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Dow Jones News
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DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ATOSS Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2019 in 
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-21 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ATOSS Software AG München Wertpapier-Kenn-Nummer 510 440 
ISIN Nr. DE0005104400 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 30. April 2019, 11:00 Uhr, 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. I. TAGESORDNUNG 
 
*1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des 
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte der 
ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und des erläuternden Berichts des 
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB* 
 
Diese Unterlagen können auf der Homepage der Gesellschaft unter der 
Internetseite 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
eingesehen werden. 
 
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das 
Geschäftsjahr 2018 am 6. März 2019 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die 
Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung 
über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen 
nicht vor. 
 
*2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen 
Geschäftsjahr 2018 in Höhe von Euro 20.723.379,61 wie folgt zu verwenden: 
 
a) Ausschüttung einer Dividende von Euro 4,00 je Stückaktie, d. h. in Höhe von 
insgesamt Euro 15.906.272,00. 
 
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung in Höhe von Euro 
4.817.107,61. 
 
Bis zur Hauptversammlung am 30. April 2019 kann sich durch den Erwerb eigener 
Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der 
dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter 
Ausschüttung von Euro 4,00 je dividendenberechtigter Stückaktie der 
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende 
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
heißt am 06. Mai 2019, fällig. 
 
*3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2018* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre 
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
 
*4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2018* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
 
*5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2019* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München, 
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 
zu wählen. 
 
*6. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher derzeitiger 
Mitglieder des Aufsichtsrates. Aus diesem Grund ist die Neuwahl des 
Aufsichtsrates erforderlich. 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Absatz (1) der Satzung 
der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind als 
Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen (§§ 96 Absatz (1), 
101 Absatz (1) Aktiengesetz). 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
Entlastung des Geschäftsjahres 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
wählen: 
 
a) Peter Kirn, wohnhaft in Böblingen, Unternehmensberater, Kirn Executive 
Consulting, Böblingen. 
 
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
Herr Kirn erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation 
eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
Herr Kirn hält insgesamt 9.343 Aktien an der Gesellschaft, was einem Anteil von 
0,24 % am Grundkapital der Gesellschaft entspricht. 
 
Herr Kirn steht außer in seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender 
der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum 
Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft 
beteiligten Aktionären. 
 
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr 
Peter Kirn als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
*Ergänzende Informationen zu Herrn Kirn (Lebenslauf im Sinne 5.4.1 Deutscher 
Corporate Governance Kodex)* 
 
*Persönliche Daten: * Geburtsdatum: 16.07.1943 
                      Geburtsort: Sindelfingen 
 
*Ausbildung: *Studium der Nachrichtentechnik in Stuttgart 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
*1969 - 1997 IBM Deutschland GmbH - diverse Funktionen:* 
 
_1969 - 1979 Entwicklung und Vertrieb von Anwendungssoftware, IBM Deutschland_ 
 
_(einschl. Auslandsassignments bei IBM USA und IBM Europe, Paris)_ 
 
_1980 - 1986 Leiter des IBM Vertriebszentrums Stuttgart_ 
 
_(Aufbau von Direktmarketingmethoden im Softwarevertrieb, Aufbau weltweit 
erster IBM Software Hotline )_ 
 
_1986 - 1994 Direktor und Software-Executive der IBM Deutschland GmbH_ 
 
(Etablierung gebührenpflichtiger Systemsoftware (Betriebssysteme, Datenbanken, 
Kommunikationssoftware) mit signifikantem Umsatzbeitrag) 
 
*1994 - 1997 IBM Anwendungssysteme GmbH *- Vorsitzender der Geschäftsführung 
 
_(Entwicklung von Anwendungspaketen für Mittelstandskunden)_ 
 
*1994 - 1997 CGI Deutschland GmbH (100% Tochter der IBM) *- Geschäftsführer 
 
_(Professional Services und Anwendungsentwicklung für die IBM Deutschland)_ 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
- ATOSS Software AG (seit 2000) 
 
*Ehrenamtliche Tätigkeiten:* 
 
- Kreisjägermeister (2000 - 2015) 
- Stadtrat Böblingen (2000 - 2015) 
 
Weitere Informationen zu Herrn Kirn stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
bereit. 
 
b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau, wohnhaft in München, Präsident 
des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V. 
 
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
Baron Vielhauer von Hohenhau erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes 
die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 
AktG. 
 
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
Baron Vielhauer von Hohenhau hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht 
außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu 
Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
Aktionären. 
 
*Ergänzende Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau (Lebenslauf im Sinne 
5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)* 
 
*Persönliche Daten: * Geburtsdatum: 12.10.1944 
                      Geburtsort: Sagan 
 
*Ausbildung:* 
 
- Studium der Betriebswirtschaftslehre in 
  München 
- Studium der landwirtschaftlichen 
  Betriebswirtschaftslehre in Berlin 
- Tätigkeit als Journalist in Augsburg und 
  München 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
1973 - 1983 Handwerkskammer für Schwaben - Referent für 
Öffentlichkeitsarbeit 
 
1980 - heute Bund der Steuerzahler Landesverband Bayern - Vizepräsident 
(1980-1983), seit 1984 Präsident 
 
1986 - heute Taxpayers Association of Europe (TAE), Brüssel - Präsident 
 
1988 - heute World Taxpayers Association (WTA), Washington - Gründungsinitiator 
(1986-1988), Deputy President (1988-2004), Honorary Deputy President (2004), 
Vice President (seit 2004) 
 
*Unternehmerische Tätigkeiten:* 
 
1974 - heute Altersheim Lechbruck - Geschäftsführender Vorsitzender 
 
1999 - heute v.H. Wirtschaftsberatungs- und Verwaltungs GmbH, Augsburg 
 
2004 - heute Europarkhotel und Gesundheit GmbH & Co. KG, Füssen 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
- Stadtsparkasse Augsburg (Verwaltungsrat) 
- ATOSS Software AG (seit 2001) 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:* 
 
- Europäischer Wirtschaftssenat e.V. 
  (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
Weitere Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau stehen auf der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 21, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der -2-

Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
bereit. 
 
c) Klaus Bauer, wohnhaft in Nürnberg, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglied. 
 
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
Herr Bauer erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation 
eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
Herr Bauer hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in seiner 
Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der 
Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
*Ergänzende Informationen zu Herrn Bauer (Lebenslauf im Sinne 5.4.1 Deutscher 
Corporate Governance Kodex)* 
 
*Persönliche Daten: * Geburtsdatum: 29.05.1955 
                      Geburtsort: Heilsbronn 
 
*Ausbildung:* 
 
- Ausbildung zum Industriekaufmann in Ansbach 
- Ausbildung zum Betriebswirt und 
  Bilanzbuchhalter in Nürnberg 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
1972 - 1974 Rheinische Kunststoffwerke GmbH, Worms - Ausbildung zum 
Industriekaufmann 
 
1976 - 1979 Triumph-Adler Vertriebsgesellschaft m.b.H, Nürnberg - Buchhalter 
 
1979 - 1980 Müller GmbH, Heilsbronn - Leitung Finanzen und Buchhaltung 
 
1980 - 1981 Vereinigte Versicherungsgruppe, Nürnberg 
 
1981 - 1988 Triumph Adler AG, Nürnberg - diverse Funktionen (Group Head 
Controller, Group Head General Controlling, Departmental Head Controlling 
System and Methods, Departmental Head Individual Data Processing) 
 
1989 - 2009 PUMA AG, Herzogenaurach - diverse Funktionen (u.a. Head of 
Individual Data-Processing, Director IT, Group Controller PUMA Group, GM 
Operations and Human Resources, Member of the Group Executive Committee, Senior 
Executive Vice President IT Systems, Processes, Strategic Projects) 
 
2009 - 2011 PUMA AG, Herzogenaurach - Mitglied des Vorstands/Chief Operating 
Officer 
 
2011 - 2012 PUMA SE, Herzogenaurach - Geschäftsführer/Chief Operating Officer 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
- ATOSS Software AG (seit 2013) 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
- Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. 
  KG, Heroldsberg (Beirat) 
- Schwanhäußer Grundbesitz Holding GmbH & 
  Co. KG, Heroldsberg (Beirat) 
 
Weitere Informationen zu Herrn Bauer stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
 http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
bereit. 
 
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert, 
dass die vom Aufsichtsrat vorstehend benannten Kandidaten den zu erwartenden 
Zeitaufwand erbringen können. 
 
*II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts* 
 
*Teilnahmeberechtigung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur 
Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens 23. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), 
bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder 
englischer Sprache anmelden. Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die 
Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 09. April 2019, 00.00 Uhr (MESZ), 
(sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser Nachweis ist in Textform 
in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen und muss der Gesellschaft 
ebenfalls unter folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf des 23. April 2019, 
24:00 Uhr (MESZ), zugehen: 
 
ATOSS Software AG 
c/o UniCredit Bank AG 
CBS51CA/GM 
80311 München 
Telefax: 089 / 5400 - 2519 
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme 
und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem 
Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des 
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von 
Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen 
bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine 
Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
Hauptversammlung* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, durch 
weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder durch 
eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der 
Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch 
den Bevollmächtigten vorgewiesen werden (z. B. durch Vorlage der Vollmacht an 
der Einlasskontrolle) oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post 
oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: 
 
ATOSS Software AG 
Rechtsabteilung - HV 2019 
Rosenheimer Str. 141 h 
81671 München 
Telefax: 089 - 42771 - 58122 
E-Mail: hauptversammlung@atoss.com 
 
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß 
angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Dieses 
Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der 
Internetseite 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
zum Herunterladen bereit. 
 
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht 
auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste 
Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre 
werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung* 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der 
Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, 
müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur 
Hauptversammlung anmelden sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Der 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall 
seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist 
der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur 
Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dieses kann auch elektronisch 
übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. die zugesandte Eintrittskarte und das 
Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte Datei beispielsweise im 
PDF-Format per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Aus 
organisatorischen Gründen werden die Aktionäre gebeten, die Vollmacht und 
Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis 
spätestens zum Ablauf des 29. April 2019, 17:00 Uhr (MESZ) (Eingangsdatum bei 
der Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse zu 
übersenden: 
 
ATOSS Software AG 
Rechtsabteilung - HV 2019 
Rosenheimer Str. 141 h 
81671 München 
Telefax: 089 - 42771 - 58122 
E-Mail: hauptversammlung@atoss.com 
 
Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der 
Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und 
in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung 
des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 21, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der Internetseite 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
zur Verfügung. 
 
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Vollmachten 
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung 
des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen 
Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter besteht nicht. 
 
*III. Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,00 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse 
 
ATOSS Software AG 
Rechtsabteilung - HV 2019 
Rosenheimer Str. 141 h 
81671 München 
 
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 30. März 2019, 24:00 Uhr 
(MEZ), zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
Verlangen halten. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Anträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung 
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und 
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des 
Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat übersenden. Diese sind 
ausschließlich an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse 
zu richten: 
 
ATOSS Software AG 
Rechtsabteilung - HV 2019 
Rosenheimer Str. 141 h 
81671 München 
Telefax: 089 - 42771 - 58256 
E-Mail: hauptversammlung@atoss.com 
 
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung 
müssen mit einer Begründung versehen sein. Zugänglich zu machende 
Wahlvorschläge brauchen dagegen nicht begründet zu werden. Anträge von 
Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl 
des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat, die bis mindestens 14 
Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 15. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), 
bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden 
unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetseite 
 
 http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter 
der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die 
Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder 
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung 
eines Gegenantrags braucht zudem nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie 
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht 
der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht 
zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG 
(Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen 
Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer) beziehungsweise nach § 125 Abs. 1 Satz 5 
AktG (Angaben über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen 
Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) 
enthalten. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu 
den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an 
die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Bitte beachten Sie, dass 
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, 
in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf 
Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, 
ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung 
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 
3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder 
einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
*IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 
124a AktG* 
 
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetseite 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
*V. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Weitere Angaben nach § 49 Abs. 1 
Nr. 1 WpHG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger Euro 3.976.568,00 und ist 
eingeteilt in 3.976.568 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Aktien 
lauten auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit 3.976.568. Von diesen 
3.976.568 Stimmrechten ruhen derzeit insgesamt 0 Stimmrechte aus eigenen Aktien 
(§ 71b AktG). Die konkrete Anzahl der nicht ruhenden Stimmrechte kann sich bis 
zur Hauptversammlung noch verändern. 
 
*VI. Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO* 
 
Die ATOSS Software AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der 
Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten: Kontaktdaten 
(insbesondere Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Name, 
Adresse oder die E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten 
Aktionärsvertreters), Informationen über Aktien (z. B. Anzahl der Aktien, 
Besitzart der Aktie) und Verwaltungsdaten (z. B. die Eintrittskartennummer). 
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung 
basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist 
eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die 
Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. 
Die ATOSS Software AG ist rechtlich verpflichtet, eine Hauptversammlung 
durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben 
genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe von 
personenbezogenen Daten können Aktionäre sich nicht zur Hauptversammlung 
anmelden. 
 
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die ATOSS Software AG, 
Rosenheimer Straße 141 h, 81671 München, E-Mail: 
hauptversammlung@atoss.com, Telefon: +49 89 4 27 71 0 
 
Personenbezogene Daten, die Aktionäre betreffen, werden grundsätzlich nicht an 
Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen 
Daten, sofern diese von der ATOSS Software AG zur Erbringung von 
Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt 
wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie 
etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister 
erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der 
Dienstleistung notwendig ist. Die Gesellschaft ist zudem unter bestimmten 
Umständen gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten weiteren Empfängern, 
z.B. Behörden oder Gerichten, zu übermitteln. 
 
Im Zusammenhang mit etwaigen zugänglich zu machenden 
Tagesordnungsergänzungsanträgen, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden 
persönliche Daten über Aktionäre veröffentlicht. 
 
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts während der 
Hauptversammlung können andere Versammlungsteilnehmer Einblick in die in dem 
Teilnehmerverzeichnis erfassten Daten erlangen. Die oben genannten Daten werden 
in der Regel drei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht oder 
anonymisiert, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall 
im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen die ATOSS Software AG oder seitens 
der ATOSS Software AG geltend gemacht werden (gesetzliche Verjährungsfrist von 
bis zu 30 Jahren), erforderlich. 
 
Aktionäre haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie 

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March 21, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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