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DGAP-News: BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2019 in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-03-22 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. BASF SE Ludwigshafen am Rhein Einladung zur Hauptversammlung am 3. Mai 2019 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am Freitag, den 3. Mai 2019, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, ein. *I. Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2018; Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 21. Februar 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind auf unserer Website unter *www.basf.com/hauptversammlung* veröffentlicht und dort zugänglich. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der BASF SE in Höhe von 2.982.435.120,92 EUR eine Dividende von 3,20 EUR je gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags beträgt die auf die am Tag der Feststellung des Jahresabschlusses (21. Februar 2019) für das Geschäftsjahr 2018 gewinnbezugsberechtigten 918.478.694 Aktien entfallende Dividendensumme 2.939.131.820,80 EUR. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden Bilanzgewinn von 43.303.300,12 EUR in die Gewinnrücklage einzustellen. Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 8. Mai 2019, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 6. *Wahl der Aufsichtsratsmitglieder* Mit Beendigung der am 3. Mai 2019 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neubestellung erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 40 Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft, § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Absatz 3 SE-Beteiligungsgesetz und § 10 Ziffer 1 Satz 1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen. Von den zwölf Mitgliedern werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Die übrigen sechs Mitglieder werden gemäß § 10 Ziffer 1 Satz 5 der Satzung i.V.m. den Bestimmungen der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer vom 15. November 2007 (SE-Vereinbarung), geändert durch die Änderungsvereinbarung vom 25. November 2015, durch die Arbeitnehmer bestellt. Im Aufsichtsrat müssen gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 SE-Ausführungsgesetz Frauen und Männer mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein. Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern die Anteilseigner- oder die Arbeitnehmerseite der Gesamterfüllung nicht widerspricht. Die Seite der Anteilseignervertreter hat der Gesamterfüllung widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer. In der derzeitigen Besetzung erfüllt der Aufsichtsrat mit jeweils zwei Frauen und jeweils vier Männern auf den Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer diese Mindestanteile. Die bisherigen Anteilseignervertreter Prof. Dr. François Diederich und Michael Diekmann stehen nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt basierend auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, 1. Professor Dr. Thomas Carell, München, Professor für Organische Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München 2. Dame Alison Carnwath DBE, Exeter/Vereinigtes Königreich, Senior Advisor Evercore Partners (Wiederwahl) 3. Franz Fehrenbach, Stuttgart, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Robert Bosch GmbH (Wiederwahl) 4. Dr. Jürgen Hambrecht, Neustadt an der Weinstraße, Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF SE (Wiederwahl) 5. Dr. Alexander C. Karp, Palo Alto/USA, Chief Executive Officer Palantir Technologies Inc. 6. Anke Schäferkordt, Köln, Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Bertelsmann SE & Co. KGaA (Wiederwahl) mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Bei der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten wäre der gesetzliche Mindestanteil von Frauen und Männern auf der Anteilseignerseite weiterhin erfüllt. Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlvorschläge erfüllen in ihrer Gesamtheit nach Einschätzung des Nominierungsausschusses die vom Aufsichtsrat beschlossenen Grundsätze für die Zusammensetzung, einschließlich des Kompetenzprofils, und das Diversitätskonzept des Aufsichtsrats. Die Grundsätze für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat sind im Corporate-Governance-Bericht 2018 veröffentlicht, der als Bestandteil des BASF-Berichts 2018 im Internet unter *www.basf.com/bericht* zugänglich ist. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle Kandidaten als unabhängig einzustufen. Keiner der vorgeschlagenen Kandidaten steht in einer einen Interessenkonflikt begründenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur BASF SE oder einer ihrer Konzernunternehmen, zu den Organen der BASF SE oder zu einem wesentlich an der BASF SE beteiligten Aktionär. Der Aufsichtsrat hat für die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten eine Altersgrenze von 72 Lebensjahren festgelegt, die am Tag der Wahl nicht überschritten sein soll. Dr. Jürgen Hambrecht hat mit Vollendung seines 72. Lebensjahres diese Altersgrenze zum Zeitpunkt der Hauptversammlung überschritten. Der Aufsichtsrat schlägt gleichwohl die Wiederwahl von Dr. Jürgen Hambrecht zur Sicherstellung der Kontinuität und einer geordneten Nachfolge im Aufsichtsrat vor. Dr. Jürgen Hambrecht beabsichtigt, im Falle seiner Wahl das Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 niederzulegen und aus dem Aufsichtsrat auszuscheiden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Wahlvorschläge einzeln abstimmen zu lassen (Einzelwahl). Es ist vorgesehen, dass Dr. Jürgen Hambrecht im Falle seiner Wahl durch die Hauptversammlung dem neuen Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten, Angaben über Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sowie weitere Informationen sind unter Ziffer IV beigefügt. Die sechs Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurden bereits von dem zuständigen Vertretungsgremium der Arbeitnehmer, dem BASF Europa Betriebsrat, nach den Bestimmungen der SE-Vereinbarung bestellt. Es handelt sich um die folgenden Personen: 1. Tatjana Diether, Limburgerhof, Mitglied des Betriebsrats des Werks Ludwigshafen der BASF SE und des BASF Europa Betriebsrats 2. Sinischa Horvat, Limburgerhof, Vorsitzender des Betriebsrats des Werks Ludwigshafen der BASF SE, des
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March 22, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)