Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
295 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2019 in Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums, Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Continental Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Continental Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.04.2019 in Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums, 
Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-20 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Continental Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 
0005439004 
WKN: 543 900 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre* ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 26. April 2019, 
10:00 Uhr, 
 
im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums, 
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover. 
 
* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren 
Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline 
grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle 
Geschlechter mit ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Continental Aktiengesellschaft und des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018 mit dem Lagebericht der 
   Continental Aktiengesellschaft und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, dem 
   Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sowie dem Bericht des 
   Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 
   und § 315a Absatz 1 HGB 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt, der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der 
   Gesellschaft in Höhe von EUR 1.758.445.119,03 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer      EUR 4,75 
   Dividende von 
   je                      EUR 950.028.419,25 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie, insgesamt: 
   Vortrag auf neue        EUR 808.416.699,78 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:           EUR 1.758.445.119,03 
 
   Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist 
   gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   (nachfolgend 'AktG') am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, also am 2. Mai 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu 
   lassen. 
 
   Eine Liste mit Informationen über die 
   individuelle Teilnahme der 
   Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des 
   Plenums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats 
   im Geschäftsjahr 2018 kann im Internet unter 
 
   www.continental-ir.de 
 
   unter dem weiterführenden Link 
   'Hauptversammlung' und 'Der Aufsichtsrat' 
   eingesehen werden. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für 
   die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die 
   begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   (a) Die KPMG AG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       Hannover, wird zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
   (b) Die KPMG AG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       Hannover, wird zum Prüfer für eine etwa 
       vorzunehmende prüferische Durchsicht von 
       Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 
       2019 bestellt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014). 
 
   Zudem hat der Aufsichtsrat vor Unterbreitung 
   der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex (nachfolgend 'DCGK') 
   vorgesehene Erklärung der KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 26. 
   April 2019 endet die Amtszeit aller 
   gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat der Continental AG setzt sich 
   nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
   Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus je zehn 
   Mitgliedern der Anteilseigner und der 
   Arbeitnehmer zusammen. Zudem muss sich der 
   Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus 
   Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus 
   Männern zusammensetzen. Dieser Mindestanteil 
   ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt 
   zu erfüllen (§ 96 Abs 2 Satz 1 und 2 AktG). 
 
   Aufgrund eines Widerspruchs gegen die 
   Gesamterfüllung durch die Vertreter der 
   Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gemäß § 96 
   Abs. 2 Satz 3 AktG ist vorliegend der 
   Mindestanteil für die anstehende Wahl von der 
   Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Mithin ist 
   der Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der 
   Anteilseigner als auch auf der Seite der 
   Arbeitnehmer jeweils mit mindestens drei 
   Frauen und mindestens drei Männern zu 
   besetzen. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer 
   werden am 20. März 2019 nach den Bestimmungen 
   des Gesetzes über die Mitbestimmung der 
   Arbeitnehmer (nachfolgend 'MitbestG') mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   gewählt. Das Ergebnis dieser Wahl, 
   insbesondere der Anteil von Frauen und Männern 
   auf Seiten der Arbeitnehmer, kann nach dessen 
   Bekanntgabe im Internet unter 
 
   www.continental-ir.de 
 
   unter dem weiterführenden Link 
   'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner 
   sind durch die Hauptversammlung zu wählen. 
   Dabei ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
   im Wege der Einzelabstimmung über die 
   Neuwahlen entscheiden zu lassen. Die 
   Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseigner erfolgt nach § 102 Abs. 1 AktG 
   für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   unter lit. (a) bis (j) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der am 26. April 2019 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner 
   zu wählen: 
 
   (a) Dr. Gunter Dunkel, Hannover, Chairman 
       European Private Debt, Muzinich & Co, 
   (b) Herr Satish Khatu, Naples (USA), 
       Managementberater, 
   (c) Frau Isabel Corinna Knauf, Ihringen, 
       Mitglied der Gruppengeschäftsführung der 
       Knauf Gruppe, 
   (d) Frau Sabine Neuß, Mömbris, Chief 
       Operation Officer bei der Kelvion 
       Holding GmbH, 
   (e) Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Berg, 
       Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis, 
   (f) Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, 
       München, Mitglied in diversen 
       Aufsichtsräten, 
   (g) Herr Klaus Rosenfeld, Frankfurt am Main, 
       Vorsitzender des Vorstands der 
       Schaeffler AG, 
   (h) Herr Georg F. W. Schaeffler, Dallas 
       (USA) und Herzogenaurach, Gesellschafter 
       der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG 
       und Geschäftsführer der IHO Verwaltungs 
       GmbH, 
   (i) Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann, 
       Herzogenaurach, Gesellschafterin der 
       INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG und 
       Geschäftsführerin der IHO Verwaltungs 
       GmbH, 
   (j) Prof. KR Ing. Siegfried Wolf, 
       Weikersdorf, Unternehmer. 
 
   Die vorstehenden Wahlvorschläge des 
   Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung 
   seines Nominierungsausschusses, 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und 
   streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich 
   zudem vergewissert, dass die vorgeschlagenen 
   Kandidaten den für das Amt zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Tabellarische Lebensläufe der zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.