Mainz (ots) - Aus Australien stammt der Rechtsextremist, der in Neuseeland vermutlich aus rassistischen Motiven 50 Menschen umbrachte. Australien lieferte vor 23 Jahren ein Musterbeispiel für entschiedenes Handeln in Sachen Waffenrecht: Nach einem Massaker in Port Arthur mit 35 Toten verschärfte die Regierung innerhalb von Tagen die Bedingungen zum Schusswaffen-Besitz. 516 Menschen kamen 1996 in Australien durch Schusswaffen ums Leben, 2015 waren es 211. Der Aspekt "Australien" mag ein historischer Zufall sein; aber deutlich wird, wie erfolgreich konsequentes politisches Handeln sein kann. Zur Wahrheit gehört allerdings auch: Die Bedeutung, die Waffen in Bürgerhand in einem Staat haben, hängt von Historie, Mentalität und psychischer Verfasstheit der Bürger und ihrer Regierenden ab. Deshalb wären strenge Waffenbesitzregeln in den USA auch dann unvorstellbar, wenn das Land intelligent, vorausschauend und sensibel regiert würde, wenn also eine im Vergleich zur Gegenwart exakt gegenteilige Situation vorherrschte. Weil der Mensch für Pazifismus nicht geschaffen ist, definiert sich die rechtsstaatlich ideale Situation so: Waffenbesitz in Bürgerhand ist die Ausnahme und hängt von klar definierten Bedingungen ab, der Staat hat das Gewaltmonopol. Diese Situation setzt jedoch voraus, dass der Staat seine Bürger nötigenfalls durch Einsatz seines Gewaltmonopols schützt. Schafft der Staat das nicht, droht Chaos. Düsteres Beispiel, auch geografisch sehr nah: In Frankreich verwüsten Faschisten unter Ausnutzung legaler "Gelbwesten"-Demos die Innenstädte. Ein unhaltbarer Zustand.
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