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DGAP-News: Nexus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2019 in Donaueschingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-03-20 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NEXUS AG Donaueschingen ISIN DE0005220909 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG am Freitag, den 03.05.2019, um 10.00 Uhr in den Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NEXUS AG zum 31.12.2018, des Lageberichtes, des Berichtes des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2018 und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2018* Gem. §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 AktG festgestellt. § 175 Abs. 1 S. 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gem. §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 S. 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, insbesondere einschließlich der Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der NEXUS AG, Irmastr. 1, 78166 Donaueschingen, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.nexus-ag.de unter der Rubrik Unternehmen / Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der ausliegenden Unterlagen erteilt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 16.040.842,67 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 2.676.091,72 Dividende von je EUR 0,17 auf die 15.741.716 Stück dividendenberechtigten auf den Inhaber lautenden Stückaktien, also insgesamt Einstellung in die EUR 0,00 Gewinnrücklage Vortrag auf neue Rechnung EUR 13.364.750,95 (Gewinnvortrag) Die Gesamtdividende ist vorbehaltlich vorschlagsentsprechender Beschlussfassung am 08.05.2019 zahlbar. Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien ist berücksichtigt, dass die NEXUS AG 10.515 Stück eigene, auf den Inhaber lautende Stückaktien der NEXUS AG hält. Der auf diesem entfallenden Anteil am Bilanzgewinn ist im auf neue Rechnung vorzutragenden Gewinn enthalten. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats* Die Amtszeit der gegenwärtig bestellten Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Ende der Hauptversammlung vom 03.05.2019 ab. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1 Fall 6, § 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs durch die Aktionäre in der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat, der sich insoweit zugleich als Nominierungsausschuss konstituiert hat, schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. 5.1 Herrn Dr. Hans Joachim König, Rechtsanwalt der Kanzlei Schrade & Partner Rechtsanwälte PartmbB, wohnhaft in Singen; 5.2 Herrn Prof. Dr. Ulrich Krystek, Professor (em.) für Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Berlin, wohnhaft in Berlin; 5.3 Herrn Dr. Dietmar Kubis, Rechtsanwalt bei ACADA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wohnhaft in Jena; 5.4 Herrn Prof. Dr. Alexander Pocsay, selbständiger Managementberater, wohnhaft in St. Ingbert; 5.5 Frau Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal, Geschäftsführerin der CellGenix GmbH, wohnhaft in Freiburg i.Br.; 5.6 Herrn Jürgen Rottler, Founder & President, Global Impakt, wohnhaft in Gaienhofen. Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, folgende Personen zu Ersatzmitgliedern in der nachstehenden Reihenfolge für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder zu wählen: 5.7 Frau Dr. Cornelia J. Boesch, Food Safety and Quality Officer FAO, wohnhaft in Rom, Italien; 5.8 Herrn Jan Lühmann, Global CPO Procurement, wohnhaft in Amsterdam, Niederlande. Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung folgende Mandate nach § 125 Abs. 1 S. 3 AktG in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 5.1 Herrn Dr. Hans-Joachim König: Maico Holding GmbH, Villingen-Schwenningen (Vorsitzender); RAFI GmbH & Co. KG Elektrotechnische Spezialfabrik, Berg (Vorsitzender); Volksbank Schwarzwald Donau Neckar, Tuttlingen (Vorsitzender); MS-Schramberg Holding GmbH; Schramberg Nexus AG, Donaueschingen (Vorsitzender); 5.2 Herrn Prof.(em.) Dr. Ulrich Krystek: Nexus AG, Donaueschingen; 5.3 Herrn Dr. Dietmar Kubis, Aifotec AG, Meiningen; Frauenthal Holding AG, Wien, Österreich; GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall; 5.4 Herrn Prof. Dr. Alexander Pocsay: e-Consult AG, Saarbrücken; KoTel AG, Neunkirchen; IMC information multimedia communicating AG, Saarbrücken; Compiricus AG, Düsseldorf; Nexus AG, Donaueschingen; 5.5 Frau Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal: S-F-X-Holding GmbH, Freiburg; Nexus AG, Donaueschingen; 5.6 Herrn Jürgen Rottler: abas Software AG, Karlsruhe; iTernity GmbH, Freiburg; Wikitude GmbH, Salzburg, Österreich; Canine Companions for Independence (CCI), Santa Rosa, USA. Die zur Wahl vorgeschlagenen Ersatzmitglieder haben zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung folgende Mandate nach § 125 Abs. 1 S. 3 AktG in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 5.7 Frau Dr. Cornelia J. Boesch: Nexus Medizinsoftware und Systeme AG, Altishofen, Schweiz (Non Executive Member des Verwaltungsrats); 5.8 Herrn Jan Lühmann Jacobs Douwe Egberts DE GmbH, Bremen. Die Amtszeit der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Weitere Informationen zu den Kandidaten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nexus-ag.de unter der Rubrik Unternehmen / Investor Relations / Hauptversammlung abrufbar. Es ist entsprechend der Empfehlung gem. Ziff. 5.4.3 S. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Gem. Ziff. 5.4.3 S.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Hans Joachim König für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr Dr. Ulrich Krystek als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
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March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)