Halle (ots) - Nur in Fällen von äußerster Ignoranz oder erkennbarem Verschleppen von Tipps darf er sich direkt an investigative Journalisten wenden. Das klingt vernünftig, weil der Gesetzgeber eben auch die Betriebe schützen muss. Was in Brüssel als Kompromiss vereinbart wurde, ist kein Freibrief zum Petzen und Verpfeifen. Mehr noch: Der hohe Schutz, den der Whistleblower in Anspruch nehmen darf, ist an Enthüllungen von Straftaten gebunden, an deren Aufdeckung ein öffentliches Interesse besteht. Diese Eingrenzung war wichtig. Sie wurde nicht zuletzt aus der deutschen Diskussion um ein Whistleblower-Gesetz übernommen. Gerade weil es wichtig ist, den wahren Hinweisgeber von unzufriedenen und rachsüchtigen Mitarbeitern zu trennen, die sich wichtigmachen wollen.
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