DJ DGAP-HV: Jungheinrich Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2019 in Stage Theater Neue Flora, Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Jungheinrich Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Jungheinrich Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.04.2019 in Stage Theater Neue Flora, Hamburg mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-21 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Jungheinrich Aktiengesellschaft Hamburg ISIN
DE0006219900, DE0006219926 und DE0006219934
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der
am Dienstag, den 30. April 2019, um 10:00 Uhr
im *STAGE THEATER NEUE FLORA, Stresemannstraße
163, 22769 Hamburg*, stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes
und des Konzernlageberichtes für das
Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018*
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 49.920.000,00
vollständig an die Aktionäre wie folgt
auszuschütten:
Zahlung einer Dividende EUR 25.920.000,00
von EUR 0,48 je Stammaktie
Zahlung einer Dividende EUR 24.000.000,00
von EUR 0,50 je
Vorzugsaktie
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Der derzeitige Vorsitzende des
Aufsichtsrates, Herr Jürgen Peddinghaus, hat
dem Aufsichtsrat und den Stammaktionären der
Gesellschaft mitgeteilt, dass er sein Amt mit
Wirkung zum Ablauf des 31. August 2019
niederlegt.
Dementsprechend wird zum 1. September 2019
ein Aufsichtsratsmandat frei, welches durch
die Hauptversammlung wiederzubesetzen ist.
Der Aufsichtsrat der Jungheinrich AG setzt
sich gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung der
Gesellschaft und §§ 96 Absatz 1 und 2, 101
AktG, 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 MitbestG aus
je sechs Vertretern der Aktionäre und der
Arbeitnehmer und zu mindestens 30 Prozent aus
Frauen (also mindestens vier) und zu
mindestens 30 Prozent aus Männern (also
mindestens vier) zusammen. Der Aufsichtsrat
hat aufgrund von einstimmig gefassten
Beschlüssen der Seite der Anteilseigner und
der Seite der Arbeitnehmer beschlossen, dass
es gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG keine
Gesamterfüllung geben soll. Der Aufsichtsrat
besteht derzeit aus vier Frauen (jeweils zwei
von den Anteilseignern und den Arbeitnehmern
gewählt) und im Übrigen aus acht Männern
und erfüllt somit das Mindestanteilsgebot
gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG.
Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 3 der Satzung
der Gesellschaft werden von den Mitgliedern
der Aktionäre vier von der Hauptversammlung
gewählt und zwei von den Inhabern der
Namensaktien entsandt.
Sämtliche stimmberechtigten Stammaktionäre
der Gesellschaft, also 100 Prozent des
stimmberechtigten Kapitals der Gesellschaft,
haben vorgeschlagen,
Herrn Hans-Georg Frey, Hanstedt-Ollsen,
Vorstandsvorsitzender der Jungheinrich AG,
dessen Bestellung mit Ablauf des 31. August
2019 endet, unter Verzicht auf eine so
genannte Cooling-off Periode gemäß § 100
Absatz 2 Nummer 4 AktG mit Wirkung ab Beginn
des 1. September 2019 und unter der
Voraussetzung seines vorherigen Ausscheidens
aus dem Vorstand zu diesem Zeitpunkt für eine
volle Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Frey ist Mitglied in folgenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren
Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1
Satz 5 AktG:
Fielmann AG, Hamburg
HOYER GmbH, Hamburg
E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH,
Oberderdingen
Der Aufsichtsrat hat sich diesem Vorschlag
angeschlossen.
Für den Fall seiner Wahl ist vorgesehen,
Herrn Frey zur Wahl zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrates vorzuschlagen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
*Mitteilungen gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
WpHG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Bundesanzeiger EUR 102.000.000,00 und ist eingeteilt
in 102.000.000 Stückaktien, die sich aus 54.000.000
nennbetragslosen Stammaktien und 48.000.000
nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
zusammensetzen. Jede Stammaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der
Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
54.000.000 beträgt. Aus von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt
werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist für die
Stamm- und Vorzugsaktionäre sowie zur Ausübung des
Stimmrechtes für die Stammaktionäre eine Anmeldung
erforderlich. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter
der Adresse
Jungheinrich AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
bis spätestens am
23. April 2019 (24:00 Uhr MESZ)
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache zugehen.
Für Inhaberaktien gelten die folgenden Bestimmungen:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist für Stamm-
und Vorzugsaktionäre sowie zur Ausübung des
Stimmrechtes für Stammaktionäre darüber hinaus der
Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem
depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes von
Inhaberaktien hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter
Nachweisstichtag), also auf den
9. April 2019 (0:00 Uhr MESZ),
und muss der Gesellschaft spätestens am
23. April 2019 (24:00 Uhr MESZ)
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten
Adresse zugehen.
Wenn Aktionäre von Stammaktien ihre Aktien nicht in
einem von einem Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot
verwahren, können sie ihren Anteilsbesitz auch durch
eine entsprechende, der Gesellschaft form- und
fristgerecht zugehende Bescheinigung ihres
Anteilsbesitzes durch die Gesellschaft, einen innerhalb
der Europäischen Union ansässigen Notar, eine
Wertpapiersammelbank oder ein Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut nachweisen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechtes als Aktionär hinsichtlich der
Inhaberaktien nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
in der vorstehend beschriebenen Weise fristgerecht
erbracht hat. Insbesondere haben Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechtes des bisherigen
Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind - soweit es sich um
Inhaberaktien handelt - nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
*Stimmrechtsausübung*
Stimmberechtigte Aktionäre, die ihre Aktien frist- und
formgerecht angemeldet haben, können ihr(e)
Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall gelten die
vorstehend beschriebenen Regelungen betreffend
Inhaberaktien für eine frist- und formgerechte
Anmeldung und den frist- und formgerechten Nachweis des
Anteilsbesitzes. Die Vollmachtserteilung muss
gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in
Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder
Person bevollmächtigt werden soll, besteht kein
Textformerfordernis, vielmehr richtet sich in diesem
Fall das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen
Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf
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March 21, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: Jungheinrich Aktiengesellschaft: -2-
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Stimmberechtigte Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können - müssen aber nicht - zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären dieses Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: Jungheinrich AG HV-Stelle Friedrich-Ebert-Damm 129 22047 Hamburg Telefax: +49 40 6948-1288 E-Mail: hv@jungheinrich.de Den Aktionären wird von der jeweils depotführenden Bank ein Formular zur Anmeldung der Teilnahme an der Hauptversammlung übermittelt. Mit diesem Formular muss ein Aktionär, der persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich dort vertreten lassen möchte, eine Eintrittskarte auf seinen Namen oder den des Bevollmächtigten anfordern. Den stimmberechtigten Aktionären bieten wir an, dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten, bevollmächtigten Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten, bevollmächtigten Aktionärsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ebenfalls eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfordern. Näheres wird den stimmberechtigten Aktionären schriftlich mitgeteilt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zuganges des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der Adresse Jungheinrich AG HV-Stelle Friedrich-Ebert-Damm 129 22047 Hamburg oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB unter der Adresse E-Mail: hv@jungheinrich.de mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 30. März 2019 (24:00 Uhr MEZ), zugehen. Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse im Original, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden: Jungheinrich AG HV-Stelle Friedrich-Ebert-Damm 129 22047 Hamburg Telefax: +49 40 6948-1288 E-Mail: hv@jungheinrich.de Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 15. April 2019 (24:00 Uhr MESZ), unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter www.jungheinrich.com unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 beziehungsweise § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern - bei Inhaberaktien - ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt. *Auskunftsrecht des Aktionärs* In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Absatz 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. *Weitere Erläuterungen und Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft* Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nummer 3 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 AktG sind im Internet unter www.jungheinrich.com unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung abrufbar. Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet auf der Homepage der Jungheinrich AG unter www.jungheinrich.com unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich gemacht. Ein Bericht des Vorstandes mit den erläuternden Angaben nach §§ 315a Absatz 1, 289a Absatz 1 HGB ist für die Gesellschaft nicht abzugeben, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. *Informationen zum Datenschutz* Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Absatz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten: Jungheinrich AG Konzerndatenschutzbeauftragter Friedrich-Ebert-Damm 129 22047 Hamburg E-Mail: datenschutz@jungheinrich.de Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über Sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht. Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. *Fotohinweis* Im Rahmen der Hauptversammlung behalten wir uns vor, Bild- und Tonaufnahmen von den Beteiligten und Aktionären zu Zwecken der internen Dokumentation zu erstellen und zu verarbeiten, soweit diese nicht im Einzelfall widersprechen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Absatz 1 lit. f DSGVO, wonach eine Datenverarbeitung bei berechtigtem Interesse erlaubt ist. Bei der Anfertigung der Fotoaufnahmen wird darauf geachtet, dass keine berechtigten Interessen von abgebildeten Personen verletzt werden. Die Bild- und Tonaufnahmen werden nicht an Dritte weitergegeben und wie oben beschrieben gelöscht. Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das
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March 21, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu
umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das
Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten
bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten
(soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und
keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Absatz 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf
Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns
übergebenen Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht
auf 'Datenportabilität').
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende
E-Mail an:
datenschutz@jungheinrich.de
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde
bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Jungheinrich AG
erreichen Sie unter folgender Adresse:
Jungheinrich AG
Konzerndatenschutzbeauftragter
Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg
E-Mail: datenschutz@jungheinrich.de
Hamburg, im März 2019
*Jungheinrich AG*
_Der Vorstand_
2019-03-21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Jungheinrich Aktiengesellschaft
Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 6948-0
Fax: +49 40 6948-1777
E-Mail: info@jungheinrich.de
Internet: https://www.jungheinrich.com
ISIN: DE0006219934
WKN: 621990, 621992, 621993
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
790379 2019-03-21
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March 21, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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