Der juristische Streit um den Hambacher Forst geht weiter. Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am Dienstag (09.30 Uhr) eine Klage des Umweltverbands BUND gegen den Hauptbetriebsplan des Braunkohletagebaus für die Jahre 2018 bis 2020, der auch die geplanten Rodungen in dem alten Waldgebiet regelt. Der BUND und das beklagte Land Nordrhein-Westfalen streiten darüber, ob der Wald mit seinem bedeutenden Fledermausvorkommen nach europäischem Recht geschützt werden muss und damit nicht weiter abgeholzt werden darf.
Der Umweltverband hatte im vergangenen Herbst mit einem Eilantrag
einen vorläufigen Rodungsstopp durch das Oberverwaltungsgericht NRW
erreicht. Der Energiekonzern RWE
Die Kölner Verwaltungsrichter verhandeln außerdem zwei Klagen des Umweltverbands um die Enteignung einer Ackerfläche für den fortschreitenden Tagebau. Die Enteignung sei wegen der Allgemeinwohlinteressen wie Klimaschutz nicht zulässig, meint der BUND./sil/DP/edh
ISIN DE0007037129
AXC0021 2019-03-12/05:49