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Dow Jones News
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DGAP-HV: Merck KGaA: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Merck KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Merck KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Merck KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.04.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-03-13 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Merck KGaA Darmstadt - ISIN DE 000 659 990 5 - 
- Wertpapierkennnummer 659 990 - Die Kommanditaktionäre 
unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, 
dem 26. April 2019, um 10:00 Uhr MESZ in der 
*Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese 301, 65929 
Frankfurt am Main,* 
*Deutschland*, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung eingeladen. Tagesordung 
1. *Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses sowie des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   zusammengefassten Lageberichts 
   (einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 
   1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018 mit dem 
   Bericht des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der 
   Geschäftsleitung aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss entsprechend § 171 
   AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG, 
   § 29 Abs. 3 der Satzung erfolgt die 
   Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung (Punkt 2 der Tagesordnung). 
   Die genannten Unterlagen werden vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
   sein. Zusätzlich werden sie von der 
   Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft zur Einsicht der 
   Kommanditaktionäre (nachfolgend auch 
   'Aktionäre') ausgelegt (siehe dazu näher den 
   Abschnitt 'Informationen und Unterlagen zur 
   Hauptversammlung; Internetseite'). Zu Punkt 1 
   der Tagesordnung ist kein Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss 
   der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 
   festzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den auf die Kommanditaktionäre 
   entfallenden Teil des Bilanzgewinns der 
   Gesellschaft in Höhe von 187.277.260,03 Euro 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
      1,25 Euro je Stückaktie auf das 
      dividendenberechtigte Grundkapital zum 
      Zeitpunkt dieser Hauptversammlung, dies 
      sind 161.552.815,00 Euro insgesamt. 
   b) Vortrag des Restbetrages in Höhe von 
      25.724.445,03 Euro auf neue Rechnung. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 2. Mai 2019, 
   fällig. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern der Geschäftsleitung 
   für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers 
   für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts des 
   Konzerns zum 30. Juni 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   *KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin,* 
 
   für das Geschäftsjahr 2019 zum Abschlussprüfer 
   und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer 
   für die prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts zu wählen. 
7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Personen als Vertreter der Kommanditaktionäre 
   mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung 
   in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   - Dr. Wolfgang Büchele, 
   - Michael Kleinemeier, 
   - Renate Koehler, 
   - Helene von Roeder, 
   - Prof. Dr. Helga Rübsamen-Schaeff, 
   - Dr. Daniel Thelen. 
 
   Die Bestellung erfolgt für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht 
   mitgerechnet. 
 
   *Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 7:* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus 
   16 Mitgliedern und setzt sich gem. §§ 278 Abs. 
   3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 und Abs. 2 AktG, § 7 
   Abs. 1 Nr. 2 MitbestG und §§ 15 Abs. 1, 6 Abs. 
   5 der Satzung der Gesellschaft aus acht von 
   den Arbeitnehmern und sechs von der 
   Hauptversammlung zu wählenden sowie zwei vom 
   Inhaber der Namensaktie entsandten Mitgliedern 
   zusammen. Mit Beendigung der Hauptversammlung 
   vom 26. April 2019 enden die Amtszeiten der 
   von der Hauptversammlung 2014 gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieder Dr. Wolfgang Büchele, 
   Michaela Freifrau von Glenck, Albrecht Merck, 
   Prof. Dr. Helga Rübsamen-Schaeff, Prof. Dr. 
   Gregor Schulz und Prof. Dr. Theo Siegert. Mit 
   Beendigung der Hauptversammlung vom 26. April 
   2019 enden ebenfalls die Amtszeiten der in den 
   Aufsichtsrat entsandten Mitglieder Dr. 
   Siegfried Karjetta und Tobias Thelen. Die mit 
   Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung 2024 in 
   den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder sind 
   Peter Emanuel Merck und Dr. Simon Thelen. 
 
   Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat 
   beschlossenen konkreten Ziele des 
   Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung, des 
   vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils 
   für das Gesamtgremium sowie des 
   Diversitätskonzepts und gestützt auf den 
   Vorschlag des Nominierungsausschusses schlägt 
   der Aufsichtsrat vor, die unter 
   Tagesordnungspunkt 7 genannten Personen als 
   Vertreter der Kommanditaktionäre mit Wirkung 
   zum Ende der Hauptversammlung in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. Ziele und 
   Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat in 
   ihrer aktuellen Fassung am 26. Februar 2019 
   bestätigt und sind einschließlich des 
   Stands der Umsetzung im Corporate Governance 
   Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. 
   Dieser ist im Geschäftsbericht 2018 enthalten 
   und ist auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv 
 
   zugänglich. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
   5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie den zu 
   erwartenden Zeitaufwand erbringen können. 
 
   Über Sachverstand auf den Gebieten der 
   Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne 
   von § 100 Absatz 5 Aktiengesetz verfügt 
   insbesondere Frau Helene von Roeder. 
 
   Gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz 
   muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 
   Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 
   Prozent aus Männern zusammensetzen. Die Seite 
   der Anteilseignervertreter hat aufgrund eines 
   mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber 
   dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 
   Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz der 
   Gesamterfüllung widersprochen. Der 
   Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite 
   der Anteilseigner als auch auf der Seite der 
   Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei 
   Frauen und mindestens zwei Männern zu 
   besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 
   Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Nach 
   der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
   Kandidaten würden dem Aufsichtsrat auf der 
   Seite der Anteilseigner drei Frauen und drei 
   Männer angehören, sodass das 
   Mindesanteilsgebot weiterhin erfüllt wäre. 
 
   Die zur Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten sind nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne der 
   Definition des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex anzusehen. Die entsprechende Erklärung 
   zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratskandidaten 
   ist auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv 
 
   zugänglich. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex gibt der 
   Aufsichtsrat bekannt, dass Herr Dr. Wolfgang 
   Büchele im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat zur Wahl als Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats vorgeschlagen werden soll. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, über die 
   Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils im 
   Wege der Einzelwahl gesondert abzustimmen. 
   _Anlage 1_ zu dieser Tagesordnung enthält 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 13, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Merck KGaA: Bekanntmachung der -2-

Angaben zu Beruf, Wohnort und zur 
   Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Personen in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien sowie weitere Angaben. _Anlage 
   2_ zu dieser Tagesordnung enthält die 
   Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten. 
   Diese stehen zusätzlich auf der Internetseite 
   der Gesellschaft 
 
   www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv 
 
   zum Abruf zur Verfügung. 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts 
 
*1. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der 
Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich spätestens am *19. April 2019, 
24:00 Uhr MESZ*, bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Adresse angemeldet und einen von 
ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen 
Nachweis ihres Aktienbesitzes, der sich auf den Beginn 
des *5. April 2019* (0:00 Uhr MESZ, sog. 
'Nachweisstichtag') bezieht, übermittelt haben: 
 
Merck KGaA 
Darmstadt, Deutschland 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
oder Telefax: +49 69 12012-86045 
oder E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes wird dem teilnahmeberechtigten Aktionär 
oder dem Bevollmächtigten die Eintrittskarte für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, möglichst frühzeitig für die 
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an 
die Gesellschaft Sorge zu tragen. Anders als die 
Anmeldung ist die Eintrittskarte jedoch nicht 
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der 
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für 
den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*2. Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach 
dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit 
dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. 
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur 
Teilnahme oder auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem 
bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag 
hat keine Bedeutung für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*3. Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen 
sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung 
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft müssen in Textform oder elektronisch über 
das internetgestützte Vollmachtssystem auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
(www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv) erfolgen, wenn 
weder ein Kreditinstitut, ein ihm gleichgestelltes 
Institut oder Unternehmen im Sinne von §§ 135 Abs. 10, 
125 Abs. 5 AktG noch eine Aktionärsvereinigung oder 
Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG zur Ausübung des 
Stimmrechts bevollmächtigt wird. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das 
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür 
bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß 
angemeldeten Personen mit der Eintrittskarte zugesandt. 
 
Aktionäre können zur Bevollmächtigung zudem das 
internetgestützte Vollmachtssystem nutzen. Zur 
Verwendung des internetgestützten Vollmachtssystems ist 
die Eingabe der Eintrittskartennummer sowie einer 
Prüfziffer erforderlich, die sich ebenfalls auf der 
Eintrittskarte befindet. Das internetgestützte 
Vollmachtssystem dient zugleich als elektronischer Weg 
für die Übermittlung des Nachweises der Bestellung 
eines Bevollmächtigten an die Gesellschaft. Aus 
organisatorischen Gründen kann die Nutzung des 
internetgestützten Vollmachtssystems am Tag der 
Hauptversammlung (26. April 2019) nur bis zum Ende der 
Rede des Vorsitzenden der Geschäftsleitung angeboten 
werden. 
 
Die Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der 
Bevollmächtigung können der Gesellschaft vor der 
Hauptversammlung auch postalisch, per Telefax oder per 
E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden: 
 
Merck KGaA 
Darmstadt, Deutschland 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
oder Telefax: +49 89 30903-74675 
oder E-Mail: MRK-hv2019@computershare.de 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs 
gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der 
Hauptversammlung auch dadurch erfolgen, dass der 
Bevollmächtigte den Nachweis (z.B. das Original oder 
eine Kopie der Vollmacht oder des Widerrufs) an der 
Anmeldung vorweist. 
 
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung von 
Kreditinstituten, ihnen gleichgestellten Instituten 
oder Unternehmen im Sinne von §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 
5 AktG sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im 
Sinne von § 135 Abs. 8 AktG ist die Vollmachtserklärung 
vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die 
Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf 
ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung 
verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die ein 
Kreditinstitut, ein ihm gleichgestelltes Institut oder 
Unternehmen im Sinne von §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 
AktG sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im 
Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigen wollen, 
sollten sich mit diesem über die Form der Vollmacht 
abstimmen. 
 
Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich wie bisher an, 
sich durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu 
lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine 
Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; ohne 
Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
Stimmrechtsausübung befugt. Soweit eine ausdrückliche 
und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für den 
jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. 
Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, 
Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur Erklärung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse werden 
sie nicht entgegennehmen. 
 
Vor der Hauptversammlung können Vollmachten und 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter elektronisch über das 
internetgestützte Vollmachtssystem oder in Textform auf 
dem Formular 'Vollmacht und Weisungen für die 
Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft 
benannte Vertreter' erteilt werden, das sich auf der 
Eintrittskarte befindet, die den Aktionären nach der 
Anmeldung zugesandt wird. Vollmachten und Weisungen an 
die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, die per Post, Telefax oder per 
E-Mail erteilt werden, müssen spätestens bis zum 25. 
April 2019 (15:00 Uhr MESZ) unter folgender Adresse 
eingehen: 
 
Merck KGaA 
Darmstadt, Deutschland 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
oder Telefax: +49 89 30903-74675 
oder E-Mail: MRK-hv2019@computershare.de 
 
Gleiches gilt, wenn Aktionäre die Vollmacht an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf dem 
vorgenannten Weg widerrufen möchten. Über das 
internetgestützte Vollmachtssystem können Vollmacht und 
Weisungen auch noch während der Hauptversammlung (26. 
April 2019) bis zum Ende der Rede des Vorsitzenden der 
Geschäftsleitung erteilt, geändert oder widerrufen 
werden. 
 
Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs durch Dritte 
oder die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter sind die fristgerechte Anmeldung 
und der Nachweis des Anteilsbesitzes wie oben 
beschrieben erforderlich. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 13, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Merck KGaA: Bekanntmachung der -3-

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Weitere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
der Eintrittskarte zugesandt oder können sie unter 
 
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv 
 
einsehen. 
 
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 
i.V.m. § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 
AktG 
 
*1. Ergänzung der Tagesordnung (§§ 278 Abs. 3, 122 Abs. 
2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
gemäß §§ 278 Abs. 3, 122 Abs. 2 AktG verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 
30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf 
des 26. März 2019 (24:00 Uhr MEZ), schriftlich unter 
der nachstehenden Adresse zugehen: 
 
Merck KGaA 
Darmstadt, Deutschland 
- HV-Büro - 
Frankfurter Straße 250 
64293 Darmstadt 
Deutschland 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung der Geschäftsleitung über 
den Antrag halten (§ 278 Abs. 3, § 122 Abs. 2, § 122 
Abs. 1 Satz 3 AktG sowie § 70 AktG). 
 
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen 
erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung. 
 
*2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
278 Abs. 3, 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von 
Geschäftsleitung und Aufsichtsrat zu bestimmten 
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl des 
Abschlussprüfers und/oder Aufsichtsratsmitgliedern 
übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen 
mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen 
bedarf es keiner Begründung. 
 
Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der 
Hauptversammlung, d.h. bis zum 11. April 2019, 24.00 
Uhr MESZ, unter der nachstehend genannten Adresse bei 
der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden unter den weiteren 
Voraussetzungen der §§ 278 Abs. 3, 126, 127 AktG 
einschließlich des Namens des Aktionärs und - bei 
Anträgen - der Begründung unverzüglich nach ihrem 
Eingang im Internet unter 
 
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an die folgende Adresse der 
Gesellschaft zu richten: 
 
Merck KGaA 
Darmstadt, Deutschland 
- HV-Büro - 
Frankfurter Straße 250 
64293 Darmstadt 
Deutschland 
oder Telefax: +49 6151 72-9877 
oder E-Mail: 
hauptversammlung@merckkgaa-darmstadt-germany.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht 
berücksichtigt werden. 
 
*3. Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung von der Geschäftsleitung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. 
 
*4. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 2, 
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
 
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv 
 
zum Abruf zur Verfügung. 
 
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; 
Internetseite 
 
Die Informationen nach § 124a AktG und weitere 
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die 
folgende Internetseite der Gesellschaft abrufbar: 
 
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv 
 
Abrufbar sind dabei insbesondere zu den 
Tagesordnungspunkten 1 und 7 die dort genannten bzw. in 
Bezug genommenen Unterlagen. 
 
Diese Unterlagen können auch in den Geschäftsräumen der 
 
Merck KGaA 
Darmstadt, Deutschland 
Besucherempfang 
Frankfurter Straße 131 
64293 Darmstadt 
Deutschland 
 
eingesehen werden. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen 
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
vorbezeichneten Unterlagen. Das Verlangen ist an die 
unter der Ziffer 2 (Anträge von Aktionären nach § 126 
Abs. 1 AktG) genannte Adresse zu richten. 
 
Die zugänglich zu machenden Informationen und 
Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung 
zugänglich sein und zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
Etwaige veröffentlichungspflichtige 
Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge 
von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte 
Internetseite zugänglich gemacht werden. 
 
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 
168.014.927,60 Euro (in Worten: 
einhundertachtundsechzig Millionen 
vierzehntausendneunhundertsiebenundzwanzig Euro und 
sechzig Cent), eingeteilt in 129.242.251 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien und eine Namensaktie. Jede 
der insgesamt 129.242.252 Aktien gewährt eine Stimme, 
so dass im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 129.242.252 Stimmrechte bestehen. 
 
Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Alle Aktionäre sowie die interessierte 
Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf 
Anordnung des Versammlungsleiters am 26. April 2019 ab 
10:00 Uhr MESZ bis zum Ende der Rede des Vorsitzenden 
der Geschäftsleitung live im Internet unter 
 
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv 
 
verfolgen. Die Rede des Vorsitzenden der 
Geschäftsleitung sowie die Abstimmungsergebnisse werden 
nach der Hauptversammlung ebenfalls dort 
veröffentlicht. 
 
*5. Hinweis zum Datenschutz* 
 
Die rechtskonforme Erhebung und Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten der Aktionäre haben für die 
Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Die Erhebung und 
Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Name, 
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, 
Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) 
erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. 
 
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
zwingend erforderlich und erfolgt zu dem Zweck der 
Ermöglichung einer Teilnahme für jeden sich anmeldenden 
Aktionär. Die Gesellschaft ist für die Erhebung und 
Verarbeitung verantwortlich. Es ist unsere rechtliche 
Verpflichtung, eine Hauptversammlung durchzuführen und 
die Ausübung des Stimmrechts zu ermöglichen. Hierfür 
müssen wir die benannten Daten verarbeiten. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer 
pesonenbezogenen Daten ist hierbei das Aktiengesetz in 
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. 
 
Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München, 
als externer Dienstleister, der zum Zwecke der 
Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wird, 
erhält nur solche personenbezogenen Daten, welche für 
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
erforderlich sind und verarbeitet die Daten 
ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der 
Gesellschaft. 
 
Ihre Daten werden ausschließlich in Ländern 
verarbeitet, die der Europäischen Union angehören. 
 
Alle Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, 
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und 
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf 
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese 
Rechte können die Aktionäre gegenüber der Gesellschaft 
unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend 
machen: 
 
Merck KGaA 
Darmstadt, Deutschland 
- HV-Büro - 
Frankfurter Straße 250 
64293 Darmstadt 
Deutschland 
oder Telefax: +49 6151 72-9877 
oder E-Mail: 
hauptversammlung@merckkgaa-darmstadt-germany.com 
 
Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist 
erreichbar unter: 
 
Merck KGaA 
Darmstadt, Deutschland 
- Datenschutzbeauftragter - 
Frankfurter Straße 250 
64293 Darmstadt 
Deutschland 
oder Telefax: +49 6151 72-915167 
oder E-Mail: 
datenschutz@merckkgaa-darmstadt-germany.com 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu 
unseren Aufbewahrungspflichten und Ihren Rechten, 
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv 
 
zum Abruf zur Verfügung. 
 
*Darmstadt, Deutschland, im März 2019* 
 
*Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien* 
 
_Die Geschäftsleitung_ 
 
Anlage 1 
 
Angaben über die im Punkt 7 der Tagesordnung zur Wahl 
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
 
- zu Wohnort, Beruf und Mitgliedschaft in 
 
(a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
 
(b) vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
*Dr. Wolfgang Büchele* 
 
Römerberg, Vorsitzender des Vorstands Exyte AG, 
Stuttgart 
 
(a) Gelita AG (nicht börsennotiert), Eberbach 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 13, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

(stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
(b) E. Merck KG, Darmstadt und Kemira Oyi, Helsinki, 
Finnland 
 
*Michael Kleinemeier* 
 
Heidelberg, Mitglied des Vorstands der SAP SE, Walldorf 
 
(a) innogy SE, Essen 
 
(b) E. Merck KG, Darmstadt 
 
*Renate Koehler* 
 
Darmstadt, Leiterin Engel-Apotheke, Darmstadt 
 
Keine weiteren Mandate 
 
*Helene von Roeder* 
 
Frankfurt am Main, Mitglied des Vorstandes (CFO) der 
Vonovia SE, Bochum 
 
(b) E. Merck KG, Darmstadt; AVW Versicherungsmakler 
GmbH, Hamburg, und Vonovia Finance B.V., Amsterdam, 
Niederlande 
 
*Prof. Dr. Helga Rübsamen-Schaeff* 
 
Langenburg, Vorsitzende des Beirats der AiCuris 
Antiinfective Cures GmbH, Wuppertal 
 
(a) 4SC AG, Planegg-Martinsried 
 
(b) E. Merck KG, Darmstadt und Universitätsklinikum 
Bonn 
 
*Dr. Daniel Thelen* 
 
Köln, Leiter Abteilung Infrastrukturentwicklung Region 
West, DB Netz AG, Frankfurt am Main/Duisburg 
 
(b) E. Merck KG, Darmstadt 
 
Unter Bezugnahme auf Ziffer 5.4.1 Absatz 6 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass 
die vorgeschlagenen Kandidaten mit Ausnahme von Frau 
Renate Koehler jeweils Mitglied im Gesellschafterrat 
der E. Merck KG sind. Frau Renate Koehler und Herr Dr. 
Daniel Thelen sind Kommanditisten der E. Merck KG. 
Darüber hinaus steht nach Einschätzung des 
Aufsichtsrats der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland 
keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in nach dieser 
Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen zur Merck KGaA, Darmstadt, 
Deutschland oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland oder einem 
wesentlich an der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland 
beteiligten Aktionär. 
 
Anlage 2 
 
Lebensläufe der in Punkt 7 der Tagesordnung zur Wahl 
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: 
 
_Dr. Wolfgang Büchele_ 
 
*Erlernter Beruf:*      Chemiker 
*Ausgeübter Beruf:*     Vorsitzender des 
                        Vorstands Exyte AG, 
                        Stuttgart 
*Geburtsdatum:*         11.08.1959 
*Nationalität:*         Deutsch 
*Geschlecht:*           Männlich 
 
*Ausbildung:* 
1979-1984               Studium der Chemie, 
                        Universität Ulm 
                        (Schwerpunkt 
                        Festkörperchemie), 
                        Abschluss: Diplom 
                        Chemiker 
1984-1987               Assistent im Fachbereich 
                        Anorganische Chemie, 
                        Universität Ulm bei 
                        Herrn Prof. Dr. rer. 
                        nat. Lentz 
1987                    Promotion zum Dr. rer. 
                        nat. (Fachbereich: 
                        Anorganische Chemie) 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
*BASF AG* 
1987-1990               Forschungschemiker 
                        Industriekatalysatoren 
1990-1993               Gruppenleiter Forschung 
                        (Industriekatalysatoren) 
1993-1997               Leiter Regionales 
                        Marketing Katalysatoren 
                        Asien, Hong Kong 
1997-1999               Leiter Globales 
                        Marketing 
                        Kosmetik-Rohstoffe 
1999-2001               Leiter Business 
                        Management Feinchemie 
                        Europa 
2001-2003               President der Eastern 
                        Europe, Africa, West 
                        Asia Regional Division 
2003-2005               President, Performance 
                        Chemicals, 
                        Aufsichtsratsvorsitzende 
                        r BASF Drucksysteme 
                        GmbH, Stuttgart 
2003-2007               Mitglied des 
                        Werksleitungsgremiums 
                        Standort Ludwigshafen 
2005-2007               President, Fine 
                        Chemicals 
2007                    Bestellung zum Mitglied 
                        des Vorstands mit 
                        Wirkung zum 01.01.2008 
                        mit Verantwortung für 
                        Öl und Gas, die 
                        Region Europa sowie den 
                        Bereich Global 
                        Procurement & Logistics 
 
*The Blackstone Group LLP* 
2008                    Project Advisor (u.a. 
                        Minderheitsbeteiligung 
                        Evonik AG) 
 
*Permira Beteiligungsberatung GmbH, Frankfurt* 
2008-2011               Senior Advisor 
 
*BorsodChem Zrt., Kazincbarcika/Ungarn* 
2008-2011               Chief Executive Officer 
2009-2011               Chief Executive Officer 
                        und Chairman of the 
                        Board 
2011                    Chief Executive Officer 
                        und Member of the Board 
 
*Kemira Oyj., Helsinki/Finnland* 
2009-2011               Member of the Board 
2012                    Advisor of the Chairman 
                        und Member of the Board 
2012-2014               Chief Executive Officer 
Seit 2014               Member of the Board of 
                        Directors 
 
*Linde AG, München* 
2014-2016               Vorsitzender des 
                        Vorstands 
 
*M+W Group GmbH, Stuttgart* 
2017-2018               Geschäftsführer und 
                        Sprecher der 
                        Geschäftsführung 
 
*Exyte AG, Stuttgart* 
Seit 09/2018            Vorsitzender des 
                        Vorstands 
 
*Mitglied des Aufsichtsrats der Merck KGaA, 
Darmstadt, Deutschland seit:* 
                        1. Juli 2009 
 
*Weitere Mandate:*      E. Merck KG, Darmstadt, 
                        Deutschland (Mitglied 
                        des Gesellschafterrats) 
                        Kemira Oyi, Helsinki, 
                        Finnland (Member of the 
                        Board of Directors) 
                        Gelita AG (nicht 
                        börsennotiert), 
                        Eberbach, Deutschland 
                        (stellvertretender 
                        Vorsitzender des 
                        Aufsichtsrats) 
 
*Sonstiges:*            Mitglied Baden-Badener 
                        Unternehmergespräche 
                        Mitglied Rotary 
                        International 
                        Vorsitzender 
                        Ost-Ausschuss der 
                        deutschen Wirtschaft 
                        Mitglied des 
                        Hochschulrates der 
                        Technischen Universität 
                        München 
 
_Michael Kleinemeier_ 
 
*Erlernter Beruf:*  Diplom Kaufmann 
*Ausgeübter Beruf:* Mitglied des Vorstands der 
                    SAP SE, Walldorf, SAP 
                    Digital Business Services 
*Geburtsdatum:*     13.03.1957 
*Nationalität:*     Deutsch 
*Geschlecht:*       Männlich 
 
*Ausbildung:* 
1981-1986           Universität Paderborn, 
                    Diplom-Kaufmann 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
1986-1988           System Ingenieur bei Krupp 
                    Atlas Datensysteme, Essen 
1989-1999           Leitungspositionen in den 
                    Bereichen Sales, Consulting 
                    und Training, SAP AG 
1999-2001           Vorstandsmitglied der 
                    Itelligence AG 
2001-2002           Sales Director der deutschen 
                    Niederlassung der SAP AG 
2002-2003           Managing Director der 
                    deutschen Niederlassung der 
                    SAP AG 
2003-2007           Regional President der 
                    Region EMEA Central, SAP AG 
2007-2008           Mitglied Executive Council 
                    und Corporate Officer der 
                    SAP AG / Leiter Industries 
03-08 2008          Co-CEO der Häussler 
                    Management Holding Stuttgart 
2009                Gründer der e-mobiligence 
                    GmbH 
2010-2012           Regional President der 
                    Region DACH, SAP AG 
2012                President Global End-to-End 
                    Services, Regional President 
                    der DACH Region und 
                    Corporate Officer, SAP AG 
2013-2014           Regional President der 
                    Region Middle & Eastern 
                    Europe, SAP SE, Corporate 
                    Officer SAP AG 
Seit 2015           Mitglied des Vorstands der 
                    SAP SE, SAP Digital Business 
                    Services 
 
*Weitere Mandate:*  E. Merck KG, Darmstadt, 
                    Deutschland (Mitglied des 
                    Gesellschafterrats) 
                    innogy SE, Essen (Mitglied 
                    des Aufsichtsrats) 
 
*Sonstiges:*        Ost-Ausschuss - 
                    Osteuropaverein der 
                    deutschen Wirtschaft, BDI, 
                    BITKOM e.V. 
 
_Renate Koehler_ 
 
*Erlernter Beruf:*  Apothekerin 
*Ausgeübter Beruf:* Apothekerin und Leiterin der 
                    Engel-Apotheke, Darmsatdt 
*Geburtsdatum:*     06.07.1955 
*Nationalität:*     Deutsch 
*Geschlecht:*       Weiblich 
 
*Ausbildung:* 
1974-1977           Studium für das höhere 
                    Lehramt mit Zwischenprüfung 
                    Biologie, Chemie, Sport in 
                    Gießen 
1977-1981           Pharmaziestudium in Freiburg 
1981                Approbation als Apothekerin 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
1981-1982           Angestellte Apothekerin in 
                    Karlsruhe 
1983                Angestellte Apothekerin 
                    Engel-Apotheke, Darmstadt 
1991                Übernahme der 
                    Engel-Apotheke, Darmstadt 
 
*Weitere Mandate:*  Keine 
 
*Sonstiges:* 
Seit 2012           Vorstand Krebshilfe 
                    Südhessen e.V. 
Seit 2015           Mitglied Kuratorium 
                    Bürgerstiftung Darmstadt 
 
_Helene von Roeder_ 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 13, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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