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DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2019 in Axel-Springer-Passage, Markgrafenstraße 19a, 10969 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Axel Springer SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
17.04.2019 in Axel-Springer-Passage, Markgrafenstraße 19a, 10969 Berlin 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-11 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Axel Springer SE Berlin ISIN DE0005501357 / WKN 550135 
ISIN DE0005754238 / WKN 575423 Einladung zur 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2019 
am 17. April 2019 um 10:00 Uhr in der 
Axel-Springer-Passage, Markgrafenstraße 19a, 10969 
Berlin, ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Axel Springer SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit 
   dem zusammengefassten Lagebericht der Axel 
   Springer SE und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen 
   (einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG1 zu den übernahmerechtlichen Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) sind von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Axel Springer SE unter 
 
   go.axelspringer.com/hv2019 
 
   zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch 
   in der Hauptversammlung der Axel Springer SE 
   zugänglich gemacht. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
   den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
   1 Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in 
   Deutschland maßgeblichen Vorschriften, 
   insbesondere des HGB und des AktG, finden auf 
   die Axel Springer SE aufgrund der 
   Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 
   lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
   Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) ("SE-VO") Anwendung, soweit 
   sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO 
   nichts anderes ergibt. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 226.580.153,10 
   vollständig zur Ausschüttung einer Dividende 
   für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 2,10 
   je dividendenberechtigte Stückaktie zu 
   verwenden. 
 
   Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen 
   Aktien, sodass alle Aktien der Gesellschaft 
   dividendenberechtigt sind. Bis zum Zeitpunkt 
   der Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien jedoch ändern. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von EUR 2,10 je 
   dividendenberechtigte Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende 
   ist am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
   Die Dividende soll daher am 24. April 2019 
   ausgezahlt werden. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands der 
   Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Axel Springer SE für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Axel Springer SE für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   in zwei Gruppen abstimmen zu lassen: zum einen 
   über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Axel Springer SE außer Frau Dr. h. c. 
   Friede Springer und zum anderen über die 
   Entlastung von Frau Dr. h. c. Friede Springer 
   als Mitglied des Aufsichtsrats der Axel 
   Springer SE. 
5. *Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers, Bestellung des Prüfers 
   für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts und eine etwaige 
   prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger 
   Finanzberichte* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Audit Committees vor: 
 
   Die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   wird 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019, 
   b) zum Abschlussprüfer für die prüferische 
      Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
      für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
   c) für eine etwaige prüferische Durchsicht 
      weiterer unterjähriger Finanzberichte im 
      Geschäftsjahr 2019 und 2020 bis zur 
      nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
 
   bestellt. 
 
   Das Audit Committee erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere 
   keine Klausel auferlegt wurde, die seine 
   Auswahl oder die Auswahl der Hauptversammlung 
   der Axel Springer SE im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder 
   einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die 
   Durchführung der Abschlussprüfung auf bestimmte 
   Kategorien oder Listen von Abschlussprüfern 
   oder Prüfungsgesellschaften beschränkt, es 
   folglich frei in seiner Entscheidung war. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 
   Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17 SEAG, § 21 Abs. 3 
   SEBG, der Vereinbarung über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der Axel Springer SE zwischen 
   der Axel Springer SE (vormals firmierend unter 
   Axel Springer AG) und dem Besonderen 
   Verhandlungsgremium der Axel Springer AG vom 
   18. November 2013 und § 9 Abs. 1 der Satzung 
   der Axel Springer SE nur aus 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen 
   und besteht aus neun Mitgliedern. 
 
   Mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung 
   endet die Amtszeit sämtlicher 
   Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für eine 
   Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2023 entscheidet, längstens jedoch für sechs 
   Jahre zu wählen: 
 
   a) Herrn Ralph Büchi, COO und Stellvertreter 
      des CEO der Ringier AG, Schweiz, wohnhaft 
      in Uitikon Waldegg, Schweiz, 
   b) Herrn Oliver Heine, Rechtsanwalt und 
      Partner der Kanzlei Heine & Partner, 
      wohnhaft in Hamburg, Deutschland, 
   c) Herrn Dr. Alexander C. Karp, CEO Palantir 
      Technologies Inc., wohnhaft in Palo Alto, 
      USA, 
   d) Frau Iris Knobloch, Präsidentin Warner 
      Bros. Entertainment France S.A.S., 
      wohnhaft in Neuilly-sur-Seine, 
      Frankreich, 
   e) Frau Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, 
      Vorsitzende der Geschäftsführung der 
      TRUMPF GmbH + Co. KG, wohnhaft in 
      Gerlingen, Deutschland, 
   f) Herrn Ulrich Plett, Wirtschaftsprüfer, 
      wohnhaft in Berlin, Deutschland, 
   g) Herrn Prof. Dr. Wolfgang Reitzle, 
      Unternehmer, wohnhaft in München, 
      Deutschland, 
   h) Frau Dr. h. c. Friede Springer, 
      stellvertretende Vorsitzende des 
      Aufsichtsrats der Axel Springer SE, 
      wohnhaft in Berlin, Deutschland, 
   i) Herrn Martin Varsavsky, Entrepreneur, 
      wohnhaft in Madrid, Spanien. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen 
   sich auf eine Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat der Axel 
   Springer SE für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und das von ihm 
   beschlossene Kompetenzprofil für die 
   Zusammensetzung des Aufsichtsrats. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat Herr Ralph Büchi als Kandidat für 
   den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden 
   soll. 
 
   Unter "Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 
   6" dieser Tagesordnung sind die Lebensläufe der 
   zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sowie 
   weitere Informationen beigefügt. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung des 
   Unternehmensgegenstands* 
 
   Gegenstand des Unternehmens ist die Betätigung 
   auf den Gebieten Journalismus, Medien, 
   Kommunikation, Information, Unterhaltung, 
   Rubrikengeschäft, Vermarktung und 
   Anzeigengeschäft. Die Betätigung kann erfolgen 
   durch Herstellung, Verbreitung, Vermittlung, 
   Vertrieb von oder Handel mit Rechten, Inhalten, 
   Anwendungen oder sonstigen Erzeugnissen sowie 
   die Erbringung von jeweils dazugehörigen 
   Dienstleistungen (vgl. § 2 Abs. 1 der Satzung 
   der Gesellschaft). 
 
   Die Tätigkeit der Gesellschaft wird zunehmend 
   durch den technischen Fortschritt geprägt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 11, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der -2-

werden, insbesondere den Einsatz digitaler 
   Technologien, z. B. digitale Plattformen und 
   künstliche Intelligenz. Hierdurch ergeben sich 
   für die Gesellschaft vielfältige Chancen und 
   Betätigungsfelder. 
 
   Durch die vorgeschlagene Änderung soll der 
   Unternehmensgegenstand entsprechend angepasst 
   werden. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, 
   zu beschließen: 
 
   § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   "_§ 2 Gegenstand des Unternehmens_ 
 
   1. _Gegenstand des Unternehmens ist die 
      Betätigung auf den Gebieten_ 
 
      a) _Journalismus, Kommunikation, 
         Information und Unterhaltung,_ 
      b) _Entwicklung und Betrieb Digitaler 
         Plattformen, insbesondere in den 
         Bereichen journalistische Inhalte 
         sowie Stellen- und 
         Immobilienrubriken,_ 
      c) Vermarktung und Vermittlung von sowie 
         Handel mit Rechten (insbesondere 
         Bild- und Textrechten), Verträgen 
         (insbesondere im Bereich Gewinnung 
         von Mitarbeitern), journalistischen 
         Inhalten, Waren verschiedener Art 
         (insbesondere Konsumgüter und 
         IT-Produkte), Immobilien sowie 
         Anwendungen unter Nutzung von Medien 
         oder Digitalen Plattformen und die 
         Erbringung von jeweils dazugehörigen 
         Dienstleistungen, sowie 
      d) _Technologie und Digitalisierung in 
         Zusammenhang mit Vorstehendem._" 
 
   § 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft bleiben unverändert. 
 
*Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6* 
 
_Ralph Büchi_ 
 
Ralph Büchi, geboren 1957, verfügt über die 
schweizerische und die französische Staatsbürgerschaft 
und hat 1981 mit dem Lizentiat für Betriebswirtschaft 
an der Universität Zürich abgeschlossen. 
 
Von 1981 bis 1999 war er zuerst als Mitglied der 
Wirtschaftsredaktion und anschließend als 
Geschäftsführer für die Verlagsgruppe Handelszeitung in 
der Schweiz tätig. In diesen Jahren baute er die 
Verlagsgruppe aus und erwarb zusammen mit zwei Partnern 
über einen Management-Buyout die Kapitalmehrheit. 1999 
erfolgte der Verkauf der Verlagsgruppe Handelszeitung 
an die Axel Springer AG. 
 
In der Folge baute Ralph Büchi das Schweiz-Geschäft von 
Axel Springer mit dem Erwerb der Jean Frey AG und 
Teilen des Ringier-Portfolios 2007 weiter aus. 2008 
wurde er zusätzlich zur Leitung des Schweiz-Geschäfts 
zum President International der Axel Springer AG 
ernannt. Von 2012 bis 2014 war Ralph Büchi Mitglied des 
Vorstands der Axel Springer SE und verantwortlich für 
das internationale Geschäft. 
 
2014 erfolgte die Rückkehr in die Schweiz unter 
Beibehaltung der Verantwortung für das internationale 
Publishing-Geschäft von Axel Springer. Parallel liefen 
unter der Führung von Ralph Büchi die Vorbereitungen 
zur Gründung des neuen Schweiz-Joint Venture mit der 
Ringier AG, Zürich, das er ab dem Start 2016 als CEO 
leitete. 
 
2017 wechselte Ralph Büchi von Axel Springer als COO 
und Stellvertreter des CEO ins Group Executive Board 
(Vorstand) der international tätigen Ringier-Gruppe, wo 
er für das Publishing-Geschäft verantwortlich zeichnet. 
 
Ralph Büchi ist derzeit auch Chairman der in London 
domizilierten FIPP (The Network for Global Media). 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten:* 
 
 Keine 
 
*Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
* Cash zweiplus AG, Schweiz, Mitglied des 
  Verwaltungsrats (Tochtergesellschaft der 
  Ringier Axel Springer Schweiz AG) 
* DeinDeal AG, Schweiz, Mitglied des 
  Verwaltungsrats (Tochtergesellschaft der 
  Ringier AG) 
* Le Temps SA, Schweiz, Delegierter des 
  Verwaltungsrats (Tochtergesellschaft der 
  Ringier Axel Springer Schweiz AG) 
* Ringier Africa AG, Schweiz, Mitglied des 
  Verwaltungsrats (Tochtergesellschaft der 
  Ringier AG) 
* Ringier Axel Springer Media AG, Schweiz, 
  Präsident des Verwaltungsrats bis 31. März 
  2019 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten:* 
 
* COO und Stellvertreter des CEO der Ringier AG, 
  Schweiz 
* CEO Ringier Axel Springer Schweiz AG, Schweiz 
 
_Oliver Heine_ 
 
Oliver Heine, geboren 1962 in Hamburg, studierte von 
1984 bis 1990 Rechtswissenschaft in Hamburg. 1995 
erfolgte die Zulassung zum Rechtsanwalt. Herr Heine ist 
als Rechtsanwalt in Hamburg und als Unternehmer tätig. 
 
Seit April 2005 ist Herr Heine Mitglied des 
Aufsichtsrats der Axel Springer SE. Er ist Mitglied des 
Audit Committee des Aufsichtsrats. Vorher war er 
mehrere Jahre stellvertretender Vorsitzender des 
Aufsichtsrats der BZ "Braunschweiger Zeitung". 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten:* 
 
 Keine 
 
*Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
 Keine 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten:* 
 
* Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Heine 
  & Partner 
 
_Dr. Alexander C. Karp_ 
 
Dr. Alexander C. Karp ist Mitgründer und CEO von 
Palantir Technologies Inc. 
 
Palantirs Softwareprodukte werden von Verteidigungs- 
und Nachrichtendiensten weltweit sowie von 
Wirtschaftsunternehmen aus der Energie-, Finanz- und 
Gesundheitsbranche genutzt. 
 
Dr. Karp besuchte das Haverford College (Bachelor of 
Art, 1989) und die Stanford Law School (J.D., 1992). Er 
promovierte 2002 an der Goethe-Universität in Frankfurt 
am Main (magna cum laude). 
 
Im Dezember 2018 wurde Herr Karp für den Aufsichtsrat 
der BASF SE nominiert. Die Wahl wird auf der 
Hauptversammlung des Unternehmens im Mai 2019 
stattfinden. 
 
Dr. Karp praktiziert Chen-Stil Tai Chi und ist ein 
begeisterter Skilangläufer. Seit April 2018 ist 
Alexander Karp Mitglied des Aufsichtsrats der Axel 
Springer SE. 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten:* 
 
 Keine 
 
*Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
* The Economist Newspaper Limited, 
  Großbritannien, Mitglied des Board of 
  Directors 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten:* 
 
* Palantir Technologies Inc., USA, CEO 
* Bilderberg Meetings, Mitglied des Steering 
  Committees 
 
_Iris Knobloch_ 
 
Iris Knobloch ist seit Juni 2006 Präsidentin von Warner 
Bros. Entertainment in Frankreich und dort für alle 
Aktivitäten in Frankreich zuständig 
(einschließlich Produktion und Vertrieb von 
Kinofilmen, TV, Home Video, Consumer Products, Digital 
and Emerging Distribution Technologies). Sie leitet 
zudem die Home Entertainment Aktivitäten von Warner 
Bros. in Benelux und Warner Bros. strategische 
Entwicklung in Afrika. 
 
Zuvor war Frau Knobloch für Time Warners "International 
Relations and Strategic Policy" in Europa 
verantwortlich und arbeitete u.a. in Los Angeles und 
London. 
 
Vor ihrer Tätigkeit bei Warner Bros. war Frau Knobloch 
Rechtsanwältin bei den Kanzleien Noerr, Stiefenhofer & 
Lutz und O'Melveny & Myers in München, New York und Los 
Angeles. 
 
Frau Knobloch ist dreisprachig (Englisch, Deutsch und 
Französisch). Sie hat ihr Studium der 
Rechtswissenschaften an der 
Ludwigs-Maximilians-Universität absolviert und zudem 
einen Master of Laws (LL.M.) der New York University 
erlangt. Sie ist in Deutschland, New York und 
Kalifornien als Anwältin zugelassen. 
 
Iris Knobloch ist Vice Chairman und Lead Independent 
Director des Board of Directors von AccorHotels und ab 
dem 1. April 2018 Mitglied des Board of Directors von 
Lazard; zudem ist sie Mitglied des Board of Governors 
des American Hospital of Paris. 
 
2008 wurde sie von Präsident Sarkozy zum Ritter der 
Ehrenlegion (Chevalier de la Légion d'Honneur) ernannt. 
 
Seit April 2018 ist Frau Knobloch Mitglied des 
Aufsichtsrats der Axel Springer SE. 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten:* 
 
 Keine 
 
*Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
* Accor S.A.*, Frankreich, Stellvertretende 
  Vorsitzende des Board of Directors und Lead 
  Independent Director 
* Lazard Ltd.*, Bermuda, Mitglied des Board of 
  Directors 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten:* 
 
* Warner Bros. Entertainment France S.A.S., 
  Frankreich, Präsidentin 
* American Hospital of Paris, Frankreich, 
  Mitglied des Board of Governors 
 
* börsennotiert 
 
_Dr. Nicola Leibinger-Kammüller_ 
 
Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, geboren 1959, studierte 
Germanistik, Anglistik und Japanologie in Freiburg, 
Middlebury, VT (USA) und Zürich. Das Studium schloss 
sie mit der Promotion zum Dr.-phil. an der Universität 
Zürich ab. 
 
1985 trat sie im Bereich Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit in die TRUMPF Gruppe, einem 
der weltweit führenden Anbieter von Werkzeugmaschinen 
und Lasertechnologie, ein. Im Anschluss war sie von 
1988 bis 1990 für die TRUMPF Corporation in Japan 
tätig. 
 
Von 1992 bis 2010 übernahm Dr. Leibinger-Kammüller die 
Geschäftsführung der Berthold Leibinger Stiftung GmbH. 
Seit 2003 ist sie Mitglied der Geschäftsführung der 
TRUMPF GmbH + Co. KG, deren Vorsitz sie 2005 übernahm. 
 
Zudem ist Dr. Leibinger-Kammüller Mitglied des 
Aufsichtsrats der Siemens AG. 
 
Daneben nimmt Frau Dr. Leibinger-Kammüller 
ehrenamtliche Aufgaben im wissenschaftlichen, 
kulturellen und sozialen Bereich wahr, u. a. durch die 
Mitgliedschaften im Senat der Max-Planck-Gesellschaft 
und im Präsidium des Stifterverbandes. 
 
Seit 2010 ist Frau Dr. Leibinger-Kammüller Mitglied im 
Aufsichtsrat der Axel Springer SE. 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 11, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

inländischen Aufsichtsräten:* 
 
* Siemens AG*, Mitglied des Aufsichtsrats 
 
*Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
* Berthold Leibinger Beteiligungen GmbH, 
  Verwaltungsrat 
* TRUMPF Schweiz AG, Schweiz, Präsidentin des 
  Verwaltungsrats 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten:* 
 
* TRUMPF GmbH + Co. KG, Vorsitzende der 
  Geschäftsführung 
 
* börsennotiert 
 
_Ulrich Plett_ 
 
Ulrich Plett, geboren 1957, studierte von 1975 bis 1980 
Betriebswirtschaftslehre in Münster und in München 
(Abschluss als Diplom-Kaufmann). 
 
1980 fing er bei Arthur Andersen in Chicago an und 
wechselte 1981 in das Hamburger Büro, wo er 1985 sein 
Steuerberater Examen und 1988 sein Wirtschaftsprüfer 
Examen machte. 
 
Von 1990 bis 1993 ging Ulrich Plett als Leiter des 
German Desk Spanien nach Barcelona, um die Deutsche 
Kundenbasis von Arthur Andersen dort auszubauen. 
 
In 1993 wechselte er zurück nach Deutschland in das 
Berliner Büro, wo er 1997 die Leitung der 
Wirtschaftsprüfungsabteilung übernahm. Nach dem 
Zusammenschluss von Arthur Andersen und Ernst & Young 
(EY) in 2002 war er für die zusammengeführte 
Wirtschaftsprüfungsabteilung beider Legacies zuständig. 
Von 2008 bis 2015 war Ulrich Plett Niederlassungsleiter 
des Berliner Büros von EY. 
 
Seit 2015 ist Ulrich Plett Mitglied im Aufsichtsrat der 
Corestate Capital Holding S. A. und in eigener Praxis 
tätig. Daneben engagiert er sich in verschiedenen 
gemeinnützigen und kulturellen Projekten bzw. NGO's. 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten*: 
 
 Keine 
 
*Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen*: 
 
* Corestate Capital Holding S.A.*, Luxemburg, 
  Mitglied des Aufsichtsrats 
* KIRON Open Higher Education gGmbH, Berlin, 
  Mitglied des Beirats 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten:* 
 
* Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis 
 
* börsennotiert 
 
_Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle_ 
 
Prof. Dr. Wolfgang Reitzle, geboren 1949, studierte 
Maschinenbau an der TU München, wo er 1974 zum Dr.-Ing. 
promoviert wurde. Parallel zu seiner Promotion 
absolvierte er ein Zweitstudium der Arbeits- und 
Wirtschaftswissenschaften (Abschluss: 
Diplom-Wirtschaftsingenieur). 2005 erfolgte die 
Ernennung zum Honorarprofessor durch die Fakultät für 
Wirtschaftswissenschaften an der TU München. 
 
Von 1976 bis 1999 war Prof. Dr. Reitzle bei der BMW AG, 
München, in verschiedenen leitenden Funktionen tätig, 
davon ab 1987 als Mitglied des Vorstands mit 
Zuständigkeit für das Ressort Forschung und 
Entwicklung. 1994 übernahm Prof. Dr. Reitzle zusätzlich 
das Ressort Einkauf und 1997 zusätzlich das Ressort 
Vertrieb und Marketing. 
 
Von 1999 bis 2002 war Prof. Dr. Reitzle für die Ford 
Motor Company tätig. Als Group Vice President sowie 
Group Chairman und CEO war er für die Premier 
Automotive Group (mit den Marken Aston Martin, Jaguar, 
Land Rover, Lincoln und Volvo), London, verantwortlich. 
Gleichzeitig war er Chairman von Jaguar Cars Ltd. und 
von Volvo Cars. 
 
Im Mai 2002 erfolgte der Wechsel in den Vorstand der 
Linde AG, Wiesbaden. Von Januar 2003 bis Mai 2014 
amtierte Prof. Dr. Reitzle als Vorsitzender des 
Vorstands. 
 
Prof. Dr. Reitzle ist seit April 2014 Mitglied im 
Aufsichtsrat der Axel Springer SE; er gehört dem 
Präsidium des Aufsichtsrats an. 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten:* 
 
* Continental AG*, Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats 
* Linde AG*, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
* Medical Park AG, Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats 
* Willy Bogner GmbH & Co. KGaA, Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats 
 
*Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
* Ivoclar Vivadent AG, Liechtenstein, 
  Verwaltungsrat 
* Linde plc*, Irland, Vorsitzender des Board of 
  Directors 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten:* 
 
 Keine 
 
* börsennotiert 
 
_Dr. h. c. Friede Springer_ 
 
Dr. h. c. Friede Springer wurde 1942 in Oldsum auf Föhr 
geboren. Sie ist die Witwe von Axel Springer; mit ihm 
war sie verheiratet von 1978 bis zu seinem Tod 1985. 
 
Friede Springer ist stellvertretende 
Aufsichtsratsvorsitzende der Axel Springer SE und hält 
den Vorsitz ihrer zwei Stiftungen: 
 
Die Friede Springer Stiftung betreibt die Förderung 
hauptsächlich wissenschaftlicher und medizinischer als 
auch künstlerischer und kultureller Projekte. 
 
Die Axel Springer Stiftung unterstützt 
ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche, 
gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Der Schwerpunkt 
liegt auf deutsch-jüdischer Geschichtsforschung und auf 
den deutsch-israelischen Beziehungen. 
 
Seit 1985 ist Friede Springer Mitglied des 
Aufsichtsrats der Axel Springer SE, seit 1999 dessen 
Stellvertretende Vorsitzende. Sie gehört dem Präsidium 
des Aufsichtsrats, dem Audit Committee, dem 
Nominierungsausschuss sowie dem Personalausschuss an. 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten*: 
 
 Keine 
 
*Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen*: 
 
 Keine 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten*: 
 
* Axel Springer Stiftung, Vorsitzende des 
  Vorstands 
* Friede Springer Stiftung, Vorsitzende des 
  Vorstands 
 
_Martin Varsavsky_ 
 
Martin Varsavsky ist ein spanischer Unternehmer und 
Gründer von sieben Firmen in den letzten 25 Jahren. 
 
Er erhielt seinen Bachelor an der New York University 
und hat einen Master in International Affairs und einen 
Master in Business Administration der Columbia 
University. 
 
1998 baute er Jazztel Telecomunicaciones auf, Spaniens 
zweitgrößten börsennotierten 
Telekommunikationsbetreiber. 1999 gründete er Ya.com, 
Spaniens drittgrößte Internetseite und 
DSL-Anbieter, wozu die zweitgrößte 
spanischsprachige Webagentur gehört. 
 
Im November 2005 gründete Martin Varsavsky 
außerdem Fon. Fon ist ein 
Gemeinschaftsunternehmen, das sich die Errichtung des 
weltweit größten, globalen WLAN-Netzwerkes zum 
Ziel gesetzt hat, um die Stärke des Wifi rund um den 
Globus zu verbreiten. Mit über 20 Millionen Hotspots 
ist FON die weltweit größte WLAN-Gemeinschaft. 
Martin Varsavskys derzeitiges Projekt ist Prelude 
Fertility, ein Unternehmen, das die Industrie im 
Bereich Unfruchtbarkeit in Richtung Fruchtbarkeit 
wandeln möchte und Menschen helfen will, gesunde Kinder 
zu bekommen, wenn sie dafür bereit sind. Im Jahr 2017 
hat Martin Varsavsky u.a. gemeinsam mit der Axel 
Springer SE einen Investmentfonds für Medien-Start-Ups 
gegründet, die Varsavsky Axel Springer GmbH & Co. KG. 
 
Martin Varsavsky engagiert sich zudem für gemeinnützige 
Zwecke, ist aktiver Blogger und Teilnehmer im 
Influencer Programm von LinkedIn. Zudem hält er 
regelmäßig Vorträge auf Konferenzen weltweit. 
 
Seit April 2014 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der 
Axel Springer SE. 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten:* 
 
 Keine 
 
*Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
 Keine 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten:* 
 
* Goggo networks SL, Spanien, Alleinverwalter 
* Jazzya SL, Spanien, Alleinverwalter 
* Overture Life, Inc., USA, CEO 
* Prelude Fertility Inc., USA, 
  Vorstandsvorsitzender 
 
Der Aufsichtsrat geht - auch nach Rücksprache mit den 
Kandidaten - davon aus, dass sie jeweils den zu 
erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 107.895.311,00 
und ist in 107.895.311 nennwertlose, auf den Namen 
lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie 
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft 
sich die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
somit jeweils auf 107.895.311. 
 
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts ist jeder im Aktienregister der 
Gesellschaft eingetragene Aktionär berechtigt, wenn der 
Gesellschaft die Anmeldung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung mindestens vier Tage vor der 
Hauptversammlung zugeht, wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der 
Gesellschaft daher spätestens am Freitag, dem 12. April 
2019, 24:00 Uhr, ("Anmeldeschlusstag") in Textform per 
Post, Telefax oder E-Mail wie folgt zugehen: 
 
Axel Springer SE 
c/o C-HV AG 
 
Gewerbepark 10 
92289 Ursensollen 
 
Telefax: 09628/9299872 
E-Mail:  as@anmeldestelle.net 
 
Ein Anmeldeformular wird unseren Aktionären direkt 
übersandt. 
 
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, 
so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht 
gehören, nur aufgrund einer Bevollmächtigung des 
wirtschaftlichen Eigentümers der Aktien ausüben. 
Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen und 
sonstige, Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder 
Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen und 
Personenvereinigungen. 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine 
Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der 
betreffenden Aktien. Die Aktionäre können daher über 
ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen; die 
Regelung in § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 11, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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