DJ DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2019 in Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums, Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Continental Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Continental Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.04.2019 in Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums,
Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-20 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Continental Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE
0005439004
WKN: 543 900
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre* ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 26. April 2019,
10:00 Uhr,
im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums,
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover.
* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren
Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline
grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle
Geschlechter mit ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Continental Aktiengesellschaft und des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2018 mit dem Lagebericht der
Continental Aktiengesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, dem
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie dem Bericht des
Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1
und § 315a Absatz 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt, der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist
demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der
Gesellschaft in Höhe von EUR 1.758.445.119,03
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 4,75
Dividende von
je EUR 950.028.419,25
dividendenberechtigter
Stückaktie, insgesamt:
Vortrag auf neue EUR 808.416.699,78
Rechnung:
Bilanzgewinn: EUR 1.758.445.119,03
Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist
gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz
(nachfolgend 'AktG') am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, also am 2. Mai 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu
lassen.
Eine Liste mit Informationen über die
individuelle Teilnahme der
Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des
Plenums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats
im Geschäftsjahr 2018 kann im Internet unter
www.continental-ir.de
unter dem weiterführenden Link
'Hauptversammlung' und 'Der Aufsichtsrat'
eingesehen werden.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für
die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die
begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses,
folgende Beschlüsse zu fassen:
(a) Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 bestellt.
(b) Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, wird zum Prüfer für eine etwa
vorzunehmende prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr
2019 bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde
(Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014).
Zudem hat der Aufsichtsrat vor Unterbreitung
der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex (nachfolgend 'DCGK')
vorgesehene Erklärung der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl des
Aufsichtsrats*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 26.
April 2019 endet die Amtszeit aller
gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat der Continental AG setzt sich
nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus je zehn
Mitgliedern der Anteilseigner und der
Arbeitnehmer zusammen. Zudem muss sich der
Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus
Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus
Männern zusammensetzen. Dieser Mindestanteil
ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt
zu erfüllen (§ 96 Abs 2 Satz 1 und 2 AktG).
Aufgrund eines Widerspruchs gegen die
Gesamterfüllung durch die Vertreter der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gemäß § 96
Abs. 2 Satz 3 AktG ist vorliegend der
Mindestanteil für die anstehende Wahl von der
Seite der Anteilseigner und der Seite der
Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Mithin ist
der Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der
Anteilseigner als auch auf der Seite der
Arbeitnehmer jeweils mit mindestens drei
Frauen und mindestens drei Männern zu
besetzen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
werden am 20. März 2019 nach den Bestimmungen
des Gesetzes über die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer (nachfolgend 'MitbestG') mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
gewählt. Das Ergebnis dieser Wahl,
insbesondere der Anteil von Frauen und Männern
auf Seiten der Arbeitnehmer, kann nach dessen
Bekanntgabe im Internet unter
www.continental-ir.de
unter dem weiterführenden Link
'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
sind durch die Hauptversammlung zu wählen.
Dabei ist beabsichtigt, die Hauptversammlung
im Wege der Einzelabstimmung über die
Neuwahlen entscheiden zu lassen. Die
Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der
Anteilseigner erfolgt nach § 102 Abs. 1 AktG
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
unter lit. (a) bis (j) genannten Personen mit
Wirkung ab Beendigung der am 26. April 2019
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner
zu wählen:
(a) Dr. Gunter Dunkel, Hannover, Chairman
European Private Debt, Muzinich & Co,
(b) Herr Satish Khatu, Naples (USA),
Managementberater,
(c) Frau Isabel Corinna Knauf, Ihringen,
Mitglied der Gruppengeschäftsführung der
Knauf Gruppe,
(d) Frau Sabine Neuß, Mömbris, Chief
Operation Officer bei der Kelvion
Holding GmbH,
(e) Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Berg,
Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis,
(f) Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle,
München, Mitglied in diversen
Aufsichtsräten,
(g) Herr Klaus Rosenfeld, Frankfurt am Main,
Vorsitzender des Vorstands der
Schaeffler AG,
(h) Herr Georg F. W. Schaeffler, Dallas
(USA) und Herzogenaurach, Gesellschafter
der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG
und Geschäftsführer der IHO Verwaltungs
GmbH,
(i) Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann,
Herzogenaurach, Gesellschafterin der
INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG und
Geschäftsführerin der IHO Verwaltungs
GmbH,
(j) Prof. KR Ing. Siegfried Wolf,
Weikersdorf, Unternehmer.
Die vorstehenden Wahlvorschläge des
Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung
seines Nominierungsausschusses,
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und
streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich
zudem vergewissert, dass die vorgeschlagenen
Kandidaten den für das Amt zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Tabellarische Lebensläufe der zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: -2-
unter Ziffer II abgedruckt. Dort ist auch die
Einschätzung des Aufsichtsrats dargelegt, ob
die vorgeschlagenen Kandidaten in einer
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur
Continental AG oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Continental AG oder einem
wesentlich an der Continental AG beteiligten
Aktionär stehen, deren Offenlegung gemäß
Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des DCGK empfohlen
wird. Unter
www.continental-ir.de
und dem weiterführenden Link
'Hauptversammlung' kann zudem eine
detaillierte Übersicht eingesehen werden,
wie die Kandidaten das Kompetenzprofil
erfüllen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des DCGK wird
darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr.- Ing.
Wolfgang Reitzle als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden
soll.
II. *Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6
zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten*
*Dr. Gunter Dunkel*
Chairman European Private Debt, Muzinich & Co
*Jahrgang * 1953
*Nationalität * Österreich
*Wohnort * Hannover
*Mitgliedschaften Keine
in anderen
gesetzlich zu
bildenden
Aufsichtsräten
sowie in
vergleichbaren
in- und
ausländischen
Kontrollgremien*
*Ausbildung * 1973 - Studium der Sozial-
1978 und
Wirtschaftswissenscha
ften sowie
Jurastudium an der
Wirtschaftsuniversitä
t in Wien,
Österreich
Abschluss als
Magister und Doktor
der Sozial- und
Wirtschaftswissenscha
ften und Magister
juris
*Beruflicher 1978 - GiroCredit, Wien,
Werdegang * 1980 Österreich
1980 - McKinsey & Company
1983
1983 - Bayerische
1996 Hypotheken- und
Wechsel-Bank AG
1997 - Vorstand der
2016 Norddeutsche
Landesbank
Girozentrale
(Nord/LB), ab 2001
Stv. Vorsitzender
2009 - Vorstandsvorsitzender
2016 der Norddeutsche
Landesbank
Girozentrale
(Nord/LB)
*Weitere Stiftung Niedersachsen,
Funktionen * Hannover (Präsident)
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)*
Abgesehen davon, dass Herr Dr. Dunkel bereits Mitglied des
Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht er nach
Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in keiner
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Continental
AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der
Continental AG oder einem wesentlich an der Continental AG
beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 6 - 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlen wird.
*Satish Khatu*
Managementberater
*Jahrgang * 1952
*Nationalität * USA
*Wohnort * Naples, Florida (USA)
*Mitgliedschaften in Keine
anderen gesetzlich zu
bildenden
Aufsichtsräten sowie
in vergleichbaren in-
und ausländischen
Kontrollgremien*
*Ausbildung * 1975 Bachelor of
Technology in
Maschinenbau,
Indian
Institute of
Technology -
Mumbai, Indien
1977 Master of
Science in
Industrial
Engineering,
University of
Cincinnati -
Ohio, USA
1980 Master of
Business
Administration
, Xavier
University -
Ohio, USA
*Beruflicher 1977 - Structural
Werdegang * 1983 Dynamics
Research
Corporation,
Cincinnati,
USA
1983 - IBM Group -
2014 USA, Asia,
Growth
Markets,
Global
1983 - IBM -
2000 verschiedene
Rollen im
Sales &
Services
Management
2001 - General
2004 Manager von
IBM ASEAN &
India
2004 - General
2008 Manager von
IBM Services
Asia Pacific
2009 - General
2010 Manager von
IBM Services
Growth Markets
2010 - General
2014 Manager von
IBM Global
Industries
2000 - IBM -
2014 Integration &
Values Team
2007 - IBM -
2014 Performance
Team
2012 - IBM - Strategy
2013 Team
2014 - Management
2018 Advisor für
verschiedene
Start-ups in
Bangalore,
Indien, und
Silicon
Valley,
Kalifornien
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)*
Bis Ende 2018 war Herr Khatu als Management Advisor für
Quantum Inventions Pvt. Ltd. in Singapur tätig, einer
hundertprozentigen, indirekten Tochtergesellschaft der
Continental AG. Bis Februar 2019 war Herr Khatu Mitglied
des Beirats der Continental Intelligent Transportation
Systems, LLC, USA ('Continental ITS'), einer
hundertprozentigen, indirekten Tochtergesellschaft der
Continental AG. In dieser Funktion, in der er ab Dezember
2014 tätig war, hatte Herr Khatu einen Beratervertrag mit
der Continental ITS geschlossen. Im Februar 2019 beschloss
die Continental ITS die Auflösung ihres Beirats, und der
Beratungsvertrag wurde in gegenseitigem Einvernehmen
beendet. Abgesehen davon besteht nach Einschätzung des
Aufsichtsrats keine persönliche oder geschäftliche
Beziehung zwischen Herrn Khatu und der Continental AG oder
deren Konzernunternehmen, den Organen der Continental AG
oder einem wesentlich an der Continental AG beteiligten
Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6
- 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen
wird.
*Isabel Corinna Knauf*
Mitglied der Gruppengeschäftsführung der Knauf Gruppe
*Jahrgang * 1972
*Nationalität * Deutsch
*Wohnort * Ihringen
*Mitgliedschaften Schmolz+Bickenbach AG, Luzern,
in anderen Schweiz*
gesetzlich zu Skillet Fork Farms LLP, USA
bildenden (Vorsitzende)
Aufsichtsräten Compagnie Marocaine des Plâtres et
sowie in Enduits S.A., Marokko
vergleichbaren Knauf S.r.l, Italien**
in- und Knauf Gipsopiia ABEE, Griechenland
ausländischen (Vorsitzende)**
Kontrollgremien* Knauf Cyprus Ltd., Zypern
(Vorsitzende)**
Knauf Insaat ve Yapi Elemanlari
Sanayi ve Ticaret A.S., Türkei
(Vorsitzende)**
PFT Siva Sistemleri A.S., Türkei
(Vorsitzende)**
Knauf Plâtres Tunisiens S.A.,
Tunesien (Vorsitzende)**
Knauf les Carrieres S.A.R.L.,
Tunesien (Vorsitzende)**
Knauf Africa Trade S.A.R.L., Tunesien
(Vorsitzende)**
Knauf Iran PJSC, Iran (Vorsitzende)**
Knauf Gatch PJSC, Iran**
* börsennotiert
** Konzerngesellschaft i.S.v. § 100
Abs. 2 AktG
*Ausbildung * 1991 - Studium des Ingenieurwesens,
1997 Fachrichtung Bergbau, an der
RWTH Aachen, Abschluss:
Diplom
*Beruflicher 1990 - Bergbaubeflissenenausbildung
Werdegang * 1994
1998 - ThyssenKrupp AG, zuletzt
2002 Bereichsleiterin in der
Zentralabteilung M&A der
ThyssenKrupp Steel AG
Seit 2002 Knauf Gruppe
Seit 2003 Gesamtverantwortung für den
Mittleren Osten, Südasien
und Ostafrika
2006 - zusätzlich
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: -3-
2010 Gesamtverantwortung für
China-Asia-Pacific
Seit 2006 Mitglied der
Gruppengeschäftsführung der
Knauf Gruppe,
Gesamtverantwortung für
Italien, Griechenland und
Zypern
Seit 2013 zusätzlich
Gesamtverantwortung für
Afrika
Seit 2016 Chairwoman der Skillet Fork
Farms LLP, Illinois, USA
*Weitere Seit 2018 Mitglied des Nominierungs-
Funktionen * und Vergütungsausschusses
der Schmolz+Bickenbach AG
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Knauf in
keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur
Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der Continental AG oder einem wesentlich an der
Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 - 8 des Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlen wird.
*Sabine Neuß*
Chief Operation Officer bei der Kelvion Holding GmbH
*Jahrgang * 1968
*Nationalität * Deutsch
*Wohnort * Mömbris
*Mitgliedschaften Atlas Copco AB, Nacka,
in anderen Schweden*
gesetzlich zu
bildenden * börsennotiert
Aufsichtsräten
sowie in
vergleichbaren
in- und
ausländischen
Kontrollgremien*
*Ausbildung * 1986 - Studium des
1990 Maschinenbaus an der
FH Coburg, Abschluss
Dipl.-Ing. (FH)
1991 - berufsbegleitender
1996 Aufbaustudiengang
'Wirtschaftsingenieu
rwesen' an der
Fachhochschule
Würzburg/Schweinfurt
, Abt. Schweinfurt
*Beruflicher 1990 - Brose Fahrzeugteile
Werdegang * 1998 GmbH & Co. KG
diverse leitende
Funktionen
1998 - Behr GmbH & Co. KG
2010 diverse leitende
Funktionen
2010 - TRW Automotive
2013 Safety Systems GmbH,
Aschaffenburg
Geschäftsführung,
Leitung der
Produktlinie
,Steering Wheel'
global
2013 - Linde Material
2018 Handling GmbH
Mitglied der
Geschäftsführung -
COO
Seit Kelvion Holding
11/2018 GmbH, Bochum
Chief Operating
Officer
*Weitere Seit 2015 Mitglied des
Funktionen* Hochschulrats der
Hochschule für
angewandte
Wissenschaften
Aschaffenburg
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)*
Abgesehen davon, dass Frau Neuß bereits Mitglied des
Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht sie nach
Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in keiner
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Continental
AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der
Continental AG oder einem wesentlich an der Continental AG
beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 6 - 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlen wird.
*Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher*
Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis
*Jahrgang * 1954
*Nationalität * Deutsch
*Wohnort * Berg
*Mitgliedschaften ProSiebenSat. 1 Media SE,
in anderen Unterföhring*
gesetzlich zu Covestro AG, Leverkusen*
bildenden Covestro Deutschland AG,
Aufsichtsräten Leverkusen
sowie in
vergleichbaren in- * börsennotiert
und ausländischen
Kontrollgremien *
*Ausbildung * 1978 Studium der
Betriebswirtschaf
tslehre an der
Universität
Regensburg,
Abschluss:
Diplom-Kaufmann
1981 Doktor der
Wirtschaftswissen
schaften,
Universität
Hohenheim,
Stuttgart
1986 Wirtschaftsprüfer
2001 Honorarprofessor
der Universität
Frankfurt
*Beruflicher 1981 - KPMG AG
Werdegang * 2013
1981 Eintritt
Niederlassung
München
1987 Partner
1998 Mitglied des
Vorstands
2005
Vorstandssprecher
2007 Co-Chairman
KPMG Europa
2011 Chairman
KPMG Europa
2014 - Lazard & Co. GmbH
2018 Senior Advisor
*Weitere Seit 2017 Vorsitzender der
Funktionen* Regierungskommiss
ion Deutscher
Corporate
Governance Kodex
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)*
Abgesehen davon, dass Herr Prof. Nonnenmacher bereits
Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht
er nach Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in
keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur
Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der Continental AG oder einem wesentlich an der
Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 - 8 des Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlen wird.
*Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle*
Mitglied in diversen Aufsichtsräten
*Jahrgang* 1949
*Nationalität * Deutsch
*Wohnort* München
*Mitgliedschaften Linde AG, München
in anderen (Vorsitzender)*
gesetzlich zu Linde plc, Dublin, Irland
bildenden (Vorsitzender)*
Aufsichtsräten Axel Springer SE, Berlin*
sowie in Medical Park AG, Amerang
vergleichbaren (Vorsitzender)
in- und Willy Bogner GmbH & Co. KGaA,
ausländischen München (Vorsitzender)
Kontrollgremien* Ivoclar Vivident AG, Schaan,
Liechtenstein
* börsennotiert
*Ausbildung * 1967 - 1971 Studium des
Maschinenbaus an
der TU München
mit Abschluss
als
Diplom-Ingenieur
1972 - 1975 Studium der
Arbeits- und
Wirtschaftswisse
nschaften an der
TU München mit
Abschluss als
Diplom-Wirtschaf
tsingenieur
1974 Doktor der
Ingenieurswissen
schaften
1984 Harvard Business
School, Boston
(USA); 'Advanced
Management
Programme'
2005 Honorarprofessor
der TU München,
Fakultät für
Wirtschaftswisse
nschaften
*Beruflicher 1976 - 1999 Diverse
Werdegang * Positionen bei
der BMW AG,
München, zuletzt
Mitglied des
Vorstandes
1999 - 2002 Group Vice
President der
Ford Motor
Company,
Dearborn
(Michigan, USA)
zugleich
Chairman und CEO
der Premier
Automotive Group
(London) sowie
von Jaguar Cars
Ltd. und von
Volvo Cars
Ab 05/2002 Linde AG,
München,
Mitglied des
Vorstands
2003 - 2014 Vorsitzender des
Vorstands der
Linde AG
Seit 2014 Private Office
Visioning.,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: -4-
München, Gründer
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)*
Abgesehen davon, dass Herr Prof.-Ing. Reitzle bereits
Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht
er nach Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in
keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur
Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der Continental AG oder einem wesentlich an der
Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 - 8 des Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlen wird.
*Klaus Rosenfeld*
Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG
*Jahrgang * 1966
*Nationalität * Deutsch
*Wohnort * Frankfurt am Main
*Mitgliedschaften Siemens Gamesa Renewable
in anderen Energy S.A., Zamudio,
gesetzlich zu Spanien*
bildenden Schaeffler India Limited,
Aufsichtsräten Vadodara, Indien* **
sowie in
vergleichbaren * börsennotiert
in- und ** Konzerngesellschaft i.S.v.
ausländischen § 100 Abs. 2 AktG
Kontrollgremien*
*Ausbildung * 1985 - 1988 Ausbildung zum
Bankkaufmann
Dresdner Bank AG
1988 - 1989 Wehrdienst
1989 - 1993 Studium der
Betriebs- und
Volkswirtschaftsle
hre, Universität
Münster
*Beruflicher 1993 - Dresdner Bank AG
Werdegang * 03/2009 ab 11/2002
Mitglied des
Vorstands (CFO)
mit Zuständigkeit
Finanzen/Controlli
ng, Compliance und
Beteiligungsgeschä
ft
Seit Schaeffler AG
03/2009 Mitglied des
Vorstands (CFO)
mit Zuständigkeit
Finanzen
seit 10/2013
Vorsitzender des
Vorstandes (CEO)
*Weitere Seit Präsidiumsmitglied
Funktionen * 02/2017 im Bundesverband
der Deutschen
Industrie e.V.
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)*
Herr Rosenfeld ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der
Continental AG. Zudem ist er Vorsitzender des Vorstandes
der Schaeffler AG, einem Unternehmen der Schaeffler
Gruppe. Die Schaeffler Gruppe hält ihrerseits mittelbar
eine wesentliche Beteiligung an der Continental AG im
Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 8 des Deutschen Corporate
Governance Kodex.
*Georg F. W. Schaeffler*
Gesellschafter der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG
und
Geschäftsführer der IHO Verwaltungs GmbH
*Jahrgang * 1964
*Nationalität * Deutsch
*Wohnort * Dallas, USA und
Herzogenaurach
*Mitgliedschaften Schaeffler AG, Herzogenaurach
in anderen (Vorsitzender)* **
gesetzlich zu ATESTEO Management GmbH,
bildenden Herzogenaurach
Aufsichtsräten (Vorsitzender)*
sowie in
vergleichbaren * börsennotiert
in- und ** Konzerngesellschaft i.S.v.
ausländischen § 100 Abs. 2 AktG
Kontrollgremien*
*Ausbildung * 1986 - 1990 Studium der
Betriebswirtschaft
slehre an der
Hochschule St.
Gallen, Schweiz,
Abschluss als lic.
oec. HSG
1996 - 1999 Studium der
Rechtswissenschaft
en an der Duke Law
School, USA
Dualer Abschluss
als Juris Doctor /
LLM (in
International and
Comparative Law)
*Beruflicher Seit Anfang der 1980er Jahre
Werdegang * bis heute Gesellschafter
Schaeffler Gruppe (bzw.
Vorgängerunternehmen)
1984 - 1986 Bundeswehr
1990 - 1996 Schaeffler Gruppe
2000 - 2006 Wirtschaftsanwalt
in Dallas, USA
seit 2006 Schaeffler Gruppe
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)*
Herr Schaeffler ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der
Continental AG. Zudem ist er Gesellschafter der
INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, die ihrerseits
mittelbar eine wesentliche Beteiligung an der Continental
AG im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 8 des Deutschen Corporate
Governance Kodex hält.
*Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann*
Gesellschafterin der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG
und
Geschäftsführerin der IHO Verwaltungs GmbH
*Jahrgang * 1941
*Nationalität * Deutsch
*Wohnort * Herzogenaurach
*Mitgliedschaften Schaeffler AG, Herzogenaurach
in anderen (stellv. Vorsitzende)* **
gesetzlich zu
bildenden * börsennotiert
Aufsichtsräten ** Konzerngesellschaft i.S.v.
sowie in § 100 Abs. 2 AktG
vergleichbaren
in- und
ausländischen
Kontrollgremien*
*Ausbildung * 1960 - 1963 Studium der
Medizin an der
Medizinischen
Universität Wien
(Physikum)
*Beruflicher Seit 1996 Gesellschafterin
Werdegang * der INA Holding
Schaeffler KG
(ab 2010:
INA-Holding
Schaeffler GmbH
& Co. KG)
1996 - 2010 Gründerin und
Vorsitzende des
Beirats der
Schaeffler
Gruppe
Seit 2010 Stellvertretende
Vorsitzende des
Aufsichtsrats
der Schaeffler
AG
*Weitere 2008 - 2016 Mitglied des
Funktionen* Präsidiums des
Bundesverbands
der Deutschen
Industrie (BDI)
*Auszeichnungen* 2001 Verdienstkreuz
am Bande des
Verdienstordens
der
Bundesrepublik
Deutschland
2003 Bayerischer
Verdienstorden
2007 Verdienstkreuz
1. Klasse des
Verdienstordens
der
Bundesrepublik
Deutschland
2007 Das "Große
Silberne
Ehrenzeichen mit
dem Stern für
Verdienste um
die Republik
Österreich"
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)*
Frau Elisabeth Schaeffler-Thumann ist bereits Mitglied des
Aufsichtsrats der Continental AG. Zudem ist sie
Gesellschafterin der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG,
die ihrerseits mittelbar eine wesentliche Beteiligung an
der Continental AG im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex hält.
*Prof. KR Ing. Siegfried Wolf*
Unternehmer
*Jahrgang * 1957
*Nationalität * Österreich
*Wohnort * Weikersdorf
*Mitgliedschaften Banque Eric Sturdza SA, Genf,
in anderen Schweiz
gesetzlich zu SBERBANK Europe AG, Wien,
bildenden Österreich
Aufsichtsräten (Vorsitzender)
sowie in Schaeffler AG,
vergleichbaren Herzogenaurach*
in- und MIBA AG, Laakirchen,
ausländischen Österreich
Kontrollgremien* Mitterbauer Beteiligungs AG,
Laakirchen, Österreich
* börsennotiert
*Beruflicher 1974 - 1981 Lehre,
Werdegang * Technischer
Angestellter im
Qualitätsmesslab
or, PHILIPS,
Wien
1981 - 1983 Vereinigte
Metallwerke
Wien, Wien
Leitung
Feinmessraum
Stellvertretende
Leitung
Qualitätskontrol
le
1983 - 1995 Hirtenberger AG,
Hirtenberg
Bereichsleiter
Qualitätswesen
Werksdirektor,
Gesamtprokurist
1995 - 1999 President Magna
Europa AG
1999 - 2001 President Magna
Europa AG und
Vice Chairman,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
Magna
International
Inc.
2001 - 2002 President & CEO,
Magna Steyr AG
2002 - 2005 Executive
Vice-Chairman,
Magna
International
Inc.
2005 - 2010 Chief Executive
Officer (CEO)
Magna
International
Inc.
2010 - 2018 Vorsitzender des
Verwaltungsrats
der Russian
Machines
Corporation
*Auszeichnungen* 2002 Verleihung des
Titels
Ehrensenator der
Technischen
Universität Wien
2009 Verleihung der
Ehrenprofessur
der Technischen
Universität Graz
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)*
Abgesehen davon, dass Herr Prof. KR Ing. Wolf bereits
Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht
er nach Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in
keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur
Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der Continental AG oder einem wesentlich an der
Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 - 8 des Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlen wird.
III. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Verfügbarkeit der Unterlagen*
Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen sowie der
Gewinnverwendungsvorschlag zu
Tagesordnungspunkt 2 liegen vom Zeitpunkt der
Einberufung an in den Geschäftsräumen der
Hauptverwaltung der Gesellschaft, Vahrenwalder
Straße 9, 30165 Hannover, zur Einsicht
für die Aktionäre aus und können alsbald nach
Einberufung der Hauptversammlung gemeinsam mit
den sonstigen Informationen nach § 124 a AktG
im Internet unter
www.continental-ir.de
unter dem weiterführenden Link
'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Abschriften dieser Unterlagen werden den
Aktionären auf Anfrage unverzüglich und
kostenfrei zugesandt.
2. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der
von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und
Stimmrechte je 200.005.983. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
3. *Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts, Nachweisstichtag und dessen
Bedeutung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist nur berechtigt,
wer zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. am 5. April 2019,
00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionär der
Gesellschaft ist, sich fristgerecht zur
Hauptversammlung anmeldet und seine
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweist. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag
erwerben, können also nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die
ihre am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien
nach dem Nachweisstichtag und noch vor der
Hauptversammlung veräußern, sind - bei
rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis
zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt. Zum Nachweis der
Berechtigung reicht ein besonderer, durch das
depotführende Institut in Textform
ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes
aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am
Nachweisstichtag nicht in einem bei einem
Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt
werden, kann der Nachweis durch Bescheinigung
der Gesellschaft, eines Notars, einer
Wertpapiersammelbank oder eines
Kreditinstituts innerhalb der Europäischen
Union geführt werden. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich in jedem Fall auf
den Nachweisstichtag beziehen. Der Nachweis
muss in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf
die Veräußerbarkeit der Aktien und hat
keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der
Gesellschaft bei der nachfolgend genannten
Anmeldestelle, unter der angegebenen
Anschrift, spätestens bis zum Ablauf des 19.
April 2019 zugehen:
Continental Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises
des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird
dem Aktionär eine Eintrittskarte für die
Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern. Trotz
rechtzeitiger Anmeldung kann es im Einzelfall
vorkommen, dass ein Aktionär die
Eintrittskarte nicht rechtzeitig erhält. In
einem solchen Fall können Aktionäre vor der
Hauptversammlung bei der vorgenannten
Anmeldestelle prüfen lassen, ob sie im
Meldebestand aufgeführt sind. Sofern sie dort
erfasst sind, können Aktionäre die
Hauptversammlung besuchen und erhalten vor Ort
eine Eintrittskarte.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl*
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihre Stimme auch schon vor der
Hauptversammlung schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation (Briefwahl)
abgeben. Auch in diesem Fall sind eine
fristgemäße Anmeldung und der
rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes, wie
in Ziffer III 3 erläutert, erforderlich.
Die Stimmabgabe kann der Gesellschaft
wahlweise per Post, Telefax oder E-Mail
übermittelt werden. Die Aktionäre können dazu
das Formular verwenden, welches ihnen nach
ordnungsgemäßer Anmeldung gemeinsam mit
der Eintrittskarte übersandt wird. Die mittels
Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen
spätestens bis zum Ablauf des 25. April 2019
bei der unter nachstehender Ziffer III 5 c)
angegebenen Adresse eingegangen sein.
Die Stimmabgabe kann auch durch Nutzung des
auf der Internetseite der Gesellschaft zur
Verfügung stehenden Internetservice erfolgen.
Die Zugangsdaten zu diesem Internetservice
erhalten ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die
Stimmabgabe durch Nutzung dieses
Internetservice muss spätestens bis zum Ende
der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung
erfolgen.
Die Stimmabgabe per Briefwahl schließt
die persönliche Teilnahme an der
Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche
Teilnahme eines Aktionärs oder eines
bevollmächtigten Dritten an der
Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor
per Briefwahl erfolgten Stimmabgabe und
schließt eine weitere Stimmabgabe durch
Nutzung des Internetservice aus.
Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung
mittels Briefwahl gehen den Aktionären
zusammen mit der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung zu. Sie können auch im
Internet unter
www.continental-ir.de
unter dem weiterführenden Link
'Hauptversammlung' eingesehen werden.
5. *Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z.
B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine
fristgemäße Anmeldung und der
rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes, wie
in Ziffer III 3 erläutert, erforderlich.
a) Wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine
Aktionärsvereinigung, noch eine andere
ihnen nach § 135 Absätze 8 und 10 AktG
gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in
Textform (§ 126 b BGB) gegenüber der
Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber
dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die
Aktionäre werden gebeten, hierfür das
Vollmachtformular zu verwenden, welches
die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte
erhalten. Für die Übermittlung des
Nachweises der Bevollmächtigung per Post,
per Fax oder per E-Mail werden die
Aktionäre gebeten, die nachfolgend unter
Ziffer III 5 c) angegebene Adresse zu
verwenden. Das Gleiche gilt für die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
