DJ DGAP-HV: adidas AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in Fürth mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: adidas AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
adidas AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019
in Fürth mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-19 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
adidas AG Herzogenaurach ISIN: DE000A1EWWW0 Wir laden hiermit
unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 9. Mai 2019, 10:00
Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) in der Stadthalle Fürth,
Rosenstraße 50, 90762 Fürth, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
INHALT
I. *Tagesordnung*
[1] *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses der adidas AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018, des zusammengefassten
Lageberichts für die adidas AG und den
Konzern, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
[2] *Beschlussfassung über die Verwendung
des Bilanzgewinns*
[3] *Beschlussfassung über die Entlastung
des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
[4] *Beschlussfassung über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018*
[5] *Wahlen zum Aufsichtsrat*
[6] *Beschlussfassung über die Aufhebung des
Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs.
3 der Satzung, über die Schaffung eines
neuen Genehmigten Kapitals gegen
Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts sowie die
entsprechende Satzungsänderung*
[7] *Beschlussfassung über die Aufhebung des
Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 6
der Satzung sowie über die Aufhebung von
§ 4 Abs. 6 der Satzung*
[8] *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für
eine etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des
Geschäftsjahres 2019*
II. *Bericht an die Hauptversammlung zu
Tagesordnungspunkt 6*
*Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6
gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4
Satz 2 AktG*
III. *Weitere Angaben und Hinweise*
*Unterlagen zur Hauptversammlung;
Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
*Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im
Aktienregister*
*Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte*
*Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung
(gemäß § 122 Abs. 2 AktG)*
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
(gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG)*
*Auskunftsrechte der Aktionäre (gemäß §
131 Abs. 1 AktG)*
*Weitergehende Erläuterungen*
*Übertragung der Hauptversammlung im
Internet*
IV. *Informationen zu Tagesordnungspunkt 5*
*Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidatinnen/-kandidaten*
V. *Information zum Datenschutz für Aktionäre*
I. *Tagesordnung*
[1] *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses der adidas AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018, des zusammengefassten
Lageberichts für die adidas AG und den
Konzern, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018*
Die genannten Unterlagen enthalten auch den
Vergütungsbericht und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
*www.adidas-group.de/hv*
zugänglich. Die Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung zugänglich sein und
näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss gemäß § 172 AktG
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu
diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen
Beschluss zu fassen.
[2] *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im festgestellten Jahresabschluss der adidas
AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 705.412.570,16
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 3,35 je
dividendenberechtigte Stückaktie, d. h. EUR
665.761.523,05 als Gesamtbetrag der
Dividende und Vortrag des Restbetrags in
Höhe von EUR 39.651.047,11 auf neue
Rechnung. Der Anspruch auf die Dividende ist
gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am 14.
Mai 2019 fällig.
Gesamtbetrag der EUR 665.761.523,0
Dividende 5
Vortrag auf neue EUR 39.651.047,11
Rechnung
Bilanzgewinn EUR 705.412.570,1
6
Der Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Jahresabschlusses von der
Gesellschaft gehaltenen 1.681.403 eigenen
Aktien gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt sind. Wenn sich bis zur
Hauptversammlung die Zahl eigener Aktien
vermindert oder erhöht, werden Vorstand und
Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen
entsprechend angepassten Beschlussvorschlag
zur Gewinnverwendung unterbreiten, der
unverändert eine Ausschüttung von EUR 3,35
je dividendenberechtigte Stückaktie sowie
entsprechend angepasste Beträge für den
Gesamtbetrag der Dividende und den Vortrag
auf neue Rechnung vorsieht.
[3] *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
[4] *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
[5] *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 9. Mai 2019 endet die
Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, so
dass eine Neuwahl der Anteilseignervertreter
durch die Hauptversammlung erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat der adidas AG setzt sich
gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§
96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7
Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
des Gesetzes über die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer (MitbestG) aus acht von den
Anteilseignern und acht von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern sowie
zu mindestens 30 % aus Frauen und zu
mindestens 30 % aus Männern zusammen. Da der
Gesamterfüllung der vorgenannten Quote nach
§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG im Vorfeld der
Beschlussfassung über die Wahlvorschläge
widersprochen wurde, ist der Mindestanteil
von Anteilseignervertretern und
Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen,
wobei auf volle Personenzahlen mathematisch
auf- bzw. abzurunden ist (§ 96 Abs. 2 Satz 3
und 4 AktG). Somit muss der Aufsichtsrat der
adidas AG mindestens aus zwei Frauen und
zwei Männern auf der Seite der
Anteilseignervertreter sowie mindestens aus
zwei Frauen und zwei Männern auf der Seite
der Arbeitnehmervertreter bestehen. Der
Aufsichtsrat schlägt die Wahl von zwei
Frauen und sechs Männern vor. Damit wäre das
Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 AktG auf
der Seite der Anteilseignervertreter
erfüllt.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats
stützten sich auf die Empfehlung seines
Nominierungsausschusses, berücksichtigen die
vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1
Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)
für seine Zusammensetzung beschlossenen
Ziele und streben die Ausfüllung des vom
Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils
für das Gesamtgremium an. Ziele und
Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat im
Oktober 2018 beschlossen; sie stehen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 19, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
*www.adidas-group.com/s/organe*
zur Verfügung. Zudem hat sich der
Aufsichtsrat bei den vorgeschlagenen
Kandidatinnen/Kandidaten jeweils
vergewissert, dass diese den für das Mandat
zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.
Mit Ausnahme von Herrn Igor Landau und Herrn
Herbert Kauffmann schlägt der Aufsichtsrat
die Bestellung der Mitglieder des
Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 2 der
Satzung für die Zeit ab Beendigung der
Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 bis zur
Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt, vor. Das
Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Für Herrn Igor Landau schlägt der
Aufsichtsrat die Bestellung als Mitglied des
Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 2 der
Satzung für die Zeit ab Beendigung der
Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 bis zur
Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2019 beschließt,
vor. Die erneute Bestellung von Herrn Igor
Landau für eine Amtszeit von lediglich einem
Jahr soll dazu dienen, eine Überleitung
des Aufsichtsratsvorsitzes zu ermöglichen.
Für Herrn Herbert Kauffmann schlägt der
Aufsichtsrat die Bestellung als Mitglied des
Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 2 der
Satzung für die Zeit ab Beendigung der
Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 bis zur
Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2020 beschließt,
vor.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der
Hauptversammlung zu wählende Mitglieder des
Aufsichtsrats *die bisherigen Mitglieder*
*Ian Gallienne*
wohnhaft in Gerpinnes, Belgien
Co-Chief Executive Officer, Groupe Bruxelles
Lambert, Brüssel, Belgien*
_Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_
_Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
* Mitglied des Board of Directors,
Pernod Ricard SA, Paris, Frankreich
* Mitglied des Board of Directors, SGS
SA, Genf, Schweiz
Mandate innerhalb der Groupe Bruxelles
Lambert bzw. in mit dieser unter gemeinsamer
Kontrolle stehenden Unternehmen
* Mitglied des Board of Directors,
Imerys SA, Paris, Frankreich
* Mitglied des Board of Directors,
Sienna Capital S.à r.l., Strassen,
Luxemburg
* Mitglied des Board of Directors,
Compagnie Nationale à Portefeuille SA,
Loverval, Belgien
* Mitglied des Board of Directors,
Frère-Bourgeois SA, Loverval, Belgien
* Mitglied des Board of Directors,
Château Cheval Blanc, Société Civile,
Saint Emilion, Frankreich
* Mitglied des Board of Directors, GBL
Advisors Limited, London,
Großbritannien
* Mitglied des Board of Directors, GBL
Development Limited, London,
Großbritannien
* Ab 23. April 2019: Chief Executive
Officer, Groupe Bruxelles Lambert, Brüssel,
Belgien
*Herbert Kauffmann*
wohnhaft in Stuttgart
selbstständiger Unternehmensberater,
Stuttgart
_Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_
_Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen_
*Igor Landau*
wohnhaft in Lugano, Schweiz
Pensionär
_Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_
_Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen_
*Kathrin Menges*
wohnhaft in Neuss
Mitglied des Vorstands, zuständig für den
Unternehmensbereich Personal und
Infrastruktur-Services, Henkel AG & Co.
KGaA, Düsseldorf (bis 8. April 2019)
_Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_
_Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
Mandate bei ausländischen Tochterunternehmen
der Henkel AG & Co. KGaA (jeweils bis 8.
April 2019)
* Mitglied des Aufsichtsrats, Henkel
Central Eastern Europe GmbH, Wien,
Österreich
* Mitglied des Supervisory Boards,
Henkel Nederland B.V., Nieuwegein,
Niederlande
* Mitglied des Board of Directors,
Henkel Norden AB, Stockholm, Schweden
* Mitglied des Board of Directors,
Henkel Finland Oy, Vantaa, Finnland
*Nassef Sawiris*
wohnhaft London, Großbritannien
Chief Executive Officer & Mitglied des Board
of Directors, OCI N.V., Amsterdam,
Niederlande
_Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_
_Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
* Mitglied des Board of Directors,
LafargeHolcim Ltd., Jona, Schweiz
*sowie erstmalig als neue Mitglieder*
*Dr. Thomas Rabe*
wohnhaft in Berlin
Vorstandsvorsitzender, Bertelsmann
Management SE, Gütersloh
_Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten:_
* Vorsitzender des Aufsichtsrats,
Symrise AG, Holzminden
_Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
Mandate bei ausländischen Tochterunternehmen
der Bertelsmann SE & Co. KGaA
* Mitglied des Supervisory Boards, ACR -
Advanced Customer Relation S.à r.l.,
Luxemburg, Luxemburg
* Vorsitzender des Board of Directors,
Penguin Random House LLC, New York,
USA
* Vorsitzender des Board of Directors,
RTL Group S.A., Luxemburg, Luxemburg
Der Vorstandsvorsitzende der adidas AG, Herr
Kasper Rorsted, der derzeit noch Mitglied
des Aufsichtsrats der Bertelsmann SE & Co.
KGaA sowie der Bertelsmann Management SE
ist, legt diese Mandate mit Wirkung zum 31.
März 2019 nieder.
*Bodo Uebber*
wohnhaft in Stuttgart
Mitglied des Vorstands, zuständig für
Finanzen & Controlling / Daimler Financial
Services, Daimler AG, Stuttgart (bis 22. Mai
2019)
_Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten:_
* Mitglied des Aufsichtsrats,
Bertelsmann SE & Co. KGaA /
Bertelsmann Management SE, Gütersloh
* Vorsitzender des Aufsichtsrats,
Daimler Financial Services AG,
Stuttgart*
_Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
* Mitglied des Board of Directors, BAIC
Motor Corporation Ltd., Peking, China*
* Mitglied des Board of Directors,
Mercedes-Benz Grand Prix Ltd.,
Brackley, Großbritannien*
* Mitglied des Board of Directors, Delta
Topco Ltd., St. Helier, Jersey,
Großbritannien*
* Mandate in direktem Zusammenhang mit der
Vorstandstätigkeit bei der Daimler AG,
Niederlegung spätestens mit Wirkung zum 22.
Mai 2019.
*Jing Ulrich*
wohnhaft in Hongkong
Managing Director und Vice Chairman of Asia
Pacific, JPMorgan Chase & Co., New York, USA
_Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_
_Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen_
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die
Kandidatinnen/Kandidaten entscheiden zu
lassen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht
keine(r) der vorgeschlagenen
Kandidatinnen/Kandidaten in persönlicher
oder geschäftlicher Beziehung zur
Gesellschaft, deren Konzernunternehmen oder
den Organen der Gesellschaft im Sinne von
Ziffer 5.4.1 DCGK. Wesentlich an der
Gesellschaft beteiligte Aktionäre, zu denen
eine persönliche oder geschäftliche
Beziehung bestehen könnte, sind der
Gesellschaft nicht bekannt. Sämtliche
vorgeschlagene Kandidatinnen/Kandidaten sind
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 19, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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