DJ DGAP-HV: adidas AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in Fürth mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: adidas AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung adidas AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in Fürth mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-03-19 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. adidas AG Herzogenaurach ISIN: DE000A1EWWW0 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 9. Mai 2019, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) in der Stadthalle Fürth, Rosenstraße 50, 90762 Fürth, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. INHALT I. *Tagesordnung* [1] *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* [2] *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* [3] *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* [4] *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* [5] *Wahlen zum Aufsichtsrat* [6] *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung* [7] *Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung sowie über die Aufhebung von § 4 Abs. 6 der Satzung* [8] *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2019* II. *Bericht an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6* *Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG* III. *Weitere Angaben und Hinweise* *Unterlagen zur Hauptversammlung; Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft* *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* *Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im Aktienregister* *Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* *Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung (gemäß § 122 Abs. 2 AktG)* *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären (gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG)* *Auskunftsrechte der Aktionäre (gemäß § 131 Abs. 1 AktG)* *Weitergehende Erläuterungen* *Übertragung der Hauptversammlung im Internet* IV. *Informationen zu Tagesordnungspunkt 5* *Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatinnen/-kandidaten* V. *Information zum Datenschutz für Aktionäre* I. *Tagesordnung* [1] *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter *www.adidas-group.de/hv* zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. [2] *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der adidas AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 705.412.570,16 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 3,35 je dividendenberechtigte Stückaktie, d. h. EUR 665.761.523,05 als Gesamtbetrag der Dividende und Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 39.651.047,11 auf neue Rechnung. Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am 14. Mai 2019 fällig. Gesamtbetrag der EUR 665.761.523,0 Dividende 5 Vortrag auf neue EUR 39.651.047,11 Rechnung Bilanzgewinn EUR 705.412.570,1 6 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses von der Gesellschaft gehaltenen 1.681.403 eigenen Aktien gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Wenn sich bis zur Hauptversammlung die Zahl eigener Aktien vermindert oder erhöht, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 3,35 je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für den Gesamtbetrag der Dividende und den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht. [3] *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. [4] *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. [5] *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2019 endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, so dass eine Neuwahl der Anteilseignervertreter durch die Hauptversammlung erforderlich ist. Der Aufsichtsrat der adidas AG setzt sich gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG) aus acht von den Anteilseignern und acht von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern sowie zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Da der Gesamterfüllung der vorgenannten Quote nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG im Vorfeld der Beschlussfassung über die Wahlvorschläge widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen, wobei auf volle Personenzahlen mathematisch auf- bzw. abzurunden ist (§ 96 Abs. 2 Satz 3 und 4 AktG). Somit muss der Aufsichtsrat der adidas AG mindestens aus zwei Frauen und zwei Männern auf der Seite der Anteilseignervertreter sowie mindestens aus zwei Frauen und zwei Männern auf der Seite der Arbeitnehmervertreter bestehen. Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl von zwei Frauen und sechs Männern vor. Damit wäre das Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 AktG auf der Seite der Anteilseignervertreter erfüllt. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützten sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat im Oktober 2018 beschlossen; sie stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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*www.adidas-group.com/s/organe* zur Verfügung. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten jeweils vergewissert, dass diese den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Mit Ausnahme von Herrn Igor Landau und Herrn Herbert Kauffmann schlägt der Aufsichtsrat die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, vor. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Für Herrn Igor Landau schlägt der Aufsichtsrat die Bestellung als Mitglied des Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, vor. Die erneute Bestellung von Herrn Igor Landau für eine Amtszeit von lediglich einem Jahr soll dazu dienen, eine Überleitung des Aufsichtsratsvorsitzes zu ermöglichen. Für Herrn Herbert Kauffmann schlägt der Aufsichtsrat die Bestellung als Mitglied des Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, vor. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder des Aufsichtsrats *die bisherigen Mitglieder* *Ian Gallienne* wohnhaft in Gerpinnes, Belgien Co-Chief Executive Officer, Groupe Bruxelles Lambert, Brüssel, Belgien* _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:_ * Mitglied des Board of Directors, Pernod Ricard SA, Paris, Frankreich * Mitglied des Board of Directors, SGS SA, Genf, Schweiz Mandate innerhalb der Groupe Bruxelles Lambert bzw. in mit dieser unter gemeinsamer Kontrolle stehenden Unternehmen * Mitglied des Board of Directors, Imerys SA, Paris, Frankreich * Mitglied des Board of Directors, Sienna Capital S.à r.l., Strassen, Luxemburg * Mitglied des Board of Directors, Compagnie Nationale à Portefeuille SA, Loverval, Belgien * Mitglied des Board of Directors, Frère-Bourgeois SA, Loverval, Belgien * Mitglied des Board of Directors, Château Cheval Blanc, Société Civile, Saint Emilion, Frankreich * Mitglied des Board of Directors, GBL Advisors Limited, London, Großbritannien * Mitglied des Board of Directors, GBL Development Limited, London, Großbritannien * Ab 23. April 2019: Chief Executive Officer, Groupe Bruxelles Lambert, Brüssel, Belgien *Herbert Kauffmann* wohnhaft in Stuttgart selbstständiger Unternehmensberater, Stuttgart _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ _Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen_ *Igor Landau* wohnhaft in Lugano, Schweiz Pensionär _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ _Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen_ *Kathrin Menges* wohnhaft in Neuss Mitglied des Vorstands, zuständig für den Unternehmensbereich Personal und Infrastruktur-Services, Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf (bis 8. April 2019) _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:_ Mandate bei ausländischen Tochterunternehmen der Henkel AG & Co. KGaA (jeweils bis 8. April 2019) * Mitglied des Aufsichtsrats, Henkel Central Eastern Europe GmbH, Wien, Österreich * Mitglied des Supervisory Boards, Henkel Nederland B.V., Nieuwegein, Niederlande * Mitglied des Board of Directors, Henkel Norden AB, Stockholm, Schweden * Mitglied des Board of Directors, Henkel Finland Oy, Vantaa, Finnland *Nassef Sawiris* wohnhaft London, Großbritannien Chief Executive Officer & Mitglied des Board of Directors, OCI N.V., Amsterdam, Niederlande _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:_ * Mitglied des Board of Directors, LafargeHolcim Ltd., Jona, Schweiz *sowie erstmalig als neue Mitglieder* *Dr. Thomas Rabe* wohnhaft in Berlin Vorstandsvorsitzender, Bertelsmann Management SE, Gütersloh _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:_ * Vorsitzender des Aufsichtsrats, Symrise AG, Holzminden _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:_ Mandate bei ausländischen Tochterunternehmen der Bertelsmann SE & Co. KGaA * Mitglied des Supervisory Boards, ACR - Advanced Customer Relation S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg * Vorsitzender des Board of Directors, Penguin Random House LLC, New York, USA * Vorsitzender des Board of Directors, RTL Group S.A., Luxemburg, Luxemburg Der Vorstandsvorsitzende der adidas AG, Herr Kasper Rorsted, der derzeit noch Mitglied des Aufsichtsrats der Bertelsmann SE & Co. KGaA sowie der Bertelsmann Management SE ist, legt diese Mandate mit Wirkung zum 31. März 2019 nieder. *Bodo Uebber* wohnhaft in Stuttgart Mitglied des Vorstands, zuständig für Finanzen & Controlling / Daimler Financial Services, Daimler AG, Stuttgart (bis 22. Mai 2019) _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:_ * Mitglied des Aufsichtsrats, Bertelsmann SE & Co. KGaA / Bertelsmann Management SE, Gütersloh * Vorsitzender des Aufsichtsrats, Daimler Financial Services AG, Stuttgart* _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:_ * Mitglied des Board of Directors, BAIC Motor Corporation Ltd., Peking, China* * Mitglied des Board of Directors, Mercedes-Benz Grand Prix Ltd., Brackley, Großbritannien* * Mitglied des Board of Directors, Delta Topco Ltd., St. Helier, Jersey, Großbritannien* * Mandate in direktem Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit bei der Daimler AG, Niederlegung spätestens mit Wirkung zum 22. Mai 2019. *Jing Ulrich* wohnhaft in Hongkong Managing Director und Vice Chairman of Asia Pacific, JPMorgan Chase & Co., New York, USA _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ _Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen_ in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidatinnen/Kandidaten entscheiden zu lassen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keine(r) der vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten in persönlicher oder geschäftlicher Beziehung zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen oder den Organen der Gesellschaft im Sinne von Ziffer 5.4.1 DCGK. Wesentlich an der Gesellschaft beteiligte Aktionäre, zu denen eine persönliche oder geschäftliche Beziehung bestehen könnte, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Sämtliche vorgeschlagene Kandidatinnen/Kandidaten sind
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im Falle ihrer Wahl nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des DCGK. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 DCGK wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl Herr Igor Landau als Kandidat für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden soll. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten sind dieser Einladung unter '*IV. Informationen zu Tagesordnungspunkt 5*' beigefügt und vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter *www.adidas-group.de/hv* zugänglich. [6] *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Die von der ordentlichen Hauptversammlung 2017 für die Dauer von drei Jahren ab Eintragung im Handelsregister beschlossene, bislang nicht ausgenutzte Ermächtigung des Vorstands gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 16.000.000 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/II), und § 4 Abs. 3 der Satzung werden aufgehoben. b) Es wird ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 16.000.000 geschaffen (Genehmigtes Kapital 2019). Hierzu wird in § 4 der Satzung ein neuer Absatz 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt: '3. Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren von der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister an ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 16.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Das Gesamtvolumen der aufgrund dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien darf insgesamt nicht mehr als 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder, falls niedriger, des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe vorhandenen Grundkapitals betragen. Auf die vorgenannte 10%-Grenze ist das Grundkapital anzurechnen, das auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus Anleihen, Schuldverschreibungen oder Genussrechten auszugeben sind, soweit diese während der Laufzeit bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, oder das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden. Diese Anrechnungsklausel gilt nicht für den Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge. Das Genehmigte Kapital 2019 darf nicht zur Ausgabe von Aktien im Rahmen von Vergütungs- oder Beteiligungsprogrammen für Vorstandsmitglieder, Arbeitnehmer oder für Mitglieder von Geschäftsführungsorganen oder Arbeitnehmer von Tochterunternehmen verwendet werden.' c) Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017/II gemäß lit. a) und von § 4 Abs. 3 der Satzung sowie die Beschlussfassung über § 4 Abs. 3 der Satzung gemäß lit. b) mit der Maßgabe zum Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung in der vorgenannten Reihenfolge erfolgt und dass die Eintragung der Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017/II gemäß lit. a) erst erfolgt, wenn sichergestellt ist, dass unmittelbar im Anschluss die Beschlussfassung über § 4 Abs. 3 der Satzung gemäß lit. b) eingetragen wird. Der schriftliche Bericht des Vorstands zu den Gründen, aus denen er ermächtigt sein soll, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, ist im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 8 unter '*II. Bericht an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6*' abgedruckt. [7] *Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung sowie über die Aufhebung von § 4 Abs. 6 der Satzung* Die Hauptversammlung hat am 6. Mai 2010 das Bedingte Kapital 2010 geschaffen. Es diente der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei Erfüllung entsprechender Options- bzw. Wandlungspflichten oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 6. Mai 2010 bis zum 5. Mai 2015 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen begeben wurden. Der Vorstand hat am 14. März 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Mai 2010 teilweise Gebrauch gemacht und hat am 21. März 2012 eine Wandelanleihe unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre begeben. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen vom 6. Mai 2010 wurde bereits mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Mai 2014 aufgehoben. Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft von ihrem Recht zur vorzeitigen Rückzahlung noch ausstehender Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht. Damit ist die Wandelanleihe vollständig konvertiert bzw. zurückgezahlt, so dass aus dem Bedingten Kapital 2010 keine Aktien mehr ausgegeben werden können. Das Bedingte Kapital 2010 hat aus den vorgenannten Gründen keine Bedeutung mehr. Es soll deshalb vollständig aufgehoben und die Satzung entsprechend angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Das mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2010 geschaffene Bedingte Kapital in Höhe von bis zu EUR 36.000.000 (Tagesordnungspunkt 10) wird aufgehoben. b) § 4 Abs. 6 der Satzung wird aufgehoben und die Nummerierung der bisherigen Absätze 7 bis 10 entsprechend angepasst. [8] *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2019* Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor zu beschließen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2019 bestellt. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Verordnung Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Verordnung genannten Art auferlegt wurde. II. *Bericht an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6* *Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6
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