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DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in München, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-03-21 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München Einladung zur Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 99. ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München am Donnerstag, 16. Mai 2019, um 10.00 Uhr, in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats* Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 2.302.714.123,60 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 195.730.937,60 EUR 3,52 EUR je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 1 EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital (55.605.380 Vorzugsaktien), das sind: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2.106.983.186,00 EUR 3,50 EUR je Stammaktie im Nennbetrag von 1 EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital (601.995.196 Stammaktien), das sind: Bilanzgewinn 2.302.714.123,60 EUR Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem oben berücksichtigten Stand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem Fall einen aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten Dividendensätzen unterbreiten und vorschlagen, einen nicht auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. Die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Auszahlung ist für den 21. Mai 2019 vorgesehen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten. 5. *Wahl des Abschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2019 zu bestellen. Für die genannten Prüfungsleistungen hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, und die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, empfohlen und eine begründete Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Artikel 16 Abs. 6 EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Von der Hauptversammlung sind drei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu wählen. Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Franz Haniel, Susanne Klatten und Stefan Quandt enden mit der Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2019. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot). Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen, sodass der Mindestanteil für diese Aufsichtsratswahlen von der Seite der Anteilseignervertreter getrennt zu erfüllen ist. Somit müssen die Anteilseigner mit jeweils mindestens drei Frauen und Männern im Aufsichtsrat vertreten sein. Ohne die o.g. Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite zwei Frauen und fünf Männer an. Um das Mindestanteilsgebot weiterhin zu erfüllen, ist daher mindestens eine Frau in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu wählen: 6.1 Frau Susanne Klatten, München, Unternehmerin, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, 6.2 Herrn Stefan Quandt, Bad Homburg, Unternehmer, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, 6.3 Herrn Dr. Vishal Sikka, Los Altos Hills, Kalifornien, USA, Gründer und CEO von Vian Systems, Inc., für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet. Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen. Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Besetzungsziele und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht) unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und diesbezügliche Satzungsänderung* Das in § 4 Ziffer 5 der Satzung für das Mitarbeiteraktienprogramm vorgesehene Genehmigte Kapital 2014 ist bis zum 14. Mai 2019 befristet. Um der Gesellschaft die Flexibilität zu erhalten, die für die Fortführung des Mitarbeiteraktienprogramms benötigten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht weiterhin aus genehmigtem Kapital bereitstellen zu können, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen: 7.1 Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 15. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 5.000.000 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen, zu erhöhen. Die Ermächtigung kann auch mehrmals in Teilen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen nur zur Begebung von Mitarbeiteraktien an Personen verwendet werden, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. 7.2 § 4 Ziffer 5 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: '5. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 15. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 5.000.000 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen, zu erhöhen. Die
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