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DGAP-News: GEA Group Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GEA Group Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.04.2019 in Oberhausen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-18 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN:
DE0006602006
WKN: 660200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur *ordentlichen Hauptversammlung der
GEA Group Aktiengesellschaft*, die am Freitag, den 26.
April 2019, 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit -
MESZ), im CCO - Congress Centrum Luise Albertz
Oberhausen, Düppelstraße 1, 46045 Oberhausen,
stattfindet.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der GEA Group Aktiengesellschaft und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2018, des mit dem Lagebericht der GEA Group
Aktiengesellschaft zusammengefassten
Konzernlageberichts zum Geschäftsjahr 2018
einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
und § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 13. März 2019 gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1
ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
daher nicht vorgesehen.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der GEA Group Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR
154.170.767,50 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,85
je = EUR 153.418.346,20
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag = EUR 752.421,30
Bilanzgewinn = EUR 154.170.767,50
Bei der angegebenen Ausschüttungssumme sind die
im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung vorhandenen
dividendenberechtigten 180.492.172 Stückaktien
berücksichtigt. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Sofern sich bis zum Tag
der Hauptversammlung die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändern
sollte, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Abstimmung gestellt, der unverändert eine
Dividende von EUR 0,85 je
dividendenberechtigter Stückaktie und daher
entsprechend angepasste Beträge für die
Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag
vorsehen wird.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende
ist am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).
Die Dividende soll am 2. Mai 2019 ausgezahlt
werden.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft
und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019
sowie zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts des
Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2019
zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüfungsverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014) genannten Art auferlegt wurde.
6. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Herr Prof. Dr. Ing. Werner J. Bauer hat sein
Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats
(Anteilseignervertreter) mit Wirkung zum Ablauf
des 12. November 2018 niedergelegt und ist
daher zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat
ausgeschieden. Durch Beschluss des Amtsgerichts
Düsseldorf vom 13. November 2018 wurde Herr
Colin Hall zum Mitglied des Aufsichtsrats
bestellt. Herr Hall soll nunmehr als Nachfolger
von Herrn Bauer durch die Hauptversammlung als
Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat
gewählt werden.
Der Aufsichtsrat ist gemäß § 10 Abs. 1 der
Satzung, §§ 96 Abs. 1 und Abs. 2, 101 Abs. 1
AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1
MitbestG aus sechs von den Anteilseignern und
sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden
Mitgliedern zusammenzusetzen.
Bei der GEA Group Aktiengesellschaft als
börsennotiertem Unternehmen, für welches das
Mitbestimmungsgesetz gilt, sind bei Wahlen zum
Aufsichtsrat die Vorgaben zur Erfüllung der
Geschlechterquote zu berücksichtigen. Der
Anteil, mit dem Frauen und Männer gemäß §
96 Abs. 2 Satz 1 AktG im Aufsichtsrat der GEA
Group Aktiengesellschaft mindestens vertreten
sein müssen, beträgt jeweils 30%. Da der
Gesamterfüllung der Geschlechterquote nicht
gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG
widersprochen wurde, müssen dem Aufsichtsrat
insgesamt mindestens vier Frauen und vier
Männer angehören, um die Mindestvorgaben
gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1, 2 AktG zu
erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat fünf
Frauen und sieben Männer an. Damit ist die
Geschlechterquote unabhängig von der
anstehenden Wahl bereits erfüllt.
Der nachfolgende Wahlvorschlag stützt sich auf
die Empfehlung des Nominierungsausschusses des
Aufsichtsrats. Die Empfehlung wurde
insbesondere auf der Grundlage der
Anforderungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex 2017 und unter
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat im
Dezember 2017 für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und Diversitätsgrundsätze
sowie des in diesem Zusammenhang entwickelten
Kompetenzprofils abgegeben. Eine
Veröffentlichung des Diversitätskonzepts für
die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie des
Kompetenzprofils findet sich im Corporate
Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2018.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen:
Herrn Colin Hall,
wohnhaft in London, Großbritannien
Head of Investments der Groupe Bruxelles
Lambert und CEO der Sienna Capital S.à r.l.,
Brüssel, Belgien (Tochtergesellschaft der
Groupe Bruxelles Lambert)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen, alle in
Portfoliobeteiligungen der Groupe Bruxelles
Lambert:
* Mitgliedschaften in börsennotierten
Portfoliobeteiligungen der Groupe
Bruxelles Lambert:
- Imerys S.A., Frankreich (Mitglied des
Board of Directors)
- Umicore S.A., Belgien (Mitglied des
Board of Directors)
* Mitgliedschaften in nicht-börsennotierten
Portfoliobeteiligungen der Groupe
Bruxelles Lambert:
- Kartesia Management S.A., Luxemburg
(Mitglied des Board of Directors)
- Ergon Capital Partners S.A., Belgien
(Mitglied des Board of Directors)
- Ergon Capital Partners II S.A.,
Belgien (Mitglied des Board of
Directors)
Die Bestellung des neuen Mitglieds des
Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 10 Abs. 6
Satz 1 der Satzung, sofern die Hauptversammlung
nichts anderes beschließt, für die Zeit ab
Beendigung der Hauptversammlung vom 26. April
2019 bis zum Ende der Amtszeit von Herrn Prof.
Dr. Ing. Werner J. Bauer, also für die Zeit bis
zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Herr Hall steht nach Einschätzung des
Aufsichtsrats nicht in persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär (d. h.
einem solchen mit einer direkten oder
indirekten Beteiligung an der Gesellschaft von
mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien),
die nach der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegen wären.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem
vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass
er den für das Mandat zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Der Lebenslauf von Herrn Hall ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
_gea.com/hv_
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March 18, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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