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Dow Jones News
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DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: -6-

DJ DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2019 in Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums, Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Continental Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Continental Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.04.2019 in Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums, 
Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-20 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Continental Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 
0005439004 
WKN: 543 900 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre* ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 26. April 2019, 
10:00 Uhr, 
 
im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums, 
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover. 
 
* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren 
Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline 
grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle 
Geschlechter mit ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Continental Aktiengesellschaft und des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018 mit dem Lagebericht der 
   Continental Aktiengesellschaft und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, dem 
   Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sowie dem Bericht des 
   Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 
   und § 315a Absatz 1 HGB 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt, der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der 
   Gesellschaft in Höhe von EUR 1.758.445.119,03 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer      EUR 4,75 
   Dividende von 
   je                      EUR 950.028.419,25 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie, insgesamt: 
   Vortrag auf neue        EUR 808.416.699,78 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:           EUR 1.758.445.119,03 
 
   Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist 
   gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   (nachfolgend 'AktG') am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, also am 2. Mai 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu 
   lassen. 
 
   Eine Liste mit Informationen über die 
   individuelle Teilnahme der 
   Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des 
   Plenums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats 
   im Geschäftsjahr 2018 kann im Internet unter 
 
   www.continental-ir.de 
 
   unter dem weiterführenden Link 
   'Hauptversammlung' und 'Der Aufsichtsrat' 
   eingesehen werden. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für 
   die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die 
   begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   (a) Die KPMG AG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       Hannover, wird zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
   (b) Die KPMG AG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       Hannover, wird zum Prüfer für eine etwa 
       vorzunehmende prüferische Durchsicht von 
       Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 
       2019 bestellt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014). 
 
   Zudem hat der Aufsichtsrat vor Unterbreitung 
   der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex (nachfolgend 'DCGK') 
   vorgesehene Erklärung der KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 26. 
   April 2019 endet die Amtszeit aller 
   gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat der Continental AG setzt sich 
   nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
   Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus je zehn 
   Mitgliedern der Anteilseigner und der 
   Arbeitnehmer zusammen. Zudem muss sich der 
   Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus 
   Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus 
   Männern zusammensetzen. Dieser Mindestanteil 
   ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt 
   zu erfüllen (§ 96 Abs 2 Satz 1 und 2 AktG). 
 
   Aufgrund eines Widerspruchs gegen die 
   Gesamterfüllung durch die Vertreter der 
   Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gemäß § 96 
   Abs. 2 Satz 3 AktG ist vorliegend der 
   Mindestanteil für die anstehende Wahl von der 
   Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Mithin ist 
   der Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der 
   Anteilseigner als auch auf der Seite der 
   Arbeitnehmer jeweils mit mindestens drei 
   Frauen und mindestens drei Männern zu 
   besetzen. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer 
   werden am 20. März 2019 nach den Bestimmungen 
   des Gesetzes über die Mitbestimmung der 
   Arbeitnehmer (nachfolgend 'MitbestG') mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   gewählt. Das Ergebnis dieser Wahl, 
   insbesondere der Anteil von Frauen und Männern 
   auf Seiten der Arbeitnehmer, kann nach dessen 
   Bekanntgabe im Internet unter 
 
   www.continental-ir.de 
 
   unter dem weiterführenden Link 
   'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner 
   sind durch die Hauptversammlung zu wählen. 
   Dabei ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
   im Wege der Einzelabstimmung über die 
   Neuwahlen entscheiden zu lassen. Die 
   Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseigner erfolgt nach § 102 Abs. 1 AktG 
   für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   unter lit. (a) bis (j) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der am 26. April 2019 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner 
   zu wählen: 
 
   (a) Dr. Gunter Dunkel, Hannover, Chairman 
       European Private Debt, Muzinich & Co, 
   (b) Herr Satish Khatu, Naples (USA), 
       Managementberater, 
   (c) Frau Isabel Corinna Knauf, Ihringen, 
       Mitglied der Gruppengeschäftsführung der 
       Knauf Gruppe, 
   (d) Frau Sabine Neuß, Mömbris, Chief 
       Operation Officer bei der Kelvion 
       Holding GmbH, 
   (e) Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Berg, 
       Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis, 
   (f) Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, 
       München, Mitglied in diversen 
       Aufsichtsräten, 
   (g) Herr Klaus Rosenfeld, Frankfurt am Main, 
       Vorsitzender des Vorstands der 
       Schaeffler AG, 
   (h) Herr Georg F. W. Schaeffler, Dallas 
       (USA) und Herzogenaurach, Gesellschafter 
       der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG 
       und Geschäftsführer der IHO Verwaltungs 
       GmbH, 
   (i) Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann, 
       Herzogenaurach, Gesellschafterin der 
       INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG und 
       Geschäftsführerin der IHO Verwaltungs 
       GmbH, 
   (j) Prof. KR Ing. Siegfried Wolf, 
       Weikersdorf, Unternehmer. 
 
   Die vorstehenden Wahlvorschläge des 
   Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung 
   seines Nominierungsausschusses, 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und 
   streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich 
   zudem vergewissert, dass die vorgeschlagenen 
   Kandidaten den für das Amt zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Tabellarische Lebensläufe der zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: -2-

unter Ziffer II abgedruckt. Dort ist auch die 
   Einschätzung des Aufsichtsrats dargelegt, ob 
   die vorgeschlagenen Kandidaten in einer 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
   Continental AG oder deren Konzernunternehmen, 
   den Organen der Continental AG oder einem 
   wesentlich an der Continental AG beteiligten 
   Aktionär stehen, deren Offenlegung gemäß 
   Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des DCGK empfohlen 
   wird. Unter 
 
   www.continental-ir.de 
 
   und dem weiterführenden Link 
   'Hauptversammlung' kann zudem eine 
   detaillierte Übersicht eingesehen werden, 
   wie die Kandidaten das Kompetenzprofil 
   erfüllen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des DCGK wird 
   darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr.- Ing. 
   Wolfgang Reitzle als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden 
   soll. 
II. *Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 
    zur Wahl vorgeschlagenen 
    Aufsichtsratskandidaten* 
 
*Dr. Gunter Dunkel* 
 
Chairman European Private Debt, Muzinich & Co 
 
*Jahrgang *       1953 
*Nationalität *   Österreich 
*Wohnort *        Hannover 
 
*Mitgliedschaften Keine 
in anderen 
gesetzlich zu 
bildenden 
Aufsichtsräten 
sowie in 
vergleichbaren 
in- und 
ausländischen 
Kontrollgremien* 
 
*Ausbildung *     1973 -   Studium der Sozial- 
                  1978     und 
                           Wirtschaftswissenscha 
                           ften sowie 
                           Jurastudium an der 
                           Wirtschaftsuniversitä 
                           t in Wien, 
                           Österreich 
                           Abschluss als 
                           Magister und Doktor 
                           der Sozial- und 
                           Wirtschaftswissenscha 
                           ften und Magister 
                           juris 
 
*Beruflicher      1978 -   GiroCredit, Wien, 
Werdegang *       1980     Österreich 
                  1980 -   McKinsey & Company 
                  1983 
                  1983 -   Bayerische 
                  1996     Hypotheken- und 
                           Wechsel-Bank AG 
                  1997 -   Vorstand der 
                  2016     Norddeutsche 
                           Landesbank 
                           Girozentrale 
                           (Nord/LB), ab 2001 
                           Stv. Vorsitzender 
                  2009 -   Vorstandsvorsitzender 
                  2016     der Norddeutsche 
                           Landesbank 
                           Girozentrale 
                           (Nord/LB) 
 
*Weitere          Stiftung Niedersachsen, 
Funktionen *      Hannover (Präsident) 
 
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)* 
 
Abgesehen davon, dass Herr Dr. Dunkel bereits Mitglied des 
Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht er nach 
Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in keiner 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Continental 
AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der 
Continental AG oder einem wesentlich an der Continental AG 
beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 
5.4.1 Abs. 6 - 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
empfohlen wird. 
 
*Satish Khatu* 
 
Managementberater 
 
*Jahrgang *           1952 
*Nationalität *       USA 
*Wohnort *            Naples, Florida (USA) 
 
*Mitgliedschaften in  Keine 
anderen gesetzlich zu 
bildenden 
Aufsichtsräten sowie 
in vergleichbaren in- 
und ausländischen 
Kontrollgremien* 
 
*Ausbildung *         1975       Bachelor of 
                                 Technology in 
                                 Maschinenbau, 
                                 Indian 
                                 Institute of 
                                 Technology - 
                                 Mumbai, Indien 
                      1977       Master of 
                                 Science in 
                                 Industrial 
                                 Engineering, 
                                 University of 
                                 Cincinnati - 
                                 Ohio, USA 
                      1980       Master of 
                                 Business 
                                 Administration 
                                 , Xavier 
                                 University - 
                                 Ohio, USA 
 
*Beruflicher          1977 -     Structural 
Werdegang *           1983       Dynamics 
                                 Research 
                                 Corporation, 
                                 Cincinnati, 
                                 USA 
                      1983 -     IBM Group - 
                      2014       USA, Asia, 
                                 Growth 
                                 Markets, 
                                 Global 
                      1983 -     IBM - 
                      2000       verschiedene 
                                 Rollen im 
                                 Sales & 
                                 Services 
                                 Management 
                      2001 -     General 
                      2004       Manager von 
                                 IBM ASEAN & 
                                 India 
                      2004 -     General 
                      2008       Manager von 
                                 IBM Services 
                                 Asia Pacific 
                      2009 -     General 
                      2010       Manager von 
                                 IBM Services 
                                 Growth Markets 
                      2010 -     General 
                      2014       Manager von 
                                 IBM Global 
                                 Industries 
                      2000 -     IBM - 
                      2014       Integration & 
                                 Values Team 
                      2007 -     IBM - 
                      2014       Performance 
                                 Team 
                      2012 -     IBM - Strategy 
                      2013       Team 
                      2014 -     Management 
                      2018       Advisor für 
                                 verschiedene 
                                 Start-ups in 
                                 Bangalore, 
                                 Indien, und 
                                 Silicon 
                                 Valley, 
                                 Kalifornien 
 
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)* 
 
Bis Ende 2018 war Herr Khatu als Management Advisor für 
Quantum Inventions Pvt. Ltd. in Singapur tätig, einer 
hundertprozentigen, indirekten Tochtergesellschaft der 
Continental AG. Bis Februar 2019 war Herr Khatu Mitglied 
des Beirats der Continental Intelligent Transportation 
Systems, LLC, USA ('Continental ITS'), einer 
hundertprozentigen, indirekten Tochtergesellschaft der 
Continental AG. In dieser Funktion, in der er ab Dezember 
2014 tätig war, hatte Herr Khatu einen Beratervertrag mit 
der Continental ITS geschlossen. Im Februar 2019 beschloss 
die Continental ITS die Auflösung ihres Beirats, und der 
Beratungsvertrag wurde in gegenseitigem Einvernehmen 
beendet. Abgesehen davon besteht nach Einschätzung des 
Aufsichtsrats keine persönliche oder geschäftliche 
Beziehung zwischen Herrn Khatu und der Continental AG oder 
deren Konzernunternehmen, den Organen der Continental AG 
oder einem wesentlich an der Continental AG beteiligten 
Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 
- 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen 
wird. 
 
*Isabel Corinna Knauf* 
 
Mitglied der Gruppengeschäftsführung der Knauf Gruppe 
 
*Jahrgang *       1972 
*Nationalität *   Deutsch 
*Wohnort *        Ihringen 
 
*Mitgliedschaften Schmolz+Bickenbach AG, Luzern, 
in anderen        Schweiz* 
gesetzlich zu     Skillet Fork Farms LLP, USA 
bildenden         (Vorsitzende) 
Aufsichtsräten    Compagnie Marocaine des Plâtres et 
sowie in          Enduits S.A., Marokko 
vergleichbaren    Knauf S.r.l, Italien** 
in- und           Knauf Gipsopiia ABEE, Griechenland 
ausländischen     (Vorsitzende)** 
Kontrollgremien*  Knauf Cyprus Ltd., Zypern 
                  (Vorsitzende)** 
                  Knauf Insaat ve Yapi Elemanlari 
                  Sanayi ve Ticaret A.S., Türkei 
                  (Vorsitzende)** 
                  PFT Siva Sistemleri A.S., Türkei 
                  (Vorsitzende)** 
                  Knauf Plâtres Tunisiens S.A., 
                  Tunesien (Vorsitzende)** 
                  Knauf les Carrieres S.A.R.L., 
                  Tunesien (Vorsitzende)** 
                  Knauf Africa Trade S.A.R.L., Tunesien 
                  (Vorsitzende)** 
                  Knauf Iran PJSC, Iran (Vorsitzende)** 
                  Knauf Gatch PJSC, Iran** 
 
                  * börsennotiert 
                  ** Konzerngesellschaft i.S.v. § 100 
                  Abs. 2 AktG 
 
*Ausbildung *     1991 -    Studium des Ingenieurwesens, 
                  1997      Fachrichtung Bergbau, an der 
                            RWTH Aachen, Abschluss: 
                            Diplom 
 
*Beruflicher      1990 -    Bergbaubeflissenenausbildung 
Werdegang *       1994 
                  1998 -    ThyssenKrupp AG, zuletzt 
                  2002      Bereichsleiterin in der 
                            Zentralabteilung M&A der 
                            ThyssenKrupp Steel AG 
                  Seit 2002 Knauf Gruppe 
                  Seit 2003 Gesamtverantwortung für den 
                            Mittleren Osten, Südasien 
                            und Ostafrika 
                  2006 -    zusätzlich 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: -3-

2010      Gesamtverantwortung für 
                            China-Asia-Pacific 
                  Seit 2006 Mitglied der 
                            Gruppengeschäftsführung der 
                            Knauf Gruppe, 
                            Gesamtverantwortung für 
                            Italien, Griechenland und 
                            Zypern 
                  Seit 2013 zusätzlich 
                            Gesamtverantwortung für 
                            Afrika 
                  Seit 2016 Chairwoman der Skillet Fork 
                            Farms LLP, Illinois, USA 
 
*Weitere          Seit 2018 Mitglied des Nominierungs- 
Funktionen *                und Vergütungsausschusses 
                            der Schmolz+Bickenbach AG 
 
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)* 
 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Knauf in 
keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
der Continental AG oder einem wesentlich an der 
Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung 
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 - 8 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex empfohlen wird. 
 
*Sabine Neuß* 
 
Chief Operation Officer bei der Kelvion Holding GmbH 
 
*Jahrgang *       1968 
*Nationalität *   Deutsch 
*Wohnort *        Mömbris 
 
*Mitgliedschaften Atlas Copco AB, Nacka, 
in anderen        Schweden* 
gesetzlich zu 
bildenden         * börsennotiert 
Aufsichtsräten 
sowie in 
vergleichbaren 
in- und 
ausländischen 
Kontrollgremien* 
 
*Ausbildung *     1986 -    Studium des 
                  1990      Maschinenbaus an der 
                            FH Coburg, Abschluss 
                            Dipl.-Ing. (FH) 
                  1991 -    berufsbegleitender 
                  1996      Aufbaustudiengang 
                            'Wirtschaftsingenieu 
                            rwesen' an der 
                            Fachhochschule 
                            Würzburg/Schweinfurt 
                            , Abt. Schweinfurt 
 
*Beruflicher      1990 -    Brose Fahrzeugteile 
Werdegang *       1998      GmbH & Co. KG 
                            diverse leitende 
                            Funktionen 
                  1998 -    Behr GmbH & Co. KG 
                  2010      diverse leitende 
                            Funktionen 
                  2010 -    TRW Automotive 
                  2013      Safety Systems GmbH, 
                            Aschaffenburg 
                            Geschäftsführung, 
                            Leitung der 
                            Produktlinie 
                            ,Steering Wheel' 
                            global 
                  2013 -    Linde Material 
                  2018      Handling GmbH 
                            Mitglied der 
                            Geschäftsführung - 
                            COO 
                  Seit      Kelvion Holding 
                  11/2018   GmbH, Bochum 
                            Chief Operating 
                            Officer 
 
*Weitere          Seit 2015 Mitglied des 
Funktionen*                 Hochschulrats der 
                            Hochschule für 
                            angewandte 
                            Wissenschaften 
                            Aschaffenburg 
 
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)* 
 
Abgesehen davon, dass Frau Neuß bereits Mitglied des 
Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht sie nach 
Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in keiner 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Continental 
AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der 
Continental AG oder einem wesentlich an der Continental AG 
beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 
5.4.1 Abs. 6 - 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
empfohlen wird. 
 
*Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher* 
 
Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis 
 
*Jahrgang *        1954 
*Nationalität *    Deutsch 
*Wohnort *         Berg 
 
*Mitgliedschaften  ProSiebenSat. 1 Media SE, 
in anderen         Unterföhring* 
gesetzlich zu      Covestro AG, Leverkusen* 
bildenden          Covestro Deutschland AG, 
Aufsichtsräten     Leverkusen 
sowie in 
vergleichbaren in- * börsennotiert 
und ausländischen 
Kontrollgremien * 
 
*Ausbildung *      1978       Studium der 
                              Betriebswirtschaf 
                              tslehre an der 
                              Universität 
                              Regensburg, 
                              Abschluss: 
                              Diplom-Kaufmann 
                   1981       Doktor der 
                              Wirtschaftswissen 
                              schaften, 
                              Universität 
                              Hohenheim, 
                              Stuttgart 
                   1986       Wirtschaftsprüfer 
                   2001       Honorarprofessor 
                              der Universität 
                              Frankfurt 
 
*Beruflicher       1981 -     KPMG AG 
Werdegang *        2013 
                              1981 Eintritt 
                              Niederlassung 
                              München 
                              1987 Partner 
                              1998 Mitglied des 
                              Vorstands 
                              2005 
                              Vorstandssprecher 
                              2007 Co-Chairman 
                              KPMG Europa 
                              2011 Chairman 
                              KPMG Europa 
                   2014 -     Lazard & Co. GmbH 
                   2018       Senior Advisor 
 
*Weitere           Seit 2017  Vorsitzender der 
Funktionen*                   Regierungskommiss 
                              ion Deutscher 
                              Corporate 
                              Governance Kodex 
 
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)* 
 
Abgesehen davon, dass Herr Prof. Nonnenmacher bereits 
Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht 
er nach Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in 
keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
der Continental AG oder einem wesentlich an der 
Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung 
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 - 8 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex empfohlen wird. 
 
*Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle* 
 
Mitglied in diversen Aufsichtsräten 
 
*Jahrgang*        1949 
*Nationalität *   Deutsch 
*Wohnort*         München 
 
*Mitgliedschaften Linde AG, München 
in anderen        (Vorsitzender)* 
gesetzlich zu     Linde plc, Dublin, Irland 
bildenden         (Vorsitzender)* 
Aufsichtsräten    Axel Springer SE, Berlin* 
sowie in          Medical Park AG, Amerang 
vergleichbaren    (Vorsitzender) 
in- und           Willy Bogner GmbH & Co. KGaA, 
ausländischen     München (Vorsitzender) 
Kontrollgremien*  Ivoclar Vivident AG, Schaan, 
                  Liechtenstein 
 
                  * börsennotiert 
 
*Ausbildung *     1967 - 1971   Studium des 
                                Maschinenbaus an 
                                der TU München 
                                mit Abschluss 
                                als 
                                Diplom-Ingenieur 
                  1972 - 1975   Studium der 
                                Arbeits- und 
                                Wirtschaftswisse 
                                nschaften an der 
                                TU München mit 
                                Abschluss als 
                                Diplom-Wirtschaf 
                                tsingenieur 
                  1974          Doktor der 
                                Ingenieurswissen 
                                schaften 
                  1984          Harvard Business 
                                School, Boston 
                                (USA); 'Advanced 
                                Management 
                                Programme' 
                  2005          Honorarprofessor 
                                der TU München, 
                                Fakultät für 
                                Wirtschaftswisse 
                                nschaften 
 
*Beruflicher      1976 - 1999   Diverse 
Werdegang *                     Positionen bei 
                                der BMW AG, 
                                München, zuletzt 
                                Mitglied des 
                                Vorstandes 
                  1999 - 2002   Group Vice 
                                President der 
                                Ford Motor 
                                Company, 
                                Dearborn 
                                (Michigan, USA) 
                                zugleich 
                                Chairman und CEO 
                                der Premier 
                                Automotive Group 
                                (London) sowie 
                                von Jaguar Cars 
                                Ltd. und von 
                                Volvo Cars 
                  Ab 05/2002    Linde AG, 
                                München, 
                                Mitglied des 
                                Vorstands 
                  2003 - 2014   Vorsitzender des 
                                Vorstands der 
                                Linde AG 
                  Seit 2014     Private Office 
                                Visioning., 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: -4-

München, Gründer 
 
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)* 
 
Abgesehen davon, dass Herr Prof.-Ing. Reitzle bereits 
Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht 
er nach Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in 
keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
der Continental AG oder einem wesentlich an der 
Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung 
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 - 8 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex empfohlen wird. 
 
*Klaus Rosenfeld* 
 
Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG 
 
*Jahrgang *       1966 
*Nationalität *   Deutsch 
*Wohnort *        Frankfurt am Main 
 
*Mitgliedschaften Siemens Gamesa Renewable 
in anderen        Energy S.A., Zamudio, 
gesetzlich zu     Spanien* 
bildenden         Schaeffler India Limited, 
Aufsichtsräten    Vadodara, Indien* ** 
sowie in 
vergleichbaren    * börsennotiert 
in- und           ** Konzerngesellschaft i.S.v. 
ausländischen     § 100 Abs. 2 AktG 
Kontrollgremien* 
 
*Ausbildung *     1985 - 1988 Ausbildung zum 
                              Bankkaufmann 
                              Dresdner Bank AG 
                  1988 - 1989 Wehrdienst 
                  1989 - 1993 Studium der 
                              Betriebs- und 
                              Volkswirtschaftsle 
                              hre, Universität 
                              Münster 
 
*Beruflicher      1993 -      Dresdner Bank AG 
Werdegang *       03/2009     ab 11/2002 
                              Mitglied des 
                              Vorstands (CFO) 
                              mit Zuständigkeit 
                              Finanzen/Controlli 
                              ng, Compliance und 
                              Beteiligungsgeschä 
                              ft 
                  Seit        Schaeffler AG 
                  03/2009     Mitglied des 
                              Vorstands (CFO) 
                              mit Zuständigkeit 
                              Finanzen 
                              seit 10/2013 
                              Vorsitzender des 
                              Vorstandes (CEO) 
 
*Weitere          Seit        Präsidiumsmitglied 
Funktionen *      02/2017     im Bundesverband 
                              der Deutschen 
                              Industrie e.V. 
 
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)* 
 
Herr Rosenfeld ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der 
Continental AG. Zudem ist er Vorsitzender des Vorstandes 
der Schaeffler AG, einem Unternehmen der Schaeffler 
Gruppe. Die Schaeffler Gruppe hält ihrerseits mittelbar 
eine wesentliche Beteiligung an der Continental AG im 
Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 8 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex. 
 
*Georg F. W. Schaeffler* 
 
Gesellschafter der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG 
und 
Geschäftsführer der IHO Verwaltungs GmbH 
 
*Jahrgang *       1964 
*Nationalität *   Deutsch 
*Wohnort *        Dallas, USA und 
                  Herzogenaurach 
 
*Mitgliedschaften Schaeffler AG, Herzogenaurach 
in anderen        (Vorsitzender)* ** 
gesetzlich zu     ATESTEO Management GmbH, 
bildenden         Herzogenaurach 
Aufsichtsräten    (Vorsitzender)* 
sowie in 
vergleichbaren    * börsennotiert 
in- und           ** Konzerngesellschaft i.S.v. 
ausländischen     § 100 Abs. 2 AktG 
Kontrollgremien* 
 
*Ausbildung *     1986 - 1990 Studium der 
                              Betriebswirtschaft 
                              slehre an der 
                              Hochschule St. 
                              Gallen, Schweiz, 
                              Abschluss als lic. 
                              oec. HSG 
                  1996 - 1999 Studium der 
                              Rechtswissenschaft 
                              en an der Duke Law 
                              School, USA 
                              Dualer Abschluss 
                              als Juris Doctor / 
                              LLM (in 
                              International and 
                              Comparative Law) 
 
*Beruflicher      Seit Anfang der 1980er Jahre 
Werdegang *       bis heute Gesellschafter 
                  Schaeffler Gruppe (bzw. 
                  Vorgängerunternehmen) 
                  1984 - 1986 Bundeswehr 
                  1990 - 1996 Schaeffler Gruppe 
                  2000 - 2006 Wirtschaftsanwalt 
                              in Dallas, USA 
                  seit 2006   Schaeffler Gruppe 
 
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)* 
 
Herr Schaeffler ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der 
Continental AG. Zudem ist er Gesellschafter der 
INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, die ihrerseits 
mittelbar eine wesentliche Beteiligung an der Continental 
AG im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 8 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex hält. 
 
*Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann* 
 
Gesellschafterin der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG 
und 
Geschäftsführerin der IHO Verwaltungs GmbH 
 
*Jahrgang *       1941 
*Nationalität *   Deutsch 
*Wohnort *        Herzogenaurach 
 
*Mitgliedschaften Schaeffler AG, Herzogenaurach 
in anderen        (stellv. Vorsitzende)* ** 
gesetzlich zu 
bildenden         * börsennotiert 
Aufsichtsräten    ** Konzerngesellschaft i.S.v. 
sowie in          § 100 Abs. 2 AktG 
vergleichbaren 
in- und 
ausländischen 
Kontrollgremien* 
 
*Ausbildung *     1960 - 1963   Studium der 
                                Medizin an der 
                                Medizinischen 
                                Universität Wien 
                                (Physikum) 
 
*Beruflicher      Seit 1996     Gesellschafterin 
Werdegang *                     der INA Holding 
                                Schaeffler KG 
                                (ab 2010: 
                                INA-Holding 
                                Schaeffler GmbH 
                                & Co. KG) 
                  1996 - 2010   Gründerin und 
                                Vorsitzende des 
                                Beirats der 
                                Schaeffler 
                                Gruppe 
                  Seit 2010     Stellvertretende 
                                Vorsitzende des 
                                Aufsichtsrats 
                                der Schaeffler 
                                AG 
 
*Weitere          2008 - 2016   Mitglied des 
Funktionen*                     Präsidiums des 
                                Bundesverbands 
                                der Deutschen 
                                Industrie (BDI) 
 
*Auszeichnungen*  2001          Verdienstkreuz 
                                am Bande des 
                                Verdienstordens 
                                der 
                                Bundesrepublik 
                                Deutschland 
                  2003          Bayerischer 
                                Verdienstorden 
                  2007          Verdienstkreuz 
                                1. Klasse des 
                                Verdienstordens 
                                der 
                                Bundesrepublik 
                                Deutschland 
                  2007          Das "Große 
                                Silberne 
                                Ehrenzeichen mit 
                                dem Stern für 
                                Verdienste um 
                                die Republik 
                                Österreich" 
 
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)* 
 
Frau Elisabeth Schaeffler-Thumann ist bereits Mitglied des 
Aufsichtsrats der Continental AG. Zudem ist sie 
Gesellschafterin der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, 
die ihrerseits mittelbar eine wesentliche Beteiligung an 
der Continental AG im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 8 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex hält. 
 
*Prof. KR Ing. Siegfried Wolf* 
 
Unternehmer 
 
*Jahrgang *       1957 
*Nationalität *   Österreich 
*Wohnort *        Weikersdorf 
 
*Mitgliedschaften Banque Eric Sturdza SA, Genf, 
in anderen        Schweiz 
gesetzlich zu     SBERBANK Europe AG, Wien, 
bildenden         Österreich 
Aufsichtsräten    (Vorsitzender) 
sowie in          Schaeffler AG, 
vergleichbaren    Herzogenaurach* 
in- und           MIBA AG, Laakirchen, 
ausländischen     Österreich 
Kontrollgremien*  Mitterbauer Beteiligungs AG, 
                  Laakirchen, Österreich 
 
                  * börsennotiert 
 
*Beruflicher      1974 - 1981   Lehre, 
Werdegang *                     Technischer 
                                Angestellter im 
                                Qualitätsmesslab 
                                or, PHILIPS, 
                                Wien 
                  1981 - 1983   Vereinigte 
                                Metallwerke 
                                Wien, Wien 
                                Leitung 
                                Feinmessraum 
                                Stellvertretende 
                                Leitung 
                                Qualitätskontrol 
                                le 
                  1983 - 1995   Hirtenberger AG, 
                                Hirtenberg 
                                Bereichsleiter 
                                Qualitätswesen 
                                Werksdirektor, 
                                Gesamtprokurist 
                  1995 - 1999   President Magna 
                                Europa AG 
                  1999 - 2001   President Magna 
                                Europa AG und 
                                Vice Chairman, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: -5-

Magna 
                                International 
                                Inc. 
                  2001 - 2002   President & CEO, 
                                Magna Steyr AG 
                  2002 - 2005   Executive 
                                Vice-Chairman, 
                                Magna 
                                International 
                                Inc. 
                  2005 - 2010   Chief Executive 
                                Officer (CEO) 
                                Magna 
                                International 
                                Inc. 
                  2010 - 2018   Vorsitzender des 
                                Verwaltungsrats 
                                der Russian 
                                Machines 
                                Corporation 
 
*Auszeichnungen*  2002          Verleihung des 
                                Titels 
                                Ehrensenator der 
                                Technischen 
                                Universität Wien 
                  2009          Verleihung der 
                                Ehrenprofessur 
                                der Technischen 
                                Universität Graz 
 
*Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 - 8 DCGK)* 
 
Abgesehen davon, dass Herr Prof. KR Ing. Wolf bereits 
Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht 
er nach Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in 
keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
der Continental AG oder einem wesentlich an der 
Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung 
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 - 8 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex empfohlen wird. 
 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1.  *Verfügbarkeit der Unterlagen* 
 
    Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten 
    Unterlagen sowie der 
    Gewinnverwendungsvorschlag zu 
    Tagesordnungspunkt 2 liegen vom Zeitpunkt der 
    Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
    Hauptverwaltung der Gesellschaft, Vahrenwalder 
    Straße 9, 30165 Hannover, zur Einsicht 
    für die Aktionäre aus und können alsbald nach 
    Einberufung der Hauptversammlung gemeinsam mit 
    den sonstigen Informationen nach § 124 a AktG 
    im Internet unter 
 
    www.continental-ir.de 
 
    unter dem weiterführenden Link 
    'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
    Abschriften dieser Unterlagen werden den 
    Aktionären auf Anfrage unverzüglich und 
    kostenfrei zugesandt. 
2.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
    Im Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der 
    von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
    Stimmrechte je 200.005.983. Die Gesellschaft 
    hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
3.  *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts, Nachweisstichtag und dessen 
    Bedeutung* 
 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts ist nur berechtigt, 
    wer zu Beginn des 21. Tages vor der 
    Hauptversammlung, d. h. am 5. April 2019, 
    00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionär der 
    Gesellschaft ist, sich fristgerecht zur 
    Hauptversammlung anmeldet und seine 
    Berechtigung zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts nachweist. Aktionäre, die ihre 
    Aktien erst nach dem Nachweisstichtag 
    erwerben, können also nicht an der 
    Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die 
    ihre am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien 
    nach dem Nachweisstichtag und noch vor der 
    Hauptversammlung veräußern, sind - bei 
    rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des 
    Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis 
    zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an 
    der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts berechtigt. Zum Nachweis der 
    Berechtigung reicht ein besonderer, durch das 
    depotführende Institut in Textform 
    ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes 
    aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am 
    Nachweisstichtag nicht in einem bei einem 
    Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt 
    werden, kann der Nachweis durch Bescheinigung 
    der Gesellschaft, eines Notars, einer 
    Wertpapiersammelbank oder eines 
    Kreditinstituts innerhalb der Europäischen 
    Union geführt werden. Der Nachweis des 
    Anteilsbesitzes muss sich in jedem Fall auf 
    den Nachweisstichtag beziehen. Der Nachweis 
    muss in deutscher oder englischer Sprache 
    abgefasst sein. 
 
    Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf 
    die Veräußerbarkeit der Aktien und hat 
    keine Bedeutung für die 
    Dividendenberechtigung. 
 
    Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
    Gesellschaft bei der nachfolgend genannten 
    Anmeldestelle, unter der angegebenen 
    Anschrift, spätestens bis zum Ablauf des 19. 
    April 2019 zugehen: 
 
    Continental Aktiengesellschaft 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Deutschland 
 
    Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
    Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
    des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird 
    dem Aktionär eine Eintrittskarte für die 
    Hauptversammlung übersandt. Um den 
    rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
    sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
    frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem 
    depotführenden Institut anzufordern. Trotz 
    rechtzeitiger Anmeldung kann es im Einzelfall 
    vorkommen, dass ein Aktionär die 
    Eintrittskarte nicht rechtzeitig erhält. In 
    einem solchen Fall können Aktionäre vor der 
    Hauptversammlung bei der vorgenannten 
    Anmeldestelle prüfen lassen, ob sie im 
    Meldebestand aufgeführt sind. Sofern sie dort 
    erfasst sind, können Aktionäre die 
    Hauptversammlung besuchen und erhalten vor Ort 
    eine Eintrittskarte. 
4.  *Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl* 
 
    Aktionäre, die nicht persönlich an der 
    Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
    ihre Stimme auch schon vor der 
    Hauptversammlung schriftlich oder im Wege 
    elektronischer Kommunikation (Briefwahl) 
    abgeben. Auch in diesem Fall sind eine 
    fristgemäße Anmeldung und der 
    rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes, wie 
    in Ziffer III 3 erläutert, erforderlich. 
 
    Die Stimmabgabe kann der Gesellschaft 
    wahlweise per Post, Telefax oder E-Mail 
    übermittelt werden. Die Aktionäre können dazu 
    das Formular verwenden, welches ihnen nach 
    ordnungsgemäßer Anmeldung gemeinsam mit 
    der Eintrittskarte übersandt wird. Die mittels 
    Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen 
    spätestens bis zum Ablauf des 25. April 2019 
    bei der unter nachstehender Ziffer III 5 c) 
    angegebenen Adresse eingegangen sein. 
 
    Die Stimmabgabe kann auch durch Nutzung des 
    auf der Internetseite der Gesellschaft zur 
    Verfügung stehenden Internetservice erfolgen. 
    Die Zugangsdaten zu diesem Internetservice 
    erhalten ordnungsgemäß angemeldete 
    Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die 
    Stimmabgabe durch Nutzung dieses 
    Internetservice muss spätestens bis zum Ende 
    der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung 
    erfolgen. 
 
    Die Stimmabgabe per Briefwahl schließt 
    die persönliche Teilnahme an der 
    Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche 
    Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
    bevollmächtigten Dritten an der 
    Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor 
    per Briefwahl erfolgten Stimmabgabe und 
    schließt eine weitere Stimmabgabe durch 
    Nutzung des Internetservice aus. 
 
    Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung 
    mittels Briefwahl gehen den Aktionären 
    zusammen mit der Eintrittskarte zur 
    Hauptversammlung zu. Sie können auch im 
    Internet unter 
 
    www.continental-ir.de 
 
    unter dem weiterführenden Link 
    'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
5.  *Verfahren für die Stimmabgabe bei 
    Stimmrechtsvertretung* 
 
    Aktionäre, die nicht persönlich an der 
    Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
    ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. 
    B. durch ein Kreditinstitut, eine 
    Aktionärsvereinigung oder die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, 
    ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
    fristgemäße Anmeldung und der 
    rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes, wie 
    in Ziffer III 3 erläutert, erforderlich. 
 
    a) Wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine 
       Aktionärsvereinigung, noch eine andere 
       ihnen nach § 135 Absätze 8 und 10 AktG 
       gleichgestellte Person oder Institution 
       bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in 
       Textform (§ 126 b BGB) gegenüber der 
       Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber 
       dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die 
       Aktionäre werden gebeten, hierfür das 
       Vollmachtformular zu verwenden, welches 
       die ordnungsgemäß angemeldeten 
       Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte 
       erhalten. Für die Übermittlung des 
       Nachweises der Bevollmächtigung per Post, 
       per Fax oder per E-Mail werden die 
       Aktionäre gebeten, die nachfolgend unter 
       Ziffer III 5 c) angegebene Adresse zu 
       verwenden. Das Gleiche gilt für die 

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March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
       gegenüber der Gesellschaft, ein 
       gesonderter Nachweis über die Erteilung 
       der Bevollmächtigung erübrigt sich in 
       diesem Fall. Unabhängig davon kann der 
       Nachweis der Bevollmächtigung auch 
       dadurch erfolgen, dass der 
       Bevollmächtigte am Tag der 
       Hauptversammlung die Vollmacht an der 
       Einlasskontrolle vorweist. 
    b) Für die Bevollmächtigung von 
       Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
       oder anderen der in § 135 Absätze 8 und 
       10 AktG diesen gleichgestellten Personen 
       oder Institutionen sowie für den Nachweis 
       und den Widerruf einer solchen 
       Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen 
       Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. 
       Die Aktionäre werden daher gebeten, sich 
       bei der Bevollmächtigung eines 
       Kreditinstituts, einer 
       Aktionärsvereinigung oder einer nach § 
       135 Absätze 8 und 10 AktG 
       gleichgestellten Person oder Institution 
       rechtzeitig mit diesen wegen einer 
       möglicherweise geforderten Form der 
       Vollmacht abzustimmen. 
    c) Wir bieten unseren Aktionären an, von der 
       Gesellschaft benannte, weisungsgebundene 
       Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
       Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
       Vollmachten für die von der Gesellschaft 
       benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen 
       der Textform (§ 126 b BGB) und müssen 
       Weisungen für jede Ausübung des 
       Stimmrechts enthalten. Ohne solche 
       Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die 
       Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
       weisungsgemäß abzustimmen; sie 
       können die Stimmrechte nicht nach eigenem 
       Ermessen ausüben. 
 
    Aktionäre, die hiervon Gebrauch machen wollen, 
    können die mit der Eintrittskarte versandten 
    Vollmacht- und Weisungsformulare verwenden und 
    diese per Post, per Fax oder per E-Mail an 
    folgende Adresse übermitteln: 
 
    Continental Aktiengesellschaft 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Deutschland 
 
    Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
    E-Mail: Continental-HV2019@computershare.de 
 
    Die Formulare müssen spätestens bis zum Ablauf 
    des 25. April 2019 bei der zuvor genannten 
    Adresse eingehen. 
 
    Die Aktionäre haben zur Bevollmächtigung der 
    von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter und für die Erteilung der 
    Weisungen ebenfalls die Möglichkeit, den auf 
    der Internetseite der Gesellschaft zur 
    Verfügung stehenden Internetservice zu 
    verwenden. Die Zugangsdaten zu diesem 
    Internetservice erhalten ordnungsgemäß 
    angemeldete Aktionäre gemeinsam mit der 
    Eintrittskarte. 
 
    Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter nebst 
    Weisungserteilung hat bei Nutzung dieses 
    Internetservice bis spätestens zum Ende der 
    Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung zu 
    erfolgen. 
 
    Die Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern 
    der Gesellschaft schließt die persönliche 
    Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. 
    Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder 
    eines bevollmächtigten Dritten an der 
    Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor 
    den Stimmrechtsvertretern erteilten Vollmacht 
    und schließt deren weitere 
    Bevollmächtigung durch Nutzung des 
    Internetservice aus. 
 
    Weitere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
    Weisungserteilung gehen den Aktionären 
    zusammen mit der Eintrittskarte zur 
    Hauptversammlung zu. Sie können auch im 
    Internet unter 
 
    www.continental-ir.de 
 
    unter dem weiterführenden Link 
    'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
6.  *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
    gemäß §§ 126 und 127 AktG* 
 
    Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen 
    einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
    Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
    Tagesordnung zu stellen (§ 126 AktG) und 
    Wahlvorschläge für die Wahl von 
    Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
    Abschlussprüfern zu unterbreiten (§ 127 AktG). 
    Über die Internetseite der Gesellschaft 
    zugänglich zu machende Gegenanträge und 
    Wahlvorschläge sind ausschließlich zu 
    übersenden an: 
 
    Continental Aktiengesellschaft 
    Abteilung Hauptversammlung 
    Vahrenwalder Straße 9 
    30165 Hannover 
    Deutschland 
 
    E-Mail: hv@conti.de 
 
    Zugänglich zu machende Gegenanträge oder 
    Wahlvorschläge von Aktionären werden wir 
    unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet 
    unter 
 
    www.continental-ir.de 
 
    unter dem weiterführenden Link 
    'Hauptversammlung' veröffentlichen, wenn sie 
    uns spätestens zum Ablauf des 11. April 2019 
    an die vorgenannte Anschrift zugegangen sind. 
    Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
    berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der 
    Verwaltung werden wir ebenfalls unter der 
    vorgenannten Internetadresse veröffentlichen. 
 
    Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags 
    oder eines Wahlvorschlags und seiner etwaigen 
    Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn 
    einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 
    126 Absatz 2 AktG vorliegt, etwa weil der 
    Gegenantrag zu einem gesetzes- oder 
    satzungswidrigen Beschluss der 
    Hauptversammlung führen würde. Eine etwaige 
    Begründung eines Gegenantrags braucht nicht 
    zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
    insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
    Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach 
    § 127 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht 
    zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, 
    ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl 
    vorgeschlagenen Prüfers bzw. beim Vorschlag 
    zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht 
    zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in 
    anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
    enthält. 
7.  *Ergänzungsanträge auf Verlangen einer 
    Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG* 
 
    Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
    zwanzigsten Teil des Grundkapitals der 
    Gesellschaft (entspricht rund EUR 
    25.600.765,82 oder - aufgerundet auf die 
    nächsthöhere volle Aktienzahl - Stück 
    10.000.300 Aktien) oder den anteiligen Betrag 
    von EUR 500.000,00 (entspricht - aufgerundet 
    auf die nächsthöhere volle Aktienzahl - Stück 
    195.313 Aktien) erreichen, können in gleicher 
    Weise wie gemäß § 122 Absatz 1 AktG 
    verlangen, dass Gegenstände auf die 
    Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
    werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
    Begründung oder eine Beschlussvorlage 
    beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der 
    Tagesordnung muss an den Vorstand der 
    Gesellschaft gerichtet und ihm spätestens bis 
    zum Ablauf des 26. März 2019 in schriftlicher 
    Form (§ 126 BGB) zugegangen sein. Aktionäre 
    werden gebeten, die folgende Postanschrift und 
    bei Nutzung der qualifizierten elektronischen 
    Signatur (§ 126 a BGB) die folgende 
    E-Mail-Adresse zu verwenden: 
 
    Vorstand der Continental Aktiengesellschaft 
    Vahrenwalder Straße 9 
    30165 Hannover 
    Deutschland 
 
    E-Mail: hv@conti.de 
 
    Gemäß § 122 Absatz 1 Satz 3 AktG haben 
    Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit 
    mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs 
    des Verlangens Inhaber der Aktien sind und 
    dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
    Vorstands über den Antrag halten. 
8.  *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 
    Absatz 1 AktG* 
 
    Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 
    AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
    Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
    Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
    sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
    der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
    Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich 
    auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
    Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
    verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des 
    Konzerns und der in den Konzernabschluss 
    einbezogenen Unternehmen. 
 
    Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 
    131 Absatz 3 AktG aufgeführten Gründen 
    verweigern, etwa weil die Erteilung der 
    Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
    Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft 
    oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
    unerheblichen Nachteil zuzufügen oder die 
    Auskunft auf der Internetseite der 
    Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor 
    Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig 
    zugänglich ist. 
9.  *Übertragung der Hauptversammlung im 
    Internet* 
 
    Auf Anordnung des Versammlungsleiters und auf 
    der Grundlage des § 19 Absatz 2 der Satzung 
    der Gesellschaft wird die Hauptversammlung am 
    26. April 2019 für alle Aktionäre und die 
    interessierte Öffentlichkeit in voller 
    Länge live im Internet, zugänglich unter 
 
    www.continental-ir.de 
 
    unter dem weiterführenden Link 
    'Hauptversammlung', übertragen. Die 
    Live-Übertragung der Hauptversammlung 
    ermöglicht keine Teilnahme an der 
    Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 

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March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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