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DGAP-News: BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2019
in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2019-03-22 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
BASF SE Ludwigshafen am Rhein Einladung zur
Hauptversammlung
am 3. Mai 2019
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am Freitag,
den 3. Mai 2019, 10:00 Uhr, im Congress Center
Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, ein.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der BASF SE und des gebilligten
Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das
Geschäftsjahr 2018; Vorlage der Lageberichte
der BASF SE und der BASF-Gruppe für das
Geschäftsjahr 2018 einschließlich der
erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§
289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch;
Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 21. Februar 2019 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit nach § 172
Aktiengesetz festgestellt. Eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die
genannten Unterlagen sind auf unserer Website
unter
*www.basf.com/hauptversammlung*
veröffentlicht und dort zugänglich.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der BASF
SE in Höhe von 2.982.435.120,92 EUR eine
Dividende von 3,20 EUR je
gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten.
Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags
beträgt die auf die am Tag der Feststellung des
Jahresabschlusses (21. Februar 2019) für das
Geschäftsjahr 2018 gewinnbezugsberechtigten
918.478.694 Aktien entfallende Dividendensumme
2.939.131.820,80 EUR.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
danach verbleibenden Bilanzgewinn von
43.303.300,12 EUR in die Gewinnrücklage
einzustellen.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz
ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 8. Mai 2019,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für
das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor,
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Prüfer des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
der BASF SE für das Geschäftsjahr 2019 zu
wählen.
6. *Wahl der Aufsichtsratsmitglieder*
Mit Beendigung der am 3. Mai 2019
stattfindenden Hauptversammlung endet die
Amtszeit der bisherigen
Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine
Neubestellung erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel
40 Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001
über das Statut der Europäischen Gesellschaft,
§ 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Absatz 3
SE-Beteiligungsgesetz und § 10 Ziffer 1 Satz 1
der Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen. Von
den zwölf Mitgliedern werden sechs Mitglieder
von der Hauptversammlung gewählt. Die übrigen
sechs Mitglieder werden gemäß § 10 Ziffer
1 Satz 5 der Satzung i.V.m. den Bestimmungen
der Vereinbarung über die Beteiligung der
Arbeitnehmer vom 15. November 2007
(SE-Vereinbarung), geändert durch die
Änderungsvereinbarung vom 25. November
2015, durch die Arbeitnehmer bestellt.
Im Aufsichtsrat müssen gemäß § 17 Absatz 2
Satz 1 SE-Ausführungsgesetz Frauen und Männer
mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent
vertreten sein. Der Mindestanteil ist vom
Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern die
Anteilseigner- oder die Arbeitnehmerseite der
Gesamterfüllung nicht widerspricht. Die Seite
der Anteilseignervertreter hat der
Gesamterfüllung widersprochen. Der
Mindestanteil ist daher von der Seite der
Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer
getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils
mindestens zwei Frauen und mindestens zwei
Männer. In der derzeitigen Besetzung erfüllt
der Aufsichtsrat mit jeweils zwei Frauen und
jeweils vier Männern auf den Seiten der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer diese
Mindestanteile.
Die bisherigen Anteilseignervertreter Prof. Dr.
François Diederich und Michael Diekmann stehen
nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat schlägt basierend auf der
Empfehlung des Nominierungsausschusses vor,
1. Professor Dr. Thomas Carell, München,
Professor für Organische Chemie an der
Ludwig-Maximilians-Universität München
2. Dame Alison Carnwath DBE,
Exeter/Vereinigtes Königreich,
Senior Advisor Evercore Partners
(Wiederwahl)
3. Franz Fehrenbach, Stuttgart,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Robert
Bosch GmbH (Wiederwahl)
4. Dr. Jürgen Hambrecht, Neustadt an der
Weinstraße,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF
SE (Wiederwahl)
5. Dr. Alexander C. Karp, Palo Alto/USA,
Chief Executive Officer Palantir
Technologies Inc.
6. Anke Schäferkordt, Köln,
Ehemaliges Mitglied des Vorstands der
Bertelsmann SE & Co. KGaA (Wiederwahl)
mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in
den Aufsichtsrat zu wählen. Bei der Wahl der
vorgeschlagenen Kandidaten wäre der gesetzliche
Mindestanteil von Frauen und Männern auf der
Anteilseignerseite weiterhin erfüllt. Die
Hauptversammlung ist nicht an die
Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlvorschläge
erfüllen in ihrer Gesamtheit nach Einschätzung
des Nominierungsausschusses die vom
Aufsichtsrat beschlossenen Grundsätze für die
Zusammensetzung, einschließlich des
Kompetenzprofils, und das Diversitätskonzept
des Aufsichtsrats. Die Grundsätze für die
Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das
Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat sind im
Corporate-Governance-Bericht 2018
veröffentlicht, der als Bestandteil des
BASF-Berichts 2018 im Internet unter
*www.basf.com/bericht*
zugänglich ist.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle
Kandidaten als unabhängig einzustufen. Keiner
der vorgeschlagenen Kandidaten steht in einer
einen Interessenkonflikt begründenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur
BASF SE oder einer ihrer Konzernunternehmen, zu
den Organen der BASF SE oder zu einem
wesentlich an der BASF SE beteiligten Aktionär.
Der Aufsichtsrat hat für die zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten eine Altersgrenze
von 72 Lebensjahren festgelegt, die am Tag der
Wahl nicht überschritten sein soll. Dr. Jürgen
Hambrecht hat mit Vollendung seines 72.
Lebensjahres diese Altersgrenze zum Zeitpunkt
der Hauptversammlung überschritten. Der
Aufsichtsrat schlägt gleichwohl die Wiederwahl
von Dr. Jürgen Hambrecht zur Sicherstellung der
Kontinuität und einer geordneten Nachfolge im
Aufsichtsrat vor. Dr. Jürgen Hambrecht
beabsichtigt, im Falle seiner Wahl das
Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung 2020 niederzulegen und aus dem
Aufsichtsrat auszuscheiden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über
die Wahlvorschläge einzeln abstimmen zu lassen
(Einzelwahl).
Es ist vorgesehen, dass Dr. Jürgen Hambrecht im
Falle seiner Wahl durch die Hauptversammlung
dem neuen Aufsichtsrat als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird.
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten, Angaben über Mandate in
Aufsichtsräten und vergleichbaren
Kontrollgremien sowie weitere Informationen
sind unter Ziffer IV beigefügt.
Die sechs Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
wurden bereits von dem zuständigen
Vertretungsgremium der Arbeitnehmer, dem BASF
Europa Betriebsrat, nach den Bestimmungen der
SE-Vereinbarung bestellt. Es handelt sich um
die folgenden Personen:
1. Tatjana Diether, Limburgerhof,
Mitglied des Betriebsrats des Werks
Ludwigshafen der BASF SE und des BASF
Europa Betriebsrats
2. Sinischa Horvat, Limburgerhof,
Vorsitzender des Betriebsrats des Werks
Ludwigshafen der BASF SE, des
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March 22, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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