Nach fast viermonatiger Unterbrechung wird
seit Montag das Musterverfahren der VW
Eine entsprechende "Ad-hoc-Mitteilung" hatte der Konzern am 22. September 2015 veröffentlicht. Aus der Sicht der Kläger war dies zu spät, aus VW-Sicht gab es dagegen keine Anhaltspunkte auf Kursrelevanz, bis die US-Umweltbehörde EPA am 18. September 2015 ihre Anschuldigungen öffentlich gemacht hatte. Jäde hatte schon im vergangenen Jahr als vorläufige Einschätzung erklärt, dass VW den Kapitalmarkt zu spät informiert haben könnte.
Musterbeklagte sind Volkswagen
ISIN DE000PAH0038 DE0007664039
AXC0085 2019-03-25/10:19