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DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in München, Deutschland mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-21 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 99.
ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Motoren
Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München
am Donnerstag, 16. Mai 2019, um 10.00 Uhr, in der
Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809
München.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018, des Lageberichts und des mit
dem Lagebericht zusammengefassten
Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs
sowie des Berichts des Aufsichtsrats*
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und den Konzernabschluss bereits gebilligt
hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von 2.302.714.123,60 EUR wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von 195.730.937,60 EUR
3,52 EUR je
Vorzugsaktie ohne
Stimmrecht im
Nennbetrag von 1 EUR
auf das
dividendenberechtigte
Grundkapital
(55.605.380
Vorzugsaktien), das
sind:
Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von 2.106.983.186,00 EUR
3,50 EUR je Stammaktie
im
Nennbetrag von 1 EUR
auf das
dividendenberechtigte
Grundkapital
(601.995.196
Stammaktien), das sind:
Bilanzgewinn 2.302.714.123,60 EUR
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl
der dividendenberechtigten Aktien gegenüber
dem oben berücksichtigten Stand zum Zeitpunkt
der Aufstellung des Jahresabschlusses
verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden
der Hauptversammlung in diesem Fall einen
aktualisierten Beschlussvorschlag mit
unveränderten Dividendensätzen unterbreiten
und vorschlagen, einen nicht auf die
Dividendenzahlung entfallenden Betrag des
Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Dividende ist am dritten auf die
Hauptversammlung folgenden Geschäftstag zur
Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die
Auszahlung ist für den 21. Mai 2019
vorgesehen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018
für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2018 für diesen Zeitraum zu entlasten.
5. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und des
Konzernzwischenlageberichts über die ersten
sechs Monate des Geschäftsjahres 2019 zu
bestellen.
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß
Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, und die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
empfohlen und eine begründete Präferenz für
die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss hat in
seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat erklärt,
dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Artikel 16 Abs. 6
EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art
auferlegt wurde.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Von der Hauptversammlung sind drei
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu
wählen. Die Amtszeiten der
Aufsichtsratsmitglieder Franz Haniel, Susanne
Klatten und Stefan Quandt enden mit der
Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai
2019.
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den
§§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher
aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat
sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus
Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot).
Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat
haben der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs.
2 Satz 3 AktG widersprochen, sodass der
Mindestanteil für diese Aufsichtsratswahlen
von der Seite der Anteilseignervertreter
getrennt zu erfüllen ist. Somit müssen die
Anteilseigner mit jeweils mindestens drei
Frauen und Männern im Aufsichtsrat vertreten
sein. Ohne die o.g. Aufsichtsratsmitglieder
gehören dem Aufsichtsrat auf
Anteilseignerseite zwei Frauen und fünf Männer
an. Um das Mindestanteilsgebot weiterhin zu
erfüllen, ist daher mindestens eine Frau in
den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Personen mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 16. Mai 2019 zu
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu
wählen:
6.1 Frau Susanne Klatten, München,
Unternehmerin, für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2023 entscheidet,
6.2 Herrn Stefan Quandt, Bad Homburg,
Unternehmer, für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2023 entscheidet,
6.3 Herrn Dr. Vishal Sikka, Los Altos Hills,
Kalifornien, USA, Gründer und CEO von
Vian Systems, Inc., für eine Amtszeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2023 entscheidet.
Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen
durchzuführen.
Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats
stützen sich auf die Empfehlung des
Nominierungsausschusses, berücksichtigen die
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Besetzungsziele und streben die
Ausfüllung des Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an.
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines
Genehmigten Kapitals 2019 (Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht) unter Ausschluss des gesetzlichen
Bezugsrechts der Aktionäre und diesbezügliche
Satzungsänderung*
Das in § 4 Ziffer 5 der Satzung für das
Mitarbeiteraktienprogramm vorgesehene
Genehmigte Kapital 2014 ist bis zum 14. Mai
2019 befristet. Um der Gesellschaft die
Flexibilität zu erhalten, die für die
Fortführung des Mitarbeiteraktienprogramms
benötigten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
weiterhin aus genehmigtem Kapital
bereitstellen zu können, schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
7.1 Der Vorstand wird ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft in der
Zeit bis zum 15. Mai 2024 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt
5.000.000 EUR gegen Bareinlagen durch
Ausgabe neuer Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht, die den bisher ausgegebenen
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
gleichstehen, zu erhöhen. Die
Ermächtigung kann auch mehrmals in
Teilen ausgenutzt werden.
Das Bezugsrecht der Aktionäre wird
ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen
nur zur Begebung von Mitarbeiteraktien
an Personen verwendet werden, die in
einem Arbeitsverhältnis zu der
Gesellschaft oder einem mit ihr
verbundenen Unternehmen stehen. Der
Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt
der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe festzulegen.
7.2 § 4 Ziffer 5 der Satzung wird aufgehoben
und wie folgt neu gefasst:
'5. Der Vorstand ist ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft in der
Zeit bis zum 15. Mai 2024 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt
5.000.000 EUR gegen Bareinlagen durch
Ausgabe neuer Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht, die den bisher ausgegebenen
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
gleichstehen, zu erhöhen. Die
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