DJ DGAP-HV: HeidelbergCement AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in 69168 Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: HeidelbergCement AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HeidelbergCement AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
09.05.2019 in 69168 Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-03-25 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HeidelbergCement AG Heidelberg ISIN DE0006047004 / WKN
604700 Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag,
dem 9. Mai 2019, um 10.00 Uhr im Palatin Kongresshotel
und Kulturzentrum in 69168 Wiesloch, Ringstraße
17-19, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts der
HeidelbergCement AG und des Konzerns sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Die vorstehend genannten Unterlagen enthalten
auch den Vergütungsbericht, den erläuternden
Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, §
315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie den
Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr
2018. Sie sind mit Ausnahme des festgestellten
Jahresabschlusses Bestandteil des
Geschäftsberichts 2018. Diese Unterlagen nebst
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands
können im Internet unter
www.heidelbergcement.com
auf der Seite Investor
Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.
Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert
werden. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat
den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der
HeidelbergCement AG beträgt 427.361.310,12
Euro. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) aus dem Bilanzgewinn je
gewinnbezugsberechtigter Aktie eine
Dividende von 2,10 Euro auszuschütten.
Bei Annahme dieses
Ausschüttungsvorschlags entfällt auf die
für das Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigten 198.416.477
Stückaktien eine Dividendensumme von
416.674.601,70 Euro; und
b) den danach verbleibenden Bilanzgewinn von
10.686.708,42 Euro in voller Höhe auf
neue Rechnung vorzutragen.
Die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz
2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung
folgenden Geschäftstag, also am 14. Mai 2019,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu
lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden
zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr
des Geschäftsjahres 2019, sofern diese einer
prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu
bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
6. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit sämtlicher
Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 9. Mai 2019, weshalb für
alle Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
Neuwahlen erforderlich sind.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96
Abs. 1 AktG und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 7
Abs. 1 Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 8
Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft aus
sechs von der Hauptversammlung und sechs von
den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich
der Aufsichtsrat zu mindestens 30% aus Frauen
und zu mindestens 30% aus Männern
zusammensetzen. Die Seite der
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat hat
aufgrund eines mit Mehrheit gefassten
Beschlusses gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs.
2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung
widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher
sowohl auf der Seite der Anteilseigner als
auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils
mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei
Männern zu besetzen, um das
Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1
AktG zu erfüllen. Es sind also mindestens zwei
Frauen und mindestens zwei Männer als
Vertreter der Anteilseigner zu wählen.
Dem Aufsichtsrat gehören derzeit insgesamt
vier weibliche Mitglieder an, davon jeweils
zwei auf Seiten der Anteilseignervertreter und
der Arbeitnehmer. Das Mindestanteilsgebot ist
daher derzeit erfüllt. Um das
Mindestanteilsgebot auf Seiten der
Anteilseignervertreter auch künftig zu
erfüllen, sind mindestens zwei Frauen und
mindestens zwei Männer als Vertreter der
Anteilseigner zu wählen. Nach der Wahl der vom
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden
dem Aufsichtsrat auf der Seite der
Anteilseigner zwei Frauen und vier Männer
angehören, sodass das Mindestanteilsgebot
weiterhin erfüllt wäre.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrates stützen
sich auf die Empfehlung seines
Nominierungsausschusses und berücksichtigen
die Ziele für die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats, die Bestandteil des vom
Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils
für den Aufsichtsrat sind. Das Kompetenzprofil
und die darin enthaltenen Ziele für die
Zusammensetzung des Aufsichtsrats wurden vom
Aufsichtsrat am 11. September 2017 beschlossen
und sind einschließlich des Standes der
Umsetzung in der Erklärung zur
Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2018
veröffentlicht. Diese Erklärung zur
Unternehmensführung ist im Geschäftsbericht
2018 enthalten, der im Internet unter
www.heidelbergcement.com
auf der Seite Investor Relations/Berichte und
Präsentationen zugänglich ist und in der
Hauptversammlung zugänglich sein wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
unter lit. a) bis f) aufgeführten Personen
jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung als Vertreter der Aktionäre
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl
erfolgt jeweils bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
beschließt.
Zur Wiederwahl werden vorgeschlagen:
a) *Fritz-Jürgen Heckmann*, Stuttgart
Rechtsanwalt in der Anwaltssozietät Kees
Hehl Heckmann (Stuttgart) und
Aufsichtsrat
b) *Ludwig Merckle*, Ulm
Geschäftsführer der Merckle Service GmbH
(Ulm)
c) *Tobias Merckle*, Leonberg
geschäftsführender Vorstand des Seehaus
e.V. (Leonberg)
d) *Margret Suckale*, Hamburg
Aufsichtsrätin bei der Deutsche Telekom
AG (Bonn) und bei der DWS Group GmbH &
Co. KGaA (Frankfurt am Main)
e) *Univ.-Prof. Dr. Marion
Weissenberger-Eibl*, Karlsruhe
Leiterin des Fraunhofer-Instituts für
System- und Innovationsforschung ISI in
Karlsruhe und Inhaberin des Lehrstuhls
für Innovations- und
TechnologieManagement (iTM) am Karlsruher
Institut für Technologie (KIT)
(Karlsruhe)
Zur Neuwahl wird vorgeschlagen:
f) *Luka Mucic*, Walldorf
Finanzvorstand der SAP SE (Walldorf)
Herr Mucic soll auf Herrn Dr. Schneider
folgen, der aufgrund des Erreichens der
Altersgrenze für den Aufsichtsrat der
HeidelbergCement AG für eine Wiederwahl
nicht mehr zur Verfügung steht.
Im Falle seiner Wahl ist vorgesehen, Herrn
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 25, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: HeidelbergCement AG: Bekanntmachung der -2-
Fritz-Jürgen Heckmann den Mitgliedern des
Aufsichtsrats als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen (Ziffer
5.4.3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex). Herr Heckmann beabsichtigt, sein
Aufsichtsratsmandat nach der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2021 beschließt,
niederzulegen. Herr Dr. Bernd Scheifele,
dessen Bestellung als Vorsitzender des
Vorstands der HeidelbergCement AG mit Ablauf
des 31. Januar 2020 endet, soll dann der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, nach Ablauf der gesetzlichen
zweijährigen Cooling-Off-Periode für die Wahl
in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, um
den Vorsitz im Aufsichtsrat zu übernehmen.
Weitere Angaben über die zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind
im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
entscheiden zu lassen.
7. *Beschlussfassung über die Billigung des mit
Wirkung zum 1. Januar 2019 geänderten Systems
zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
('Say on Pay')*
§ 120 Abs. 4 AktG ermöglicht es, dass die
Hauptversammlung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
beschließt. Hiervon soll wiederum
Gebrauch gemacht werden.
Die Hauptversammlung vom 7. Mai 2014 hat das
bisher geltende Vorstandsvergütungssystem mit
großer Mehrheit gebilligt. In seiner
Sitzung vom 19. Februar 2019 hat der
Aufsichtsrat eine Anpassung dieses
Vergütungssystems beschlossen. Es soll der
Hauptversammlung in diesem Jahr erneut zur
Billigung vorgelegt werden.
An der bisher geltenden grundsätzlichen
Systematik der Zusammensetzung der
Vorstandsbezüge soll auch weiterhin
festgehalten werden. Die ab dem 1. Januar 2019
geltenden Änderungen des
Vorstandsvergütungssystems bestehen
zusammengefasst aus vier Teilen:
- Einführung einer Klausel zur Kürzung,
Streichung und Rückforderung variabler
Vergütung bei Verstößen gegen
wesentliche Sorgfaltspflichten
(Clawback-/Malus-Klausel)
- Einschränkung der diskretionären Anpassung
(Ermessensspielraum) des Jahres- und des
Langfristbonus durch den Aufsichtsrat von
bisher +/- 25% auf +/- 15%;
- Erhöhung des Eigeninvestments (Share
Ownership) der Mitglieder des Vorstands
- Einführung einer beitragsorientierten
Pensionszusage
Das Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist
ausführlich im Vergütungsbericht im Abschnitt
'Aktuelles Vorstandsvergütungssystem 2018'
dargestellt; die ab dem 1. Januar 2019
geltenden, vom Aufsichtsrat am 19. Februar
2019 beschlossenen Änderungen sind im
Vergütungsbericht im Abschnitt
'Weiterentwicklung des
Vorstandsvergütungssystems ab 2019'
dargestellt. Hierauf bezieht sich der unter
diesem Tagesordnungspunkt vorgeschlagene
Beschluss.
Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des
Kapitels Corporate Governance des
Geschäftsberichts 2018, der Teil der Vorlagen
zu Punkt 1 der Tagesordnung der diesjährigen
Hauptversammlung ist und der im Internet unter
www.heidelbergcement.com
auf der Seite Investor
Relations/Hauptversammlung eingesehen werden
kann. Ferner wird der Geschäftsbericht 2018 in
der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das ab
dem 1. Januar 2019 geltende System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.
8. *Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats*
Die Vergütung des Aufsichtsrats in ihrer
derzeitigen Höhe und Ausgestaltung wurde von
der Hauptversammlung am 7. Mai 2015 mit
Wirkung zum 1. Januar 2015 beschlossen und ist
seitdem unverändert. Sie soll mit Wirkung zum
1. Januar 2019 leicht angepasst werden, um
weiterhin ein markt- und
verantwortungsgerechtes Niveau zu
gewährleisten. Vorgesehen ist lediglich eine
Erhöhung der festen Vergütung eines Mitglieds
des Aufsichtsrats gemäß § 12 Abs. 1 S. 1
der Satzung von derzeit jährlich 70.000 Euro
auf jährlich 80.000 Euro. Die Vergütung des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines
Stellvertreters gemäß § 12 Abs. 1 S. 2
der Satzung würde sich entsprechend erhöhen.
Die Vergütung für die Mitgliedschaft in einem
Ausschuss gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung
sowie für die persönliche Teilnahme an einer
Präsenzsitzung (Sitzungsgeld) gemäß § 12
Abs. 3 der Satzung soll unverändert bleiben.
§ 12 der Satzung lautet derzeit wie folgt:
'§ 12
(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält
eine feste Vergütung. Diese Vergütung beträgt
für jedes Mitglied jährlich 70.000 Euro. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das
Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das
Eineinhalbfache dieses Betrags.
(2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses
erhalten zusätzlich eine feste Vergütung von
jährlich 25.000 Euro und die Mitglieder des
Personalausschusses von jährlich 20.000 Euro.
Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das
Doppelte dieser Beträge.
(3) Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des
Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme
an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und
seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 2.000
Euro. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag
oder an aufeinander folgenden Tagen
stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal
gezahlt.
(4) Die Aufsichtsratsvergütung sowie das
Sitzungsgeld werden nach Ablauf des
Geschäftsjahres zahlbar.
(5) Die Regelungen der Absätze 1 bis 4 gelten
erstmals für das Jahr 2015 und ersetzen die
bislang geltenden Vergütungsregelungen.
(6) Die Gesellschaft kann im eigenen Interesse
und auf eigene Kosten eine angemessene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für
die Aufsichtsratsmitglieder unterhalten. Ein
angemessener Selbstbehalt ist vorzusehen.
(7) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
Ersatz ihrer Auslagen und einer ihnen für die
Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden
Umsatzsteuer.'
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, § 12 Abs. 1 und § 12 Abs. 5
der Satzung wie folgt neu zu fassen:
§ 12 Abs. 1: '(1) Jedes Mitglied des
Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung.
Diese Vergütung beträgt für jedes Mitglied
jährlich 80.000 Euro. Der Vorsitzende des
Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache,
sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses
Betrags.'
§ 12 Abs. 5: '(5) Die Regelungen der Absätze 1
bis 4 gelten erstmals für das Jahr 2019 und
ersetzen die bislang geltenden
Vergütungsregelungen.'
Im Übrigen bleibt § 12 der Satzung
unverändert.
*Weitere Angaben und Hinweise*
*Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten*
*Fritz-Jürgen Heckmann*, Stuttgart,
Rechtsanwalt in der Anwaltssozietät Kees Hehl Heckmann
(Stuttgart) und Aufsichtsrat
Mitglied des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG seit
dem 8. Mai 2003; Vorsitzender seit dem 1. Februar 2005
*Persönliche Daten*
- Geburtsjahr: 1956
- Nationalität: Deutsch
*Beruflicher Werdegang*
seit 1985 Partner in der Sozietät Kees Hehl
Heckmann
seit 1983 Wirtschaftsanwalt in der Sozietät Kees
Hehl Heckmann
*Ausbildung*
- Studium der Rechtswissenschaften an der
Universität Konstanz
- Studium der Wirtschaftswissenschaften an der
Hochschule St. Gallen
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften*
- Paul Hartmann AG, Heidenheim (Vorsitzender)
- Wieland-Werke AG, Ulm (Vorsitzender)
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen*
- HERMA Holding GmbH + Co. KG, Filderstadt
(Vorsitzender)
- Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, Ulm
- Süddeutscher Verlag GmbH, München
(Vorsitzender)
- Südwestdeutsche Medien Holding GmbH, Stuttgart
(Vorsitzender)
Zwischen Herrn Heckmann und den Gesellschaften des
HeidelbergCement Konzerns, den Organen der
HeidelbergCement AG sowie Herrn Ludwig Merckle als
wesentlich an der HeidelbergCement AG beteiligtem
Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen (Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
ist Herr Heckmann ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied
im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert,
dass Herr Heckmann trotz der weiteren von ihm
wahrgenommenen Mandate den bei einer Mitgliedschaft im
Aufsichtsrat der HeidelbergCement AG zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann. Dies wird durch die Tatsache
unterstrichen, dass Herr Heckmann in den letzten Jahren
an 100% der Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse des
Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG teilgenommen hat.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass
die Aktie der Paul Hartmann AG lediglich im Freiverkehr
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 25, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: HeidelbergCement AG: Bekanntmachung der -3-
(Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt
wird. Bei der Wieland-Werke AG, der HERMA Holding GmbH +
Co. KG, der Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, der
Süddeutscher Verlag GmbH und der Südwestdeutsche Medien
Holding GmbH handelt es sich um nicht börsennotierte
Gesellschaften. Ferner handelt es sich bei der
Süddeutscher Verlag GmbH um eine Tochtergesellschaft und
bei der Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG um eine
Beteiligungsgesellschaft der Südwestdeutsche Medien
Holding GmbH.
*Ludwig Merckle*, Ulm
Geschäftsführer der Merckle Service GmbH (Ulm)
Mitglied des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG seit
dem 2. Juni 1999
*Persönliche Daten*
- Geburtsjahr: 1965
- Nationalität: Deutsch
*Beruflicher Werdegang*
seit 2009 Geschäftsführer der Merckle Service
GmbH
2005 - 2009 Geschäftsführer der VEM
Vermögensverwaltung GmbH
1997 - 2005 Geschäftsführer der Merckle GmbH,
Muttergesellschaft der ratiopharm
GmbH
1995 - 1997 Assistent der Geschäftsführung der
Merckle GmbH
1993 - 1994 Roland Berger Strategieberatung
*Ausbildung*
- Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Universität
Mannheim
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften*
- Kässbohrer Geländefahrzeug AG, Laupheim
(Vorsitzender)
- PHOENIX Pharma SE, Mannheim (stellvertretender
Vorsitzender)
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen*
- PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG, Mannheim
Herr Merckle erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5
AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung
oder Abschlussprüfung.
Herr Ludwig Merckle ist wesentlich im Sinne der Ziffer
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex an der
HeidelbergCement AG beteiligt. Herr Ludwig Merckle ist
der Bruder von Herrn Tobias Merckle. Darüber hinaus
bestehen zwischen Herrn Ludwig Merckle und den
Gesellschaften des HeidelbergCement Konzerns und den
Organen der HeidelbergCement AG keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen (Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex). Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats ist Herr Ludwig Merckle ein unabhängiges
Aufsichtsratsmitglied im Sinne von Ziffer 5.4.2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat
hat sich vergewissert, dass Herr Ludwig Merckle den bei
einer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HeidelbergCement
AG zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Dies wird
durch die Tatsache unterstrichen, dass Herr Ludwig
Merckle in den letzten Jahren an 100% der Sitzungen des
Plenums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats der
HeidelbergCement AG teilgenommen hat. In diesem
Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass es sich
bei den oben genannten Gesellschaften Merckle Service
GmbH, Kässbohrer Geländefahrzeug AG, PHOENIX Pharma SE
und PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG um von Herrn Ludwig
Merckle beherrschte und nicht börsennotierte
Gesellschaften handelt.
*Tobias Merckle*, Leonberg
geschäftsführender Vorstand des Seehaus e.V. (Leonberg)
Mitglied des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG seit
dem 23. Mai 2006
*Persönliche Daten*
- Geburtsjahr: 1970
- Nationalität: Deutsch
*Beruflicher Werdegang*
seit Geschäftsführender Vorstand des Seehaus e.V. und
2001 Einrichtungsleiter von Seehaus, Leonberg
* Social Entrepreneur
* Aufbau von ersten Jugendgefängnissen in
freier Trägerschaft in Deutschland
inklusive Berufsschulen (Bau, Holz,
Metall) und Handwerksbetrieben (Bau, Holz,
Metall, Garten- und Landschaftsbau)
* 2003: Zuschlag durch das
Justizministerium Baden-Württemberg:
Beauftragung, Jugendstrafvollzug in
freien Formen durchzuführen
* seit 2011: Durchführung eines
Jugendstrafvollzugs in freien Formen
in Sachsen aufgrund einer
Ausschreibung des Sächsischen
Staatsministeriums der Justiz
1998 Special Assistant to the President, Prison
- Fellowship International, USA
2001 * Nichtregierungsorganisation mit
Beraterstatus bei den Vereinten Nationen
und Mitgliedsorganisationen in über 125
Ländern
* Besuch von Justizministerien und
Gefängnissen in über 30 Ländern; längere
Aufenthalte in Ecuador und Kolumbien
1998 Assistent des europäischen Regionaldirektors von
Prison Fellowship International, Schweiz
*Leitungsverantwortung in
Vermögensverwaltungsgesellschaften*
2007 - 2012 Vorstand der Franz Hensmann AG
2004 - 2009 Geschäftsführer der MeTo
Beteiligungen GmbH
2003 - 2007 Vorstand der PH Pharma-Holding AG
*Aufsichtsrats- und Beiratstätigkeiten*
seit 2017 Mitglied im Stiftungsrat der
Stiftung für Grundwerte und
Völkerverständigung
seit 2014 Mitglied des Hochschulbeirats der
CVJM Hochschule
seit 2013 Vorsitzender des Stiftungsrats der
Hoffnungsträger Stiftung
seit 2010 Mitglied der Bundesversammlung des
Blauen Kreuz Deutschland e.V.
2009 Mitglied des Aufsichtsrats der
Phoenix Pharmahandel AG & Co KG
2008 - 2009 Mitglied des Beirats der ratiopharm
Gruppe
*Sonstige Tätigkeiten*
seit 2016 Kuratoriumsmitglied HoffnungsHaus,
Apis Stuttgart
2008 - 2015 Mitglied im European Regional
Leadership Team, Prison Fellowship
International
2008 - 2014 Mitglied des Kuratoriums, mbs
Studienprogramm, Studiengang
Gesellschaftstransformation
seit 2003 Berater von Prison Fellowship
Kolumbien, u.a. in Bezug auf
Aktivitäten zur Förderung des
Friedensprozesses des Landes
*Ausbildung*
- Sozialpädagogik, Universität Lüneburg
(Abschluss: Diplom-Sozialpädagoge)
- Social Work, Columbia Universität New York
(Studienaufenthalt)
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften*
Keine
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen*
Keine
Herr Tobias Merckle ist der Bruder von Herrn Ludwig
Merckle, der wesentlich im Sinne der Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex an der
HeidelbergCement AG beteiligt ist. Darüber hinaus
bestehen zwischen Herrn Tobias Merckle und den
Gesellschaften des HeidelbergCement Konzerns, den Organen
der HeidelbergCement AG sowie Herrn Ludwig Merckle als
wesentlich an der HeidelbergCement AG beteiligtem
Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen (Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
ist Herr Tobias Merckle ein unabhängiges
Aufsichtsratsmitglied im Sinne von Ziffer 5.4.2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat
hat sich vergewissert, dass Herr Tobias Merckle den bei
einer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HeidelbergCement
AG zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
*Luka Mucic*, Walldorf
Finanzvorstand der SAP SE (Walldorf)
*Persönliche Daten*
- Geburtsjahr: 1971
- Nationalität: Deutsch
*Beruflicher Werdegang*
Seit 2014 Finanzvorstand der SAP SE
2013 - 2014 Head of Global Finance der SAP AG,
mit Verantwortung für die Bereiche
Global Finance Infrastructure,
Enterprise Analytics & Innovative
Solutions, Global Governance, Risk &
Compliance, Global Tax, Global
Treasury, Global Field Finance und
Cloud Finance
2012 - 2013 Chief Financial Officer des
Unternehmensbereichs Global Customer
Operations und Head of Global Field
Finance der SAP AG. In dieser Rolle
verantwortete er alle Controlling-
sowie Finanz- und kaufmännischen
Aufgaben innerhalb der weltweiten
SAP-Vertriebsorganisation
2008 - 2012 Chief Financial Officer der SAP AG
für die Region DACH (Deutschland,
Österreich und Schweiz) und der
SAP Deutschland AG & Co. KG.
2000 - 2008 Verschiedene Führungspositionen
innerhalb des Vorstandsbereichs
Global Finance and Administration
der SAP AG, einschließlich
Verantwortung für Fusions- und
Übernahmeaktivitäten, die
Leitung des Bereichs Global Risk
Management und die Rechtsabteilung
der SAP Markets Europe GmbH.
1996 - 2000 Rechtsabteilung der SAP AG
*Ausbildung*
- Gemeinschaftlicher Executive MBA-Abschluss der
Mannheim Business School und der ESSEC Paris
- Masterabschluss in Rechtswissenschaften der
Universität Heidelberg
- Studium der Rechtswissenschaften und zweites
juristisches Staatsexamen
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften*
Keine
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen*
Keine
Herr Mucic erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5
AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung
oder Abschlussprüfung.
Zwischen Herrn Mucic und den Gesellschaften des
HeidelbergCement Konzerns, den Organen der
HeidelbergCement AG sowie Herrn Ludwig Merckle als
wesentlich an der HeidelbergCement AG beteiligtem
Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen (Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 25, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: HeidelbergCement AG: Bekanntmachung der -4-
ist Herr Mucic ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied im
Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance
Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr
Mucic den bei einer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der
HeidelbergCement AG zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
kann.
*Margret Suckale*, Hamburg
Aufsichtsrätin bei der Deutsche Telekom AG (Bonn) und bei
der DWS Group GmbH & Co. KGaA (Frankfurt am Main)
Mitglied des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG seit
dem 25. August 2017
*Persönliche Daten*
- Geburtsjahr: 1956
- Nationalität: Deutsch
*Beruflicher Werdegang*
2011-05/2017 Mitglied des Vorstands der BASF SE,
verantwortlich für Engineering &
Maintenance, Environmental
Protection, Health & Safety,
European Site & Verbund Management
sowie Human Resources, ferner
Arbeitsdirektorin der BASF SE und
Standortleiterin für das Werk
Ludwigshafen
2009 Senior Vice President, Global HR -
Executive Management & Development,
BASF SE, Ludwigshafen
2008 Vorstand Personal und
Dienstleistungen, Deutsche Bahn
Mobility & Logistics AG, Berlin
2005 Vorstand Personal und
Dienstleistungen, Deutsche Bahn AG,
Berlin
2004 Bereichsleiterin Zentrale Stäbe,
Deutsche Bahn AG, Berlin
1997 Bereichsleiterin Zentralbereich
Recht, Deutsche Bahn AG, Berlin
1996 Joint Venture Mobil/BP, Integration
Team, Mobil Europe Ltd.,
London/Vereinigtes Königreich
1991 Verschiedene Positionen in Human
Resources für Tochtergesellschaften
der Mobil Corporation in Europa,
zum Beispiel in London/Vereinigtes
Königreich, Kopenhagen/Dänemark,
Wien/Österreich und
Hamburg/Deutschland
1985 Justitiarin für Marketing,
Vertrieb, Vertrags-, Wettbewerbs-
und Kartellrecht, Arbeitsrecht,
Supply and Distribution, Mobil Oil
AG, Hamburg
*Ausbildung*
1985 Studium der Rechtswissenschaften und
zweites juristisches Staatsexamen, Hamburg
2001 Executive Master of Business Administration
der WHU, Vallendar, und der Kellogg School
of Management, Illinois/USA
2002 Executive Master of European and
International Law, Universität St.
Gallen/Schweiz
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften*
- Deutsche Telekom AG, Bonn
- DWS Group GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen*
Keine
Zwischen Frau Suckale und den Gesellschaften des
HeidelbergCement Konzerns, den Organen der
HeidelbergCement AG sowie Herrn Ludwig Merckle als
wesentlich an der HeidelbergCement AG beteiligtem
Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen (Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
ist Frau Suckale ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied
im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert,
dass Frau Suckale den bei einer Mitgliedschaft im
Aufsichtsrat der HeidelbergCement AG zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
*Univ.-Prof. Dr. Marion Weissenberger-Eibl*, Karlsruhe
Leiterin des Fraunhofer-Instituts für System- und
Innovationsforschung ISI in Karlsruhe und Inhaberin des
Lehrstuhls für Innovations- und TechnologieManagement
(iTM) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
(Karlsruhe)
Mitglied des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG seit
dem 3. Juli 2012
*Persönliche Daten*
- Geburtsjahr: 1966
- Nationalität: Deutsch
*Beruflicher Werdegang*
seit 2013 Inhaberin des Lehrstuhls für
Innovations- und
TechnologieManagement (iTM) am
Karlsruher Institut für Technologie
(KIT)
seit 2007 Leiterin des Fraunhofer-Instituts
für System- und Innovationsforschung
ISI
2004 - 2012 Inhaberin des Lehrstuhls für
Innovations- und
TechnologieManagement an der
Universität Kassel
2000 - 2003 Wissenschaftliche
Assistentin/Habilitandin und
Forschungsbereichsleiterin am
Lehrstuhl für
Betriebswirtschaftslehre mit
Schwerpunkt Logistik an der
Technischen Universität München
1997 - 2000 Wissenschaftliche Mitarbeiterin und
Forschungsbereichsleiterin am
Lehrstuhl für
Betriebswirtschaftslehre mit
Schwerpunkt Logistik an der
Technischen Universität München
1997 - 2003 Senior Consultant und
Bereichsleiterin bei TCW
Transfer-Centrum für
Produktions-Logistik und
Technologiemanagement GmbH & Co. KG
1992 - 1993 Leitung der Produktionsentwicklung
und Stellvertretung der
Logistik/Produktion LAURÈL und
CRISCA bei der ESCADA AG
1991 - 1992 Gesamtproduktionsleitung Konfektion
und Strick (stellv.) bei der ESCADA
AG
*Ausbildung*
- Bekleidungstechnik, Fachhochschule für Technik
Sigmaringen
- Betriebswirtschaftslehre,
Ludwig-Maximilians-Universität München
- Promotion an der Fakultät für
Wirtschaftswissenschaften, Technische
Universität München
- Habilitation an der Fakultät für
Wirtschaftswissenschaften, Technische
Universität München
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften*
- MTU Aero Engines AG, München
- Rheinmetall AG, Düsseldorf
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen*
Keine
Zwischen Frau Prof. Dr. Weissenberger-Eibl und den
Gesellschaften des HeidelbergCement Konzerns, den Organen
der HeidelbergCement AG sowie Herrn Ludwig Merckle als
wesentlich an der HeidelbergCement AG beteiligtem
Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen (Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
ist Frau Prof. Dr. Weissenberger-Eibl ein unabhängiges
Aufsichtsratsmitglied im Sinne von Ziffer 5.4.2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat
hat sich vergewissert, dass Frau Prof. Dr.
Weissenberger-Eibl den bei einer Mitgliedschaft im
Aufsichtsrat der HeidelbergCement AG zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen
Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung
der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft
ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, also auf den 18. April 2019,
0.00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Der
Nachweis ist durch eine in Textform erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den
Aktienbesitz zu erbringen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, also bis zum 2. Mai 2019, 24.00 Uhr,
unter der folgenden Adresse zugehen:
HeidelbergCement AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten
weiteren Nachweis zu verlangen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im
Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch eine Anmeldung
zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag und
auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Für die Dividendenberechtigung hat der
Nachweisstichtag keine Bedeutung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 25, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Eintrittskarten um reine Organisationsmittel und keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen handelt. *Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular, das auf der Eintrittskarte abgedruckt und im Internet unter der Internet-Adresse www.heidelbergcement.com auf der Seite Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar ist, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung sind uns an die Adresse HeidelbergCement AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, oder per Telefax unter der Nummer +49 (0) 89 30903-74675 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: HCAG-HV2019@computershare.de zu übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9.00 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Palatin Kongresshotel und Kulturzentrum in 69168 Wiesloch, Ringstraße 17-19, zur Verfügung. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Aktionäre werden gebeten, sich mit diesen Personen oder Institutionen über die jeweilige Form der Bevollmächtigung abzustimmen. *Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Auch Mitarbeiter der Gesellschaft können bevollmächtigt werden. Für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die nachfolgenden Besonderheiten: Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Ein entsprechender Vollmachts- und Weisungsvordruck zur Bevollmächtigung eines Mitarbeiters der Gesellschaft ist auf der Eintrittskarte abgedruckt und im Internet unter der Internet-Adresse www.heidelbergcement.com auf der Seite Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar. Soweit Mitarbeiter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Mitarbeiter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen und dass die Stimmrechtsvertreter nur für die Abstimmung über Anträge zur Verfügung stehen, zu denen es zusammen mit der Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt. Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars bei der Gesellschaft bis spätestens am 7. Mai 2019, 24.00 Uhr, an die Adresse HeidelbergCement AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, oder per Telefax unter der Nummer +49 (0) 89 30903-74675 oder bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung per E-Mail an die E-Mail-Adresse: HCAG-HV2019@computershare.de eingehen. Vollmachten und Weisungen, die den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft erteilt worden sind, können noch bis spätestens 7. Mai 2019, 24.00 Uhr, schriftlich oder per Telefax an die vorbezeichnete Adresse bzw. Telefaxnummer oder bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung per E-Mail an die vorbezeichnete E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist in allen Fällen der Eingang bei der Gesellschaft. Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ab 9.00 Uhr auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Palatin Kongresshotel und Kulturzentrum in 69168 Wiesloch, Ringstraße 17-19, erteilt, geändert oder widerrufen werden. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten und ihr Stimmrecht nicht durch Bevollmächtigte ausüben wollen, können ihre Stimmen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail durch Briefwahl abgeben, sofern sie rechtzeitig angemeldet sind. Hierzu steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung oder ein entsprechendes Formular, das im Internet unter der Internet-Adresse www.heidelbergcement.com auf der Seite Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar ist. Wir bitten unsere Aktionäre, zu beachten, dass im Wege der Briefwahl eine Abstimmung nur über Anträge möglich ist, zu denen es zusammen mit der Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt. Stimmabgaben per Briefwahl müssen unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars bei der Gesellschaft bis spätestens am 7. Mai 2019, 24.00 Uhr, an die Adresse HeidelbergCement AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, oder per Telefax unter der Nummer +49 (0) 89 30903-74675 oder bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung per E-Mail an die E-Mail-Adresse: HCAG-HV2019@computershare.de eingehen. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen können noch bis spätestens 7. Mai 2019, 24.00 Uhr, schriftlich oder per Telefax an die vorbezeichnete Adresse bzw. Telefaxnummer oder bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung per E-Mail an die vorbezeichnete E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist in allen Fällen der Eingang bei der Gesellschaft. Auch nach einer Stimmabgabe per Briefwahl sind Aktionäre weiter berechtigt, an der Versammlung persönlich oder durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen, wobei in diesem Fall erteilte Briefwahlstimmen automatisch als widerrufen gelten. Wenn Stimmabgaben per Briefwahl und Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auf gleichem Übermittlungsweg eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als widerrufen und Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft als vorrangig betrachtet. Wenn Stimmabgaben per Briefwahl und/oder Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auf unterschiedlichen Übermittlungswegen bei uns eintreffen, werden die zeitlich jüngeren als vorrangig betrachtet. Wenn sich der vorbeschriebene Vorrang nicht ermitteln lässt, werden schriftlich übermittelte Stimmabgaben per Briefwahl und/oder Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vorrangig vor solchen, die per Telefax oder per E-Mail übermittelt wurden, betrachtet, und per Telefax übermittelte Stimmabgaben per Briefwahl und/oder Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden als vorrangig vor per E-Mail übermittelten betrachtet. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass die Ausübung bestimmter Teilnahmerechte (wie beispielsweise das Stellen von Fragen oder Anträgen und die Abgabe von Erklärungen) per Briefwahl nicht möglich ist. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der Briefwahl bedienen. *Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* _Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG_ Gemäß § 126 AktG werden alle zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung einschließlich ihrer Begründung oder Vorschläge von Aktionären für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG, die uns bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also bis zum 24. April
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March 25, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)