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DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2019 in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2019 
in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-03-22 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BASF SE Ludwigshafen am Rhein Einladung zur 
Hauptversammlung 
am 3. Mai 2019 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen 
ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am Freitag, 
den 3. Mai 2019, 10:00 Uhr, im Congress Center 
Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der BASF SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das 
   Geschäftsjahr 2018; Vorlage der Lageberichte 
   der BASF SE und der BASF-Gruppe für das 
   Geschäftsjahr 2018 einschließlich der 
   erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch; 
   Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 21. Februar 2019 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 
   Aktiengesetz festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die 
   genannten Unterlagen sind auf unserer Website 
   unter 
 
   *www.basf.com/hauptversammlung* 
 
   veröffentlicht und dort zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der BASF 
   SE in Höhe von 2.982.435.120,92 EUR eine 
   Dividende von 3,20 EUR je 
   gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. 
   Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags 
   beträgt die auf die am Tag der Feststellung des 
   Jahresabschlusses (21. Februar 2019) für das 
   Geschäftsjahr 2018 gewinnbezugsberechtigten 
   918.478.694 Aktien entfallende Dividendensumme 
   2.939.131.820,80 EUR. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   danach verbleibenden Bilanzgewinn von 
   43.303.300,12 EUR in die Gewinnrücklage 
   einzustellen. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   ist der Anspruch auf die Dividende am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 8. Mai 2019, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für 
   das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, 
   die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, zum Prüfer des 
   Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 
   der BASF SE für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen. 
6. *Wahl der Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Mit Beendigung der am 3. Mai 2019 
   stattfindenden Hauptversammlung endet die 
   Amtszeit der bisherigen 
   Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine 
   Neubestellung erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 
   40 Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EG) 
   Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
   über das Statut der Europäischen Gesellschaft, 
   § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Absatz 3 
   SE-Beteiligungsgesetz und § 10 Ziffer 1 Satz 1 
   der Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen. Von 
   den zwölf Mitgliedern werden sechs Mitglieder 
   von der Hauptversammlung gewählt. Die übrigen 
   sechs Mitglieder werden gemäß § 10 Ziffer 
   1 Satz 5 der Satzung i.V.m. den Bestimmungen 
   der Vereinbarung über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer vom 15. November 2007 
   (SE-Vereinbarung), geändert durch die 
   Änderungsvereinbarung vom 25. November 
   2015, durch die Arbeitnehmer bestellt. 
 
   Im Aufsichtsrat müssen gemäß § 17 Absatz 2 
   Satz 1 SE-Ausführungsgesetz Frauen und Männer 
   mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent 
   vertreten sein. Der Mindestanteil ist vom 
   Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern die 
   Anteilseigner- oder die Arbeitnehmerseite der 
   Gesamterfüllung nicht widerspricht. Die Seite 
   der Anteilseignervertreter hat der 
   Gesamterfüllung widersprochen. Der 
   Mindestanteil ist daher von der Seite der 
   Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer 
   getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männer. In der derzeitigen Besetzung erfüllt 
   der Aufsichtsrat mit jeweils zwei Frauen und 
   jeweils vier Männern auf den Seiten der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer diese 
   Mindestanteile. 
 
   Die bisherigen Anteilseignervertreter Prof. Dr. 
   François Diederich und Michael Diekmann stehen 
   nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt basierend auf der 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, 
 
   1. Professor Dr. Thomas Carell, München, 
      Professor für Organische Chemie an der 
      Ludwig-Maximilians-Universität München 
   2. Dame Alison Carnwath DBE, 
      Exeter/Vereinigtes Königreich, 
      Senior Advisor Evercore Partners 
      (Wiederwahl) 
   3. Franz Fehrenbach, Stuttgart, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der Robert 
      Bosch GmbH (Wiederwahl) 
   4. Dr. Jürgen Hambrecht, Neustadt an der 
      Weinstraße, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF 
      SE (Wiederwahl) 
   5. Dr. Alexander C. Karp, Palo Alto/USA, 
      Chief Executive Officer Palantir 
      Technologies Inc. 
   6. Anke Schäferkordt, Köln, 
      Ehemaliges Mitglied des Vorstands der 
      Bertelsmann SE & Co. KGaA (Wiederwahl) 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. Bei der Wahl der 
   vorgeschlagenen Kandidaten wäre der gesetzliche 
   Mindestanteil von Frauen und Männern auf der 
   Anteilseignerseite weiterhin erfüllt. Die 
   Hauptversammlung ist nicht an die 
   Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlvorschläge 
   erfüllen in ihrer Gesamtheit nach Einschätzung 
   des Nominierungsausschusses die vom 
   Aufsichtsrat beschlossenen Grundsätze für die 
   Zusammensetzung, einschließlich des 
   Kompetenzprofils, und das Diversitätskonzept 
   des Aufsichtsrats. Die Grundsätze für die 
   Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das 
   Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat sind im 
   Corporate-Governance-Bericht 2018 
   veröffentlicht, der als Bestandteil des 
   BASF-Berichts 2018 im Internet unter 
 
   *www.basf.com/bericht* 
 
   zugänglich ist. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle 
   Kandidaten als unabhängig einzustufen. Keiner 
   der vorgeschlagenen Kandidaten steht in einer 
   einen Interessenkonflikt begründenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
   BASF SE oder einer ihrer Konzernunternehmen, zu 
   den Organen der BASF SE oder zu einem 
   wesentlich an der BASF SE beteiligten Aktionär. 
 
   Der Aufsichtsrat hat für die zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten eine Altersgrenze 
   von 72 Lebensjahren festgelegt, die am Tag der 
   Wahl nicht überschritten sein soll. Dr. Jürgen 
   Hambrecht hat mit Vollendung seines 72. 
   Lebensjahres diese Altersgrenze zum Zeitpunkt 
   der Hauptversammlung überschritten. Der 
   Aufsichtsrat schlägt gleichwohl die Wiederwahl 
   von Dr. Jürgen Hambrecht zur Sicherstellung der 
   Kontinuität und einer geordneten Nachfolge im 
   Aufsichtsrat vor. Dr. Jürgen Hambrecht 
   beabsichtigt, im Falle seiner Wahl das 
   Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2020 niederzulegen und aus dem 
   Aufsichtsrat auszuscheiden. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Wahlvorschläge einzeln abstimmen zu lassen 
   (Einzelwahl). 
 
   Es ist vorgesehen, dass Dr. Jürgen Hambrecht im 
   Falle seiner Wahl durch die Hauptversammlung 
   dem neuen Aufsichtsrat als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten, Angaben über Mandate in 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   Kontrollgremien sowie weitere Informationen 
   sind unter Ziffer IV beigefügt. 
 
   Die sechs Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat 
   wurden bereits von dem zuständigen 
   Vertretungsgremium der Arbeitnehmer, dem BASF 
   Europa Betriebsrat, nach den Bestimmungen der 
   SE-Vereinbarung bestellt. Es handelt sich um 
   die folgenden Personen: 
 
   1. Tatjana Diether, Limburgerhof, 
      Mitglied des Betriebsrats des Werks 
      Ludwigshafen der BASF SE und des BASF 
      Europa Betriebsrats 
   2. Sinischa Horvat, Limburgerhof, 
      Vorsitzender des Betriebsrats des Werks 
      Ludwigshafen der BASF SE, des 

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March 22, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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