Themen heute:
Falsches Knöllchen, fehlerhafter Blitzer oder Unfallflucht - Rechte und Pflichten bei falschen Anschuldigungen im Straßenverkehr /// Polizei in Nordrhein-Westfalen fährt zukünftig Ford S-MAX Funkstreifenwagen
1.
Wer sich an die Verkehrsregeln hält, muss weder Bußgeldbescheide noch Punkte in Flensburg oder den Führerscheinentzug fürchten - so die Theorie. In der Praxis kommen Falschanschuldigungen im Straßenverkehr vor: ob durch fehlerhafte Technik, übereifrige Ordnungshüter oder bloße Missverständnisse. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, nennt Bespiele.
Strafzettel - trotz korrekten Parkens
Sie haben die Parkuhr korrekt eingestellt, das Parkticket ordnungsgemäß gelöst und trotzdem einen Strafzettel kassiert? Nun lässt man am besten Beweismittel für sich sprechen: Fotos und Zeugen können helfen, gegen die unbegründete Zahlungsaufforderung vorzugehen. Wichtig ist, den Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des "Knöllchens" einzulegen. Aber Achtung: Viele Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten nicht, wenn ein Verstoß im ruhenden Verkehr begangen worden sein soll. Bereits vor Vertragsabschluss sollte die Versicherungspolice daraufhin geprüft werden.
Geblitzt - ohne Geschwindigkeitsüberschreitung
Zeigt das Blitzerfoto ein fremdes Fahrzeug oder einen anderen Fahrer, ist der Fall klar: Jetzt heißt es, zügig Einspruch einlegen. Wer tatsächlich hinterm Steuer saß, aber zu Unrecht geblitzt wurde, kann dem ebenso widersprechen, sobald der Bußgeldbescheid vorliegt. Ist dieser noch unterwegs und der Beschuldigte abwesend, sollten Betroffene dafür sorgen, dass der Briefkasten regelmäßig geleert wird. Denn auch hier muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung reagiert werden.
2.
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen wird zukünftig mit komplett neu gestalteten Funkstreifenwagen vom Typ Ford S-MAX unterwegs sein. Der entsprechende Rahmenvertrag deckt ein Volumen von bis zu 1.200 Einheiten ab, wobei nach aktueller Planung bereits im laufenden Jahr 2019 ein hohes dreistelliges Volumen an die Polizeidienststellen in NRW ausgeliefert werden soll.
Der Ford S-MAX Funkstreifenwagen setzte sich in einem intensiven Eignungs- und Praxistest seitens der Beschaffungsbehörde des Innenministeriums NRW durch. Beim ausgewählten Fahrzeug handelt es sich um einen Ford S-MAX mit dem nach der Abgasnorm Euro 6d TEMP zertifizierten 2,0-Liter EcoBlue-Diesel-Motor mit einer Spitzenleistung von 140 kW (190 PS)*, der mit einem 8-Gang-Automatikgetriebe verblockt ist. Neben einer umfangreichen Sicherheitsausstattung und einer werkseitig verbauten Niveauregulierung verfügt das Fahrzeug über eine komplette Polizeiausstattung, die von den Spezialisten des Ford-Behördenverkaufs gemeinsam mit dem hauseigenen Engineering auf die Einsatzbedürfnisse der Polizei NRW maßgeschneidert wurde.
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