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DGAP-HV: adidas AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: adidas AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in Fürth mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: adidas AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
adidas AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 
in Fürth mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-19 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
adidas AG Herzogenaurach ISIN: DE000A1EWWW0 Wir laden hiermit 
unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 9. Mai 2019, 10:00 
Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) in der Stadthalle Fürth, 
Rosenstraße 50, 90762 Fürth, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
INHALT 
I.   *Tagesordnung* 
 
     [1] *Vorlage des festgestellten 
         Jahresabschlusses der adidas AG und des 
         gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
         Dezember 2018, des zusammengefassten 
         Lageberichts für die adidas AG und den 
         Konzern, des erläuternden Berichts des 
         Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 
         289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des 
         Berichts des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2018* 
     [2] *Beschlussfassung über die Verwendung 
         des Bilanzgewinns* 
     [3] *Beschlussfassung über die Entlastung 
         des Vorstands für das Geschäftsjahr 
         2018* 
     [4] *Beschlussfassung über die Entlastung 
         des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
         2018* 
     [5] *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
     [6] *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
         Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 
         3 der Satzung, über die Schaffung eines 
         neuen Genehmigten Kapitals gegen 
         Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum 
         Ausschluss des Bezugsrechts sowie die 
         entsprechende Satzungsänderung* 
     [7] *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
         Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 6 
         der Satzung sowie über die Aufhebung von 
         § 4 Abs. 6 der Satzung* 
     [8] *Wahl des Abschlussprüfers und des 
         Konzernabschlussprüfers für das 
         Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für 
         eine etwaige prüferische Durchsicht des 
         Halbjahresfinanzberichts des 
         Geschäftsjahres 2019* 
II.  *Bericht an die Hauptversammlung zu 
     Tagesordnungspunkt 6* 
 
     *Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 
     gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 
     Satz 2 AktG* 
III. *Weitere Angaben und Hinweise* 
 
     *Unterlagen zur Hauptversammlung; 
     Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
     Gesellschaft* 
 
     *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
     *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung und die Ausübung des 
     Stimmrechts* 
 
     *Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im 
     Aktienregister* 
 
     *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
     Bevollmächtigte* 
 
     *Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung 
     (gemäß § 122 Abs. 2 AktG)* 
 
     *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
     (gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG)* 
 
     *Auskunftsrechte der Aktionäre (gemäß § 
     131 Abs. 1 AktG)* 
 
     *Weitergehende Erläuterungen* 
 
     *Übertragung der Hauptversammlung im 
     Internet* 
IV.  *Informationen zu Tagesordnungspunkt 5* 
 
     *Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
     Aufsichtsratskandidatinnen/-kandidaten* 
V.   *Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
I.   *Tagesordnung* 
 
     [1] *Vorlage des festgestellten 
         Jahresabschlusses der adidas AG und des 
         gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
         Dezember 2018, des zusammengefassten 
         Lageberichts für die adidas AG und den 
         Konzern, des erläuternden Berichts des 
         Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a 
         Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts 
         des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
         2018* 
 
         Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
         Vergütungsbericht und sind auf der 
         Internetseite der Gesellschaft unter 
 
         *www.adidas-group.de/hv* 
 
         zugänglich. Die Unterlagen werden auch in 
         der Hauptversammlung zugänglich sein und 
         näher erläutert werden. 
 
         Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
         aufgestellten Jahresabschluss und den 
         Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
         Jahresabschluss gemäß § 172 AktG 
         festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu 
         diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen 
         Beschluss zu fassen. 
     [2] *Beschlussfassung über die Verwendung des 
         Bilanzgewinns* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
         im festgestellten Jahresabschluss der adidas 
         AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
         Bilanzgewinn in Höhe von EUR 705.412.570,16 
         wie folgt zu verwenden: 
 
         Ausschüttung einer Dividende von EUR 3,35 je 
         dividendenberechtigte Stückaktie, d. h. EUR 
         665.761.523,05 als Gesamtbetrag der 
         Dividende und Vortrag des Restbetrags in 
         Höhe von EUR 39.651.047,11 auf neue 
         Rechnung. Der Anspruch auf die Dividende ist 
         gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am 14. 
         Mai 2019 fällig. 
 
         Gesamtbetrag der       EUR 665.761.523,0 
         Dividende                  5 
         Vortrag auf neue       EUR 39.651.047,11 
         Rechnung 
         Bilanzgewinn           EUR 705.412.570,1 
                                    6 
 
         Der Gewinnverwendungsvorschlag 
         berücksichtigt, dass die zum Zeitpunkt der 
         Aufstellung des Jahresabschlusses von der 
         Gesellschaft gehaltenen 1.681.403 eigenen 
         Aktien gemäß § 71b AktG nicht 
         dividendenberechtigt sind. Wenn sich bis zur 
         Hauptversammlung die Zahl eigener Aktien 
         vermindert oder erhöht, werden Vorstand und 
         Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen 
         entsprechend angepassten Beschlussvorschlag 
         zur Gewinnverwendung unterbreiten, der 
         unverändert eine Ausschüttung von EUR 3,35 
         je dividendenberechtigte Stückaktie sowie 
         entsprechend angepasste Beträge für den 
         Gesamtbetrag der Dividende und den Vortrag 
         auf neue Rechnung vorsieht. 
     [3] *Beschlussfassung über die Entlastung des 
         Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
         im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
         Mitgliedern des Vorstands für diesen 
         Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
     [4] *Beschlussfassung über die Entlastung des 
         Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
         im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
         Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
         Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
     [5] *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
         Mit Beendigung der ordentlichen 
         Hauptversammlung am 9. Mai 2019 endet die 
         Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, so 
         dass eine Neuwahl der Anteilseignervertreter 
         durch die Hauptversammlung erforderlich ist. 
 
         Der Aufsichtsrat der adidas AG setzt sich 
         gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 
         96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
         Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
         des Gesetzes über die Mitbestimmung der 
         Arbeitnehmer (MitbestG) aus acht von den 
         Anteilseignern und acht von den 
         Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern sowie 
         zu mindestens 30 % aus Frauen und zu 
         mindestens 30 % aus Männern zusammen. Da der 
         Gesamterfüllung der vorgenannten Quote nach 
         § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG im Vorfeld der 
         Beschlussfassung über die Wahlvorschläge 
         widersprochen wurde, ist der Mindestanteil 
         von Anteilseignervertretern und 
         Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen, 
         wobei auf volle Personenzahlen mathematisch 
         auf- bzw. abzurunden ist (§ 96 Abs. 2 Satz 3 
         und 4 AktG). Somit muss der Aufsichtsrat der 
         adidas AG mindestens aus zwei Frauen und 
         zwei Männern auf der Seite der 
         Anteilseignervertreter sowie mindestens aus 
         zwei Frauen und zwei Männern auf der Seite 
         der Arbeitnehmervertreter bestehen. Der 
         Aufsichtsrat schlägt die Wahl von zwei 
         Frauen und sechs Männern vor. Damit wäre das 
         Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 AktG auf 
         der Seite der Anteilseignervertreter 
         erfüllt. 
 
         Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats 
         stützten sich auf die Empfehlung seines 
         Nominierungsausschusses, berücksichtigen die 
         vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 
         Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 
         für seine Zusammensetzung beschlossenen 
         Ziele und streben die Ausfüllung des vom 
         Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils 
         für das Gesamtgremium an. Ziele und 
         Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat im 
         Oktober 2018 beschlossen; sie stehen auf der 
         Internetseite der Gesellschaft unter 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

*www.adidas-group.com/s/organe* 
 
         zur Verfügung. Zudem hat sich der 
         Aufsichtsrat bei den vorgeschlagenen 
         Kandidatinnen/Kandidaten jeweils 
         vergewissert, dass diese den für das Mandat 
         zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. 
 
         Mit Ausnahme von Herrn Igor Landau und Herrn 
         Herbert Kauffmann schlägt der Aufsichtsrat 
         die Bestellung der Mitglieder des 
         Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 2 der 
         Satzung für die Zeit ab Beendigung der 
         Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 bis zur 
         Beendigung der ordentlichen 
         Hauptversammlung, die über die Entlastung 
         für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
         der Amtszeit beschließt, vor. Das 
         Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit 
         beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
         Für Herrn Igor Landau schlägt der 
         Aufsichtsrat die Bestellung als Mitglied des 
         Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 2 der 
         Satzung für die Zeit ab Beendigung der 
         Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 bis zur 
         Beendigung der ordentlichen 
         Hauptversammlung, die über die Entlastung 
         für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, 
         vor. Die erneute Bestellung von Herrn Igor 
         Landau für eine Amtszeit von lediglich einem 
         Jahr soll dazu dienen, eine Überleitung 
         des Aufsichtsratsvorsitzes zu ermöglichen. 
 
         Für Herrn Herbert Kauffmann schlägt der 
         Aufsichtsrat die Bestellung als Mitglied des 
         Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 2 der 
         Satzung für die Zeit ab Beendigung der 
         Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 bis zur 
         Beendigung der ordentlichen 
         Hauptversammlung, die über die Entlastung 
         für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, 
         vor. 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der 
         Hauptversammlung zu wählende Mitglieder des 
         Aufsichtsrats *die bisherigen Mitglieder* 
 
         *Ian Gallienne* 
 
         wohnhaft in Gerpinnes, Belgien 
         Co-Chief Executive Officer, Groupe Bruxelles 
         Lambert, Brüssel, Belgien* 
 
         _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
         zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ 
 
         _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Pernod Ricard SA, Paris, Frankreich 
         * Mitglied des Board of Directors, SGS 
           SA, Genf, Schweiz 
 
         Mandate innerhalb der Groupe Bruxelles 
         Lambert bzw. in mit dieser unter gemeinsamer 
         Kontrolle stehenden Unternehmen 
 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Imerys SA, Paris, Frankreich 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Sienna Capital S.à r.l., Strassen, 
           Luxemburg 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Compagnie Nationale à Portefeuille SA, 
           Loverval, Belgien 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Frère-Bourgeois SA, Loverval, Belgien 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Château Cheval Blanc, Société Civile, 
           Saint Emilion, Frankreich 
         * Mitglied des Board of Directors, GBL 
           Advisors Limited, London, 
           Großbritannien 
         * Mitglied des Board of Directors, GBL 
           Development Limited, London, 
           Großbritannien 
 
         * Ab 23. April 2019: Chief Executive 
         Officer, Groupe Bruxelles Lambert, Brüssel, 
         Belgien 
 
         *Herbert Kauffmann* 
 
         wohnhaft in Stuttgart 
         selbstständiger Unternehmensberater, 
         Stuttgart 
 
         _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
         zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ 
 
         _Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- 
         und ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen_ 
 
         *Igor Landau* 
 
         wohnhaft in Lugano, Schweiz 
         Pensionär 
 
         _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
         zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ 
 
         _Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- 
         und ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen_ 
 
         *Kathrin Menges* 
 
         wohnhaft in Neuss 
         Mitglied des Vorstands, zuständig für den 
         Unternehmensbereich Personal und 
         Infrastruktur-Services, Henkel AG & Co. 
         KGaA, Düsseldorf (bis 8. April 2019) 
 
         _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
         zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ 
 
         _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
         Mandate bei ausländischen Tochterunternehmen 
         der Henkel AG & Co. KGaA (jeweils bis 8. 
         April 2019) 
 
         * Mitglied des Aufsichtsrats, Henkel 
           Central Eastern Europe GmbH, Wien, 
           Österreich 
         * Mitglied des Supervisory Boards, 
           Henkel Nederland B.V., Nieuwegein, 
           Niederlande 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Henkel Norden AB, Stockholm, Schweden 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Henkel Finland Oy, Vantaa, Finnland 
 
         *Nassef Sawiris* 
 
         wohnhaft London, Großbritannien 
         Chief Executive Officer & Mitglied des Board 
         of Directors, OCI N.V., Amsterdam, 
         Niederlande 
 
         _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
         zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ 
 
         _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           LafargeHolcim Ltd., Jona, Schweiz 
 
         *sowie erstmalig als neue Mitglieder* 
 
         *Dr. Thomas Rabe* 
         wohnhaft in Berlin 
         Vorstandsvorsitzender, Bertelsmann 
         Management SE, Gütersloh 
 
         _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
         bildenden inländischen Aufsichtsräten:_ 
 
         * Vorsitzender des Aufsichtsrats, 
           Symrise AG, Holzminden 
 
         _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
         Mandate bei ausländischen Tochterunternehmen 
         der Bertelsmann SE & Co. KGaA 
 
         * Mitglied des Supervisory Boards, ACR - 
           Advanced Customer Relation S.à r.l., 
           Luxemburg, Luxemburg 
         * Vorsitzender des Board of Directors, 
           Penguin Random House LLC, New York, 
           USA 
         * Vorsitzender des Board of Directors, 
           RTL Group S.A., Luxemburg, Luxemburg 
 
         Der Vorstandsvorsitzende der adidas AG, Herr 
         Kasper Rorsted, der derzeit noch Mitglied 
         des Aufsichtsrats der Bertelsmann SE & Co. 
         KGaA sowie der Bertelsmann Management SE 
         ist, legt diese Mandate mit Wirkung zum 31. 
         März 2019 nieder. 
 
         *Bodo Uebber* 
 
         wohnhaft in Stuttgart 
         Mitglied des Vorstands, zuständig für 
         Finanzen & Controlling / Daimler Financial 
         Services, Daimler AG, Stuttgart (bis 22. Mai 
         2019) 
 
         _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
         bildenden inländischen Aufsichtsräten:_ 
 
         * Mitglied des Aufsichtsrats, 
           Bertelsmann SE & Co. KGaA / 
           Bertelsmann Management SE, Gütersloh 
         * Vorsitzender des Aufsichtsrats, 
           Daimler Financial Services AG, 
           Stuttgart* 
 
         _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
         * Mitglied des Board of Directors, BAIC 
           Motor Corporation Ltd., Peking, China* 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Mercedes-Benz Grand Prix Ltd., 
           Brackley, Großbritannien* 
         * Mitglied des Board of Directors, Delta 
           Topco Ltd., St. Helier, Jersey, 
           Großbritannien* 
 
         * Mandate in direktem Zusammenhang mit der 
         Vorstandstätigkeit bei der Daimler AG, 
         Niederlegung spätestens mit Wirkung zum 22. 
         Mai 2019. 
 
         *Jing Ulrich* 
 
         wohnhaft in Hongkong 
         Managing Director und Vice Chairman of Asia 
         Pacific, JPMorgan Chase & Co., New York, USA 
 
         _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
         zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ 
 
         _Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- 
         und ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen_ 
 
         in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
         Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
         Wege der Einzelabstimmung über die 
         Kandidatinnen/Kandidaten entscheiden zu 
         lassen. 
 
         Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht 
         keine(r) der vorgeschlagenen 
         Kandidatinnen/Kandidaten in persönlicher 
         oder geschäftlicher Beziehung zur 
         Gesellschaft, deren Konzernunternehmen oder 
         den Organen der Gesellschaft im Sinne von 
         Ziffer 5.4.1 DCGK. Wesentlich an der 
         Gesellschaft beteiligte Aktionäre, zu denen 
         eine persönliche oder geschäftliche 
         Beziehung bestehen könnte, sind der 
         Gesellschaft nicht bekannt. Sämtliche 
         vorgeschlagene Kandidatinnen/Kandidaten sind 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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