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DGAP-HV: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: -2-

DJ DGAP-HV: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-12 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Wolfsburg WKN: 766400, 766403 
ISIN: DE0007664005, DE0007664039 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu 
der am Dienstag, 14. Mai 2019, um 10:00 Uhr im CityCube 
Berlin, Messedamm 26, 14055 Berlin, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts sowie des 
   zusammengefassten gesonderten 
   nicht-finanziellen Berichts des Volkswagen 
   Konzerns und der Volkswagen AG zum 31. Dezember 
   2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2018 und des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Absatz 1 und § 315a Absatz 1 
   Handelsgesetzbuch 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, weil der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der 
   Volkswagen Aktiengesellschaft* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom 
   Bilanzgewinn der Volkswagen Aktiengesellschaft 
   aus dem Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 
   2.418.928.426,25 Euro jeweils einen Teilbetrag 
   von 
 
   a) 1.416.431.126,40 Euro zur Zahlung einer 
      Dividende von 4,80 Euro je 
      dividendenberechtigter Stammaktie und 
   b) 1.002.158.462,70 Euro zur Zahlung einer 
      Dividende von 4,86 Euro je 
      dividendenberechtigter Vorzugsaktie 
 
   zu verwenden sowie 
 
   c) 338.837,15 Euro auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   ist der Anspruch auf die Dividende am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag und somit am 17. Mai 2019 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die 
   Entlastung des im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitglieds des Vorstands Herrn 
   Rupert Stadler wegen der noch andauernden 
   Untersuchungen zur Dieselthematik für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu vertagen und allen 
   übrigen im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018 die Entlastung zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 die 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
5. *Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats* 
 
   Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der 
   Volkswagen Aktiengesellschaft endet die 
   Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats Frau 
   Dr. Hessa Sultan Al-Jaber, Herrn Dr. Hans 
   Michel Piëch und Herrn Dr. Ferdinand Oliver 
   Porsche mit Beendigung der diesjährigen 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Er 
   setzt sich nach § 7 Absatz 1 
   Mitbestimmungsgesetz und den §§ 96, 101 
   Aktiengesetz aus 10 Vertretern der 
   Anteilseigner und 10 Vertretern der 
   Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der 
   Volkswagen Aktiengesellschaft ist das Land 
   Niedersachsen berechtigt, zwei Mitglieder in 
   den Aufsichtsrat zu entsenden, solange dem Land 
   Niedersachsen unmittelbar oder mittelbar 
   mindestens 15 Prozent der Stammaktien der 
   Gesellschaft gehören. Da das Land diese 
   Voraussetzung erfüllt, werden acht Mitglieder 
   des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung 
   bestellt. 
 
   Es müssen insgesamt mindestens sechs Sitze im 
   Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern 
   besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 
   96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. 
   Der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3 
   Aktiengesetz wurde widersprochen. Danach müssen 
   dem Aufsichtsrat jeweils mindestens drei 
   weibliche Mitglieder auf der Seite der 
   Anteilseigner und auf der Seite der 
   Arbeitnehmer angehören. Das ist zurzeit der 
   Fall. Aufgrund des Widerspruchs gegen die 
   Gesamterfüllung ist in der diesjährigen 
   Hauptversammlung mindestens eine Frau als 
   Anteilseignervertreterin in den Aufsichtsrat zu 
   wählen. 
 
   Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der 
   Volkswagen Aktiengesellschaft endet die 
   Amtszeit der in der diesjährigen ordentlichen 
   Hauptversammlung für eine volle Amtszeit zu 
   wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats mit 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   entscheidet. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 
   vor, mit Wirkung ab der Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2019 
   folgende Personen für eine volle Amtszeit in 
   den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   Frau Dr. Hessa Sultan Al-Jaber 
   Doha, Qatar 
   Vorsitzende des Aufsichtsrats der Malomatia, 
   Doha, Qatar 
   Vorsitzende des Aufsichtsrats der Qatar 
   Satellite Company (Es'hailSat), Doha, Qatar 
 
   Herrn Dr. Hans Michel Piëch 
   Wien, Österreich 
   Selbstständiger Rechtsanwalt, Wien, 
   Österreich 
 
   Der Aufsichtsrat hat nach ausführlicher 
   Beratung entschieden, Herrn Dr. Hans Michel 
   Piëch für die erneute Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorzuschlagen, obwohl er die nach der 
   Geschäftsordnung des Aufsichtsrats 
   maßgebliche Regelaltersgrenze von im 
   Zeitpunkt der Wahl 75 Lebensjahren 
   überschritten hat. Herr Dr. Hans Michel Piëch 
   ist der mittelbar größte individuelle 
   Aktionär der Volkswagen Aktiengesellschaft und 
   verfügt - auch aufgrund seiner langjährigen 
   Tätigkeit für zahlreiche weitere Gesellschaften 
   des Volkswagen Konzerns - über besondere 
   Erfahrungen und Kenntnisse auf den 
   Geschäftsfeldern der Gesellschaft, die er nach 
   Überzeugung des Aufsichtsrats auch 
   zukünftig im Interesse und zum Wohl der 
   Gesellschaft einbringen wird. 
 
   Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche 
   Salzburg, Österreich 
   Vorstand der Familie Porsche AG 
   Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, 
   Österreich 
   Geschäftsführer der Real Estate Holding GmbH, 
   Salzburg, Österreich 
   Geschäftsführer Neckar GmbH, Salzburg, 
   Österreich 
 
   Die Vorschläge berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele, das im Hinblick auf seine 
   Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept 
   und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils 
   für das Gesamtgremium an. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Dr. 
   Al-Jaber, Herrn Dr. Piëch und Herrn Dr. Porsche 
   versichert, dass sie den zu erwartenden 
   Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit 
   aufbringen können. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelwahl durchführen zu lassen. 
 
   In der Anlage zu dieser Tagesordnung sind die 
   Lebensläufe von Frau Dr. Al-Jaber, Herrn Dr. 
   Piëch und Herrn Dr. Porsche sowie weitere 
   Informationen zu den Wahlvorschlägen beigefügt. 
6. *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   genehmigten Kapitals sowie die entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Da die bestehende, bisher nicht ausgenutzte 
   Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den Inhaber 
   lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien am 4. 
   Mai 2020 - und damit voraussichtlich noch vor 
   der ordentlichen Hauptversammlung 2020 - 
   auslaufen wird, schlagen Aufsichtsrat und 
   Vorstand zum Zwecke der Erneuerung dieses 
   Kapitals vor, 
 
   a) den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 13. 
      Mai 2024 das Grundkapital der 
      Gesellschaft mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf 
      den Inhaber lautender stimmrechtsloser 
      Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des 
      Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens 
      den jeweils bestehenden stimmrechtslosen 
      Vorzugsaktien gleichstehen, gegen 
      Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um 
      bis zu insgesamt 179.200.000,- Euro zu 
      erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein 
      Bezugsrecht einzuräumen. 
 
      Über den weiteren Inhalt der 
      Aktienrechte und die Bedingungen der 
      Aktienausgabe entscheidet der Vorstand 
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats. 

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March 12, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

b) § 4 Absatz 4 der Satzung der Volkswagen 
      Aktiengesellschaft wie folgt zu ersetzen: 
 
      'Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 13. 
      Mai 2024 das Grundkapital mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, 
      auf den Inhaber lautender 
      stimmrechtsloser Vorzugsaktien, die bei 
      der Verteilung des Gewinns oder des 
      Gesellschaftsvermögens den jeweils 
      bestehenden stimmrechtslosen 
      Vorzugsaktien gleichstehen, gegen 
      Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um 
      bis zu insgesamt 179.200.000,- Euro zu 
      erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein 
      Bezugsrecht einzuräumen. 
 
      Über den weiteren Inhalt der 
      Aktienrechte und die Bedingungen der 
      Aktienausgabe entscheidet der Vorstand 
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats.' 
   c) den Aufsichtsrat zu ermächtigen, die 
      Fassung von § 4 Absatz 1 und 4 der 
      Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft 
      entsprechend der jeweiligen Ausnutzung 
      des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf 
      der Ermächtigungsfrist zu ändern. 
7. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, 
 
   1) die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hannover, zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019 zu bestellen, 
   2) die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hannover, zum Prüfer für die prüferische 
      Durchsicht des verkürzten 
      Konzernzwischenabschlusses und 
      Zwischenlageberichts des ersten 
      Halbjahres 2019 zu bestellen sowie 
   3) die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hannover, zum Prüfer für die prüferische 
      Durchsicht des verkürzten 
      Konzernzwischenabschlusses und 
      Zwischenlageberichts für den Zeitraum bis 
      30. September 2019 sowie für das erste 
      Quartal des Geschäftsjahres 2020 zu 
      bestellen. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der 
   Aktien der Gesellschaft auf 501.295.263. Hiervon 
   sind 295.089.818 Aktien Stammaktien und 
   206.205.445 Aktien stimmrechtslose 
   Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   beträgt 295.089.818. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
   Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages 
   vor der Hauptversammlung, d.h. am *23. April 
   2019, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag) Aktionäre 
   der Gesellschaft sind und sich anmelden. Die 
   Anmeldung muss zusammen mit einem vom 
   depotführenden Institut auf den Nachweisstichtag 
   erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes 
   spätestens bis zum Ablauf des *7. Mai 2019 *bei 
   der nachstehend genannten Anmeldestelle 
   eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache abgefasst sein. Für den 
   Nachweis genügt die Textform (s. § 126b BGB). 
   Anzugeben ist auch, inwiefern es sich um Stamm- 
   oder Vorzugsaktien handelt. 
 
   *Anmeldestelle:* 
 
   Volkswagen Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49-89-30903-74675 
   E-Mail: *anmeldestelle@computershare.de* 
 
   In der Regel übernehmen die depotführenden 
   Institute die erforderliche Anmeldung und die 
   Übermittlung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre 
   werden daher gebeten, sich an ihr depotführendes 
   Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für 
   die Hauptversammlung anzufordern. 
3. *Persönliche Teilnahme durch den Aktionär bzw. 
   einen Bevollmächtigten* 
 
   Mit dem oberen Abschnitt des 
   Eintrittskartenformulars kann der Aktionär 
   selbst an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
   sich durch einen in Textform Bevollmächtigten 
   (siehe Punkt 4) vertreten lassen. 
4. *Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte* 
 
   a) *Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
   Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. 
   durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen 
   Dritten ausüben lassen, allerdings nicht in 
   deren Namen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
   Textform. Zur Erteilung der Vollmacht kann das 
   auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular 
   verwendet werden. Die Vollmachts- und 
   Weisungserteilung sowie ihr Widerruf können auch 
   mit den Daten der Eintrittskarte auf der 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   *www.volkswagenag.com/ir/hv* 
 
   erfolgen (siehe Punkt c). 
 
   Die Vollmacht gilt nur jeweils für die nächste 
   Hauptversammlung. Der Vertreter hat die 
   Vollmachten der von ihm vertretenen Aktionäre 
   alphabetisch geordnet am Anmeldeschalter 
   vorzulegen und zur Einsicht für alle Teilnehmer 
   abzugeben. 
 
   Wer Aktionäre geschäftsmäßig vertritt, darf 
   das Stimmrecht nur ausüben, wenn der Aktionär 
   ihm Vollmacht erteilt hat. Weisungen dürfen 
   eingeholt werden. 
 
   b) *Bevollmächtigung der 
      Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Den Aktionären wird angeboten, sich durch von 
   der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter 
   Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu 
   beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das 
   Stimmrecht nur entsprechend den ihnen erteilten 
   Weisungen des jeweiligen Aktionärs ausüben; 
   liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine 
   Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine 
   Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft beschränken sich auf die Vertretung 
   von Aktionären bei Abstimmungen; deshalb nehmen 
   sie z.B. keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur 
   Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur 
   Unterstützung von Anträgen (z.B. Quorenbildung) 
   entgegen. 
 
   Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch 
   machen möchten, benötigen dazu eine 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur 
   Erteilung der Vollmacht und der Weisungen kann 
   das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular 
   verwendet werden. Das ausgefüllte Formular 
   zugunsten der Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft muss spätestens am *Montag, 13. Mai 
   2019, 24:00 Uhr* in Papierform, via Fax oder 
   E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein: 
 
   Volkswagen Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49-89-30903-74675 
   E-Mail: *anmeldestelle@computershare.de* 
 
   Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten 
   und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter an der 
   Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung 
   in Textform erteilt, geändert oder widerrufen 
   werden. 
 
   c) *Zusätzliche Hinweise zur Vollmachts- und 
      Weisungserteilung auf elektronischem 
      Wege* 
 
   Aktionäre können vor und noch während der 
   Hauptversammlung bis 13:00 Uhr die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch 
   auf elektronischem Weg zur Ausübung ihrer 
   Stimmrechte bevollmächtigen. Ebenso kann diese 
   Vollmacht bis zu diesem Zeitpunkt widerrufen 
   und/oder können Weisungen erteilt bzw. diese 
   geändert werden. 
 
   In Textform oder elektronisch erteilte 
   Vollmachten an Dritte können bis zum Ende der 
   Hauptversammlung widerrufen und/oder Weisungen 
   erteilt bzw. geändert werden. Zugang zum 
   internetgestützten Vollmachts- und 
   Weisungssystem erhalten die Aktionäre mit den 
   Daten ihrer Eintrittskarte auf der Internetseite 
   der Gesellschaft 
 
   *www.volkswagenag.com/ir/hv* 
 
   unter dem Link 'Proxy Voting'. 
 
   Vollmachten und Widerrufe von Vollmachten können 
   auch 
 
    per Telefax und SMS an: +49-5361-95600100 
    oder per E-Mail an: 
    *hvstelle@volkswagen.de* 
 
   an die Gesellschaft übermittelt werden. 
5. *Übertragung der Hauptversammlung im 
   Internet* 
 
   Die Aktionäre der Volkswagen Aktiengesellschaft 
   sowie die interessierte Öffentlichkeit 
   können auf Anordnung des Versammlungsleiters die 
   einleitenden Ausführungen des 
   Aufsichtsratsvorsitzenden und die Rede des 
   Vorstandsvorsitzenden am *14. Mai 2019 ab 10:00 
   Uhr live* auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   *www.volkswagenag.com/ir/hv* 
 
   verfolgen. 
6. *Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 
   Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz* 
 
   a) *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung 
      gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von 500.000,- Euro erreichen 
   (das entspricht einer Aktienanzahl von 195.313 
   Stück), können nach Maßgabe des § 122 

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March 12, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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