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DGAP-News: Continental Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Continental Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.04.2019 in Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums,
Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-20 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Continental Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE
0005439004
WKN: 543 900
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre* ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 26. April 2019,
10:00 Uhr,
im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums,
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover.
* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren
Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline
grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle
Geschlechter mit ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Continental Aktiengesellschaft und des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2018 mit dem Lagebericht der
Continental Aktiengesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, dem
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie dem Bericht des
Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1
und § 315a Absatz 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt, der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist
demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der
Gesellschaft in Höhe von EUR 1.758.445.119,03
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 4,75
Dividende von
je EUR 950.028.419,25
dividendenberechtigter
Stückaktie, insgesamt:
Vortrag auf neue EUR 808.416.699,78
Rechnung:
Bilanzgewinn: EUR 1.758.445.119,03
Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist
gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz
(nachfolgend 'AktG') am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, also am 2. Mai 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu
lassen.
Eine Liste mit Informationen über die
individuelle Teilnahme der
Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des
Plenums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats
im Geschäftsjahr 2018 kann im Internet unter
www.continental-ir.de
unter dem weiterführenden Link
'Hauptversammlung' und 'Der Aufsichtsrat'
eingesehen werden.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für
die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die
begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses,
folgende Beschlüsse zu fassen:
(a) Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 bestellt.
(b) Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, wird zum Prüfer für eine etwa
vorzunehmende prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr
2019 bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde
(Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014).
Zudem hat der Aufsichtsrat vor Unterbreitung
der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex (nachfolgend 'DCGK')
vorgesehene Erklärung der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl des
Aufsichtsrats*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 26.
April 2019 endet die Amtszeit aller
gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat der Continental AG setzt sich
nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus je zehn
Mitgliedern der Anteilseigner und der
Arbeitnehmer zusammen. Zudem muss sich der
Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus
Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus
Männern zusammensetzen. Dieser Mindestanteil
ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt
zu erfüllen (§ 96 Abs 2 Satz 1 und 2 AktG).
Aufgrund eines Widerspruchs gegen die
Gesamterfüllung durch die Vertreter der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gemäß § 96
Abs. 2 Satz 3 AktG ist vorliegend der
Mindestanteil für die anstehende Wahl von der
Seite der Anteilseigner und der Seite der
Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Mithin ist
der Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der
Anteilseigner als auch auf der Seite der
Arbeitnehmer jeweils mit mindestens drei
Frauen und mindestens drei Männern zu
besetzen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
werden am 20. März 2019 nach den Bestimmungen
des Gesetzes über die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer (nachfolgend 'MitbestG') mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
gewählt. Das Ergebnis dieser Wahl,
insbesondere der Anteil von Frauen und Männern
auf Seiten der Arbeitnehmer, kann nach dessen
Bekanntgabe im Internet unter
www.continental-ir.de
unter dem weiterführenden Link
'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
sind durch die Hauptversammlung zu wählen.
Dabei ist beabsichtigt, die Hauptversammlung
im Wege der Einzelabstimmung über die
Neuwahlen entscheiden zu lassen. Die
Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der
Anteilseigner erfolgt nach § 102 Abs. 1 AktG
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
unter lit. (a) bis (j) genannten Personen mit
Wirkung ab Beendigung der am 26. April 2019
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner
zu wählen:
(a) Dr. Gunter Dunkel, Hannover, Chairman
European Private Debt, Muzinich & Co,
(b) Herr Satish Khatu, Naples (USA),
Managementberater,
(c) Frau Isabel Corinna Knauf, Ihringen,
Mitglied der Gruppengeschäftsführung der
Knauf Gruppe,
(d) Frau Sabine Neuß, Mömbris, Chief
Operation Officer bei der Kelvion
Holding GmbH,
(e) Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Berg,
Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis,
(f) Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle,
München, Mitglied in diversen
Aufsichtsräten,
(g) Herr Klaus Rosenfeld, Frankfurt am Main,
Vorsitzender des Vorstands der
Schaeffler AG,
(h) Herr Georg F. W. Schaeffler, Dallas
(USA) und Herzogenaurach, Gesellschafter
der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG
und Geschäftsführer der IHO Verwaltungs
GmbH,
(i) Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann,
Herzogenaurach, Gesellschafterin der
INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG und
Geschäftsführerin der IHO Verwaltungs
GmbH,
(j) Prof. KR Ing. Siegfried Wolf,
Weikersdorf, Unternehmer.
Die vorstehenden Wahlvorschläge des
Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung
seines Nominierungsausschusses,
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und
streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich
zudem vergewissert, dass die vorgeschlagenen
Kandidaten den für das Amt zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Tabellarische Lebensläufe der zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind
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March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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