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DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in München, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in München, Deutschland mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-21 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München 
Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 99. 
ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Motoren 
Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München 
 
am Donnerstag, 16. Mai 2019, um 10.00 Uhr, in der 
Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 
München. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018, des Lageberichts und des mit 
   dem Lagebericht zusammengefassten 
   Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und den Konzernabschluss bereits gebilligt 
   hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von 2.302.714.123,60 EUR wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer 
   Dividende in Höhe von   195.730.937,60 EUR 
   3,52 EUR je 
   Vorzugsaktie ohne 
   Stimmrecht im 
   Nennbetrag von 1 EUR 
   auf das 
   dividendenberechtigte 
   Grundkapital 
   (55.605.380 
   Vorzugsaktien), das 
   sind: 
   Ausschüttung einer 
   Dividende in Höhe von   2.106.983.186,00 EUR 
   3,50 EUR je Stammaktie 
   im 
   Nennbetrag von 1 EUR 
   auf das 
   dividendenberechtigte 
   Grundkapital 
   (601.995.196 
   Stammaktien), das sind: 
   Bilanzgewinn            2.302.714.123,60 EUR 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien gegenüber 
   dem oben berücksichtigten Stand zum Zeitpunkt 
   der Aufstellung des Jahresabschlusses 
   verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden 
   der Hauptversammlung in diesem Fall einen 
   aktualisierten Beschlussvorschlag mit 
   unveränderten Dividendensätzen unterbreiten 
   und vorschlagen, einen nicht auf die 
   Dividendenzahlung entfallenden Betrag des 
   Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Dividende ist am dritten auf die 
   Hauptversammlung folgenden Geschäftstag zur 
   Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die 
   Auszahlung ist für den 21. Mai 2019 
   vorgesehen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 
   für diesen Zeitraum zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2018 für diesen Zeitraum zu entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten 
   Konzernzwischenabschlusses und des 
   Konzernzwischenlageberichts über die ersten 
   sechs Monate des Geschäftsjahres 2019 zu 
   bestellen. 
 
   Für die genannten Prüfungsleistungen hat der 
   Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß 
   Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, und die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   empfohlen und eine begründete Präferenz für 
   die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss hat in 
   seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat erklärt, 
   dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Artikel 16 Abs. 6 
   EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Von der Hauptversammlung sind drei 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu 
   wählen. Die Amtszeiten der 
   Aufsichtsratsmitglieder Franz Haniel, Susanne 
   Klatten und Stefan Quandt enden mit der 
   Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 
   2019. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den 
   §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
   Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher 
   aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat 
   sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus 
   Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern 
   zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot). 
 
   Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat 
   haben der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 
   2 Satz 3 AktG widersprochen, sodass der 
   Mindestanteil für diese Aufsichtsratswahlen 
   von der Seite der Anteilseignervertreter 
   getrennt zu erfüllen ist. Somit müssen die 
   Anteilseigner mit jeweils mindestens drei 
   Frauen und Männern im Aufsichtsrat vertreten 
   sein. Ohne die o.g. Aufsichtsratsmitglieder 
   gehören dem Aufsichtsrat auf 
   Anteilseignerseite zwei Frauen und fünf Männer 
   an. Um das Mindestanteilsgebot weiterhin zu 
   erfüllen, ist daher mindestens eine Frau in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 16. Mai 2019 zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu 
   wählen: 
 
   6.1 Frau Susanne Klatten, München, 
       Unternehmerin, für eine Amtszeit bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das 
       Geschäftsjahr 2023 entscheidet, 
   6.2 Herrn Stefan Quandt, Bad Homburg, 
       Unternehmer, für eine Amtszeit bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das 
       Geschäftsjahr 2023 entscheidet, 
   6.3 Herrn Dr. Vishal Sikka, Los Altos Hills, 
       Kalifornien, USA, Gründer und CEO von 
       Vian Systems, Inc., für eine Amtszeit 
       bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das 
       Geschäftsjahr 2023 entscheidet. 
 
   Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen 
   durchzuführen. 
 
   Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats 
   stützen sich auf die Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses, berücksichtigen die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Besetzungsziele und streben die 
   Ausfüllung des Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   Genehmigten Kapitals 2019 (Vorzugsaktien ohne 
   Stimmrecht) unter Ausschluss des gesetzlichen 
   Bezugsrechts der Aktionäre und diesbezügliche 
   Satzungsänderung* 
 
   Das in § 4 Ziffer 5 der Satzung für das 
   Mitarbeiteraktienprogramm vorgesehene 
   Genehmigte Kapital 2014 ist bis zum 14. Mai 
   2019 befristet. Um der Gesellschaft die 
   Flexibilität zu erhalten, die für die 
   Fortführung des Mitarbeiteraktienprogramms 
   benötigten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht 
   weiterhin aus genehmigtem Kapital 
   bereitstellen zu können, schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   7.1 Der Vorstand wird ermächtigt, das 
       Grundkapital der Gesellschaft in der 
       Zeit bis zum 15. Mai 2024 mit Zustimmung 
       des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 
       5.000.000 EUR gegen Bareinlagen durch 
       Ausgabe neuer Vorzugsaktien ohne 
       Stimmrecht, die den bisher ausgegebenen 
       Vorzugsaktien ohne Stimmrecht 
       gleichstehen, zu erhöhen. Die 
       Ermächtigung kann auch mehrmals in 
       Teilen ausgenutzt werden. 
 
       Das Bezugsrecht der Aktionäre wird 
       ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen 
       nur zur Begebung von Mitarbeiteraktien 
       an Personen verwendet werden, die in 
       einem Arbeitsverhältnis zu der 
       Gesellschaft oder einem mit ihr 
       verbundenen Unternehmen stehen. Der 
       Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
       des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt 
       der Aktienrechte und die Bedingungen der 
       Aktienausgabe festzulegen. 
   7.2 § 4 Ziffer 5 der Satzung wird aufgehoben 
       und wie folgt neu gefasst: 
 
       '5. Der Vorstand ist ermächtigt, das 
       Grundkapital der Gesellschaft in der 
       Zeit bis zum 15. Mai 2024 mit Zustimmung 
       des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 
       5.000.000 EUR gegen Bareinlagen durch 
       Ausgabe neuer Vorzugsaktien ohne 
       Stimmrecht, die den bisher ausgegebenen 
       Vorzugsaktien ohne Stimmrecht 
       gleichstehen, zu erhöhen. Die 

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March 21, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

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