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DGAP-News: Nexus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2019
in Donaueschingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2019-03-20 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NEXUS AG Donaueschingen ISIN DE0005220909
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie
ein zur ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG
am Freitag, den 03.05.2019, um 10.00 Uhr
in den Donauhallen,
An der Donauhalle 2,
78166 Donaueschingen
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der NEXUS AG zum 31.12.2018, des
Lageberichtes, des Berichtes des
Aufsichtsrats, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2018 und des
Konzernlageberichts sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr
2018*
Gem. §§ 172, 173 AktG ist zu dem
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gem.
§ 172 AktG festgestellt. § 175 Abs. 1 S. 1
AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand
die Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme
des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über
die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei
einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme
des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
einzuberufen hat.
Gem. §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 S. 1 AktG hat
der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den
Jahresabschluss, den Lagebericht, insbesondere
einschließlich der Angaben nach §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, den Bericht des
Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns sowie bei
einem Mutterunternehmen auch den
Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und
den Bericht des Aufsichtsrats hierüber
zugänglich zu machen.
Die vorgenannten Unterlagen werden in der
Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen
ab Einberufung der Hauptversammlung in den
Geschäftsräumen der NEXUS AG, Irmastr. 1,
78166 Donaueschingen, sowie in der
Hauptversammlung selbst zur Einsicht der
Aktionäre aus und sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter
www.nexus-ag.de
unter der Rubrik Unternehmen / Investor
Relations / Hauptversammlungen zugänglich
gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
16.040.842,67 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 2.676.091,72
Dividende von je EUR 0,17
auf die 15.741.716 Stück
dividendenberechtigten auf
den Inhaber lautenden
Stückaktien, also
insgesamt
Einstellung in die EUR 0,00
Gewinnrücklage
Vortrag auf neue Rechnung EUR 13.364.750,95
(Gewinnvortrag)
Die Gesamtdividende ist vorbehaltlich
vorschlagsentsprechender Beschlussfassung am
08.05.2019 zahlbar.
Bei der Anzahl der dividendenberechtigten
Stückaktien ist berücksichtigt, dass die NEXUS
AG 10.515 Stück eigene, auf den Inhaber
lautende Stückaktien der NEXUS AG hält. Der
auf diesem entfallenden Anteil am Bilanzgewinn
ist im auf neue Rechnung vorzutragenden Gewinn
enthalten.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
5. *Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit der gegenwärtig bestellten
Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Ende der
Hauptversammlung vom 03.05.2019 ab. Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gem.
§§ 96 Abs. 1 Fall 6, § 101 Abs. 1 AktG i. V.
m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs durch die
Aktionäre in der Hauptversammlung zu wählenden
Mitglieder zusammen. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat, der sich insoweit zugleich
als Nominierungsausschuss konstituiert hat,
schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats zu wählen.
5.1 Herrn Dr. Hans Joachim König,
Rechtsanwalt der Kanzlei Schrade &
Partner Rechtsanwälte PartmbB, wohnhaft
in Singen;
5.2 Herrn Prof. Dr. Ulrich Krystek,
Professor (em.) für
Betriebswirtschaftslehre an der
Technischen Universität Berlin, wohnhaft
in Berlin;
5.3 Herrn Dr. Dietmar Kubis, Rechtsanwalt
bei ACADA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
wohnhaft in Jena;
5.4 Herrn Prof. Dr. Alexander Pocsay,
selbständiger Managementberater,
wohnhaft in St. Ingbert;
5.5 Frau Prof. Dr. med. Felicia M.
Rosenthal, Geschäftsführerin der
CellGenix GmbH, wohnhaft in Freiburg
i.Br.;
5.6 Herrn Jürgen Rottler, Founder & President,
Global Impakt, wohnhaft in Gaienhofen.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, folgende
Personen zu Ersatzmitgliedern in der
nachstehenden Reihenfolge für sämtliche
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:
5.7 Frau Dr. Cornelia J. Boesch, Food Safety
and Quality Officer FAO, wohnhaft in
Rom, Italien;
5.8 Herrn Jan Lühmann, Global CPO
Procurement, wohnhaft in Amsterdam,
Niederlande.
Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben
zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung folgende Mandate nach § 125
Abs. 1 S. 3 AktG in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
5.1 Herrn Dr. Hans-Joachim König:
Maico Holding GmbH,
Villingen-Schwenningen (Vorsitzender);
RAFI GmbH & Co. KG Elektrotechnische
Spezialfabrik, Berg (Vorsitzender);
Volksbank Schwarzwald Donau Neckar,
Tuttlingen (Vorsitzender);
MS-Schramberg Holding GmbH; Schramberg
Nexus AG, Donaueschingen (Vorsitzender);
5.2 Herrn Prof.(em.) Dr. Ulrich Krystek:
Nexus AG, Donaueschingen;
5.3 Herrn Dr. Dietmar Kubis,
Aifotec AG, Meiningen;
Frauenthal Holding AG, Wien,
Österreich;
GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA,
Schwäbisch Hall;
5.4 Herrn Prof. Dr. Alexander Pocsay:
e-Consult AG, Saarbrücken;
KoTel AG, Neunkirchen;
IMC information multimedia communicating
AG, Saarbrücken;
Compiricus AG, Düsseldorf;
Nexus AG, Donaueschingen;
5.5 Frau Prof. Dr. med. Felicia M.
Rosenthal:
S-F-X-Holding GmbH, Freiburg;
Nexus AG, Donaueschingen;
5.6 Herrn Jürgen Rottler:
abas Software AG, Karlsruhe;
iTernity GmbH, Freiburg;
Wikitude GmbH, Salzburg,
Österreich;
Canine Companions for Independence
(CCI), Santa Rosa, USA.
Die zur Wahl vorgeschlagenen Ersatzmitglieder
haben zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung folgende Mandate nach § 125
Abs. 1 S. 3 AktG in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
5.7 Frau Dr. Cornelia J. Boesch:
Nexus Medizinsoftware und Systeme AG,
Altishofen, Schweiz (Non Executive
Member des Verwaltungsrats);
5.8 Herrn Jan Lühmann
Jacobs Douwe Egberts DE GmbH, Bremen.
Die Amtszeit der neu zu wählenden
Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
endet mit der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2022
beschließt.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass
sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können. Weitere Informationen zu den
Kandidaten sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.nexus-ag.de
unter der Rubrik Unternehmen / Investor
Relations / Hauptversammlung abrufbar.
Es ist entsprechend der Empfehlung gem. Ziff.
5.4.3 S. 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahl zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Gem. Ziff. 5.4.3 S.3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Dr. Hans Joachim König
für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
werden.
Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat
qualifiziert sich Herr Dr. Ulrich Krystek als
unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100
Abs. 5 AktG.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 20, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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