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DGAP-News: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 07.05.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-22 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft Köln Wir laden
unsere Aktionäre zur 66. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 7. Mai 2019, um 10.00 Uhr, im World
Conference Center,
Platz der Vereinten Nationen 2,
53113 Bonn, Deutschland, ein.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den
Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats
einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für
das Geschäftsjahr 2018*
2. *Verwendung des Bilanzgewinns aus dem
Geschäftsjahr 2018*
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2018*
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018*
5. *Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats*
6. *Billigung des Systems zur Vergütung der
Mitglieder des Vorstands*
7. *Aufhebung des bisherigen Genehmigten
Kapitals A, Schaffung eines neuen
Genehmigten Kapitals A mit der Möglichkeit
zum Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre und entsprechende
Satzungsänderung*
8. *Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
B für die Ausgabe von Mitarbeiteraktien
unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre und entsprechende
Satzungsänderung*
9. *Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und
Schaffung einer neuen Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG und deren Verwendung mit der
Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre*
10. *Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und
Schaffung einer neuen Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von
Derivaten mit der Möglichkeit zum Ausschluss
des Andienungs- und Bezugsrechts der
Aktionäre*
11. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers zur
etwaigen prüferischen Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 und
sonstiger unterjähriger Finanzinformationen*
II. *Vorschläge zur Beschlussfassung zu den
Tagesordnungspunkten*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts
des Aufsichtsrats einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB,
jeweils für das Geschäftsjahr 2018*
Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG
bereits am 13. März 2019 gebilligt hat.
Jahresabschluss, Konzernabschluss,
zusammengefasster Lagebericht, zusammengefasster
gesonderter nichtfinanzieller Bericht für die
Gesellschaft und den Konzern, Bericht des
Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der
Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu
den übernahmerechtlichen Angaben sind im
öffentlich verfügbaren Geschäftsbericht enthalten
und über die Internetadresse
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung
zugänglich.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns aus dem
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember
2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
380.168.583,20 Euro zur Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von 0,80 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden.
Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist
gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, mithin am 10. Mai 2019. Die
Dividende wird ausschließlich in bar
geleistet werden.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats*
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
am 7. Mai 2019 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG
und § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft die
Amtszeit der Aufsichtsrätin Monika Ribar.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung
vor, Frau Monika Ribar, Rüschlikon (Schweiz),
Präsidentin des Verwaltungsrates der
Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, mit Wirkung
ab Beendigung der Hauptversammlung am 7. Mai 2019
als Vertreterin der Anteilseigner wieder in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht
mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §
7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes
vom 4. Mai 1976 (MitbestG) aus 20 Mitgliedern,
von denen zehn von den Aktionären und zehn von
den Arbeitnehmern gewählt werden. Gemäß § 96
Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu
mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu
mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen.
Der Gesamterfüllung dieses Mindestanteils wurde
weder von Seiten der Anteilseigner- noch von
Seiten der Arbeitnehmervertreter aufgrund eines
mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen, so dass
der Mindestanteil vom Aufsichtsrat insgesamt zu
erfüllen ist. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft
müssen somit mindestens sechs Sitze von Frauen
und mindestens sechs Sitze von Männern besetzt
sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2
Satz 1 AktG zu erfüllen. Dem Aufsichtsrat gehören
derzeit insgesamt sieben Frauen und dreizehn
Männer an, so dass das Mindestanteilsgebot
derzeit erfüllt ist und auch nach der Wahl der
vorgeschlagenen Kandidatin erfüllt wäre.
Monika Ribar ist im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung kein Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten.
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Chain IQ Group AG
* SBB Schweizerische Bundesbahnen
(Präsidentin des Verwaltungsrates)
* Sika AG
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht die
vorgeschlagene Kandidatin in keiner nach Ziffer
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zur Gesellschaft oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.
Der vorgenannte Vorschlag des Aufsichtsrats
stützt sich auf die Empfehlung des
Nominierungsausschusses, berücksichtigt die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des
vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils
für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat hat sich bei der zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidatin vergewissert, dass
diese den für die Aufsichtsratstätigkeit zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
In Abschnitt V. dieser Einladung ist zu diesem
Wahlvorschlag unter 'Angaben über die unter
Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagene
Aufsichtsratskandidatin' ein aktueller Lebenslauf
abgedruckt, der über relevante Kenntnisse,
Fähigkeiten und Erfahrungen der vorgeschlagenen
Kandidatin Auskunft gibt.
6. *Billigung des Systems zur Vergütung der
Mitglieder des Vorstands*
Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung ab dem 1. Januar
2019 Änderungen des Systems zur Vergütung
der Vorstandsmitglieder beschlossen. Das neue
Vergütungssystem soll der Hauptversammlung nach §
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March 22, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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