Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta034/14.03.2019/17:10) - -
BAWAG Group Wien, FN 269842 b (die "Gesellschaft" oder "BAWAG")
EINLADUNG zur ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der BAWAG Group AG eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 269842 b
am 30. April 2019 um 11.00 Uhr, Wiener Zeit, im Studio 44, Rennweg 44, 1038 Wien
mit folgender Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG über die Börse, ein öffentliches Angebot oder außerbörslich, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b. gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen, dies unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen zum Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, c. das Grundkapital durch Einziehung dieser Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, d. all dies (Punkte a. bis c.) unter Widerruf der entsprechenden Ermächtigung laut Tagesordnungspunkt 3 der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. September 2017.
7. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von durch die Gesellschaft noch zu erwerbenden eigenen Aktien gemäß § 192 Absatz 3 iVm § 65 Absatz 1 Z 6 AktG von derzeit EUR 100.000.000,00 um bis zu EUR 20.000.000,00 auf bis zu EUR 80.000.000,00, wobei der Erwerb der einzuziehenden Aktien auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) erfolgen darf.
8. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Einführung eines neuen Genehmigten Kapitals gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 40.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die dementsprechende Anpassung der Satzung in Punkt 5.
9. Beschlussfassung über die bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Absatz 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 10.000.000,00 und die dementsprechende Anpassung der Satzung in Punkt 5.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Absatz 2 AktG zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen unter Bezugsrechtsausschluss.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Absatz 2 AktG zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechten oder anderen unter § 174 AktG fallenden Instrumenten unter Bezugsrechtsausschluss.
12. Änderung der Satzung in Punkt 10.
1. Bereitstellung von Informationen
Insbesondere folgende Unterlagen werden gemäß § 108 Abs 3 bis 4 AktG ab dem 9. April 2019 unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.bawaggroup.com abrufbar sein:
- Jahresabschluss 2018 samt Lagebericht; - Konsolidierter Corporate-Governance Bericht 2018; - Konzernabschluss samt Konzernlagebericht 2018; - Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018; - Nichtfinanzieller Bericht 2018; - Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands; - Beschlussvorschläge zu den TOPs 2 12; - Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 6 und 7; - Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 8; - Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs 4 iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 10 und 11; - Gegenüberstellung der bestehenden und der zu beschließenden Änderungen der Satzung; - diese Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung; und - Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
2. Teilnahmeberechtigung und Nachweis der Aktionärseigenschaft, Nachweisstichtag
Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit nach dem Anteilsbesitz am Samstag, den 20. April 2019, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.
Die Depotbestätigung ist der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 25. April 2019, über eine der folgenden Wege bzw. Adressen gemäß Punkt 10.3.4 der Satzung der Gesellschaft zu übermitteln:
Per Fax: +43 (0)1 8900 500 72
Per SWIFT: BAWAATWW (Message Type MT598 oder Type MT599 sowie unbedingt ISIN AT0000BAWAG2 im Text angeben)
Per E-Mail: anmeldung.bawaggroup@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als eingescannter Anhang, z.B. PDF)
Per Post/Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich
3. Depotbestätigung
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung des Depots, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000BAWAG2 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), - Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.
4. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre
4.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die Gesellschaft) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (auch in deutscher Sprache) samt Begründung beiliegen.
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes erforderliche Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass der Aktionär seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien (5% des Grundkapitals) durchgehend gehalten hat. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Stichtag beziehen. Zu den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die Ausführungen unter Punkt 2. (Teilnahmeberechtigung und Nachweis der Aktionärseigenschaft, Nachweisstichtag) und 3. (Depotbestätigung) verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 9. April 2019, in Schriftform an der Adresse BAWAG Group AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, zu Handen von Dr. Hutan Rahmani, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse hauptversammlung@bawaggroup.com, zugeht.
4.2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung in Textform iSd § 13 Abs 2 AktG samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bawaggroup.com) zugänglich gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 14, 2019 12:10 ET (16:10 GMT)
Wien (pta034/14.03.2019/17:10) - -
BAWAG Group Wien, FN 269842 b (die "Gesellschaft" oder "BAWAG")
EINLADUNG zur ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der BAWAG Group AG eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 269842 b
am 30. April 2019 um 11.00 Uhr, Wiener Zeit, im Studio 44, Rennweg 44, 1038 Wien
mit folgender Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG über die Börse, ein öffentliches Angebot oder außerbörslich, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b. gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen, dies unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen zum Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, c. das Grundkapital durch Einziehung dieser Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, d. all dies (Punkte a. bis c.) unter Widerruf der entsprechenden Ermächtigung laut Tagesordnungspunkt 3 der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. September 2017.
7. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von durch die Gesellschaft noch zu erwerbenden eigenen Aktien gemäß § 192 Absatz 3 iVm § 65 Absatz 1 Z 6 AktG von derzeit EUR 100.000.000,00 um bis zu EUR 20.000.000,00 auf bis zu EUR 80.000.000,00, wobei der Erwerb der einzuziehenden Aktien auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) erfolgen darf.
8. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Einführung eines neuen Genehmigten Kapitals gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 40.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die dementsprechende Anpassung der Satzung in Punkt 5.
9. Beschlussfassung über die bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Absatz 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 10.000.000,00 und die dementsprechende Anpassung der Satzung in Punkt 5.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Absatz 2 AktG zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen unter Bezugsrechtsausschluss.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Absatz 2 AktG zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechten oder anderen unter § 174 AktG fallenden Instrumenten unter Bezugsrechtsausschluss.
12. Änderung der Satzung in Punkt 10.
1. Bereitstellung von Informationen
Insbesondere folgende Unterlagen werden gemäß § 108 Abs 3 bis 4 AktG ab dem 9. April 2019 unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.bawaggroup.com abrufbar sein:
- Jahresabschluss 2018 samt Lagebericht; - Konsolidierter Corporate-Governance Bericht 2018; - Konzernabschluss samt Konzernlagebericht 2018; - Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018; - Nichtfinanzieller Bericht 2018; - Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands; - Beschlussvorschläge zu den TOPs 2 12; - Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 6 und 7; - Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 8; - Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs 4 iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 10 und 11; - Gegenüberstellung der bestehenden und der zu beschließenden Änderungen der Satzung; - diese Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung; und - Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
2. Teilnahmeberechtigung und Nachweis der Aktionärseigenschaft, Nachweisstichtag
Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit nach dem Anteilsbesitz am Samstag, den 20. April 2019, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.
Die Depotbestätigung ist der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 25. April 2019, über eine der folgenden Wege bzw. Adressen gemäß Punkt 10.3.4 der Satzung der Gesellschaft zu übermitteln:
Per Fax: +43 (0)1 8900 500 72
Per SWIFT: BAWAATWW (Message Type MT598 oder Type MT599 sowie unbedingt ISIN AT0000BAWAG2 im Text angeben)
Per E-Mail: anmeldung.bawaggroup@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als eingescannter Anhang, z.B. PDF)
Per Post/Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich
3. Depotbestätigung
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung des Depots, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000BAWAG2 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), - Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.
4. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre
4.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die Gesellschaft) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (auch in deutscher Sprache) samt Begründung beiliegen.
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes erforderliche Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass der Aktionär seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien (5% des Grundkapitals) durchgehend gehalten hat. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Stichtag beziehen. Zu den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die Ausführungen unter Punkt 2. (Teilnahmeberechtigung und Nachweis der Aktionärseigenschaft, Nachweisstichtag) und 3. (Depotbestätigung) verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 9. April 2019, in Schriftform an der Adresse BAWAG Group AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, zu Handen von Dr. Hutan Rahmani, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse hauptversammlung@bawaggroup.com, zugeht.
4.2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung in Textform iSd § 13 Abs 2 AktG samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bawaggroup.com) zugänglich gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 14, 2019 12:10 ET (16:10 GMT)