DJ DGAP-HV: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-12 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Wolfsburg WKN: 766400, 766403
ISIN: DE0007664005, DE0007664039 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu
der am Dienstag, 14. Mai 2019, um 10:00 Uhr im CityCube
Berlin, Messedamm 26, 14055 Berlin, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts sowie des
zusammengefassten gesonderten
nicht-finanziellen Berichts des Volkswagen
Konzerns und der Volkswagen AG zum 31. Dezember
2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2018 und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289a Absatz 1 und § 315a Absatz 1
Handelsgesetzbuch
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, weil der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der
Volkswagen Aktiengesellschaft*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom
Bilanzgewinn der Volkswagen Aktiengesellschaft
aus dem Geschäftsjahr 2018 in Höhe von
2.418.928.426,25 Euro jeweils einen Teilbetrag
von
a) 1.416.431.126,40 Euro zur Zahlung einer
Dividende von 4,80 Euro je
dividendenberechtigter Stammaktie und
b) 1.002.158.462,70 Euro zur Zahlung einer
Dividende von 4,86 Euro je
dividendenberechtigter Vorzugsaktie
zu verwenden sowie
c) 338.837,15 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz
ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag und somit am 17. Mai 2019 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die
Entlastung des im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitglieds des Vorstands Herrn
Rupert Stadler wegen der noch andauernden
Untersuchungen zur Dieselthematik für das
Geschäftsjahr 2018 zu vertagen und allen
übrigen im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018 die Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelentlastung durchführen zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 die
Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelentlastung durchführen zu lassen.
5. *Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats*
Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der
Volkswagen Aktiengesellschaft endet die
Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats Frau
Dr. Hessa Sultan Al-Jaber, Herrn Dr. Hans
Michel Piëch und Herrn Dr. Ferdinand Oliver
Porsche mit Beendigung der diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Er
setzt sich nach § 7 Absatz 1
Mitbestimmungsgesetz und den §§ 96, 101
Aktiengesetz aus 10 Vertretern der
Anteilseigner und 10 Vertretern der
Arbeitnehmer zusammen.
Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der
Volkswagen Aktiengesellschaft ist das Land
Niedersachsen berechtigt, zwei Mitglieder in
den Aufsichtsrat zu entsenden, solange dem Land
Niedersachsen unmittelbar oder mittelbar
mindestens 15 Prozent der Stammaktien der
Gesellschaft gehören. Da das Land diese
Voraussetzung erfüllt, werden acht Mitglieder
des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung
bestellt.
Es müssen insgesamt mindestens sechs Sitze im
Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern
besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach §
96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen.
Der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3
Aktiengesetz wurde widersprochen. Danach müssen
dem Aufsichtsrat jeweils mindestens drei
weibliche Mitglieder auf der Seite der
Anteilseigner und auf der Seite der
Arbeitnehmer angehören. Das ist zurzeit der
Fall. Aufgrund des Widerspruchs gegen die
Gesamterfüllung ist in der diesjährigen
Hauptversammlung mindestens eine Frau als
Anteilseignervertreterin in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der
Volkswagen Aktiengesellschaft endet die
Amtszeit der in der diesjährigen ordentlichen
Hauptversammlung für eine volle Amtszeit zu
wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats mit
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2023
entscheidet.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung
vor, mit Wirkung ab der Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2019
folgende Personen für eine volle Amtszeit in
den Aufsichtsrat zu wählen:
Frau Dr. Hessa Sultan Al-Jaber
Doha, Qatar
Vorsitzende des Aufsichtsrats der Malomatia,
Doha, Qatar
Vorsitzende des Aufsichtsrats der Qatar
Satellite Company (Es'hailSat), Doha, Qatar
Herrn Dr. Hans Michel Piëch
Wien, Österreich
Selbstständiger Rechtsanwalt, Wien,
Österreich
Der Aufsichtsrat hat nach ausführlicher
Beratung entschieden, Herrn Dr. Hans Michel
Piëch für die erneute Wahl in den Aufsichtsrat
vorzuschlagen, obwohl er die nach der
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
maßgebliche Regelaltersgrenze von im
Zeitpunkt der Wahl 75 Lebensjahren
überschritten hat. Herr Dr. Hans Michel Piëch
ist der mittelbar größte individuelle
Aktionär der Volkswagen Aktiengesellschaft und
verfügt - auch aufgrund seiner langjährigen
Tätigkeit für zahlreiche weitere Gesellschaften
des Volkswagen Konzerns - über besondere
Erfahrungen und Kenntnisse auf den
Geschäftsfeldern der Gesellschaft, die er nach
Überzeugung des Aufsichtsrats auch
zukünftig im Interesse und zum Wohl der
Gesellschaft einbringen wird.
Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche
Salzburg, Österreich
Vorstand der Familie Porsche AG
Beteiligungsgesellschaft, Salzburg,
Österreich
Geschäftsführer der Real Estate Holding GmbH,
Salzburg, Österreich
Geschäftsführer Neckar GmbH, Salzburg,
Österreich
Die Vorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele, das im Hinblick auf seine
Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept
und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils
für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Dr.
Al-Jaber, Herrn Dr. Piëch und Herrn Dr. Porsche
versichert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit
aufbringen können.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelwahl durchführen zu lassen.
In der Anlage zu dieser Tagesordnung sind die
Lebensläufe von Frau Dr. Al-Jaber, Herrn Dr.
Piëch und Herrn Dr. Porsche sowie weitere
Informationen zu den Wahlvorschlägen beigefügt.
6. *Beschlussfassung über die Schaffung eines
genehmigten Kapitals sowie die entsprechende
Satzungsänderung*
Da die bestehende, bisher nicht ausgenutzte
Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den Inhaber
lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien am 4.
Mai 2020 - und damit voraussichtlich noch vor
der ordentlichen Hauptversammlung 2020 -
auslaufen wird, schlagen Aufsichtsrat und
Vorstand zum Zwecke der Erneuerung dieses
Kapitals vor,
a) den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 13.
Mai 2024 das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf
den Inhaber lautender stimmrechtsloser
Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des
Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens
den jeweils bestehenden stimmrechtslosen
Vorzugsaktien gleichstehen, gegen
Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um
bis zu insgesamt 179.200.000,- Euro zu
erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein
Bezugsrecht einzuräumen.
Über den weiteren Inhalt der
Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet der Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 12, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)
b) § 4 Absatz 4 der Satzung der Volkswagen
Aktiengesellschaft wie folgt zu ersetzen:
'Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 13.
Mai 2024 das Grundkapital mit Zustimmung
des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer,
auf den Inhaber lautender
stimmrechtsloser Vorzugsaktien, die bei
der Verteilung des Gewinns oder des
Gesellschaftsvermögens den jeweils
bestehenden stimmrechtslosen
Vorzugsaktien gleichstehen, gegen
Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um
bis zu insgesamt 179.200.000,- Euro zu
erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein
Bezugsrecht einzuräumen.
Über den weiteren Inhalt der
Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet der Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats.'
c) den Aufsichtsrat zu ermächtigen, die
Fassung von § 4 Absatz 1 und 4 der
Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft
entsprechend der jeweiligen Ausnutzung
des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf
der Ermächtigungsfrist zu ändern.
7. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor,
1) die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 zu bestellen,
2) die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und
Zwischenlageberichts des ersten
Halbjahres 2019 zu bestellen sowie
3) die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und
Zwischenlageberichts für den Zeitraum bis
30. September 2019 sowie für das erste
Quartal des Geschäftsjahres 2020 zu
bestellen.
*Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der
Aktien der Gesellschaft auf 501.295.263. Hiervon
sind 295.089.818 Aktien Stammaktien und
206.205.445 Aktien stimmrechtslose
Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt 295.089.818.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, d.h. am *23. April
2019, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag) Aktionäre
der Gesellschaft sind und sich anmelden. Die
Anmeldung muss zusammen mit einem vom
depotführenden Institut auf den Nachweisstichtag
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes
spätestens bis zum Ablauf des *7. Mai 2019 *bei
der nachstehend genannten Anmeldestelle
eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Für den
Nachweis genügt die Textform (s. § 126b BGB).
Anzugeben ist auch, inwiefern es sich um Stamm-
oder Vorzugsaktien handelt.
*Anmeldestelle:*
Volkswagen Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49-89-30903-74675
E-Mail: *anmeldestelle@computershare.de*
In der Regel übernehmen die depotführenden
Institute die erforderliche Anmeldung und die
Übermittlung des Nachweises des
Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre
werden daher gebeten, sich an ihr depotführendes
Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für
die Hauptversammlung anzufordern.
3. *Persönliche Teilnahme durch den Aktionär bzw.
einen Bevollmächtigten*
Mit dem oberen Abschnitt des
Eintrittskartenformulars kann der Aktionär
selbst an der Hauptversammlung teilnehmen oder
sich durch einen in Textform Bevollmächtigten
(siehe Punkt 4) vertreten lassen.
4. *Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte*
a) *Bevollmächtigung eines Dritten*
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen, können ihr
Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B.
durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen
Dritten ausüben lassen, allerdings nicht in
deren Namen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Zur Erteilung der Vollmacht kann das
auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular
verwendet werden. Die Vollmachts- und
Weisungserteilung sowie ihr Widerruf können auch
mit den Daten der Eintrittskarte auf der
Internetseite der Gesellschaft
*www.volkswagenag.com/ir/hv*
erfolgen (siehe Punkt c).
Die Vollmacht gilt nur jeweils für die nächste
Hauptversammlung. Der Vertreter hat die
Vollmachten der von ihm vertretenen Aktionäre
alphabetisch geordnet am Anmeldeschalter
vorzulegen und zur Einsicht für alle Teilnehmer
abzugeben.
Wer Aktionäre geschäftsmäßig vertritt, darf
das Stimmrecht nur ausüben, wenn der Aktionär
ihm Vollmacht erteilt hat. Weisungen dürfen
eingeholt werden.
b) *Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Den Aktionären wird angeboten, sich durch von
der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter
Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu
beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das
Stimmrecht nur entsprechend den ihnen erteilten
Weisungen des jeweiligen Aktionärs ausüben;
liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine
Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine
Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft beschränken sich auf die Vertretung
von Aktionären bei Abstimmungen; deshalb nehmen
sie z.B. keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur
Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur
Unterstützung von Anträgen (z.B. Quorenbildung)
entgegen.
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen möchten, benötigen dazu eine
Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur
Erteilung der Vollmacht und der Weisungen kann
das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular
verwendet werden. Das ausgefüllte Formular
zugunsten der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft muss spätestens am *Montag, 13. Mai
2019, 24:00 Uhr* in Papierform, via Fax oder
E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:
Volkswagen Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49-89-30903-74675
E-Mail: *anmeldestelle@computershare.de*
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter an der
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung
in Textform erteilt, geändert oder widerrufen
werden.
c) *Zusätzliche Hinweise zur Vollmachts- und
Weisungserteilung auf elektronischem
Wege*
Aktionäre können vor und noch während der
Hauptversammlung bis 13:00 Uhr die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch
auf elektronischem Weg zur Ausübung ihrer
Stimmrechte bevollmächtigen. Ebenso kann diese
Vollmacht bis zu diesem Zeitpunkt widerrufen
und/oder können Weisungen erteilt bzw. diese
geändert werden.
In Textform oder elektronisch erteilte
Vollmachten an Dritte können bis zum Ende der
Hauptversammlung widerrufen und/oder Weisungen
erteilt bzw. geändert werden. Zugang zum
internetgestützten Vollmachts- und
Weisungssystem erhalten die Aktionäre mit den
Daten ihrer Eintrittskarte auf der Internetseite
der Gesellschaft
*www.volkswagenag.com/ir/hv*
unter dem Link 'Proxy Voting'.
Vollmachten und Widerrufe von Vollmachten können
auch
per Telefax und SMS an: +49-5361-95600100
oder per E-Mail an:
*hvstelle@volkswagen.de*
an die Gesellschaft übermittelt werden.
5. *Übertragung der Hauptversammlung im
Internet*
Die Aktionäre der Volkswagen Aktiengesellschaft
sowie die interessierte Öffentlichkeit
können auf Anordnung des Versammlungsleiters die
einleitenden Ausführungen des
Aufsichtsratsvorsitzenden und die Rede des
Vorstandsvorsitzenden am *14. Mai 2019 ab 10:00
Uhr live* auf der Internetseite der Gesellschaft
*www.volkswagenag.com/ir/hv*
verfolgen.
6. *Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126
Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz*
a) *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000,- Euro erreichen
(das entspricht einer Aktienanzahl von 195.313
Stück), können nach Maßgabe des § 122
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 12, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)
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