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Dow Jones News
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DGAP-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Siltronic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-20 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Siltronic AG München WKN: WAF300 
ISIN: DE000WAF3001 Einberufung der Ordentlichen Hauptversammlung 
2019 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung der Siltronic AG am Dienstag, 7. Mai 
2019, um 10:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft 
Max-Joseph-Str. 5 
80333 München. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Siltronic AG und den Konzern zum 31. 
   Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf der Homepage der Siltronic 
   AG unter 
 
   https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
   abrufbar und werden den Aktionären in der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht. Sie sind mit Ausnahme des festgestellten 
   Jahresabschlusses Bestandteil des Geschäftsberichts 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der 
   Siltronic AG zur Ausschüttung einer Dividende* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
   Siltronic AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 in Höhe 
   von 232.606.081,71 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   - Ausschüttung einer      150.000.000,00 EUR 
     Dividende in Höhe von 
     5,00 EUR je 
     dividendenberechtigter 
     Stückaktie 
     (Stand 1. März 2019: 
     30.000.000) 
   - Gewinnvortrag auf neue  82.606.081,71 EUR 
     Rechnung 
 
   Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 
   2018 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der unverändert eine Dividende von 5,00 EUR je 
   dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den 
   Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, das heißt am 10. Mai 2019, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
   des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahrs 2019 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei 
   von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
   keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne 
   von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt 
   wurde (Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005 
   / 909 / EG der Kommission). 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 30.000.000 Stückaktien, 
die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zu diesem 
Zeitpunkt keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch 
Bevollmächtigte - berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im 
Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen sind und 
sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft spätestens am *30. April 2019, 24:00 Uhr*, (letzter 
Anmeldetag) unter der nachfolgenden Adresse in Textform (§ 126b BGB) 
in deutscher oder englischer Sprache zugehen: 
 
*Siltronic AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 89 3090 3746 75 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 
Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen können das 
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber 
sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer 
Ermächtigung des Aktionärs ausüben. 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine Auswirkungen auf die 
Übertragbarkeit der betreffenden Aktien. Bitte beachten Sie 
jedoch, dass im Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, 
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 Abs. 2 Satz 
1 AktG). Für das Teilnahmerecht und die Anzahl der Stimmrechte ist 
daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
Hauptversammlung maßgeblich. 
 
Bitte beachten Sie weiter, dass im Zeitraum zwischen dem 1. Mai 
2019, 00:00 Uhr, und dem 7. Mai 2019, 24:00 Uhr, aus 
organisatorischen Gründen ein sogenannter *Umschreibestopp* besteht, 
d.h. keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen 
werden. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im 
Aktienregister eingetragen sind, werden daher in ihrem eigenen 
Interesse gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu 
stellen. 
 
Wir bitten um Verständnis, dass wir jedem Aktionär maximal zwei 
Eintrittskarten ausstellen. Anders als die Anmeldung sind 
Eintrittskarten jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dienen 
lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für 
den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte und 
Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten ausüben lassen, z. B. durch ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige 
Anmeldung durch den Aktionär oder durch einen Bevollmächtigten Sorge 
zu tragen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
_Bevollmächtigung_ 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch 
andere diesen nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 
5 AktG gleichgestellte Personen, Finanzdienstleistungsinstitute oder 
Unternehmen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Zur Erteilung der Vollmacht 
kann das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre 
zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. 
 
Erteilung und Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung 
gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erfolgen. Erfolgt die Bevollmächtigung gegenüber 
dem zu Bevollmächtigenden, ist die Bevollmächtigung jedoch in 
Textform gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen. Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des 
Widerrufs der Vollmacht unter der im vorstehenden Abschnitt für die 
Anmeldung genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail Adresse an 
die Gesellschaft übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann 
dieser Nachweis auch an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung 
erbracht werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 
10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, 
Finanzdienstleistungsinstituten oder Unternehmen gelten die 
besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die unter 
anderem vorsehen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

Es können daher Ausnahmen vom Textformerfordernis gelten. Die 
Vollmachtsempfänger legen teilweise eigene Regelungen für ihre 
Bevollmächtigung fest, die zu beachten sind. Wir empfehlen daher 
eine rechtzeitige Abstimmung mit den betreffenden 
Vollmachtsempfängern über die jeweilige Form und das Verfahren der 
Bevollmächtigung. 
 
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt 
automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten 
Vollmacht. 
 
_Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft_ 
 
Als besonderen Service für unsere Aktionäre bieten wir an, dass Sie 
sich nach Maßgabe Ihrer Weisungen durch Mitarbeiter der 
Gesellschaft bei der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung 
vertreten lassen können. Unsere Stimmrechtsvertreter können nur 
weisungsgebunden abstimmen. Aus diesem Grund müssen mit der 
Vollmacht zwingend Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt 
werden. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter das 
Stimmrecht daher nur zu den Punkten der Tagesordnung ausüben können, 
zu denen Sie Weisungen erteilt haben, und dass die 
Stimmrechtsvertreter weder vor noch während der Hauptversammlung 
Weisungen zu Verfahrensanträgen annehmen können. Weisungen zu 
Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder 
Anträgen sind ebenfalls nicht möglich. 
 
Möchten Sie einen unserer Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, 
verwenden Sie hierzu bitte das Vollmachts- und Weisungsformular, das 
wir Ihnen direkt übersenden. Wir bitten Sie, das Vollmachtsformular 
mit den entsprechenden Weisungen sowie eventuelle Änderungen 
oder Widerrufe so rechtzeitig abzusenden, dass sie der Gesellschaft 
spätestens am *6. Mai 2019, 24:00 Uhr*, unter der im Abschnitt 
"_Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts_" für die Anmeldung genannten Anschrift, 
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. 
 
Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie 
deren Änderung oder Widerruf in Textform auch an der Ein- und 
Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines von ihm 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch 
als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. 
 
*Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen* 
*(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 
1, 127, 131 Abs. 1 AktG)* 
 
_Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von 500.000,00 EUR (dieses entspricht 125.000 Aktien) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Siltronic AG zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens 
bis zum *6. April 2019, 24:00 Uhr*, zugehen. Bitte richten Sie 
entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
*Siltronic AG* 
Vorstand 
z. Hd. Investor Relations 
Hanns-Seidel-Platz 4 
81737 München 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des 
Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, 
einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich 
vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. 
Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht 
entsprechend anzuwenden. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter 
 
https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
veröffentlicht und den im Aktienregister eingetragenen Aktionären 
nach § 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. 
 
_Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 
127 AktG_ 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden. 
 
Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
*Siltronic AG* 
Investor Relations 
Hanns-Seidel-Platz 4 
81737 München 
Fax: +49 89 8564 3904 
E-Mail: investor.relations@siltronic.com 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis 
spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum *22. April 
2019, 24:00 Uhr*, unter der vorstehenden Adresse eingehen, werden 
wir unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens 
des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen - 
gegebenenfalls versehen mit den gemäß § 127 Satz 4 AktG zu 
ergänzenden Inhalten - unter 
 
https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
ebenfalls auf der angegebenen Internetseite der Siltronic AG 
veröffentlicht. Wahlvorschläge müssen nicht veröffentlicht werden, 
wenn der Vorschlag nicht die aktienrechtlich erforderlichen Angaben 
nach §§ 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Name, Beruf 
und Wohnort des Prüfers bzw. Aufsichtsratskandidaten sowie Angaben 
zu Mitgliedschaften des Aufsichtsratskandidaten in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthält. 
 
Die Gesellschaft kann außerdem in den Fällen des § 126 Abs. 2 
oder Abs. 3 AktG von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags oder 
eines Wahlvorschlags absehen. 
 
Bitte beachten Sie, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge auch im 
Falle einer bereits erfolgten vorherigen Übermittlung an die 
Gesellschaft in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie 
dort (nochmals) mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das 
Recht der Aktionäre, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu 
Punkten der Tagesordnung zu stellen oder Wahlvorschläge zu 
unterbreiten, besteht im Übrigen unabhängig von einer 
vorherigen Übermittlung an die Gesellschaft. 
 
_Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG_ 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des 
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Siltronic AG zu verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der 
Versammlungsleiter ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der 
Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre 
zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a 
AktG)* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung sowie die gesetzlich 
zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie 
weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 
2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter folgendem Link zur Verfügung: 
 
https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
In der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu 
machenden Unterlagen ausliegen. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der 
Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. 
 
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Ihre personenbezogenen Daten werden für die im Aktiengesetz 
vorgeschriebene Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation mit 
Ihnen als Aktionär sowie zur Durchführung unserer Hauptversammlungen 
verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten für damit in 
Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher 
Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. 
Nähere Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und 
Aktionärsvertreter sind unter 
 
https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
abrufbar. 
 
München, im März 2019 
 
*Siltronic AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-03-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Siltronic AG 
             Hanns-Seidel-Platz. 4 
             81737 München 
             Deutschland 
E-Mail:      investor.relations@siltronic.com 
Internet:    http://www.siltronic.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
789857 2019-03-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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