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DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ATOSS Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2019 in 
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-21 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ATOSS Software AG München Wertpapier-Kenn-Nummer 510 440 
ISIN Nr. DE0005104400 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 30. April 2019, 11:00 Uhr, 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. I. TAGESORDNUNG 
 
*1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des 
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte der 
ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und des erläuternden Berichts des 
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB* 
 
Diese Unterlagen können auf der Homepage der Gesellschaft unter der 
Internetseite 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
eingesehen werden. 
 
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das 
Geschäftsjahr 2018 am 6. März 2019 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die 
Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung 
über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen 
nicht vor. 
 
*2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen 
Geschäftsjahr 2018 in Höhe von Euro 20.723.379,61 wie folgt zu verwenden: 
 
a) Ausschüttung einer Dividende von Euro 4,00 je Stückaktie, d. h. in Höhe von 
insgesamt Euro 15.906.272,00. 
 
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung in Höhe von Euro 
4.817.107,61. 
 
Bis zur Hauptversammlung am 30. April 2019 kann sich durch den Erwerb eigener 
Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der 
dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter 
Ausschüttung von Euro 4,00 je dividendenberechtigter Stückaktie der 
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende 
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
heißt am 06. Mai 2019, fällig. 
 
*3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2018* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre 
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
 
*4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2018* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
 
*5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2019* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München, 
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 
zu wählen. 
 
*6. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher derzeitiger 
Mitglieder des Aufsichtsrates. Aus diesem Grund ist die Neuwahl des 
Aufsichtsrates erforderlich. 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Absatz (1) der Satzung 
der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind als 
Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen (§§ 96 Absatz (1), 
101 Absatz (1) Aktiengesetz). 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
Entlastung des Geschäftsjahres 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
wählen: 
 
a) Peter Kirn, wohnhaft in Böblingen, Unternehmensberater, Kirn Executive 
Consulting, Böblingen. 
 
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
Herr Kirn erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation 
eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
Herr Kirn hält insgesamt 9.343 Aktien an der Gesellschaft, was einem Anteil von 
0,24 % am Grundkapital der Gesellschaft entspricht. 
 
Herr Kirn steht außer in seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender 
der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum 
Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft 
beteiligten Aktionären. 
 
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr 
Peter Kirn als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
*Ergänzende Informationen zu Herrn Kirn (Lebenslauf im Sinne 5.4.1 Deutscher 
Corporate Governance Kodex)* 
 
*Persönliche Daten: * Geburtsdatum: 16.07.1943 
                      Geburtsort: Sindelfingen 
 
*Ausbildung: *Studium der Nachrichtentechnik in Stuttgart 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
*1969 - 1997 IBM Deutschland GmbH - diverse Funktionen:* 
 
_1969 - 1979 Entwicklung und Vertrieb von Anwendungssoftware, IBM Deutschland_ 
 
_(einschl. Auslandsassignments bei IBM USA und IBM Europe, Paris)_ 
 
_1980 - 1986 Leiter des IBM Vertriebszentrums Stuttgart_ 
 
_(Aufbau von Direktmarketingmethoden im Softwarevertrieb, Aufbau weltweit 
erster IBM Software Hotline )_ 
 
_1986 - 1994 Direktor und Software-Executive der IBM Deutschland GmbH_ 
 
(Etablierung gebührenpflichtiger Systemsoftware (Betriebssysteme, Datenbanken, 
Kommunikationssoftware) mit signifikantem Umsatzbeitrag) 
 
*1994 - 1997 IBM Anwendungssysteme GmbH *- Vorsitzender der Geschäftsführung 
 
_(Entwicklung von Anwendungspaketen für Mittelstandskunden)_ 
 
*1994 - 1997 CGI Deutschland GmbH (100% Tochter der IBM) *- Geschäftsführer 
 
_(Professional Services und Anwendungsentwicklung für die IBM Deutschland)_ 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
- ATOSS Software AG (seit 2000) 
 
*Ehrenamtliche Tätigkeiten:* 
 
- Kreisjägermeister (2000 - 2015) 
- Stadtrat Böblingen (2000 - 2015) 
 
Weitere Informationen zu Herrn Kirn stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
bereit. 
 
b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau, wohnhaft in München, Präsident 
des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V. 
 
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
Baron Vielhauer von Hohenhau erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes 
die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 
AktG. 
 
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
Baron Vielhauer von Hohenhau hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht 
außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu 
Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
Aktionären. 
 
*Ergänzende Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau (Lebenslauf im Sinne 
5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)* 
 
*Persönliche Daten: * Geburtsdatum: 12.10.1944 
                      Geburtsort: Sagan 
 
*Ausbildung:* 
 
- Studium der Betriebswirtschaftslehre in 
  München 
- Studium der landwirtschaftlichen 
  Betriebswirtschaftslehre in Berlin 
- Tätigkeit als Journalist in Augsburg und 
  München 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
1973 - 1983 Handwerkskammer für Schwaben - Referent für 
Öffentlichkeitsarbeit 
 
1980 - heute Bund der Steuerzahler Landesverband Bayern - Vizepräsident 
(1980-1983), seit 1984 Präsident 
 
1986 - heute Taxpayers Association of Europe (TAE), Brüssel - Präsident 
 
1988 - heute World Taxpayers Association (WTA), Washington - Gründungsinitiator 
(1986-1988), Deputy President (1988-2004), Honorary Deputy President (2004), 
Vice President (seit 2004) 
 
*Unternehmerische Tätigkeiten:* 
 
1974 - heute Altersheim Lechbruck - Geschäftsführender Vorsitzender 
 
1999 - heute v.H. Wirtschaftsberatungs- und Verwaltungs GmbH, Augsburg 
 
2004 - heute Europarkhotel und Gesundheit GmbH & Co. KG, Füssen 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
- Stadtsparkasse Augsburg (Verwaltungsrat) 
- ATOSS Software AG (seit 2001) 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:* 
 
- Europäischer Wirtschaftssenat e.V. 
  (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
Weitere Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau stehen auf der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 21, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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