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DGAP-News: WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.04.2019 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-03-20 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
WashTec AG Augsburg Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750
750
ISIN-Code: DE 000 750 750 1 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung der WashTec AG Wir laden unsere
Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung
2019 der WashTec AG, Augsburg,
am Montag, den 29. April 2019, 10.00 Uhr (Einlass ab
ca. 9.00 Uhr)
in der IHK für Augsburg und Schwaben,
Stettenstraße 1+3, 86150 Augsburg, ein.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018; Vorlage des zusammengefassten
Lageberichts für die WashTec AG und für den
Konzern für das Geschäftsjahr 2018 mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175
Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass
der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme des festgestellten
Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie
zur Beschlussfassung über die Verwendung eines
Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen
auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 175
Abs. 2 AktG hat der Vorstand der
Hauptversammlung den Jahresabschluss, den
Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns und - bei börsennotierten
Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu
den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs.
1 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch
den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht
und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber
zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der
Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab
Einberufung der Hauptversammlung in den
Geschäftsräumen der WashTec AG,
Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in
der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der
Aktionäre aus und sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter
www.washtec.de
im Bereich »Investor Relations« zugänglich. Auf
Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich
und kostenlos Abschriften der ausliegenden
Unterlagen erteilt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn
von Euro 34.484.446,82 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
Euro 2,45 je dividendenberechtigter
Stückaktie, insgesamt Euro 32.786.693,80.
b) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns
in Höhe von Euro 1.697.753,02 auf neue
Rechnung.
Die Dividende ist am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, mithin am 3. Mai 2019 zur
Auszahlung fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 und des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, zu
beschließen:
Die PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird
zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls
erfolgende prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2019 bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm
insbesondere keine Klausel der in Art. 16 Abs.
6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 genannten
Art auferlegt wurde.
6. *Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum
Ausschluss des Bezugsrechts*
Zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
bedarf die Gesellschaft, soweit nicht
gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer
entsprechenden Ermächtigung durch die
Hauptversammlung. Da die von der
Hauptversammlung am 11. Mai 2016 beschlossene
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien am 10.
Mai 2019 ausläuft, soll der Hauptversammlung
vorgeschlagen werden, die alte Ermächtigung
aufzuheben und der Gesellschaft erneut eine
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien zu erteilen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
zu beschließen:
a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Die von der Hauptversammlung am 11. Mai
2016 zu Tagesordnungspunkt 6 beschlossene
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr.
8 AktG wird hiermit aufgehoben.
b) Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs.
1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 30. Juni
2022 eigene Aktien in Höhe von bis zu
insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung oder - falls dieser Wert
geringer ist - des zum Zeitpunkt der
Ausübung der vorliegenden Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals zu anderen
Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien
zu erwerben.
Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands
über die Börse, mittels eines an alle
Aktionäre gerichteten öffentlichen
Kaufangebots, oder mittels einer an alle
Aktionäre gerichteten öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsofferten erfolgen.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die
Börse, darf der von der Gesellschaft
gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen
Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in
der XETRA-Schlussauktion (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der
Aktien um nicht mehr als 10 % über- oder
unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb über ein an alle
Aktionäre gerichtetes öffentliches
Kaufangebot oder eine an alle Aktionäre
gerichtete öffentliche Aufforderung zur
Abgabe von Verkaufsofferten, dürfen der
gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der
Kaufpreisspanne je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen
Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in
der XETRA-Schlussauktion (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten fünf Börsentage vor dem Tag der
öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw.
der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe
von Verkaufsofferten um nicht mehr als 10
% über- oder unterschreiten. Ergeben sich
nach der Veröffentlichung eines
öffentlichen Angebots oder der
öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsofferten erhebliche Abweichungen
des Börsenkurses der Aktien der
Gesellschaft vom gebotenen Kaufpreis oder
den Grenzwerten der gebotenen
Kaufpreisspanne, so kann das Angebot bzw.
die Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsofferten angepasst werden. In
diesem Fall darf der angepasste Kaufpreis
den durchschnittlichen Börsenkurs der
Aktien der Gesellschaft in der
XETRA-Schlussauktion (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten fünf Börsentage vor der
öffentlichen Ankündigung einer etwaigen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 20, 2019 10:04 ET (14:04 GMT)
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