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DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2019 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2019 
in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-26 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Logwin AG Grevenmacher Aktualisierte Fassung vom 25. 
März 2019 Einladung 
zur ordentlichen und einer 
außerordentlichen Hauptversammlung 
der Logwin AG 
am 10. April 2019 *Logwin AG* 
*Aktiengesellschaft* 
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, 
ZIR Potaschberg, 
5, an de Längten 
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 
Mitteilung an alle Aktionäre Hiermit wird allen 
Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft') 
mitgeteilt, dass eine Ordentliche Hauptversammlung der 
Gesellschaft am 10. April 2019 um 10.00 Uhr und eine 
Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 
am 10. April 2019, im Anschluss an die ordentliche 
Hauptversammlung der Gesellschaft im Novotel Luxembourg 
Kirchberg, 
6, Rue du Fort Niedergrünewald, 
L-2226 Luxemburg, stattfinden wird. 
 
*Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 
der Logwin AG* 
 
1|  *Vorlage des Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 
    2018 beendete Geschäftsjahr* 
2|  *Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats 
    für das am 31. Dezember 2018 beendete 
    Geschäftsjahr* 
3|  *Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers 
    (Réviseur d'entreprises agréé) für das am 
    31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* 
4|  *Genehmigung des Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 
    2018 beendete Geschäftsjahr sowie der 
    Berichte des Verwaltungsrats und des 
    Abschlussprüfers* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
    Jahresabschluss und den Konzernabschluss für 
    das am 31. Dezember 2018 beendete 
    Geschäftsjahr sowie die Berichte des 
    Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für 
    das Jahr 2018 zu genehmigen. 
5|  *Verwendung des Ergebnisses für das am 31. 
    Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
    Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018 in 
    Höhe von 69.160.996 EUR wie folgt zu 
    verwenden: 
 
    Zuführung in die gesetzliche Rücklage: 
    2.010.396 EUR 
    Ausschüttung einer Dividende von 3,50 EUR 
    auf jede gewinnberechtigte Aktie: 
    10.095.382,50 EUR 
    Zuführung in die sonstige verfügbare 
    Rücklage (Gewinnrücklage): 55.044.721 EUR 
 
    Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl 
    der gewinnberechtigten Aktien verändern. In 
    diesem Fall wird, bei unveränderter 
    Ausschüttung von 3,50 EUR je 
    gewinnberechtigter Aktie, der 
    Hauptversammlung ein entsprechend 
    angepasster Beschlussvorschlag über die 
    Gewinnverwendung unterbreitet. 
6|  *gestrichen* 
7|  *gestrichen* 
8|  *Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder 
    für die Ausübung ihrer Mandate während des 
    am 31. Dezember 2018 beendeten 
    Geschäftsjahres* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
    Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung 
    ihrer Mandate während des am 31. Dezember 
    2018 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu 
    erteilen. 
9|  *Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - 
    Statutarische Ernennung:* 
 
    *Bestellung von* 
 
    a. *Herrn Dr. Antonius Wagner* 
    b. *Herrn Sebastian Esser* 
    c. *Herrn Dr. Michael Kemmer* 
    d. *Herrn Philippe Prussen* 
 
    *zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit 
    einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der 
    ordentlichen Jahreshauptversammlung 2020* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren 
    Dr. Wagner, Esser, Dr. Kemmer und Prussen zu 
    Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin 
    AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der 
    ordentlichen Jahreshauptversammlung 2020 zu 
    bestellen. 
10| *Bestellung des Abschlussprüfers für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG 
    Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in 
    L-1855 Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John 
    F. Kennedy, zum Abschlussprüfer für den 
    Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss 
    für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
11| *Rückkauf eigener Aktien* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu 
    ermächtigen, bis zum 10. April 2024 bis zu 
    288.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft 
    zu allen rechtlich zulässigen Zwecken für 
    die Gesellschaft zu erwerben. Dies 
    entspricht rund 10 % des Grundkapitals. Die 
    Ermächtigung kann in diesem Umfang einmal 
    oder mehrmals, ganz oder teilweise und zu 
    mehreren rechtlich zulässigen Zwecken 
    ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach 
    Wahl des Verwaltungsrats (i) über die Börse 
    oder (ii) im Wege eines an alle Aktionäre 
    gerichteten öffentlichen Kaufangebots und zu 
    einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), der 
    den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien 
    der Gesellschaft in der Schlussauktion im 
    XETRA-Handelssystem (oder in dessen 
    Nachfolgesystem) der Frankfurter 
    Wertpapierbörse, Deutschland, während der 
    letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb oder 
    ggf. vor der Bekanntgabe des öffentlichen 
    Kaufangebots um nicht mehr als 30 % 
    überschreitet und den rechnerischen Nennwert 
    der Aktie nicht unterschreitet. 
12| *Vergütung der nicht exekutiven 
    Verwaltungsratsmitglieder* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
    Vergütung der nicht exekutiven 
    Verwaltungsratsmitglieder für das 
    Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 120.000 EUR 
    festzusetzen. 
 
*Tagesordnung der außerordentlichen 
Hauptversammlung der Logwin AG* 
 
1| *Verlängerung der Genehmigung an den 
   Verwaltungsrat, für eine Dauer beginnend am 
   Tag der außerordentlichen 
   Hauptversammlung, welche die Verlängerung des 
   genehmigten Kapitals beschließt (nämlich 
   am 10. April 2019) und endend am fünften (5) 
   Jahrestag nach der Veröffentlichung des 
   Protokolls dieser außerordentlichen 
   Hauptversammlung im Luxemburger * _Recueil 
   électronique des sociétés et associations_ 
   *(Luxemburger Handelsblatt), das gezeichnete 
   Aktienkapital ganz oder teilweise unter 
   Berücksichtigung der in der Satzung der 
   Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im 
   Rahmen des genehmigten Kapitals unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu 
   erhöhen* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
   Ermächtigung des Verwaltungsrats für eine 
   Dauer beginnend am Tag der 
   außerordentlichen Hauptversammlung, 
   welche die Verlängerung des genehmigten 
   Kapitals beschließt (nämlich am 10. 
   April 2019) und endend am fünften (5) 
   Jahrestag nach der Veröffentlichung des 
   Protokolls dieser außerordentlichen 
   Hauptversammlung im Luxemburger _Recueil 
   électronique des sociétés et associations_ 
   (Luxemburger Handelsblatt) zu verlängern, das 
   gezeichnete Aktienkapital ganz oder teilweise 
   unter Berücksichtigung der in der Satzung der 
   Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im 
   Rahmen des genehmigten Kapitals unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu 
   erhöhen. 
2| *Änderung von Artikel 5 (3) der Satzung 
   der Gesellschaft im Einklang mit dem 
   Tagesordnungspunkt 1 der 
   außerordentlichen Hauptversammlung* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, Artikel 5 (3) 
   der Satzung folgenden Wortlaut zu geben: 
 
   '(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, für 
   eine Dauer beginnend am Tag der 
   außerordentlichen Hauptversammlung der 
   Gesellschaft, welche die Verlängerung des 
   genehmigten Kapitals beschlossen hat (nämlich 
   am 10. April 2019) und endend am fünften (5) 
   Jahrestag nach der Veröffentlichung des 
   Protokolls dieser außerordentlichen 
   Hauptversammlung im Luxemburger Recueil 
   électronique des sociétés et associations 
   (Luxemburger Handelsblatt), das Grundkapital 
   der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien 
   ohne Nennwert mit oder ohne Agio ("prime 
   d'émission") gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
   einmalig oder mehrmals um 1.509.105 (eine 
   Million fünfhundertundneuntausend 
   einhundertundfünf) Aktien zu erhöhen. 
   _Bei solchen Kapitalerhöhungen besteht kein 
   Bezugsrecht zu Gunsten der Aktionäre. Falls 
   Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen 
   vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen 
   von Absatz 5._' 
3| *Streichung von Absatz (9) des Artikel 5 der 
   Satzung der Gesellschaft* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor Absatz (9) des 
   Artikel 5 der Satzung der Gesellschaft zu 
   streichen: 
 
   _'(9) Während der Periode vom 12. April 2017 
   bis zum 07. Juni 2017 ist jede Aktie der 
   Gesellschaft in 50 Bruchteile an Aktien 
   eingeteilt. Am Tag, der diesem Stichtag 
   folgt, gibt es nur mehr ganze ungeteilte 
   Aktien. Dementsprechend entfällt dann dieser 
   Absatz von Artikel 5 und gilt als 
   gestrichen.'_ 
 
*Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen* 
 
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine 
Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der 
ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

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