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DGAP-News: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2019
in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-26 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Logwin AG Grevenmacher Aktualisierte Fassung vom 25.
März 2019 Einladung
zur ordentlichen und einer
außerordentlichen Hauptversammlung
der Logwin AG
am 10. April 2019 *Logwin AG*
*Aktiengesellschaft*
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher,
ZIR Potaschberg,
5, an de Längten
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
Mitteilung an alle Aktionäre Hiermit wird allen
Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft')
mitgeteilt, dass eine Ordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft am 10. April 2019 um 10.00 Uhr und eine
Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 10. April 2019, im Anschluss an die ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft im Novotel Luxembourg
Kirchberg,
6, Rue du Fort Niedergrünewald,
L-2226 Luxemburg, stattfinden wird.
*Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019
der Logwin AG*
1| *Vorlage des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember
2018 beendete Geschäftsjahr*
2| *Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats
für das am 31. Dezember 2018 beendete
Geschäftsjahr*
3| *Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers
(Réviseur d'entreprises agréé) für das am
31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr*
4| *Genehmigung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember
2018 beendete Geschäftsjahr sowie der
Berichte des Verwaltungsrats und des
Abschlussprüfers*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss für
das am 31. Dezember 2018 beendete
Geschäftsjahr sowie die Berichte des
Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für
das Jahr 2018 zu genehmigen.
5| *Verwendung des Ergebnisses für das am 31.
Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018 in
Höhe von 69.160.996 EUR wie folgt zu
verwenden:
Zuführung in die gesetzliche Rücklage:
2.010.396 EUR
Ausschüttung einer Dividende von 3,50 EUR
auf jede gewinnberechtigte Aktie:
10.095.382,50 EUR
Zuführung in die sonstige verfügbare
Rücklage (Gewinnrücklage): 55.044.721 EUR
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl
der gewinnberechtigten Aktien verändern. In
diesem Fall wird, bei unveränderter
Ausschüttung von 3,50 EUR je
gewinnberechtigter Aktie, der
Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
6| *gestrichen*
7| *gestrichen*
8| *Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder
für die Ausübung ihrer Mandate während des
am 31. Dezember 2018 beendeten
Geschäftsjahres*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung
ihrer Mandate während des am 31. Dezember
2018 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu
erteilen.
9| *Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern -
Statutarische Ernennung:*
*Bestellung von*
a. *Herrn Dr. Antonius Wagner*
b. *Herrn Sebastian Esser*
c. *Herrn Dr. Michael Kemmer*
d. *Herrn Philippe Prussen*
*zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit
einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der
ordentlichen Jahreshauptversammlung 2020*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren
Dr. Wagner, Esser, Dr. Kemmer und Prussen zu
Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin
AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der
ordentlichen Jahreshauptversammlung 2020 zu
bestellen.
10| *Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG
Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in
L-1855 Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John
F. Kennedy, zum Abschlussprüfer für den
Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
11| *Rückkauf eigener Aktien*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu
ermächtigen, bis zum 10. April 2024 bis zu
288.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft
zu allen rechtlich zulässigen Zwecken für
die Gesellschaft zu erwerben. Dies
entspricht rund 10 % des Grundkapitals. Die
Ermächtigung kann in diesem Umfang einmal
oder mehrmals, ganz oder teilweise und zu
mehreren rechtlich zulässigen Zwecken
ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach
Wahl des Verwaltungsrats (i) über die Börse
oder (ii) im Wege eines an alle Aktionäre
gerichteten öffentlichen Kaufangebots und zu
einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), der
den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien
der Gesellschaft in der Schlussauktion im
XETRA-Handelssystem (oder in dessen
Nachfolgesystem) der Frankfurter
Wertpapierbörse, Deutschland, während der
letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb oder
ggf. vor der Bekanntgabe des öffentlichen
Kaufangebots um nicht mehr als 30 %
überschreitet und den rechnerischen Nennwert
der Aktie nicht unterschreitet.
12| *Vergütung der nicht exekutiven
Verwaltungsratsmitglieder*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die
Vergütung der nicht exekutiven
Verwaltungsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 120.000 EUR
festzusetzen.
*Tagesordnung der außerordentlichen
Hauptversammlung der Logwin AG*
1| *Verlängerung der Genehmigung an den
Verwaltungsrat, für eine Dauer beginnend am
Tag der außerordentlichen
Hauptversammlung, welche die Verlängerung des
genehmigten Kapitals beschließt (nämlich
am 10. April 2019) und endend am fünften (5)
Jahrestag nach der Veröffentlichung des
Protokolls dieser außerordentlichen
Hauptversammlung im Luxemburger * _Recueil
électronique des sociétés et associations_
*(Luxemburger Handelsblatt), das gezeichnete
Aktienkapital ganz oder teilweise unter
Berücksichtigung der in der Satzung der
Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im
Rahmen des genehmigten Kapitals unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
erhöhen*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die
Ermächtigung des Verwaltungsrats für eine
Dauer beginnend am Tag der
außerordentlichen Hauptversammlung,
welche die Verlängerung des genehmigten
Kapitals beschließt (nämlich am 10.
April 2019) und endend am fünften (5)
Jahrestag nach der Veröffentlichung des
Protokolls dieser außerordentlichen
Hauptversammlung im Luxemburger _Recueil
électronique des sociétés et associations_
(Luxemburger Handelsblatt) zu verlängern, das
gezeichnete Aktienkapital ganz oder teilweise
unter Berücksichtigung der in der Satzung der
Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im
Rahmen des genehmigten Kapitals unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
erhöhen.
2| *Änderung von Artikel 5 (3) der Satzung
der Gesellschaft im Einklang mit dem
Tagesordnungspunkt 1 der
außerordentlichen Hauptversammlung*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, Artikel 5 (3)
der Satzung folgenden Wortlaut zu geben:
'(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, für
eine Dauer beginnend am Tag der
außerordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft, welche die Verlängerung des
genehmigten Kapitals beschlossen hat (nämlich
am 10. April 2019) und endend am fünften (5)
Jahrestag nach der Veröffentlichung des
Protokolls dieser außerordentlichen
Hauptversammlung im Luxemburger Recueil
électronique des sociétés et associations
(Luxemburger Handelsblatt), das Grundkapital
der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien
ohne Nennwert mit oder ohne Agio ("prime
d'émission") gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
einmalig oder mehrmals um 1.509.105 (eine
Million fünfhundertundneuntausend
einhundertundfünf) Aktien zu erhöhen.
_Bei solchen Kapitalerhöhungen besteht kein
Bezugsrecht zu Gunsten der Aktionäre. Falls
Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen
vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen
von Absatz 5._'
3| *Streichung von Absatz (9) des Artikel 5 der
Satzung der Gesellschaft*
Der Verwaltungsrat schlägt vor Absatz (9) des
Artikel 5 der Satzung der Gesellschaft zu
streichen:
_'(9) Während der Periode vom 12. April 2017
bis zum 07. Juni 2017 ist jede Aktie der
Gesellschaft in 50 Bruchteile an Aktien
eingeteilt. Am Tag, der diesem Stichtag
folgt, gibt es nur mehr ganze ungeteilte
Aktien. Dementsprechend entfällt dann dieser
Absatz von Artikel 5 und gilt als
gestrichen.'_
*Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen*
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine
Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der
ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen
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March 26, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)
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