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DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2019 in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2019 
in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-03-22 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BASF SE Ludwigshafen am Rhein Einladung zur 
Hauptversammlung 
am 3. Mai 2019 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen 
ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am Freitag, 
den 3. Mai 2019, 10:00 Uhr, im Congress Center 
Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der BASF SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das 
   Geschäftsjahr 2018; Vorlage der Lageberichte 
   der BASF SE und der BASF-Gruppe für das 
   Geschäftsjahr 2018 einschließlich der 
   erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch; 
   Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 21. Februar 2019 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 
   Aktiengesetz festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die 
   genannten Unterlagen sind auf unserer Website 
   unter 
 
   *www.basf.com/hauptversammlung* 
 
   veröffentlicht und dort zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der BASF 
   SE in Höhe von 2.982.435.120,92 EUR eine 
   Dividende von 3,20 EUR je 
   gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. 
   Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags 
   beträgt die auf die am Tag der Feststellung des 
   Jahresabschlusses (21. Februar 2019) für das 
   Geschäftsjahr 2018 gewinnbezugsberechtigten 
   918.478.694 Aktien entfallende Dividendensumme 
   2.939.131.820,80 EUR. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   danach verbleibenden Bilanzgewinn von 
   43.303.300,12 EUR in die Gewinnrücklage 
   einzustellen. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   ist der Anspruch auf die Dividende am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 8. Mai 2019, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für 
   das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, 
   die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, zum Prüfer des 
   Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 
   der BASF SE für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen. 
6. *Wahl der Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Mit Beendigung der am 3. Mai 2019 
   stattfindenden Hauptversammlung endet die 
   Amtszeit der bisherigen 
   Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine 
   Neubestellung erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 
   40 Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EG) 
   Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
   über das Statut der Europäischen Gesellschaft, 
   § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Absatz 3 
   SE-Beteiligungsgesetz und § 10 Ziffer 1 Satz 1 
   der Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen. Von 
   den zwölf Mitgliedern werden sechs Mitglieder 
   von der Hauptversammlung gewählt. Die übrigen 
   sechs Mitglieder werden gemäß § 10 Ziffer 
   1 Satz 5 der Satzung i.V.m. den Bestimmungen 
   der Vereinbarung über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer vom 15. November 2007 
   (SE-Vereinbarung), geändert durch die 
   Änderungsvereinbarung vom 25. November 
   2015, durch die Arbeitnehmer bestellt. 
 
   Im Aufsichtsrat müssen gemäß § 17 Absatz 2 
   Satz 1 SE-Ausführungsgesetz Frauen und Männer 
   mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent 
   vertreten sein. Der Mindestanteil ist vom 
   Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern die 
   Anteilseigner- oder die Arbeitnehmerseite der 
   Gesamterfüllung nicht widerspricht. Die Seite 
   der Anteilseignervertreter hat der 
   Gesamterfüllung widersprochen. Der 
   Mindestanteil ist daher von der Seite der 
   Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer 
   getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männer. In der derzeitigen Besetzung erfüllt 
   der Aufsichtsrat mit jeweils zwei Frauen und 
   jeweils vier Männern auf den Seiten der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer diese 
   Mindestanteile. 
 
   Die bisherigen Anteilseignervertreter Prof. Dr. 
   François Diederich und Michael Diekmann stehen 
   nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt basierend auf der 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, 
 
   1. Professor Dr. Thomas Carell, München, 
      Professor für Organische Chemie an der 
      Ludwig-Maximilians-Universität München 
   2. Dame Alison Carnwath DBE, 
      Exeter/Vereinigtes Königreich, 
      Senior Advisor Evercore Partners 
      (Wiederwahl) 
   3. Franz Fehrenbach, Stuttgart, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der Robert 
      Bosch GmbH (Wiederwahl) 
   4. Dr. Jürgen Hambrecht, Neustadt an der 
      Weinstraße, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF 
      SE (Wiederwahl) 
   5. Dr. Alexander C. Karp, Palo Alto/USA, 
      Chief Executive Officer Palantir 
      Technologies Inc. 
   6. Anke Schäferkordt, Köln, 
      Ehemaliges Mitglied des Vorstands der 
      Bertelsmann SE & Co. KGaA (Wiederwahl) 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. Bei der Wahl der 
   vorgeschlagenen Kandidaten wäre der gesetzliche 
   Mindestanteil von Frauen und Männern auf der 
   Anteilseignerseite weiterhin erfüllt. Die 
   Hauptversammlung ist nicht an die 
   Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlvorschläge 
   erfüllen in ihrer Gesamtheit nach Einschätzung 
   des Nominierungsausschusses die vom 
   Aufsichtsrat beschlossenen Grundsätze für die 
   Zusammensetzung, einschließlich des 
   Kompetenzprofils, und das Diversitätskonzept 
   des Aufsichtsrats. Die Grundsätze für die 
   Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das 
   Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat sind im 
   Corporate-Governance-Bericht 2018 
   veröffentlicht, der als Bestandteil des 
   BASF-Berichts 2018 im Internet unter 
 
   *www.basf.com/bericht* 
 
   zugänglich ist. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle 
   Kandidaten als unabhängig einzustufen. Keiner 
   der vorgeschlagenen Kandidaten steht in einer 
   einen Interessenkonflikt begründenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
   BASF SE oder einer ihrer Konzernunternehmen, zu 
   den Organen der BASF SE oder zu einem 
   wesentlich an der BASF SE beteiligten Aktionär. 
 
   Der Aufsichtsrat hat für die zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten eine Altersgrenze 
   von 72 Lebensjahren festgelegt, die am Tag der 
   Wahl nicht überschritten sein soll. Dr. Jürgen 
   Hambrecht hat mit Vollendung seines 72. 
   Lebensjahres diese Altersgrenze zum Zeitpunkt 
   der Hauptversammlung überschritten. Der 
   Aufsichtsrat schlägt gleichwohl die Wiederwahl 
   von Dr. Jürgen Hambrecht zur Sicherstellung der 
   Kontinuität und einer geordneten Nachfolge im 
   Aufsichtsrat vor. Dr. Jürgen Hambrecht 
   beabsichtigt, im Falle seiner Wahl das 
   Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2020 niederzulegen und aus dem 
   Aufsichtsrat auszuscheiden. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Wahlvorschläge einzeln abstimmen zu lassen 
   (Einzelwahl). 
 
   Es ist vorgesehen, dass Dr. Jürgen Hambrecht im 
   Falle seiner Wahl durch die Hauptversammlung 
   dem neuen Aufsichtsrat als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten, Angaben über Mandate in 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   Kontrollgremien sowie weitere Informationen 
   sind unter Ziffer IV beigefügt. 
 
   Die sechs Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat 
   wurden bereits von dem zuständigen 
   Vertretungsgremium der Arbeitnehmer, dem BASF 
   Europa Betriebsrat, nach den Bestimmungen der 
   SE-Vereinbarung bestellt. Es handelt sich um 
   die folgenden Personen: 
 
   1. Tatjana Diether, Limburgerhof, 
      Mitglied des Betriebsrats des Werks 
      Ludwigshafen der BASF SE und des BASF 
      Europa Betriebsrats 
   2. Sinischa Horvat, Limburgerhof, 
      Vorsitzender des Betriebsrats des Werks 
      Ludwigshafen der BASF SE, des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

Konzernbetriebsrats der BASF und des BASF 
      Europa Betriebsrats 
   3. Waldemar Helber, Otterbach, 
      Stellvertretender Vorsitzender des 
      Betriebsrats des Werks Ludwigshafen der 
      BASF SE 
   4. Denise Schellemans, Brecht/Belgien, 
      Freigestellte Gewerkschaftsdelegierte 
   5. Roland Strasser, Riedstadt, 
      Landesbezirksleiter der 
      Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, 
      Energie - Landesbezirk 
      Rheinland-Pfalz/Saarland 
   6. Michael Vassiliadis, Hannover, 
      Vorsitzender der Industriegewerkschaft 
      Bergbau, Chemie, Energie 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   neuen genehmigten Kapitals und Änderung 
   der Satzung* 
 
   Die von der Hauptversammlung am 2. Mai 2014 dem 
   Vorstand erteilte Ermächtigung, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats das Grundkapital der 
   Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen 
   mehrmals um bis zu 500.000.000,00 EUR durch 
   Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen zu 
   erhöhen (genehmigtes Kapital) ist am 1. Mai 
   2019 ausgelaufen. Daher soll die in § 5 Ziffer 
   8 der Satzung bisher enthaltene Regelung zum 
   genehmigten Kapital gestrichen und ein neues 
   genehmigtes Kapital gegen Bar- oder 
   Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum 
   Bezugsrechtsausschluss geschaffen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. 
      Mai 2024 das Grundkapital der Gesellschaft 
      einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um 
      bis zu insgesamt 470.000.000,00 EUR durch 
      Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder 
      Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes 
      Kapital). 
 
      Den Aktionären steht grundsätzlich ein 
      Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können 
      von einem durch den Vorstand bestimmten 
      Kreditinstitut mit der Verpflichtung 
      übernommen werden, sie den Aktionären 
      anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der 
      Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in 
      den folgenden Fällen auszuschließen: 
 
      (a) bei Kapitalerhöhungen gegen 
          Sacheinlagen, um in geeigneten 
          Einzelfällen Unternehmen, 
          Unternehmensteile oder Beteiligungen 
          an Unternehmen gegen 
          Überlassung von Aktien zu 
          erwerben, 
      (b) soweit dies zum Verwässerungsschutz 
          erforderlich ist, um den Inhabern 
          von Optionsscheinen oder den 
          Gläubigern von 
          Wandelschuldverschreibungen, die von 
          der Gesellschaft oder ihren 
          Tochtergesellschaften im Rahmen 
          einer dem Vorstand von der 
          Hauptversammlung erteilten 
          Ermächtigung ausgegeben werden, ein 
          Bezugsrecht in dem Umfang zu 
          gewähren, wie es ihnen nach Ausübung 
          des Options- bzw. Wandlungsrechtes 
          bzw. nach Erfüllung von 
          Wandlungspflichten zustehen würde, 
      (c) zur Verwertung etwaiger 
          Spitzenbeträge, die sich aufgrund 
          des Bezugsverhältnisses ergeben, und 
      (d) wenn der Ausgabepreis der neuen 
          Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen 
          Bareinlagen den Börsenpreis der 
          bereits notierten Aktien der 
          Gesellschaft nicht wesentlich 
          unterschreitet und die Anzahl der 
          unter dieser Ermächtigung insgesamt 
          ausgegebenen Aktien zehn Prozent des 
          Grundkapitals weder zum Zeitpunkt 
          des Wirksamwerdens der Ermächtigung 
          noch - falls dieser Wert geringer 
          ist - zum Zeitpunkt der Ausübung 
          dieser Ermächtigung überschreitet. 
          Auf diese Höchstgrenze von zehn 
          Prozent ist der anteilige Betrag des 
          Grundkapitals derjenigen Aktien 
          anzurechnen, die während der 
          Laufzeit dieser Ermächtigung in 
          unmittelbarer oder sinngemäßer 
          Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 
          Aktiengesetz ausgegeben oder 
          veräußert werden, sowie auf 
          Aktien, die aufgrund von während der 
          Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
          Ausschluss des Bezugsrechts 
          entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 
          Aktiengesetz begebenen Wandel- oder 
          Optionsschuldverschreibungen 
          auszugeben oder zu gewähren sind. 
 
      Die insgesamt aufgrund der vorstehenden 
      Ermächtigung unter Ausschluss des 
      Bezugsrechts der Aktionäre bei 
      Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder 
      Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen 
      zehn Prozent des Grundkapitals weder zum 
      Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser 
      Ermächtigung noch - falls dieser Wert 
      geringer ist - zum Zeitpunkt ihrer 
      Ausübung überschreiten. Auf diesen 
      Höchstbetrag von zehn Prozent ist der 
      anteilige Betrag des Grundkapitals 
      derjenigen Aktien anzurechnen, die 
      aufgrund von während der Laufzeit dieser 
      Ermächtigung unter Ausschluss des 
      Bezugsrechts begebenen Wandel- oder 
      Optionsschuldverschreibungen auszugeben 
      sind. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren 
      Inhalt der Aktienrechte und die 
      Einzelheiten der Durchführung der 
      Kapitalerhöhung festzulegen. 
   b) Das in § 5 Ziffer 8 der Satzung bisher 
      geregelte genehmigte Kapital wird 
      gestrichen und § 5 Ziffer 8 der Satzung 
      wie folgt neu gefasst: 
 
      'Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. 
      Mai 2024 das Grundkapital der Gesellschaft 
      einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um 
      bis zu insgesamt 470.000.000,00 EUR durch 
      Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder 
      Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes 
      Kapital). 
 
      Den Aktionären steht grundsätzlich ein 
      Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können 
      von einem durch den Vorstand bestimmten 
      Kreditinstitut mit der Verpflichtung 
      übernommen werden, sie den Aktionären 
      anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der 
      Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in 
      den folgenden Fällen auszuschließen: 
 
      (a) bei Kapitalerhöhungen gegen 
          Sacheinlagen, um in geeigneten 
          Einzelfällen Unternehmen, 
          Unternehmensteile oder Beteiligungen 
          an Unternehmen gegen 
          Überlassung von Aktien zu 
          erwerben, 
      (b) soweit dies zum Verwässerungsschutz 
          erforderlich ist, um den Inhabern 
          von Optionsscheinen oder den 
          Gläubigern von 
          Wandelschuldverschreibungen, die von 
          der Gesellschaft oder ihren 
          Tochtergesellschaften im Rahmen 
          einer dem Vorstand von der 
          Hauptversammlung erteilten 
          Ermächtigung ausgegeben werden, ein 
          Bezugsrecht in dem Umfang zu 
          gewähren, wie es ihnen nach Ausübung 
          des Options- bzw. Wandlungsrechtes 
          bzw. nach Erfüllung von 
          Wandlungspflichten zustehen würde, 
      (c) zur Verwertung etwaiger 
          Spitzenbeträge, die sich aufgrund 
          des Bezugsverhältnisses ergeben, und 
      (d) wenn der Ausgabepreis der neuen 
          Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen 
          Bareinlagen den Börsenpreis der 
          bereits notierten Aktien der 
          Gesellschaft nicht wesentlich 
          unterschreitet und die Anzahl der 
          unter dieser Ermächtigung insgesamt 
          ausgegebenen Aktien zehn Prozent des 
          Grundkapitals weder zum Zeitpunkt 
          des Wirksamwerdens der Ermächtigung 
          noch - falls dieser Wert geringer 
          ist - zum Zeitpunkt der Ausübung 
          dieser Ermächtigung überschreitet. 
          Auf diese Höchstgrenze von zehn 
          Prozent ist der anteilige Betrag des 
          Grundkapitals derjenigen Aktien 
          anzurechnen, die während der 
          Laufzeit dieser Ermächtigung in 
          unmittelbarer oder sinngemäßer 
          Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 
          Aktiengesetz ausgegeben oder 
          veräußert werden, sowie auf 
          Aktien, die aufgrund von während der 
          Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
          Ausschluss des Bezugsrechts 
          entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 
          Aktiengesetz begebenen Wandel- oder 
          Optionsschuldverschreibungen 
          auszugeben oder zu gewähren sind. 
 
      Die insgesamt aufgrund der vorstehenden 
      Ermächtigung unter Ausschluss des 
      Bezugsrechts der Aktionäre bei 
      Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder 
      Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen 
      zehn Prozent des Grundkapitals weder zum 
      Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser 
      Ermächtigung noch - falls dieser Wert 
      geringer ist - zum Zeitpunkt ihrer 
      Ausnutzung überschreiten. Auf diesen 
      Höchstbetrag von zehn Prozent ist der 
      anteilige Betrag des Grundkapitals 
      derjenigen Aktien anzurechnen, die 
      aufgrund von während der Laufzeit dieser 
      Ermächtigung unter Ausschluss des 
      Bezugsrechts begebenen Wandel- oder 
      Optionsschuldverschreibungen auszugeben 
      sind. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren 
      Inhalt der Aktienrechte und die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

Einzelheiten der Durchführung der 
      Kapitalerhöhung festzulegen.' 
   c) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung des § 5 der Satzung entsprechend 
      der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten 
      Kapitals und, falls das Genehmigte Kapital 
      bis zum 2. Mai 2024 nicht oder nicht 
      vollständig ausgenutzt worden ist, nach 
      Fristablauf der Ermächtigung anzupassen. 
 
*II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung* 
 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts sowie Verfahren der 
   Stimmrechtsvertretung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionärinnen und 
Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - 
berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft bis 
spätestens Freitag, den 26. April 2019, entweder unter 
der Anschrift 
 
*Hauptversammlung BASF SE* 
*c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH* 
*20784 Hamburg* 
*Deutschland* 
*Telefax: +49 69 256270-49* 
*E-Mail: hv-service@basf.com* 
 
oder im Internet gemäß dem von der Gesellschaft 
festgelegten Verfahren unter 
 
www.basf.com/hv-service 
 
angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im 
Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von 
Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 26. 
April 2019 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
maßgeblich. 
 
Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet 
vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre 
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. 
Diejenigen Aktionäre, die für den E-Mail-Versand der 
Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, 
erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung 
ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der 
Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort 
verwenden. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen 
Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr 
Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung per Post übersandt. 
 
Nach Anmeldung wird dem Aktionär beziehungsweise seinem 
Bevollmächtigten eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung ausgestellt. Aktionäre, die sich über 
den Online-Service anmelden, haben die Möglichkeit, 
sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst 
auszudrucken oder sich diese per E-Mail zusenden zu 
lassen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung 
ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, 
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs 
an den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
Hauptversammlung. 
 
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, 
so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht 
gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der 
Gesellschaft nach dem Ende des 26. April 2019 
(maßgeblicher Bestandsstichtag, auch Technical 
Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung 
am 3. Mai 2019 zugehen, werden im Aktienregister der 
Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung 
am 3. Mai 2019 vollzogen. 
 
Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten 
die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der Bank of 
New York Mellon (Depositary). 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
weiterhin frei verfügen. 
 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur 
selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, z. 
B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung 
oder die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. 
 
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform oder sind unter der Internetadresse 
 
www.basf.com/hv-service 
 
zu erteilen; im Fall der Bevollmächtigung eines 
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
sonstigen in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz genannten 
Person richtet sich die Form der Vollmacht, abweichend 
davon, nach dem entsprechenden Angebot zur Ausübung des 
Stimmrechts. 
 
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der 
Gesellschaft an die Anschrift 
 
*Hauptversammlung BASF SE* 
*c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH* 
*20784 Hamburg* 
*Deutschland* 
*Telefax: +49 69 256270-49* 
*E-Mail: hv-service@basf.com* 
 
oder im Internet gemäß dem von der Gesellschaft 
festgelegten Verfahren unter 
 
www.basf.com/hv-service 
 
übermittelt werden. 
 
Diejenigen Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen, 
die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, 
können auch per Internet gemäß dem von der 
Gesellschaft festgelegten Verfahren unter 
 
www.basf.com/hv-service 
 
bevollmächtigt werden. 
 
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten 
zu lassen. Diese können in Textform oder im Internet 
unter 
 
www.basf.com/hv-service 
 
bevollmächtigt werden. Als jeweils 
einzelvertretungsberechtigte Stimmrechtsvertreter 
wurden Beatriz Rosa Malavé und Annette Buchen benannt. 
Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem 
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, 
gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für 
jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder 
zum Stellen von Fragen oder von Anträgen 
entgegennehmen. 
 
Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder der am 
Online-Service teilnehmenden Kreditinstitute und 
Aktionärsvereinigungen über das Internet vornehmen 
möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das 
zugehörige Zugangspasswort 
 
3. *Von der Gesellschaft angebotene Formulare 
   für Anmeldung und Vollmachtserteilung* 
 
Für die Anmeldung oder die Vollmachtserteilung kann das 
von der Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular 
verwendet werden. Aktionäre, die im Aktienregister 
eingetragen sind und sich nicht für den E-Mail-Versand 
der Hauptversammlungseinladung registriert haben, 
erhalten das Formular per Post zugesandt. Aktionäre, 
die im Aktienregister eingetragen und für den 
E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung 
registriert sind, können über den in der E-Mail 
enthaltenen Link den Online-Service zur 
Hauptversammlung aufrufen und über diesen die Anmeldung 
und Vollmachtserteilung vornehmen. Das Anmelde- und 
Vollmachtsformular steht darüber hinaus unter der 
Internetadresse 
 
www.basf.com/hv-service 
 
zur Verfügung. 
 
Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das 
auf der Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular 
verwendet werden. 
 
4. *BASF-Bericht und weitere Unterlagen* 
 
Die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Berichte und 
Abschlüsse sowie weitere Unterlagen zur 
Hauptversammlung 2019 sind im Internet unter 
 
www.basf.com/hauptversammlung 
 
veröffentlicht und dort zugänglich. 
 
Der BASF-Bericht 2018 mit dem Jahresabschluss der 
BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2018 wird in 
gedruckter Form jedem Aktionär auf Verlangen kostenlos 
zugesandt. Dazu wenden Sie sich bitte an 
 
 *BASF SE* 
 *Mediencenter - L 410* 
 *67056 Ludwigshafen* 
 *Deutschland* 
 *Telefon: +49 621 60-99001* 
 *E-Mail: mediencenter-02@basf.com* 
 *Internet: www.basf.com/broschuerenbestellung* 
5. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
   Verlangen einer Minderheit gemäß Artikel 
   56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 (SE-Verordnung), § 50 Absatz 2 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 122 Absatz 2 
   Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 EUR (das entspricht 390.625 Stückaktien) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
Gesellschaft bis zum Ablauf des 2. April 2019 
zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der 
Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der 
Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach 
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet 
unter 
 
www.basf.com/hauptversammlung 
 
veröffentlicht und bekannt gemacht sowie den Aktionären 
mitgeteilt. 
 
6. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß Artikel 56 Satz 2 und Satz 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 
   (SE-Verordnung), § 50 Absatz 2 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 126 Absatz 1 
   und 127 Aktiengesetz* 
 
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind 
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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