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Dow Jones News
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DGAP-HV: HeidelbergCement AG: Bekanntmachung der -5-

DJ DGAP-HV: HeidelbergCement AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in 69168 Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HeidelbergCement AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HeidelbergCement AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.05.2019 in 69168 Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-03-25 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HeidelbergCement AG Heidelberg ISIN DE0006047004 / WKN 
604700 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 
dem 9. Mai 2019, um 10.00 Uhr im Palatin Kongresshotel 
und Kulturzentrum in 69168 Wiesloch, Ringstraße 
17-19, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts der 
   HeidelbergCement AG und des Konzerns sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen enthalten 
   auch den Vergütungsbericht, den erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie den 
   Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
   2018. Sie sind mit Ausnahme des festgestellten 
   Jahresabschlusses Bestandteil des 
   Geschäftsberichts 2018. Diese Unterlagen nebst 
   Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands 
   können im Internet unter 
 
   www.heidelbergcement.com 
 
   auf der Seite Investor 
   Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. 
   Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert 
   werden. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat 
   den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der 
   HeidelbergCement AG beträgt 427.361.310,12 
   Euro. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   a) aus dem Bilanzgewinn je 
      gewinnbezugsberechtigter Aktie eine 
      Dividende von 2,10 Euro auszuschütten. 
      Bei Annahme dieses 
      Ausschüttungsvorschlags entfällt auf die 
      für das Geschäftsjahr 2018 
      dividendenberechtigten 198.416.477 
      Stückaktien eine Dividendensumme von 
      416.674.601,70 Euro; und 
   b) den danach verbleibenden Bilanzgewinn von 
      10.686.708,42 Euro in voller Höhe auf 
      neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 
   2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung 
   folgenden Geschäftstag, also am 14. Mai 2019, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu 
   lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden 
   zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie für die prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahres 2019, sofern diese einer 
   prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu 
   bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher 
   Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 9. Mai 2019, weshalb für 
   alle Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre 
   Neuwahlen erforderlich sind. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 
   Abs. 1 AktG und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 
   Abs. 1 Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 8 
   Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft aus 
   sechs von der Hauptversammlung und sechs von 
   den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich 
   der Aufsichtsrat zu mindestens 30% aus Frauen 
   und zu mindestens 30% aus Männern 
   zusammensetzen. Die Seite der 
   Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat hat 
   aufgrund eines mit Mehrheit gefassten 
   Beschlusses gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 
   2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung 
   widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher 
   sowohl auf der Seite der Anteilseigner als 
   auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils 
   mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männern zu besetzen, um das 
   Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 
   AktG zu erfüllen. Es sind also mindestens zwei 
   Frauen und mindestens zwei Männer als 
   Vertreter der Anteilseigner zu wählen. 
 
   Dem Aufsichtsrat gehören derzeit insgesamt 
   vier weibliche Mitglieder an, davon jeweils 
   zwei auf Seiten der Anteilseignervertreter und 
   der Arbeitnehmer. Das Mindestanteilsgebot ist 
   daher derzeit erfüllt. Um das 
   Mindestanteilsgebot auf Seiten der 
   Anteilseignervertreter auch künftig zu 
   erfüllen, sind mindestens zwei Frauen und 
   mindestens zwei Männer als Vertreter der 
   Anteilseigner zu wählen. Nach der Wahl der vom 
   Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden 
   dem Aufsichtsrat auf der Seite der 
   Anteilseigner zwei Frauen und vier Männer 
   angehören, sodass das Mindestanteilsgebot 
   weiterhin erfüllt wäre. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrates stützen 
   sich auf die Empfehlung seines 
   Nominierungsausschusses und berücksichtigen 
   die Ziele für die Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrats, die Bestandteil des vom 
   Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils 
   für den Aufsichtsrat sind. Das Kompetenzprofil 
   und die darin enthaltenen Ziele für die 
   Zusammensetzung des Aufsichtsrats wurden vom 
   Aufsichtsrat am 11. September 2017 beschlossen 
   und sind einschließlich des Standes der 
   Umsetzung in der Erklärung zur 
   Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2018 
   veröffentlicht. Diese Erklärung zur 
   Unternehmensführung ist im Geschäftsbericht 
   2018 enthalten, der im Internet unter 
 
   www.heidelbergcement.com 
 
   auf der Seite Investor Relations/Berichte und 
   Präsentationen zugänglich ist und in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein wird. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   unter lit. a) bis f) aufgeführten Personen 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung als Vertreter der Aktionäre 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl 
   erfolgt jeweils bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt. 
 
   Zur Wiederwahl werden vorgeschlagen: 
 
   a) *Fritz-Jürgen Heckmann*, Stuttgart 
      Rechtsanwalt in der Anwaltssozietät Kees 
      Hehl Heckmann (Stuttgart) und 
      Aufsichtsrat 
   b) *Ludwig Merckle*, Ulm 
      Geschäftsführer der Merckle Service GmbH 
      (Ulm) 
   c) *Tobias Merckle*, Leonberg 
      geschäftsführender Vorstand des Seehaus 
      e.V. (Leonberg) 
   d) *Margret Suckale*, Hamburg 
      Aufsichtsrätin bei der Deutsche Telekom 
      AG (Bonn) und bei der DWS Group GmbH & 
      Co. KGaA (Frankfurt am Main) 
   e) *Univ.-Prof. Dr. Marion 
      Weissenberger-Eibl*, Karlsruhe 
      Leiterin des Fraunhofer-Instituts für 
      System- und Innovationsforschung ISI in 
      Karlsruhe und Inhaberin des Lehrstuhls 
      für Innovations- und 
      TechnologieManagement (iTM) am Karlsruher 
      Institut für Technologie (KIT) 
      (Karlsruhe) 
 
   Zur Neuwahl wird vorgeschlagen: 
 
   f) *Luka Mucic*, Walldorf 
      Finanzvorstand der SAP SE (Walldorf) 
 
      Herr Mucic soll auf Herrn Dr. Schneider 
      folgen, der aufgrund des Erreichens der 
      Altersgrenze für den Aufsichtsrat der 
      HeidelbergCement AG für eine Wiederwahl 
      nicht mehr zur Verfügung steht. 
 
   Im Falle seiner Wahl ist vorgesehen, Herrn 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 25, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: HeidelbergCement AG: Bekanntmachung der -2-

Fritz-Jürgen Heckmann den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen (Ziffer 
   5.4.3 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex). Herr Heckmann beabsichtigt, sein 
   Aufsichtsratsmandat nach der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2021 beschließt, 
   niederzulegen. Herr Dr. Bernd Scheifele, 
   dessen Bestellung als Vorsitzender des 
   Vorstands der HeidelbergCement AG mit Ablauf 
   des 31. Januar 2020 endet, soll dann der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt, nach Ablauf der gesetzlichen 
   zweijährigen Cooling-Off-Periode für die Wahl 
   in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, um 
   den Vorsitz im Aufsichtsrat zu übernehmen. 
 
   Weitere Angaben über die zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind 
   im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre 
   entscheiden zu lassen. 
7. *Beschlussfassung über die Billigung des mit 
   Wirkung zum 1. Januar 2019 geänderten Systems 
   zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
   ('Say on Pay')* 
 
   § 120 Abs. 4 AktG ermöglicht es, dass die 
   Hauptversammlung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließt. Hiervon soll wiederum 
   Gebrauch gemacht werden. 
 
   Die Hauptversammlung vom 7. Mai 2014 hat das 
   bisher geltende Vorstandsvergütungssystem mit 
   großer Mehrheit gebilligt. In seiner 
   Sitzung vom 19. Februar 2019 hat der 
   Aufsichtsrat eine Anpassung dieses 
   Vergütungssystems beschlossen. Es soll der 
   Hauptversammlung in diesem Jahr erneut zur 
   Billigung vorgelegt werden. 
 
   An der bisher geltenden grundsätzlichen 
   Systematik der Zusammensetzung der 
   Vorstandsbezüge soll auch weiterhin 
   festgehalten werden. Die ab dem 1. Januar 2019 
   geltenden Änderungen des 
   Vorstandsvergütungssystems bestehen 
   zusammengefasst aus vier Teilen: 
 
   - Einführung einer Klausel zur Kürzung, 
     Streichung und Rückforderung variabler 
     Vergütung bei Verstößen gegen 
     wesentliche Sorgfaltspflichten 
     (Clawback-/Malus-Klausel) 
   - Einschränkung der diskretionären Anpassung 
     (Ermessensspielraum) des Jahres- und des 
     Langfristbonus durch den Aufsichtsrat von 
     bisher +/- 25% auf +/- 15%; 
   - Erhöhung des Eigeninvestments (Share 
     Ownership) der Mitglieder des Vorstands 
   - Einführung einer beitragsorientierten 
     Pensionszusage 
 
   Das Vergütungssystem für die 
   Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist 
   ausführlich im Vergütungsbericht im Abschnitt 
   'Aktuelles Vorstandsvergütungssystem 2018' 
   dargestellt; die ab dem 1. Januar 2019 
   geltenden, vom Aufsichtsrat am 19. Februar 
   2019 beschlossenen Änderungen sind im 
   Vergütungsbericht im Abschnitt 
   'Weiterentwicklung des 
   Vorstandsvergütungssystems ab 2019' 
   dargestellt. Hierauf bezieht sich der unter 
   diesem Tagesordnungspunkt vorgeschlagene 
   Beschluss. 
 
   Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des 
   Kapitels Corporate Governance des 
   Geschäftsberichts 2018, der Teil der Vorlagen 
   zu Punkt 1 der Tagesordnung der diesjährigen 
   Hauptversammlung ist und der im Internet unter 
 
   www.heidelbergcement.com 
 
   auf der Seite Investor 
   Relations/Hauptversammlung eingesehen werden 
   kann. Ferner wird der Geschäftsbericht 2018 in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das ab 
   dem 1. Januar 2019 geltende System zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
8. *Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
   Die Vergütung des Aufsichtsrats in ihrer 
   derzeitigen Höhe und Ausgestaltung wurde von 
   der Hauptversammlung am 7. Mai 2015 mit 
   Wirkung zum 1. Januar 2015 beschlossen und ist 
   seitdem unverändert. Sie soll mit Wirkung zum 
   1. Januar 2019 leicht angepasst werden, um 
   weiterhin ein markt- und 
   verantwortungsgerechtes Niveau zu 
   gewährleisten. Vorgesehen ist lediglich eine 
   Erhöhung der festen Vergütung eines Mitglieds 
   des Aufsichtsrats gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 
   der Satzung von derzeit jährlich 70.000 Euro 
   auf jährlich 80.000 Euro. Die Vergütung des 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines 
   Stellvertreters gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 
   der Satzung würde sich entsprechend erhöhen. 
   Die Vergütung für die Mitgliedschaft in einem 
   Ausschuss gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung 
   sowie für die persönliche Teilnahme an einer 
   Präsenzsitzung (Sitzungsgeld) gemäß § 12 
   Abs. 3 der Satzung soll unverändert bleiben. 
 
   § 12 der Satzung lautet derzeit wie folgt: 
 
   '§ 12 
 
   (1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält 
   eine feste Vergütung. Diese Vergütung beträgt 
   für jedes Mitglied jährlich 70.000 Euro. Der 
   Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
   Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das 
   Eineinhalbfache dieses Betrags. 
 
   (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses 
   erhalten zusätzlich eine feste Vergütung von 
   jährlich 25.000 Euro und die Mitglieder des 
   Personalausschusses von jährlich 20.000 Euro. 
   Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das 
   Doppelte dieser Beträge. 
 
   (3) Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme 
   an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und 
   seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 2.000 
   Euro. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag 
   oder an aufeinander folgenden Tagen 
   stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal 
   gezahlt. 
 
   (4) Die Aufsichtsratsvergütung sowie das 
   Sitzungsgeld werden nach Ablauf des 
   Geschäftsjahres zahlbar. 
 
   (5) Die Regelungen der Absätze 1 bis 4 gelten 
   erstmals für das Jahr 2015 und ersetzen die 
   bislang geltenden Vergütungsregelungen. 
 
   (6) Die Gesellschaft kann im eigenen Interesse 
   und auf eigene Kosten eine angemessene 
   Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für 
   die Aufsichtsratsmitglieder unterhalten. Ein 
   angemessener Selbstbehalt ist vorzusehen. 
 
   (7) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
   Ersatz ihrer Auslagen und einer ihnen für die 
   Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden 
   Umsatzsteuer.' 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, § 12 Abs. 1 und § 12 Abs. 5 
   der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
   § 12 Abs. 1: '(1) Jedes Mitglied des 
   Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung. 
   Diese Vergütung beträgt für jedes Mitglied 
   jährlich 80.000 Euro. Der Vorsitzende des 
   Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, 
   sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses 
   Betrags.' 
 
   § 12 Abs. 5: '(5) Die Regelungen der Absätze 1 
   bis 4 gelten erstmals für das Jahr 2019 und 
   ersetzen die bislang geltenden 
   Vergütungsregelungen.' 
 
   Im Übrigen bleibt § 12 der Satzung 
   unverändert. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl 
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* 
 
*Fritz-Jürgen Heckmann*, Stuttgart, 
Rechtsanwalt in der Anwaltssozietät Kees Hehl Heckmann 
(Stuttgart) und Aufsichtsrat 
Mitglied des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG seit 
dem 8. Mai 2003; Vorsitzender seit dem 1. Februar 2005 
 
*Persönliche Daten* 
 
- Geburtsjahr: 1956 
- Nationalität: Deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
seit 1985 Partner in der Sozietät Kees Hehl 
          Heckmann 
seit 1983 Wirtschaftsanwalt in der Sozietät Kees 
          Hehl Heckmann 
 
*Ausbildung* 
 
- Studium der Rechtswissenschaften an der 
  Universität Konstanz 
- Studium der Wirtschaftswissenschaften an der 
  Hochschule St. Gallen 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften* 
 
- Paul Hartmann AG, Heidenheim (Vorsitzender) 
- Wieland-Werke AG, Ulm (Vorsitzender) 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
 
- HERMA Holding GmbH + Co. KG, Filderstadt 
  (Vorsitzender) 
- Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, Ulm 
- Süddeutscher Verlag GmbH, München 
  (Vorsitzender) 
- Südwestdeutsche Medien Holding GmbH, Stuttgart 
  (Vorsitzender) 
 
Zwischen Herrn Heckmann und den Gesellschaften des 
HeidelbergCement Konzerns, den Organen der 
HeidelbergCement AG sowie Herrn Ludwig Merckle als 
wesentlich an der HeidelbergCement AG beteiligtem 
Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen 
Beziehungen (Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
ist Herr Heckmann ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied 
im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, 
dass Herr Heckmann trotz der weiteren von ihm 
wahrgenommenen Mandate den bei einer Mitgliedschaft im 
Aufsichtsrat der HeidelbergCement AG zu erwartenden 
Zeitaufwand aufbringen kann. Dies wird durch die Tatsache 
unterstrichen, dass Herr Heckmann in den letzten Jahren 
an 100% der Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse des 
Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG teilgenommen hat. 
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass 
die Aktie der Paul Hartmann AG lediglich im Freiverkehr 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 25, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: HeidelbergCement AG: Bekanntmachung der -3-

(Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt 
wird. Bei der Wieland-Werke AG, der HERMA Holding GmbH + 
Co. KG, der Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, der 
Süddeutscher Verlag GmbH und der Südwestdeutsche Medien 
Holding GmbH handelt es sich um nicht börsennotierte 
Gesellschaften. Ferner handelt es sich bei der 
Süddeutscher Verlag GmbH um eine Tochtergesellschaft und 
bei der Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG um eine 
Beteiligungsgesellschaft der Südwestdeutsche Medien 
Holding GmbH. 
 
*Ludwig Merckle*, Ulm 
Geschäftsführer der Merckle Service GmbH (Ulm) 
Mitglied des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG seit 
dem 2. Juni 1999 
 
*Persönliche Daten* 
 
- Geburtsjahr: 1965 
- Nationalität: Deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
seit 2009   Geschäftsführer der Merckle Service 
            GmbH 
2005 - 2009 Geschäftsführer der VEM 
            Vermögensverwaltung GmbH 
1997 - 2005 Geschäftsführer der Merckle GmbH, 
            Muttergesellschaft der ratiopharm 
            GmbH 
1995 - 1997 Assistent der Geschäftsführung der 
            Merckle GmbH 
1993 - 1994 Roland Berger Strategieberatung 
 
*Ausbildung* 
 
- Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Universität 
  Mannheim 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften* 
 
- Kässbohrer Geländefahrzeug AG, Laupheim 
  (Vorsitzender) 
- PHOENIX Pharma SE, Mannheim (stellvertretender 
  Vorsitzender) 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
 
- PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG, Mannheim 
 
Herr Merckle erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 
AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung 
oder Abschlussprüfung. 
 
Herr Ludwig Merckle ist wesentlich im Sinne der Ziffer 
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex an der 
HeidelbergCement AG beteiligt. Herr Ludwig Merckle ist 
der Bruder von Herrn Tobias Merckle. Darüber hinaus 
bestehen zwischen Herrn Ludwig Merckle und den 
Gesellschaften des HeidelbergCement Konzerns und den 
Organen der HeidelbergCement AG keine persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen (Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex). Nach Einschätzung des 
Aufsichtsrats ist Herr Ludwig Merckle ein unabhängiges 
Aufsichtsratsmitglied im Sinne von Ziffer 5.4.2 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat 
hat sich vergewissert, dass Herr Ludwig Merckle den bei 
einer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HeidelbergCement 
AG zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Dies wird 
durch die Tatsache unterstrichen, dass Herr Ludwig 
Merckle in den letzten Jahren an 100% der Sitzungen des 
Plenums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats der 
HeidelbergCement AG teilgenommen hat. In diesem 
Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass es sich 
bei den oben genannten Gesellschaften Merckle Service 
GmbH, Kässbohrer Geländefahrzeug AG, PHOENIX Pharma SE 
und PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG um von Herrn Ludwig 
Merckle beherrschte und nicht börsennotierte 
Gesellschaften handelt. 
 
*Tobias Merckle*, Leonberg 
geschäftsführender Vorstand des Seehaus e.V. (Leonberg) 
Mitglied des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG seit 
dem 23. Mai 2006 
 
*Persönliche Daten* 
 
- Geburtsjahr: 1970 
- Nationalität: Deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
seit Geschäftsführender Vorstand des Seehaus e.V. und 
2001 Einrichtungsleiter von Seehaus, Leonberg 
     * Social Entrepreneur 
     * Aufbau von ersten Jugendgefängnissen in 
       freier Trägerschaft in Deutschland 
       inklusive Berufsschulen (Bau, Holz, 
       Metall) und Handwerksbetrieben (Bau, Holz, 
       Metall, Garten- und Landschaftsbau) 
 
       * 2003: Zuschlag durch das 
         Justizministerium Baden-Württemberg: 
         Beauftragung, Jugendstrafvollzug in 
         freien Formen durchzuführen 
       * seit 2011: Durchführung eines 
         Jugendstrafvollzugs in freien Formen 
         in Sachsen aufgrund einer 
         Ausschreibung des Sächsischen 
         Staatsministeriums der Justiz 
1998 Special Assistant to the President, Prison 
-    Fellowship International, USA 
2001 * Nichtregierungsorganisation mit 
       Beraterstatus bei den Vereinten Nationen 
       und Mitgliedsorganisationen in über 125 
       Ländern 
     * Besuch von Justizministerien und 
       Gefängnissen in über 30 Ländern; längere 
       Aufenthalte in Ecuador und Kolumbien 
1998 Assistent des europäischen Regionaldirektors von 
     Prison Fellowship International, Schweiz 
 
*Leitungsverantwortung in 
Vermögensverwaltungsgesellschaften* 
 
2007 - 2012 Vorstand der Franz Hensmann AG 
2004 - 2009 Geschäftsführer der MeTo 
            Beteiligungen GmbH 
2003 - 2007 Vorstand der PH Pharma-Holding AG 
 
*Aufsichtsrats- und Beiratstätigkeiten* 
 
seit 2017   Mitglied im Stiftungsrat der 
            Stiftung für Grundwerte und 
            Völkerverständigung 
seit 2014   Mitglied des Hochschulbeirats der 
            CVJM Hochschule 
seit 2013   Vorsitzender des Stiftungsrats der 
            Hoffnungsträger Stiftung 
seit 2010   Mitglied der Bundesversammlung des 
            Blauen Kreuz Deutschland e.V. 
2009        Mitglied des Aufsichtsrats der 
            Phoenix Pharmahandel AG & Co KG 
2008 - 2009 Mitglied des Beirats der ratiopharm 
            Gruppe 
 
*Sonstige Tätigkeiten* 
 
seit 2016   Kuratoriumsmitglied HoffnungsHaus, 
            Apis Stuttgart 
2008 - 2015 Mitglied im European Regional 
            Leadership Team, Prison Fellowship 
            International 
2008 - 2014 Mitglied des Kuratoriums, mbs 
            Studienprogramm, Studiengang 
            Gesellschaftstransformation 
seit 2003   Berater von Prison Fellowship 
            Kolumbien, u.a. in Bezug auf 
            Aktivitäten zur Förderung des 
            Friedensprozesses des Landes 
 
*Ausbildung* 
 
- Sozialpädagogik, Universität Lüneburg 
  (Abschluss: Diplom-Sozialpädagoge) 
- Social Work, Columbia Universität New York 
  (Studienaufenthalt) 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften* 
Keine 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
Keine 
 
Herr Tobias Merckle ist der Bruder von Herrn Ludwig 
Merckle, der wesentlich im Sinne der Ziffer 5.4.1 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex an der 
HeidelbergCement AG beteiligt ist. Darüber hinaus 
bestehen zwischen Herrn Tobias Merckle und den 
Gesellschaften des HeidelbergCement Konzerns, den Organen 
der HeidelbergCement AG sowie Herrn Ludwig Merckle als 
wesentlich an der HeidelbergCement AG beteiligtem 
Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen 
Beziehungen (Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
ist Herr Tobias Merckle ein unabhängiges 
Aufsichtsratsmitglied im Sinne von Ziffer 5.4.2 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat 
hat sich vergewissert, dass Herr Tobias Merckle den bei 
einer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HeidelbergCement 
AG zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
*Luka Mucic*, Walldorf 
Finanzvorstand der SAP SE (Walldorf) 
 
*Persönliche Daten* 
 
- Geburtsjahr: 1971 
- Nationalität: Deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
Seit 2014   Finanzvorstand der SAP SE 
2013 - 2014 Head of Global Finance der SAP AG, 
            mit Verantwortung für die Bereiche 
            Global Finance Infrastructure, 
            Enterprise Analytics & Innovative 
            Solutions, Global Governance, Risk & 
            Compliance, Global Tax, Global 
            Treasury, Global Field Finance und 
            Cloud Finance 
2012 - 2013 Chief Financial Officer des 
            Unternehmensbereichs Global Customer 
            Operations und Head of Global Field 
            Finance der SAP AG. In dieser Rolle 
            verantwortete er alle Controlling- 
            sowie Finanz- und kaufmännischen 
            Aufgaben innerhalb der weltweiten 
            SAP-Vertriebsorganisation 
2008 - 2012 Chief Financial Officer der SAP AG 
            für die Region DACH (Deutschland, 
            Österreich und Schweiz) und der 
            SAP Deutschland AG & Co. KG. 
2000 - 2008 Verschiedene Führungspositionen 
            innerhalb des Vorstandsbereichs 
            Global Finance and Administration 
            der SAP AG, einschließlich 
            Verantwortung für Fusions- und 
            Übernahmeaktivitäten, die 
            Leitung des Bereichs Global Risk 
            Management und die Rechtsabteilung 
            der SAP Markets Europe GmbH. 
1996 - 2000 Rechtsabteilung der SAP AG 
 
*Ausbildung* 
 
- Gemeinschaftlicher Executive MBA-Abschluss der 
  Mannheim Business School und der ESSEC Paris 
- Masterabschluss in Rechtswissenschaften der 
  Universität Heidelberg 
- Studium der Rechtswissenschaften und zweites 
  juristisches Staatsexamen 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften* 
Keine 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
Keine 
 
Herr Mucic erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 
AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung 
oder Abschlussprüfung. 
 
Zwischen Herrn Mucic und den Gesellschaften des 
HeidelbergCement Konzerns, den Organen der 
HeidelbergCement AG sowie Herrn Ludwig Merckle als 
wesentlich an der HeidelbergCement AG beteiligtem 
Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen 
Beziehungen (Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 25, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: HeidelbergCement AG: Bekanntmachung der -4-

ist Herr Mucic ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied im 
Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance 
Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr 
Mucic den bei einer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der 
HeidelbergCement AG zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
kann. 
 
*Margret Suckale*, Hamburg 
Aufsichtsrätin bei der Deutsche Telekom AG (Bonn) und bei 
der DWS Group GmbH & Co. KGaA (Frankfurt am Main) 
Mitglied des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG seit 
dem 25. August 2017 
 
*Persönliche Daten* 
 
- Geburtsjahr: 1956 
- Nationalität: Deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
2011-05/2017 Mitglied des Vorstands der BASF SE, 
             verantwortlich für Engineering & 
             Maintenance, Environmental 
             Protection, Health & Safety, 
             European Site & Verbund Management 
             sowie Human Resources, ferner 
             Arbeitsdirektorin der BASF SE und 
             Standortleiterin für das Werk 
             Ludwigshafen 
2009         Senior Vice President, Global HR - 
             Executive Management & Development, 
             BASF SE, Ludwigshafen 
2008         Vorstand Personal und 
             Dienstleistungen, Deutsche Bahn 
             Mobility & Logistics AG, Berlin 
2005         Vorstand Personal und 
             Dienstleistungen, Deutsche Bahn AG, 
             Berlin 
2004         Bereichsleiterin Zentrale Stäbe, 
             Deutsche Bahn AG, Berlin 
1997         Bereichsleiterin Zentralbereich 
             Recht, Deutsche Bahn AG, Berlin 
1996         Joint Venture Mobil/BP, Integration 
             Team, Mobil Europe Ltd., 
             London/Vereinigtes Königreich 
1991         Verschiedene Positionen in Human 
             Resources für Tochtergesellschaften 
             der Mobil Corporation in Europa, 
             zum Beispiel in London/Vereinigtes 
             Königreich, Kopenhagen/Dänemark, 
             Wien/Österreich und 
             Hamburg/Deutschland 
1985         Justitiarin für Marketing, 
             Vertrieb, Vertrags-, Wettbewerbs- 
             und Kartellrecht, Arbeitsrecht, 
             Supply and Distribution, Mobil Oil 
             AG, Hamburg 
 
*Ausbildung* 
 
1985 Studium der Rechtswissenschaften und 
     zweites juristisches Staatsexamen, Hamburg 
2001 Executive Master of Business Administration 
     der WHU, Vallendar, und der Kellogg School 
     of Management, Illinois/USA 
2002 Executive Master of European and 
     International Law, Universität St. 
     Gallen/Schweiz 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften* 
 
- Deutsche Telekom AG, Bonn 
- DWS Group GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
Keine 
 
Zwischen Frau Suckale und den Gesellschaften des 
HeidelbergCement Konzerns, den Organen der 
HeidelbergCement AG sowie Herrn Ludwig Merckle als 
wesentlich an der HeidelbergCement AG beteiligtem 
Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen 
Beziehungen (Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
ist Frau Suckale ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied 
im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, 
dass Frau Suckale den bei einer Mitgliedschaft im 
Aufsichtsrat der HeidelbergCement AG zu erwartenden 
Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
*Univ.-Prof. Dr. Marion Weissenberger-Eibl*, Karlsruhe 
Leiterin des Fraunhofer-Instituts für System- und 
Innovationsforschung ISI in Karlsruhe und Inhaberin des 
Lehrstuhls für Innovations- und TechnologieManagement 
(iTM) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 
(Karlsruhe) 
Mitglied des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG seit 
dem 3. Juli 2012 
 
*Persönliche Daten* 
 
- Geburtsjahr: 1966 
- Nationalität: Deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
seit 2013   Inhaberin des Lehrstuhls für 
            Innovations- und 
            TechnologieManagement (iTM) am 
            Karlsruher Institut für Technologie 
            (KIT) 
seit 2007   Leiterin des Fraunhofer-Instituts 
            für System- und Innovationsforschung 
            ISI 
2004 - 2012 Inhaberin des Lehrstuhls für 
            Innovations- und 
            TechnologieManagement an der 
            Universität Kassel 
2000 - 2003 Wissenschaftliche 
            Assistentin/Habilitandin und 
            Forschungsbereichsleiterin am 
            Lehrstuhl für 
            Betriebswirtschaftslehre mit 
            Schwerpunkt Logistik an der 
            Technischen Universität München 
1997 - 2000 Wissenschaftliche Mitarbeiterin und 
            Forschungsbereichsleiterin am 
            Lehrstuhl für 
            Betriebswirtschaftslehre mit 
            Schwerpunkt Logistik an der 
            Technischen Universität München 
1997 - 2003 Senior Consultant und 
            Bereichsleiterin bei TCW 
            Transfer-Centrum für 
            Produktions-Logistik und 
            Technologiemanagement GmbH & Co. KG 
1992 - 1993 Leitung der Produktionsentwicklung 
            und Stellvertretung der 
            Logistik/Produktion LAURÈL und 
            CRISCA bei der ESCADA AG 
1991 - 1992 Gesamtproduktionsleitung Konfektion 
            und Strick (stellv.) bei der ESCADA 
            AG 
 
*Ausbildung* 
 
- Bekleidungstechnik, Fachhochschule für Technik 
  Sigmaringen 
- Betriebswirtschaftslehre, 
  Ludwig-Maximilians-Universität München 
- Promotion an der Fakultät für 
  Wirtschaftswissenschaften, Technische 
  Universität München 
- Habilitation an der Fakultät für 
  Wirtschaftswissenschaften, Technische 
  Universität München 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften* 
 
- MTU Aero Engines AG, München 
- Rheinmetall AG, Düsseldorf 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
Keine 
 
Zwischen Frau Prof. Dr. Weissenberger-Eibl und den 
Gesellschaften des HeidelbergCement Konzerns, den Organen 
der HeidelbergCement AG sowie Herrn Ludwig Merckle als 
wesentlich an der HeidelbergCement AG beteiligtem 
Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen 
Beziehungen (Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
ist Frau Prof. Dr. Weissenberger-Eibl ein unabhängiges 
Aufsichtsratsmitglied im Sinne von Ziffer 5.4.2 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat 
hat sich vergewissert, dass Frau Prof. Dr. 
Weissenberger-Eibl den bei einer Mitgliedschaft im 
Aufsichtsrat der HeidelbergCement AG zu erwartenden 
Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit 
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen 
Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung 
der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft 
ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung, also auf den 18. April 2019, 
0.00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Der 
Nachweis ist durch eine in Textform erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den 
Aktienbesitz zu erbringen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis zum 2. Mai 2019, 24.00 Uhr, 
unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
HeidelbergCement AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
 
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten 
weiteren Nachweis zu verlangen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im 
Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch eine Anmeldung 
zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag und 
auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Für die Dividendenberechtigung hat der 
Nachweisstichtag keine Bedeutung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 

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March 25, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die rechtzeitig 
eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut 
angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in 
diesen Fällen durch das depotführende Institut 
vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei 
Eintrittskarten um reine Organisationsmittel und keine 
zusätzlichen Teilnahmebedingungen handelt. 
 
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige 
Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den 
Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder 
die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt 
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den 
aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter 
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. 
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das 
Vollmachtsformular, das auf der Eintrittskarte abgedruckt 
und im Internet unter der Internet-Adresse 
 
www.heidelbergcement.com 
 
auf der Seite Investor Relations/Hauptversammlung 
abrufbar ist, benutzen. Möglich ist aber auch die 
Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung sind uns an die Adresse 
HeidelbergCement AG, c/o Computershare Operations Center, 
80249 München, oder per Telefax unter der Nummer +49 (0) 
89 30903-74675 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: 
 
HCAG-HV2019@computershare.de 
 
zu übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung steht dafür 
ab 9.00 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur 
Hauptversammlung im Palatin Kongresshotel und 
Kulturzentrum in 69168 Wiesloch, Ringstraße 17-19, 
zur Verfügung. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte 
Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber 
Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der 
Hauptversammlung erbieten, können zum Verfahren für ihre 
eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. 
Aktionäre werden gebeten, sich mit diesen Personen oder 
Institutionen über die jeweilige Form der 
Bevollmächtigung abzustimmen. 
 
*Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Auch Mitarbeiter der Gesellschaft können bevollmächtigt 
werden. Für die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter gelten die nachfolgenden 
Besonderheiten: Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären 
weiter die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigte nach 
ihren Weisungen in der Hauptversammlung vertreten zu 
lassen. Ein entsprechender Vollmachts- und 
Weisungsvordruck zur Bevollmächtigung eines Mitarbeiters 
der Gesellschaft ist auf der Eintrittskarte abgedruckt 
und im Internet unter der Internet-Adresse 
 
www.heidelbergcement.com 
 
auf der Seite Investor Relations/Hauptversammlung 
abrufbar. Soweit Mitarbeiter der Gesellschaft 
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. Die Mitarbeiter der Gesellschaft sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte 
beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur 
Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen 
oder von Anträgen entgegennehmen und dass die 
Stimmrechtsvertreter nur für die Abstimmung über Anträge 
zur Verfügung stehen, zu denen es zusammen mit der 
Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG 
oder von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt. 
Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung 
ausdrücklicher Weisungen müssen unter Verwendung des 
hierfür vorgesehenen Formulars bei der Gesellschaft bis 
spätestens am 7. Mai 2019, 24.00 Uhr, an die Adresse 
HeidelbergCement AG, c/o Computershare Operations Center, 
80249 München, oder per Telefax unter der Nummer +49 (0) 
89 30903-74675 oder bis zum Ende der Generaldebatte in 
der Hauptversammlung per E-Mail an die E-Mail-Adresse: 
 
HCAG-HV2019@computershare.de 
 
eingehen. Vollmachten und Weisungen, die den 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft erteilt worden 
sind, können noch bis spätestens 7. Mai 2019, 24.00 Uhr, 
schriftlich oder per Telefax an die vorbezeichnete 
Adresse bzw. Telefaxnummer oder bis zum Ende der 
Generaldebatte in der Hauptversammlung per E-Mail an die 
vorbezeichnete E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen 
werden. Maßgeblich ist in allen Fällen der Eingang 
bei der Gesellschaft. 
 
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ab 
9.00 Uhr auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur 
Hauptversammlung im Palatin Kongresshotel und 
Kulturzentrum in 69168 Wiesloch, Ringstraße 17-19, 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten und ihr Stimmrecht nicht durch 
Bevollmächtigte ausüben wollen, können ihre Stimmen 
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail durch Briefwahl 
abgeben, sofern sie rechtzeitig angemeldet sind. Hierzu 
steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur 
Verfügung oder ein entsprechendes Formular, das im 
Internet unter der Internet-Adresse 
 
www.heidelbergcement.com 
 
auf der Seite Investor Relations/Hauptversammlung 
abrufbar ist. 
 
Wir bitten unsere Aktionäre, zu beachten, dass im Wege 
der Briefwahl eine Abstimmung nur über Anträge möglich 
ist, zu denen es zusammen mit der Einberufung oder später 
bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären 
nach § 124 Abs. 1 AktG gibt. 
 
Stimmabgaben per Briefwahl müssen unter Verwendung des 
hierfür vorgesehenen Formulars bei der Gesellschaft bis 
spätestens am 7. Mai 2019, 24.00 Uhr, an die Adresse 
HeidelbergCement AG, c/o Computershare Operations Center, 
80249 München, oder per Telefax unter der Nummer +49 (0) 
89 30903-74675 oder bis zum Ende der Generaldebatte in 
der Hauptversammlung per E-Mail an die E-Mail-Adresse: 
 
HCAG-HV2019@computershare.de 
 
eingehen. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen können 
noch bis spätestens 7. Mai 2019, 24.00 Uhr, schriftlich 
oder per Telefax an die vorbezeichnete Adresse bzw. 
Telefaxnummer oder bis zum Ende der Generaldebatte in der 
Hauptversammlung per E-Mail an die vorbezeichnete 
E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen werden. 
Maßgeblich ist in allen Fällen der Eingang bei der 
Gesellschaft. 
 
Auch nach einer Stimmabgabe per Briefwahl sind Aktionäre 
weiter berechtigt, an der Versammlung persönlich oder 
durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen, wobei in 
diesem Fall erteilte Briefwahlstimmen automatisch als 
widerrufen gelten. 
 
Wenn Stimmabgaben per Briefwahl und Vollmachten mit 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
auf gleichem Übermittlungsweg eingehen, werden stets 
Briefwahlstimmen als widerrufen und Vollmachten mit 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
als vorrangig betrachtet. Wenn Stimmabgaben per Briefwahl 
und/oder Vollmachten mit Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auf 
unterschiedlichen Übermittlungswegen bei uns 
eintreffen, werden die zeitlich jüngeren als vorrangig 
betrachtet. Wenn sich der vorbeschriebene Vorrang nicht 
ermitteln lässt, werden schriftlich übermittelte 
Stimmabgaben per Briefwahl und/oder Vollmachten mit 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
vorrangig vor solchen, die per Telefax oder per E-Mail 
übermittelt wurden, betrachtet, und per Telefax 
übermittelte Stimmabgaben per Briefwahl und/oder 
Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft werden als vorrangig vor per E-Mail 
übermittelten betrachtet. 
 
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass die 
Ausübung bestimmter Teilnahmerechte (wie beispielsweise 
das Stellen von Fragen oder Anträgen und die Abgabe von 
Erklärungen) per Briefwahl nicht möglich ist. 
 
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 
und 10 AktG gleichgestellte Personen, die sich 
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich 
der Briefwahl bedienen. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
_Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG_ 
 
Gemäß § 126 AktG werden alle zugänglich zu machenden 
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung 
einschließlich ihrer Begründung oder Vorschläge von 
Aktionären für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
von Abschlussprüfern nach § 127 AktG, die uns bis 
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des 
Zugangs nicht mitzurechnen ist, also bis zum 24. April 

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March 25, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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