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DGAP-HV: Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Renk Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 07.05.2019 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-03-22 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
RENK Aktiengesellschaft Augsburg - ISIN DE 0007850000 - 
Einladung zur 116. ordentlichen Hauptversammlung 
unserer Gesellschaft 
am 7. Mai 2019 in Augsburg 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
hiermit ein zur *116. ordentlichen Hauptversammlung der 
RENK Aktiengesellschaft* 
*am Dienstag, dem 7. Mai 2019, 16:00 Uhr* 
im Kongress am Park Augsburg (Saal Baramundi), 
Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg. 
 
*Tagesordnung* 
 
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 116. 
ordentliche Hauptversammlung der RENK 
Aktiengesellschaft am Dienstag, dem 7. Mai 2019: 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der RENK Aktiengesellschaft sowie des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31.12.2018, des Lageberichts der RENK 
   Aktiengesellschaft und des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2018 einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des Corporate Governance 
   Berichts* 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht, den erläuternden Bericht 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a 
   Abs. 1 HGB und den Bericht nach § 289 Abs. 4 
   HGB. Die Unterlagen sind im Internet unter 
 
   www.renk-ag.com 
 
   zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und 
   näher erläutert werden. Zum 
   Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahres- und Konzernabschluss gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen am 26. Februar 2019 
   gebilligt hat. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns der RENK 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss weist für 
   das Geschäftsjahr 2018 einen Bilanzgewinn von 
   EUR 27.049.521,12 aus. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 
 
   ¦ Ausschüttung einer  EUR 2,20 je 
     Dividende an die        Stückaktie; 
     Aktionäre von 
     bei 6.800.097       EUR 14.960.213,40 
     dividendenberechtig 
     ten Stückaktien = 
   ¦ Vortrag auf neue    EUR 12.089.307,72 
     Rechnung 
 
   Die zum Zeitpunkt des 
   Gewinnverwendungsbeschlusses im Besitz der 
   Gesellschaft befindlichen 199.903 eigenen 
   Aktien sind gemäß § 71 b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. 
 
   Die Dividende soll am Freitag, dem 10. Mai 
   2019, ausgezahlt werden. 
3. *Entlastung des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Satzungsänderung zum Entsendungsrecht in den 
   Aufsichtsrat* 
 
   Mit Wirkung zum 31. Dezember 2018, 24.00 Uhr, 
   wurde der 76-prozentige Anteil am 
   Grundkapital an der RENK Aktiengesellschaft 
   im Rahmen einer konzerninternen 
   Umstrukturierung von der MAN SE, München, an 
   die Volkswagen Klassik GmbH, Wolfsburg 
   (zukünftig voraussichtlich firmierend unter 
   Volkswagen Vermögensverwaltungs-GmbH), eine 
   100%-ige Tochtergesellschaft der Volkswagen 
   Aktiengesellschaft, Wolfsburg, übertragen. Da 
   die MAN SE nicht mehr Anteilseignerin der 
   RENK Aktiengesellschaft ist, ist das 
   satzungsmäßige Recht der MAN SE, 
   ersatzweise Mitglieder in den Aufsichtsrat zu 
   entsenden, aufzuheben. Das Entsendungsrecht 
   gemäß § 101 Abs. 2 AktG soll nun der 
   Volkswagen Klassik GmbH als neuer 
   Mehrheitsaktionärin der RENK 
   Aktiengesellschaft eingeräumt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
   vor, § 7 (3) der Satzung der RENK 
   Aktiengesellschaft wie folgt neu zu fassen: 
 
   'Scheidet ein von den Anteilseignern 
   bestelltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf 
   seiner Amtszeit aus, so ist die Volkswagen 
   Klassik GmbH, Wolfsburg (Amtsgericht 
   Braunschweig, HRB 200525) berechtigt, ein 
   Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden; 
   die Entsendungsrechte können insgesamt 
   höchstens für ein Drittel der sich aus der 
   Satzung in Verbindung mit dem Gesetz 
   ergebenden Zahl der Aufsichtsratsmitglieder 
   der Anteilseigner ausgeübt werden. Das Amt 
   des entsandten Aufsichtsratsmitglieds 
   erlischt mit dem Ende der Hauptversammlung, 
   in der eine Ersatzwahl stattgefunden hat, 
   spätestens mit dem Ende der Amtszeit des 
   vorzeitig ausgeschiedenen 
   Aufsichtsratsmitglieds.' 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
*Weitere Angaben, Hinweise und Berichte* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 
7.000.000 Stückaktien, bei denen es sich um Stammaktien 
handelt. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. 199.903 
Stammaktien werden von der Gesellschaft gehalten und 
sind deshalb nicht stimmberechtigt. Die Gesamtzahl der 
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit 
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
6.800.097 Stück. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 15 
der Satzung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis 
spätestens zum Ablauf des 30. April 2019 (24:00 Uhr 
MESZ) bei der Gesellschaft angemeldet und dieser ihren 
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes, in der Regel vom 
depotführenden Institut erstellt, muss sich auf den 
Beginn des 16. April 2019 (0:00 Uhr MESZ) 
(Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des 
Stimmrechts erbracht hat. Dies bedeutet, dass 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, weder an der 
Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in 
der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei 
rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des 
Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft 
gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der 
Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
bedürfen jeweils der Textform (§ 126b BGB), haben in 
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und 
müssen der Gesellschaft zugegangen sein. Wie die 
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes 
der Gesellschaft zum Ablauf des 30. April 2019 (24:00 
Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse zugehen: 
 
RENK Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG 
Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: + 49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und 
der Anmeldung bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären bzw. den von 
ihnen benannten Vertretern Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die 
Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig Eintrittskarten 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren 
depotführenden Instituten anzufordern. Die Anmeldung 
und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen von der jeweiligen Depotbank an die Gesellschaft 
versendet. Aktionäre, die rechtzeitig eine 
Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten 
angefordert haben, brauchen insoweit nichts weiter zu 
veranlassen. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen 
bevollmächtigten Dritten, ausüben lassen. Auch in 
diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 

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March 22, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

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