DJ DGAP-HV: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von
elektronischen Systemen / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen
Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-19 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
DATA MODUL Aktiengesellschaft
Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen
München - ISIN: DE0005498901 -
- WKN: 549 890 - ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG Die
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
*Donnerstag, den 9. Mai 2019, um 10:00 Uhr*
im Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München
stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung*
eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Data Modul AG und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes
für die Data Modul AG und den Konzern
einschließlich der erläuternden Berichte
des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs.
1, § 315a Abs. 1 HGB und den wesentlichen
Merkmalen des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess, des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 AktG festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
Ab Einberufung der Hauptversammlung können
die Unterlagen in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Landsberger Straße 322,
80687 München, eingesehen werden.
Außerdem sind sie im Internet unter
www.data-modul.com/hauptversammlung
veröffentlicht. Auf Verlangen erhält jeder
Aktionär eine kostenfreie Abschrift dieser
Unterlagen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Jahresabschluss der Gesellschaft
ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR
22.415.851,37 wie folgt zu verwenden:
Gewinnverteilung unter den EUR 7.052.364,00
Aktionären
(EUR 2,00 je
dividendenberechtigter
Stückaktie)
Einstellung in andere EUR 0,00
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag auf neue EUR 15.363.487,37
Rechnung
Bilanzgewinn EUR 22.415.851,37
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 14. Mai 2019,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied
des Vorstands der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu bestellen.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte.
Auch bestanden keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkenden Regelungen im Sinne der
EU-Abschlussprüferverordnung.
6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs.
1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG in
Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen,
davon ein Arbeitnehmervertreter und zwei
Vertreter der Anteilseigner. Die
Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter nicht an
Wahlvorschläge gebunden.
Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom
18. Dezember 2018 Herrn Richard A. Seidlitz
zum Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft bestellt. Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft hat anschließend Herrn
Seidlitz zum stellvertretenden Vorsitzenden
des Aufsichtsrats gewählt. Zuvor hatte der
bisherige stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft,
Herr Thomas Leffler, sein Amt als Mitglied
und stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn *Richard A. Seidlitz*, wohnhaft in
Centennial, Colorado/USA, Vice President,
Corporate Controller bei Arrow Electronics,
Inc.
mit Wirkung zum Ende der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Mai
2019 bis zum Ende der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, als Vertreter der
Anteilseigner zum Mitglied des Aufsichtsrats
zu wählen.
Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex weist der
Aufsichtsrat darauf hin, dass Herr Seidlitz
in Führungspositionen bei Unternehmen des
Arrow-Konzerns tätig ist. Bei der Arrow
Central Europe Holding Munich GmbH, einem
Unternehmen des Arrow-Konzerns, handelt es
sich um eine wesentlich an der Gesellschaft
beteiligte Aktionärin.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung
des vom Aufsichtsrat beschlossenen
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
II. *Weitere Angaben zu dem unter
Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitglied*
*Herr Richard A. Seidlitz*
Vice President, Corporate Controller bei
Arrow Electronics, Inc. und wohnhaft in
Centennial, Colorado/USA
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1977
Nationalität: US-amerikanisch
Beruflicher Werdegang:
Seit 2016: Vice President, Corporate
Controller bei Arrow Electronics,
Inc.
2015-2016: Assistant Controller bei Arrow
Electronics, Inc.
2005-2014: Diverse Führungspositionen bei
First Data Corporation
1999-2005: Auditor bei
PricewaterhouseCoopers LLP
Ausbildung:
Bachelor of Science in Accountancy,
University of Illinois
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien:
Keine
III. *Teilnahme an der Hauptversammlung und
Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur
Hauptversammlung gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft anmelden. Zum Nachweis der Berechtigung
reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung zu beziehen. Dies ist der 18.
April 2019, 00:00 Uhr (Record Date).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst
sein und der Gesellschaft in Textform bis zum 2. Mai
2019, 24:00 Uhr, unter folgender Anschrift, Faxnummer
oder E-Mail-Adresse zugehen:
Data Modul AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (89) 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
IV. *Bedeutung des Nachweisstichtags*
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
V. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können sich durch ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären oder durch einen anderen
Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr
Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Dies gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut oder
eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135
Abs. 8 und § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt wird. Kreditinstitute,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 19, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)
Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Abs. 8
und § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen und Institutionen müssen
Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten.
Die Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden
Formulare zur Vollmachtserteilung enthalten, die die
Aktionäre zur Vollmachtserteilung verwenden können.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft
unter folgender Adresse (elektronisch) übermittelt
werden:
anmeldestelle@computershare.de
VI. *Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung 2019 beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf EUR 10.578.546,00 und ist eingeteilt
in 3.526.182 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der
Gesamtzahl der Aktien und beträgt demnach im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 3.526.182
Stimmrechte.
VII. *Rechte der Aktionäre*
*Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Data
Modul AG zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist
somit der 8. April 2019, 24:00 Uhr. Die betreffenden
Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der oben
genannten Mindestanzahl Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die
Fristberechnung entsprechend anzuwenden.
Für die Übermittlung von
Tagesordnungsergänzungsverlangen ist folgende Adresse
maßgeblich:
Data Modul AG
Investor Relations
Landsberger Str. 322
80687 München
*Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unter
www.data-modul.com/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage
vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung
übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen.
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 24. April
2019, 24:00 Uhr.
Diese Regelungen gelten sinngemäß für
Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag braucht nicht
begründet zu werden. Der Vorstand braucht
Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu
machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3
Satz 4 AktG (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort) und §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
Data Modul AG
Investor Relations
Landsberger Str. 322
80687 München
Telefax: +49 (89) 56017102
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen
Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
*Auskunftsrecht*
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131
Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern. Eine Darstellung der
Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft
verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse
www.data-modul.com/hauptversammlung
VIII. *Informationen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären
sowie weitere Informationen sind auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.data-modul.com/hauptversammlung
zugänglich.
IX. *Informationen zum Datenschutz*
Mit den folgenden Datenschutzhinweisen informiert die
Gesellschaft ihre Aktionäre über die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der
Hauptversammlung und ihre diesbezüglichen Rechte.
*Verantwortliche Stelle, Zweck und Rechtsgrundlage*
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die
verantwortliche Stelle.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten
ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter, um den
Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor
und während der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten für damit
in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung
weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder
Aufbewahrungspflichten) verwendet.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6
Abs. 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutz-Grundverordnung.
*Empfänger*
Die Gesellschaft beauftragt zur Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung zum
Teil externe Dienstleister und Berater. Diese erhalten
von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags
erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater
verarbeiten die personenbezogenen Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen
des in der Hauptversammlung auszulegenden
Teilnehmerverzeichnisses den Aktionären und
Aktionärsvertretern zugänglich gemacht.
*Speicherungsdauer*
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange
dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein
berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im
Fall gerichtlicher oder außergerichtlicher
Verfahren aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten
gelöscht.
*Rechte von Betroffenen*
Aktionäre haben unter bestimmten gesetzlichen
Voraussetzungen das Recht, Auskunft über die
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten,
Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen
Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu
beantragen sowie ihre personenbezogene Daten in einem
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format
(Datenübertragbarkeit) zu erhalten.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre
auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.
Aktionäre haben ferner das Recht, eine Beschwerde bei
einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
*Kontaktdaten*
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
Data Modul AG
Landsberger Str. 322
80687 München
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:
Data Modul AG
Datenschutzbeauftragter
Landsberger Str. 322
80687 München
E-Mail: Datenschutz@data-modul.com
München, im März 2019
_Der Vorstand_
2019-03-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von
elektronischen Systemen
Landsberger Str. 322
80687 München
Deutschland
E-Mail: BJunker@data-modul.com
Internet: https://www.data-modul.com/de/
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
789277 2019-03-19
(END) Dow Jones Newswires
March 19, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)
© 2019 Dow Jones News
