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Dow Jones News
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DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2019 in Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 10.05.2019 in Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-13 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven WKN 606900 
ISIN DE0006069008 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, dem 
10. Mai 2019, 11.00 Uhr*, in der Stadthalle Bremerhaven, 
Wilhelm-Kaisen-Platz 1, 27576 Bremerhaven, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA 
   AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
 
   www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung 
 
   und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Am 
   Lunedeich 116, 27572 Bremerhaven, eingesehen werden. 
   Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch 
   zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem im 
   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 12.204.690,88 
 
   a) einen Betrag von EUR 10.898.616,00 zur 
      Zahlung einer Dividende von EUR 1,60 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag von EUR 
      1.306.074,88 in die Gewinnrücklagen 
      einzustellen. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt 
   der Einberufung der Hauptversammlung 963 Stück 
   eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt 
   sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden, der unverändert eine 
   Ausschüttung von EUR 1,60 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das 
Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 13 der 
Satzung der Gesellschaft vor der Hauptversammlung in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. 
Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn des 
19. April 2019, 00:00 Uhr, zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten 
Adresse spätestens bis zum Ablauf des 3. Mai 2019, 24:00 
Uhr, zugegangen sein: 
 
 FRoSTA AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49-69-12012-86045 
 E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Stimmrechtsvertretung 
 
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. 
B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl, ausgeübt werden. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
in der Regel der Textform. Der Widerruf kann auch durch 
die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der 
Hauptversammlung erfolgen. Die Bevollmächtigung von 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach 
§ 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen bedarf nicht 
der Textform; hier sind aber in der Regel Besonderheiten 
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
erfragen sind. 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit 
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ein 
entsprechendes Formular steht im Internet unter 
 
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung 
 
zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse 
angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen 
in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht 
ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern 
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener 
Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur 
Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von 
Anträgen entgegen. 
 
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit im Vorfeld der 
Hauptversammlung Gebrauch machen wollen, bitten wir, die 
Eintrittskarte mit ausgefüllter und unterschriebener 
Vollmacht sowie den Weisungen zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten bis spätestens zum Ablauf des 8. Mai 
2019 unter der unten genannten Adresse an die Gesellschaft 
zu senden. Darüber hinaus bieten wir form- und 
fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung 
erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der 
Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich sind. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch 
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per 
Post, per Fax oder per E-Mail im Vorfeld der 
Hauptversammlung stehen die unten genannte Adresse, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung. 
 
Anträge (einschließlich Gegenanträge) und 
Wahlvorschläge 
 
Anträge (einschließlich Gegenanträge) und 
Wahlvorschläge sowie sonstigen Anfragen sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
FRoSTA AG 
Frau Birgit Renken 
Am Lunedeich 116 
27572 Bremerhaven 
Telefon: +49-471-9736-403 
Telefax: +49-471-75163 
E-Mail: birgit.renken@frosta.de 
 
Veröffentlichungen im Internet 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie 
weitere Informationen (inkl. Anfahrtsskizze) stehen auch 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung 
 
zur Verfügung. 
 
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre 
 
Zur Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären 
die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen 
der Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die 
Gesellschaft personenbezogenen Daten. 
 
Die FRoSTA AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher 
unter Beachtung der Bestimmungen der 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller 
weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum 
Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren 
Rechten gemäß DSGVO sind über die Webseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung 
 
abrufbar. 
 
Bremerhaven, im März 2019 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-03-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FRoSTA Aktiengesellschaft 
             Am Lunedeich 116 
             27572 Bremerhaven 
             Deutschland 
Telefon:     +49 471 97360 
Fax:         +49 471 75163 
E-Mail:      info@frosta.de 
Internet:    https://www.frosta-ag.com 
ISIN:        DE0006069008 
WKN:         606900 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 

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