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FPSB Deutschland: 100.000 Euro Steuerfreibetrag - wie Anleger ihn richtig nutzen

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Frankfurt/Main (pts031/14.03.2019/15:15) - Das Investmentsteuergesetz ist zwar 
schon seit Anfang 2018 gültig, doch vielen Anlegern werden erst jetzt langsam 
die Folgen bewusst. Denn durch das Gesetz ist der Bestandsschutz für Alt-Anteile, 
 die vor 2009 erworben wurden, weggefallen. Immerhin: Im Gegenzug wurde ein 
spezieller Freibetrag von 100.000 Euro gewährt. "Viele Anleger wissen jedoch 
nicht, wie sie diesen Freibetrag nutzen können", sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, 
Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB 
Deutschland). "Dabei gibt es durchaus einige Gestaltungsspielräume, die jedoch 
von der individuellen Lebenssituation und den Bedürfnissen abhängen." Nützliche 
Hilfestellung bei dem Thema können professionelle unabhängige Finanzplaner 
leisten, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL 
PLANNER®-Professionals. 
 
Für Anleger war der 1. Januar 2018 ein wichtiges Datum. Denn mit diesem Stichtag 
wurde die Reform des Investmentsteuergesetzes umgesetzt. Mit dem neuen Gesetz 
endete der Bestandsschutz für die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne 
von Fondsanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. Das bedeutet, 
dass ab Anfang 2018 die Uhr neu zu laufen begann: Wertsteigerungen der 
Alt-Anteile ab diesem Zeitpunkt muss der Anleger grundsätzlich versteuern, 
sobald er sie veräußert. Das heißt, dass auf Gewinne dann die 
Abgeltungssteuer von 25 Prozent anfällt. 
 
Als Ausgleich stellt der Gesetzgeber allerdings den Anlegern einen zeitlich 
unbegrenzten Freibetrag von 100.000 Euro für Veräußerungsgewinne aus diesen 
Alt-Anteilen zur Verfügung. "Während der Kleinsparer keine finanziellen 
Nachteile durch die neue Regelung erfährt, trifft vermögende Anleger sehr 
schnell die volle Abgeltungssteuer. Denn wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist, 
sind Wertzuwächse jetzt aus den vor 2009 gekauften Anteilen grundsätzlich 
steuerpflichtig", erläutert Prof. Tilmes. 
 
Fondsanleger mit vor 2009 gekauften Anteilen im Vorteil - für vermögende 
Privatperson ist der Freibetrag schnell verbraucht. 
 
Bei einem Depot von mehreren Hunderttausenden Euro besteht somit natürlich auch 
die Gefahr, dass der Steuerfreibetrag schnell aufgezehrt ist. Das gilt bei 
Privatpersonen, die häufig noch Anteile an vor 2009 gekauften Fonds - 
beispielsweise für die Altersversorgung - halten. Für sie kann die neue Regelung 
schon nach wenigen Jahren sehr unangenehme Folgen haben und zu hohen 
Mehrbelastungen führen. 
 
Was also tun? "Es gibt durchaus Möglichkeiten, potenzielle Mehrbelastungen 
abzufedern", erläutert Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch 
wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie 
an der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. So können etwa - wenn der 
Freibetrag ausgeschöpft ist - Alt-Anteile zu Lebzeiten auf Kinder und Ehegatten 
übertragen werden, so dass diese jeweils auch von ihrem eigenen persönlichen 
Freibetrag profitieren können. Es gilt grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass 
der Freibetrag nur im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt wird (von Amts wegen) 
, nicht bei der depotführenden Bank Die Bank weist die Höhe der 
Veräußerungsgewinne aus Altanteilen im nachrichtlichen Teil der 
Steuerbescheinigung aus. 
 
Insgesamt sollte man stärker als bislang auf die Art des Fonds - also 
ausschüttend oder thesaurierend - achten. Denn mit der Reform haben sich auch 
die Regeln für den Verkauf von Anteilen geändert: Bei thesaurierenden Fonds kann 
ein niedriger Basiszins während der Haltedauer zu geringen Vorabpauschalen und 
entsprechend wenig Steuer führen. Damit bietet diese Variante einen zeitlichen 
Vorteil gegenüber ausschüttenden Fonds. 
 
Gestaltungsspielräume mit professioneller Hilfe nutzen 
 
Die Beispiele zeigen: "Es macht Sinn, dass Anleger ihre Depots auf die neue 
Rechtslage hin überprüfen und ermitteln, inwieweit die Anlage über 
Investmentfonds künftig vorteilhaft für sie sein kann", empfiehlt Prof. Tilmes. 
Und weil das Thema durchaus anspruchsvoll ist, ist es ratsam, sich 
professionelle Unterstützung zu holen. Etwa von unabhängigen Finanzplanern, wie 
die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL 
PLANNER®-Professionals. Sie können bei der Analyse und Depotüberprüfung wichtige 
Hilfestellung leisten und über die Gestaltungsspielräume informieren. 
 
Mit den unabhängigen Zertifikatsträgern sind Mandanten stets gut beraten. Mit 
Hilfe einer umfassenden Analyse der derzeitigen Vermögenssituation, der 
Risikoeinstellung und einer konservativen Liquiditätsrechnung erarbeiten die 
CFP®-Professionals Lösungsansätze, die für Anleger bares Geld bedeuten können. 
 
Über den FPSB Deutschland e.V. 
 
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit 
derzeit 26 Mitgliedsländern und mehr als 175.000 Zertifikatsträgern. Das 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz 
in Frankfurt/Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel 
ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und 
das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. 
 
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und 
Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, 
 unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher 
ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum 
CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial 
Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN 
CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.458 Personen 
seiner 2.000 Mitglieder nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater Finanzplaner) 
zertifiziert. 
 
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen 
Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind 
Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine 
Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und 
Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse 
und interessierter Öffentlichkeit zusammen. 
 
Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der 
finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen 
Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über 
alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter 
http://www.frueher-planen.de können sich Verbraucher regelmäßig über die 
Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs 
verschiedene Lebensphasen. 
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.fpsb.de 
 
(Ende) 
 
Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. 
Ansprechpartner: Iris Albrecht 
Tel.: +49 681 410 98 06 10 
E-Mail: presse@fpsb.de 
Website: www.fpsb.de 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190314031 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 14, 2019 10:15 ET (14:15 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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