Bei einer Verschiebung des Brexits bis Ende Juni müsste Großbritannien aus Sicht der EU-Kommission an der Europawahl teilnehmen. Dies geht aus einer internen Bewertung hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Nur bei einem Ausscheiden vor Beginn der Europawahl am 23. Mai könne sich Großbritannien sich die Ausrichtung der Wahl sparen.
Damit wendet sich die Behörde von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker de facto gegen den Vorschlag der britischen Premierministerin Theresa May. Sie bittet um einen Aufschub bis 30. Juni, will aber keine Teilnahme an der Europawahl.
Aus Sicht der Kommission sind dem internen Papier zufolge nur zwei Optionen für den Aufschub des Brexits sinnvoll: eine kurze, "technische Verlängerung" bis 23. Mai ohne Teilnahme an der Europawahl; oder eine "lange Verlängerung" bis mindestens Ende 2019 mit der Option einer Verkürzung, falls vorher eine Lösung gefunden wird. In jedem Fall solle es nur eine einmalige Verlängerung geben, heißt es weiter.
"Jede andere Option (zum Beispiel eine Verlängerung bis 30. Juni 2019) würde ernste rechtliche und politische Risiken für die Europäische Union bedeuten und einige der derzeitigen Unsicherheiten im Vereinigten Königreich in die EU importieren." Jedes andere Szenario hätte auch direkte juristische und praktische Konsequenzen für die Europawahl in 14 EU-Ländern.
Schlimmstenfalls könnte die Konstituierung des neuen Parlaments rechtswidrig werden und nach der Wahl die Bestimmung der neuen EU-Kommission und des EU-Haushaltsrahmens gefährden. Zudem wäre jede Entscheidung anfechtbar, heißt es in dem Kommissionspapier weiter./vsr/DP/nas
AXC0222 2019-03-20/13:59