DJ DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2019 in Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 10.05.2019 in Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-13 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven WKN 606900
ISIN DE0006069008 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, dem
10. Mai 2019, 11.00 Uhr*, in der Stadthalle Bremerhaven,
Wilhelm-Kaisen-Platz 1, 27576 Bremerhaven, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung:*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA
AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018*
Die genannten Unterlagen können im Internet unter
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung
und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Am
Lunedeich 116, 27572 Bremerhaven, eingesehen werden.
Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 12.204.690,88
a) einen Betrag von EUR 10.898.616,00 zur
Zahlung einer Dividende von EUR 1,60 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und
b) den verbleibenden Betrag von EUR
1.306.074,88 in die Gewinnrücklagen
einzustellen.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 963 Stück
eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt
sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden, der unverändert eine
Ausschüttung von EUR 1,60 je dividendenberechtigter
Stückaktie vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das
Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 13 der
Satzung der Gesellschaft vor der Hauptversammlung in
Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden.
Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn des
19. April 2019, 00:00 Uhr, zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten
Adresse spätestens bis zum Ablauf des 3. Mai 2019, 24:00
Uhr, zugegangen sein:
FRoSTA AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49-69-12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.
B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl, ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
in der Regel der Textform. Der Widerruf kann auch durch
die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der
Hauptversammlung erfolgen. Die Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach
§ 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen bedarf nicht
der Textform; hier sind aber in der Regel Besonderheiten
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen sind.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ein
entsprechendes Formular steht im Internet unter
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung
zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse
angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen
in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht
ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener
Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von
Anträgen entgegen.
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit im Vorfeld der
Hauptversammlung Gebrauch machen wollen, bitten wir, die
Eintrittskarte mit ausgefüllter und unterschriebener
Vollmacht sowie den Weisungen zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten bis spätestens zum Ablauf des 8. Mai
2019 unter der unten genannten Adresse an die Gesellschaft
zu senden. Darüber hinaus bieten wir form- und
fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung
erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen.
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der
Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle
vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per
Post, per Fax oder per E-Mail im Vorfeld der
Hauptversammlung stehen die unten genannte Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Anträge (einschließlich Gegenanträge) und
Wahlvorschläge
Anträge (einschließlich Gegenanträge) und
Wahlvorschläge sowie sonstigen Anfragen sind
ausschließlich zu richten an:
FRoSTA AG
Frau Birgit Renken
Am Lunedeich 116
27572 Bremerhaven
Telefon: +49-471-9736-403
Telefax: +49-471-75163
E-Mail: birgit.renken@frosta.de
Veröffentlichungen im Internet
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie
weitere Informationen (inkl. Anfahrtsskizze) stehen auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung
zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Zur Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären
die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die
Gesellschaft personenbezogenen Daten.
Die FRoSTA AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher
unter Beachtung der Bestimmungen der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller
weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum
Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren
Rechten gemäß DSGVO sind über die Webseite der
Gesellschaft unter
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung
abrufbar.
Bremerhaven, im März 2019
_Der Vorstand_
2019-03-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: FRoSTA Aktiengesellschaft
Am Lunedeich 116
27572 Bremerhaven
Deutschland
Telefon: +49 471 97360
Fax: +49 471 75163
E-Mail: info@frosta.de
Internet: https://www.frosta-ag.com
ISIN: DE0006069008
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