Knock-out-Zertifikate sind hoch spekulativ. Ärgerlich, wenn die Knock-out-Schwelle erreicht und das Papier wertlos wird. Doch bislang war umstritten, ob sich diese Verluste bei der Abgeltungsteuer verwerten lassen. Der Bundesfinanzhof (BFH) sprach in einem heute veröffentlichen Urteil ein Machtwort.
Hat ein Steuerpflichtiger in Knock-Out-Zertifikate investiert, die durch Erreichen der Knock-Out-Schwelle verfallen, kann er den daraus resultierenden Verlust bei seinen Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen. Damit stellt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Hat ein Steuerpflichtiger in Knock-Out-Zertifikate investiert, die durch Erreichen der Knock-Out-Schwelle verfallen, kann er den daraus resultierenden Verlust bei seinen Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen. Damit stellt ...Den vollständigen Artikel lesen ...