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DGAP-HV: GEA Group Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2019 in Oberhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GEA Group Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GEA Group Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.04.2019 in Oberhausen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-18 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: 
DE0006602006 
WKN: 660200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur *ordentlichen Hauptversammlung der 
GEA Group Aktiengesellschaft*, die am Freitag, den 26. 
April 2019, 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - 
MESZ), im CCO - Congress Centrum Luise Albertz 
Oberhausen, Düppelstraße 1, 46045 Oberhausen, 
stattfindet. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der GEA Group Aktiengesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2018, des mit dem Lagebericht der GEA Group 
   Aktiengesellschaft zusammengefassten 
   Konzernlageberichts zum Geschäftsjahr 2018 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   und § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 13. März 2019 gebilligt; 
   der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 
   ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   daher nicht vorgesehen. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der GEA Group Aktiengesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 
   154.170.767,50 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer 
   Dividende von EUR 0,85 
   je                      = EUR 153.418.346,20 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag           = EUR 752.421,30 
   Bilanzgewinn            = EUR 154.170.767,50 
 
   Bei der angegebenen Ausschüttungssumme sind die 
   im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung vorhandenen 
   dividendenberechtigten 180.492.172 Stückaktien 
   berücksichtigt. Die Gesellschaft hält zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   keine eigenen Aktien. Sofern sich bis zum Tag 
   der Hauptversammlung die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern 
   sollte, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Abstimmung gestellt, der unverändert eine 
   Dividende von EUR 0,85 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie und daher 
   entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag 
   vorsehen wird. 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende 
   ist am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
   Die Dividende soll am 2. Mai 2019 ausgezahlt 
   werden. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft 
   und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 
   sowie zum Prüfer für eine prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts des 
   Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2019 
   zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüfungsverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014) genannten Art auferlegt wurde. 
6. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Herr Prof. Dr. Ing. Werner J. Bauer hat sein 
   Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats 
   (Anteilseignervertreter) mit Wirkung zum Ablauf 
   des 12. November 2018 niedergelegt und ist 
   daher zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat 
   ausgeschieden. Durch Beschluss des Amtsgerichts 
   Düsseldorf vom 13. November 2018 wurde Herr 
   Colin Hall zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. Herr Hall soll nunmehr als Nachfolger 
   von Herrn Bauer durch die Hauptversammlung als 
   Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat ist gemäß § 10 Abs. 1 der 
   Satzung, §§ 96 Abs. 1 und Abs. 2, 101 Abs. 1 
   AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 
   MitbestG aus sechs von den Anteilseignern und 
   sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden 
   Mitgliedern zusammenzusetzen. 
 
   Bei der GEA Group Aktiengesellschaft als 
   börsennotiertem Unternehmen, für welches das 
   Mitbestimmungsgesetz gilt, sind bei Wahlen zum 
   Aufsichtsrat die Vorgaben zur Erfüllung der 
   Geschlechterquote zu berücksichtigen. Der 
   Anteil, mit dem Frauen und Männer gemäß § 
   96 Abs. 2 Satz 1 AktG im Aufsichtsrat der GEA 
   Group Aktiengesellschaft mindestens vertreten 
   sein müssen, beträgt jeweils 30%. Da der 
   Gesamterfüllung der Geschlechterquote nicht 
   gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG 
   widersprochen wurde, müssen dem Aufsichtsrat 
   insgesamt mindestens vier Frauen und vier 
   Männer angehören, um die Mindestvorgaben 
   gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1, 2 AktG zu 
   erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat fünf 
   Frauen und sieben Männer an. Damit ist die 
   Geschlechterquote unabhängig von der 
   anstehenden Wahl bereits erfüllt. 
 
   Der nachfolgende Wahlvorschlag stützt sich auf 
   die Empfehlung des Nominierungsausschusses des 
   Aufsichtsrats. Die Empfehlung wurde 
   insbesondere auf der Grundlage der 
   Anforderungen des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex 2017 und unter 
   Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat im 
   Dezember 2017 für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und Diversitätsgrundsätze 
   sowie des in diesem Zusammenhang entwickelten 
   Kompetenzprofils abgegeben. Eine 
   Veröffentlichung des Diversitätskonzepts für 
   die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie des 
   Kompetenzprofils findet sich im Corporate 
   Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des 
   Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   Herrn Colin Hall, 
   wohnhaft in London, Großbritannien 
   Head of Investments der Groupe Bruxelles 
   Lambert und CEO der Sienna Capital S.à r.l., 
   Brüssel, Belgien (Tochtergesellschaft der 
   Groupe Bruxelles Lambert) 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten: keine 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen, alle in 
   Portfoliobeteiligungen der Groupe Bruxelles 
   Lambert: 
 
   * Mitgliedschaften in börsennotierten 
     Portfoliobeteiligungen der Groupe 
     Bruxelles Lambert: 
 
     - Imerys S.A., Frankreich (Mitglied des 
       Board of Directors) 
     - Umicore S.A., Belgien (Mitglied des 
       Board of Directors) 
   * Mitgliedschaften in nicht-börsennotierten 
     Portfoliobeteiligungen der Groupe 
     Bruxelles Lambert: 
 
     - Kartesia Management S.A., Luxemburg 
       (Mitglied des Board of Directors) 
     - Ergon Capital Partners S.A., Belgien 
       (Mitglied des Board of Directors) 
     - Ergon Capital Partners II S.A., 
       Belgien (Mitglied des Board of 
       Directors) 
 
   Die Bestellung des neuen Mitglieds des 
   Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 10 Abs. 6 
   Satz 1 der Satzung, sofern die Hauptversammlung 
   nichts anderes beschließt, für die Zeit ab 
   Beendigung der Hauptversammlung vom 26. April 
   2019 bis zum Ende der Amtszeit von Herrn Prof. 
   Dr. Ing. Werner J. Bauer, also für die Zeit bis 
   zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2020 beschließt. 
 
   Herr Hall steht nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats nicht in persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den 
   Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich 
   an der Gesellschaft beteiligten Aktionär (d. h. 
   einem solchen mit einer direkten oder 
   indirekten Beteiligung an der Gesellschaft von 
   mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien), 
   die nach der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegen wären. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   er den für das Mandat zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Der Lebenslauf von Herrn Hall ist auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   _gea.com/hv_ 
 

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March 18, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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