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DGAP-HV: Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2019 in Donaueschingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Nexus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2019 
in Donaueschingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-03-20 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
NEXUS AG Donaueschingen ISIN DE0005220909 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
ein zur ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG 
am Freitag, den 03.05.2019, um 10.00 Uhr 
in den Donauhallen, 
An der Donauhalle 2, 
78166 Donaueschingen 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der NEXUS AG zum 31.12.2018, des 
   Lageberichtes, des Berichtes des 
   Aufsichtsrats, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31.12.2018 und des 
   Konzernlageberichts sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Gem. §§ 172, 173 AktG ist zu dem 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gem. 
   § 172 AktG festgestellt. § 175 Abs. 1 S. 1 
   AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand 
   die Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme 
   des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über 
   die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei 
   einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts 
   einzuberufen hat. 
 
   Gem. §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 S. 1 AktG hat 
   der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den 
   Jahresabschluss, den Lagebericht, insbesondere 
   einschließlich der Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, den Bericht des 
   Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für 
   die Verwendung des Bilanzgewinns sowie bei 
   einem Mutterunternehmen auch den 
   Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und 
   den Bericht des Aufsichtsrats hierüber 
   zugänglich zu machen. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen 
   ab Einberufung der Hauptversammlung in den 
   Geschäftsräumen der NEXUS AG, Irmastr. 1, 
   78166 Donaueschingen, sowie in der 
   Hauptversammlung selbst zur Einsicht der 
   Aktionäre aus und sind über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.nexus-ag.de 
 
   unter der Rubrik Unternehmen / Investor 
   Relations / Hauptversammlungen zugänglich 
   gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
   ausliegenden Unterlagen erteilt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   16.040.842,67 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 2.676.091,72 
   Dividende von je EUR 0,17 
   auf die 15.741.716 Stück 
   dividendenberechtigten auf 
   den Inhaber lautenden 
   Stückaktien, also 
   insgesamt 
   Einstellung in die         EUR 0,00 
   Gewinnrücklage 
   Vortrag auf neue Rechnung  EUR 13.364.750,95 
   (Gewinnvortrag) 
 
   Die Gesamtdividende ist vorbehaltlich 
   vorschlagsentsprechender Beschlussfassung am 
   08.05.2019 zahlbar. 
 
   Bei der Anzahl der dividendenberechtigten 
   Stückaktien ist berücksichtigt, dass die NEXUS 
   AG 10.515 Stück eigene, auf den Inhaber 
   lautende Stückaktien der NEXUS AG hält. Der 
   auf diesem entfallenden Anteil am Bilanzgewinn 
   ist im auf neue Rechnung vorzutragenden Gewinn 
   enthalten. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit der gegenwärtig bestellten 
   Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Ende der 
   Hauptversammlung vom 03.05.2019 ab. Der 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gem. 
   §§ 96 Abs. 1 Fall 6, § 101 Abs. 1 AktG i. V. 
   m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs durch die 
   Aktionäre in der Hauptversammlung zu wählenden 
   Mitglieder zusammen. Die Hauptversammlung ist 
   an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat, der sich insoweit zugleich 
   als Nominierungsausschuss konstituiert hat, 
   schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   5.1 Herrn Dr. Hans Joachim König, 
       Rechtsanwalt der Kanzlei Schrade & 
       Partner Rechtsanwälte PartmbB, wohnhaft 
       in Singen; 
   5.2 Herrn Prof. Dr. Ulrich Krystek, 
       Professor (em.) für 
       Betriebswirtschaftslehre an der 
       Technischen Universität Berlin, wohnhaft 
       in Berlin; 
   5.3 Herrn Dr. Dietmar Kubis, Rechtsanwalt 
       bei ACADA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 
       wohnhaft in Jena; 
   5.4 Herrn Prof. Dr. Alexander Pocsay, 
       selbständiger Managementberater, 
       wohnhaft in St. Ingbert; 
   5.5 Frau Prof. Dr. med. Felicia M. 
       Rosenthal, Geschäftsführerin der 
       CellGenix GmbH, wohnhaft in Freiburg 
       i.Br.; 
   5.6 Herrn Jürgen Rottler, Founder & President, 
       Global Impakt, wohnhaft in Gaienhofen.
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, folgende 
   Personen zu Ersatzmitgliedern in der 
   nachstehenden Reihenfolge für sämtliche 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen: 
 
   5.7 Frau Dr. Cornelia J. Boesch, Food Safety 
       and Quality Officer FAO, wohnhaft in 
       Rom, Italien; 
   5.8 Herrn Jan Lühmann, Global CPO 
       Procurement, wohnhaft in Amsterdam, 
       Niederlande. 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben 
   zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung folgende Mandate nach § 125 
   Abs. 1 S. 3 AktG in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   5.1 Herrn Dr. Hans-Joachim König: 
       Maico Holding GmbH, 
       Villingen-Schwenningen (Vorsitzender); 
       RAFI GmbH & Co. KG Elektrotechnische 
       Spezialfabrik, Berg (Vorsitzender); 
       Volksbank Schwarzwald Donau Neckar, 
       Tuttlingen (Vorsitzender); 
       MS-Schramberg Holding GmbH; Schramberg 
       Nexus AG, Donaueschingen (Vorsitzender); 
   5.2 Herrn Prof.(em.) Dr. Ulrich Krystek: 
       Nexus AG, Donaueschingen; 
   5.3 Herrn Dr. Dietmar Kubis, 
       Aifotec AG, Meiningen; 
       Frauenthal Holding AG, Wien, 
       Österreich; 
       GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, 
       Schwäbisch Hall; 
   5.4 Herrn Prof. Dr. Alexander Pocsay: 
       e-Consult AG, Saarbrücken; 
       KoTel AG, Neunkirchen; 
       IMC information multimedia communicating 
       AG, Saarbrücken; 
       Compiricus AG, Düsseldorf; 
       Nexus AG, Donaueschingen; 
   5.5 Frau Prof. Dr. med. Felicia M. 
       Rosenthal: 
       S-F-X-Holding GmbH, Freiburg; 
       Nexus AG, Donaueschingen; 
   5.6 Herrn Jürgen Rottler: 
       abas Software AG, Karlsruhe; 
       iTernity GmbH, Freiburg; 
       Wikitude GmbH, Salzburg, 
       Österreich; 
       Canine Companions for Independence 
       (CCI), Santa Rosa, USA. 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Ersatzmitglieder 
   haben zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung folgende Mandate nach § 125 
   Abs. 1 S. 3 AktG in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   5.7 Frau Dr. Cornelia J. Boesch: 
       Nexus Medizinsoftware und Systeme AG, 
       Altishofen, Schweiz (Non Executive 
       Member des Verwaltungsrats); 
   5.8 Herrn Jan Lühmann 
       Jacobs Douwe Egberts DE GmbH, Bremen. 
 
   Die Amtszeit der neu zu wählenden 
   Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder 
   endet mit der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 
   beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. Weitere Informationen zu den 
   Kandidaten sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.nexus-ag.de 
 
   unter der Rubrik Unternehmen / Investor 
   Relations / Hauptversammlung abrufbar. 
 
   Es ist entsprechend der Empfehlung gem. Ziff. 
   5.4.3 S. 3 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahl zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Gem. Ziff. 5.4.3 S.3 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird auf Folgendes 
   hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat soll Herr Dr. Hans Joachim König 
   für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
   werden. 
 
   Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat 
   qualifiziert sich Herr Dr. Ulrich Krystek als 
   unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 
   Abs. 5 AktG. 

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March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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