewahrungspflichten (nach dem Aktiengesetz, dem 
Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen 
Rechtsvorschriften) verpflichten uns zu einer weiteren 
Speicherung. Die Daten im Zusammenhang mit 
Hauptversammlungen werden regelmäßig nach drei 
Jahren gelöscht oder anonymisiert, es sei denn, die 
weitere Verarbeitung ist im Einzelfall im Zusammenhang 
mit Ansprüchen, die gegen Dräger oder seitens Dräger 
geltend gemacht werden (gesetzliche Verjährungsfrist 
von bis zu 30 Jahren), erforderlich. 
 
*5. Welche Rechte haben Sie?* 
 
Soweit wir personenbezogene Daten zu Ihrer Person 
verarbeiten, stehen Ihnen die folgenden Rechte zu: 
 
* Recht auf Auskunft über die seitens der 
  Drägerwerk AG & Co. KGaA über Sie 
  gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO); 
* Recht auf Berichtigung unrichtiger über Sie 
  gespeicherter Daten (Art. 16 DSGVO); 
* Recht auf Löschung Ihrer Daten, insbesondere, 
  sofern diese für die Zwecke, für die sie 
  ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr 
  erforderlich sind (Art. 17 DSGVO); 
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung 
  (Sperrung), insbesondere, sofern die 
  Verarbeitung Ihrer Daten unrechtmäßig ist 
  oder die Richtigkeit Ihrer Daten durch Sie 
  bestritten wird (Art. 18 DSGVO); 
* Beschwerderecht: Für Beschwerden im Hinblick 
  auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
  Daten steht Ihnen unser 
  Datenschutzbeauftragter unter den angegebenen 
  Kontaktdaten zur Verfügung. Unabhängig davon 
  haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der 
  zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen. 
 
2019-03-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Drägerwerk AG & Co. KGaA 
             Moislinger Allee 53-55 
             23542 Lübeck 
             Deutschland 
E-Mail:      tatjana.engel@draeger.com 
Internet:    http://www.draeger.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
786103 2019-03-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 11, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.