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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion -2-

DJ DGAP-HV: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von 
elektronischen Systemen / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen 
Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-19 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
DATA MODUL Aktiengesellschaft 
Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen 
München - ISIN: DE0005498901 - 
- WKN: 549 890 - ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG Die 
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
*Donnerstag, den 9. Mai 2019, um 10:00 Uhr* 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
eingeladen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Data Modul AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes 
   für die Data Modul AG und den Konzern 
   einschließlich der erläuternden Berichte 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 
   1, § 315a Abs. 1 HGB und den wesentlichen 
   Merkmalen des internen Kontroll- und 
   Risikomanagementsystems im Hinblick auf den 
   Rechnungslegungsprozess, des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 AktG festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung können 
   die Unterlagen in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft, Landsberger Straße 322, 
   80687 München, eingesehen werden. 
   Außerdem sind sie im Internet unter 
 
   www.data-modul.com/hauptversammlung 
 
   veröffentlicht. Auf Verlangen erhält jeder 
   Aktionär eine kostenfreie Abschrift dieser 
   Unterlagen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss der Gesellschaft 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 
   22.415.851,37 wie folgt zu verwenden: 
 
   Gewinnverteilung unter den EUR 7.052.364,00 
   Aktionären 
   (EUR 2,00 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie) 
   Einstellung in andere      EUR 0,00 
   Gewinnrücklagen 
   Gewinnvortrag auf neue     EUR 15.363.487,37 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn               EUR 22.415.851,37 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 14. Mai 2019, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied 
   des Vorstands der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu bestellen. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. 
   Auch bestanden keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkenden Regelungen im Sinne der 
   EU-Abschlussprüferverordnung. 
6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 
   1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG in 
   Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, 
   davon ein Arbeitnehmervertreter und zwei 
   Vertreter der Anteilseigner. Die 
   Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Anteilseignervertreter nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 
   18. Dezember 2018 Herrn Richard A. Seidlitz 
   zum Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft bestellt. Der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft hat anschließend Herrn 
   Seidlitz zum stellvertretenden Vorsitzenden 
   des Aufsichtsrats gewählt. Zuvor hatte der 
   bisherige stellvertretende 
   Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, 
   Herr Thomas Leffler, sein Amt als Mitglied 
   und stellvertretender Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn *Richard A. Seidlitz*, wohnhaft in 
    Centennial, Colorado/USA, Vice President, 
    Corporate Controller bei Arrow Electronics, 
    Inc. 
 
   mit Wirkung zum Ende der ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Mai 
   2019 bis zum Ende der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt, als Vertreter der 
   Anteilseigner zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   zu wählen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex weist der 
   Aufsichtsrat darauf hin, dass Herr Seidlitz 
   in Führungspositionen bei Unternehmen des 
   Arrow-Konzerns tätig ist. Bei der Arrow 
   Central Europe Holding Munich GmbH, einem 
   Unternehmen des Arrow-Konzerns, handelt es 
   sich um eine wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligte Aktionärin. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung 
   des vom Aufsichtsrat beschlossenen 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
II. *Weitere Angaben zu dem unter 
    Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen 
    Aufsichtsratsmitglied* 
 
    *Herr Richard A. Seidlitz* 
 
    Vice President, Corporate Controller bei 
    Arrow Electronics, Inc. und wohnhaft in 
    Centennial, Colorado/USA 
 
    Persönliche Daten: 
 
    Geburtsjahr:  1977 
    Nationalität: US-amerikanisch 
 
    Beruflicher Werdegang: 
 
    Seit 2016: Vice President, Corporate 
               Controller bei Arrow Electronics, 
               Inc. 
    2015-2016: Assistant Controller bei Arrow 
               Electronics, Inc. 
    2005-2014: Diverse Führungspositionen bei 
               First Data Corporation 
    1999-2005: Auditor bei 
               PricewaterhouseCoopers LLP 
 
    Ausbildung: 
 
    Bachelor of Science in Accountancy, 
    University of Illinois 
 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden inländischen Aufsichtsräten oder 
    vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
    Keine 
III. *Teilnahme an der Hauptversammlung und 
     Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur 
Hauptversammlung gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung der 
Gesellschaft anmelden. Zum Nachweis der Berechtigung 
reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung zu beziehen. Dies ist der 18. 
April 2019, 00:00 Uhr (Record Date). 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst 
sein und der Gesellschaft in Textform bis zum 2. Mai 
2019, 24:00 Uhr, unter folgender Anschrift, Faxnummer 
oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
Data Modul AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (89) 30903 74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
IV. *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
V. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können sich durch ein Kreditinstitut, eine 
Vereinigung von Aktionären oder durch einen anderen 
Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr 
Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Dies gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 
Abs. 8 und § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 
AktG gleichgestellte Person oder Institution 
bevollmächtigt wird. Kreditinstitute, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Abs. 8 
und § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Personen und Institutionen müssen 
Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten. 
 
Die Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden 
Formulare zur Vollmachtserteilung enthalten, die die 
Aktionäre zur Vollmachtserteilung verwenden können. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft 
unter folgender Adresse (elektronisch) übermittelt 
werden: 
 
anmeldestelle@computershare.de 
 
VI. *Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 beläuft sich das Grundkapital der 
Gesellschaft auf EUR 10.578.546,00 und ist eingeteilt 
in 3.526.182 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede 
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der 
Gesamtzahl der Aktien und beträgt demnach im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung 3.526.182 
Stimmrechte. 
 
VII. *Rechte der Aktionäre* 
 
*Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Data 
Modul AG zu richten und muss der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag 
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei 
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist 
somit der 8. April 2019, 24:00 Uhr. Die betreffenden 
Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der oben 
genannten Mindestanzahl Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die 
Fristberechnung entsprechend anzuwenden. 
 
Für die Übermittlung von 
Tagesordnungsergänzungsverlangen ist folgende Adresse 
maßgeblich: 
 
Data Modul AG 
Investor Relations 
Landsberger Str. 322 
80687 München 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter 
 
www.data-modul.com/hauptversammlung 
 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage 
vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag 
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung 
übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der 
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 24. April 
2019, 24:00 Uhr. 
 
Diese Regelungen gelten sinngemäß für 
Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag braucht nicht 
begründet zu werden. Der Vorstand braucht 
Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen 
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu 
machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 
Satz 4 AktG (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort) und § 
125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaft in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten. 
 
Für die Übermittlung von Gegenanträgen und 
Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich: 
 
Data Modul AG 
Investor Relations 
Landsberger Str. 322 
80687 München 
Telefax: +49 (89) 56017102 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen 
Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge auch ohne 
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 
Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der 
Vorstand die Auskunft verweigern. Eine Darstellung der 
Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft 
verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.data-modul.com/hauptversammlung 
 
VIII. *Informationen auf der Internetseite der 
      Gesellschaft* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären 
sowie weitere Informationen sind auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.data-modul.com/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
IX. *Informationen zum Datenschutz* 
 
Mit den folgenden Datenschutzhinweisen informiert die 
Gesellschaft ihre Aktionäre über die Verarbeitung ihrer 
personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der 
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der 
Hauptversammlung und ihre diesbezüglichen Rechte. 
 
*Verantwortliche Stelle, Zweck und Rechtsgrundlage* 
 
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die 
verantwortliche Stelle. 
 
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten 
ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter, um den 
Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der 
Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor 
und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten für damit 
in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung 
weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder 
Aufbewahrungspflichten) verwendet. 
 
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 
Abs. 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutz-Grundverordnung. 
 
*Empfänger* 
 
Die Gesellschaft beauftragt zur Vorbereitung, 
Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung zum 
Teil externe Dienstleister und Berater. Diese erhalten 
von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen 
Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags 
erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater 
verarbeiten die personenbezogenen Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im 
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen 
des in der Hauptversammlung auszulegenden 
Teilnehmerverzeichnisses den Aktionären und 
Aktionärsvertretern zugänglich gemacht. 
 
*Speicherungsdauer* 
 
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange 
dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein 
berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im 
Fall gerichtlicher oder außergerichtlicher 
Verfahren aus Anlass der Hauptversammlung. 
Anschließend werden die personenbezogenen Daten 
gelöscht. 
 
*Rechte von Betroffenen* 
 
Aktionäre haben unter bestimmten gesetzlichen 
Voraussetzungen das Recht, Auskunft über die 
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, 
Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen 
Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu 
beantragen sowie ihre personenbezogene Daten in einem 
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format 
(Datenübertragbarkeit) zu erhalten. 
 
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre 
auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung 
ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. 
 
Aktionäre haben ferner das Recht, eine Beschwerde bei 
einer Aufsichtsbehörde einzureichen. 
 
*Kontaktdaten* 
 
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten: 
 
Data Modul AG 
Landsberger Str. 322 
80687 München 
 
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten: 
 
Data Modul AG 
Datenschutzbeauftragter 
Landsberger Str. 322 
80687 München 
E-Mail: Datenschutz@data-modul.com 
 
München, im März 2019 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-03-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von 
             elektronischen Systemen 
             Landsberger Str. 322 
             80687 München 
             Deutschland 
E-Mail:      BJunker@data-modul.com 
Internet:    https://www.data-modul.com/de/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
789277 2019-03-19 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 19, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

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