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Dow Jones News
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DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2019 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2019 
in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-26 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Logwin AG Grevenmacher Aktualisierte Fassung vom 25. 
März 2019 Einladung 
zur ordentlichen und einer 
außerordentlichen Hauptversammlung 
der Logwin AG 
am 10. April 2019 *Logwin AG* 
*Aktiengesellschaft* 
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, 
ZIR Potaschberg, 
5, an de Längten 
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 
Mitteilung an alle Aktionäre Hiermit wird allen 
Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft') 
mitgeteilt, dass eine Ordentliche Hauptversammlung der 
Gesellschaft am 10. April 2019 um 10.00 Uhr und eine 
Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 
am 10. April 2019, im Anschluss an die ordentliche 
Hauptversammlung der Gesellschaft im Novotel Luxembourg 
Kirchberg, 
6, Rue du Fort Niedergrünewald, 
L-2226 Luxemburg, stattfinden wird. 
 
*Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 
der Logwin AG* 
 
1|  *Vorlage des Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 
    2018 beendete Geschäftsjahr* 
2|  *Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats 
    für das am 31. Dezember 2018 beendete 
    Geschäftsjahr* 
3|  *Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers 
    (Réviseur d'entreprises agréé) für das am 
    31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* 
4|  *Genehmigung des Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 
    2018 beendete Geschäftsjahr sowie der 
    Berichte des Verwaltungsrats und des 
    Abschlussprüfers* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
    Jahresabschluss und den Konzernabschluss für 
    das am 31. Dezember 2018 beendete 
    Geschäftsjahr sowie die Berichte des 
    Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für 
    das Jahr 2018 zu genehmigen. 
5|  *Verwendung des Ergebnisses für das am 31. 
    Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
    Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018 in 
    Höhe von 69.160.996 EUR wie folgt zu 
    verwenden: 
 
    Zuführung in die gesetzliche Rücklage: 
    2.010.396 EUR 
    Ausschüttung einer Dividende von 3,50 EUR 
    auf jede gewinnberechtigte Aktie: 
    10.095.382,50 EUR 
    Zuführung in die sonstige verfügbare 
    Rücklage (Gewinnrücklage): 55.044.721 EUR 
 
    Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl 
    der gewinnberechtigten Aktien verändern. In 
    diesem Fall wird, bei unveränderter 
    Ausschüttung von 3,50 EUR je 
    gewinnberechtigter Aktie, der 
    Hauptversammlung ein entsprechend 
    angepasster Beschlussvorschlag über die 
    Gewinnverwendung unterbreitet. 
6|  *gestrichen* 
7|  *gestrichen* 
8|  *Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder 
    für die Ausübung ihrer Mandate während des 
    am 31. Dezember 2018 beendeten 
    Geschäftsjahres* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
    Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung 
    ihrer Mandate während des am 31. Dezember 
    2018 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu 
    erteilen. 
9|  *Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - 
    Statutarische Ernennung:* 
 
    *Bestellung von* 
 
    a. *Herrn Dr. Antonius Wagner* 
    b. *Herrn Sebastian Esser* 
    c. *Herrn Dr. Michael Kemmer* 
    d. *Herrn Philippe Prussen* 
 
    *zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit 
    einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der 
    ordentlichen Jahreshauptversammlung 2020* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren 
    Dr. Wagner, Esser, Dr. Kemmer und Prussen zu 
    Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin 
    AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der 
    ordentlichen Jahreshauptversammlung 2020 zu 
    bestellen. 
10| *Bestellung des Abschlussprüfers für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG 
    Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in 
    L-1855 Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John 
    F. Kennedy, zum Abschlussprüfer für den 
    Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss 
    für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
11| *Rückkauf eigener Aktien* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu 
    ermächtigen, bis zum 10. April 2024 bis zu 
    288.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft 
    zu allen rechtlich zulässigen Zwecken für 
    die Gesellschaft zu erwerben. Dies 
    entspricht rund 10 % des Grundkapitals. Die 
    Ermächtigung kann in diesem Umfang einmal 
    oder mehrmals, ganz oder teilweise und zu 
    mehreren rechtlich zulässigen Zwecken 
    ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach 
    Wahl des Verwaltungsrats (i) über die Börse 
    oder (ii) im Wege eines an alle Aktionäre 
    gerichteten öffentlichen Kaufangebots und zu 
    einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), der 
    den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien 
    der Gesellschaft in der Schlussauktion im 
    XETRA-Handelssystem (oder in dessen 
    Nachfolgesystem) der Frankfurter 
    Wertpapierbörse, Deutschland, während der 
    letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb oder 
    ggf. vor der Bekanntgabe des öffentlichen 
    Kaufangebots um nicht mehr als 30 % 
    überschreitet und den rechnerischen Nennwert 
    der Aktie nicht unterschreitet. 
12| *Vergütung der nicht exekutiven 
    Verwaltungsratsmitglieder* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
    Vergütung der nicht exekutiven 
    Verwaltungsratsmitglieder für das 
    Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 120.000 EUR 
    festzusetzen. 
 
*Tagesordnung der außerordentlichen 
Hauptversammlung der Logwin AG* 
 
1| *Verlängerung der Genehmigung an den 
   Verwaltungsrat, für eine Dauer beginnend am 
   Tag der außerordentlichen 
   Hauptversammlung, welche die Verlängerung des 
   genehmigten Kapitals beschließt (nämlich 
   am 10. April 2019) und endend am fünften (5) 
   Jahrestag nach der Veröffentlichung des 
   Protokolls dieser außerordentlichen 
   Hauptversammlung im Luxemburger * _Recueil 
   électronique des sociétés et associations_ 
   *(Luxemburger Handelsblatt), das gezeichnete 
   Aktienkapital ganz oder teilweise unter 
   Berücksichtigung der in der Satzung der 
   Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im 
   Rahmen des genehmigten Kapitals unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu 
   erhöhen* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
   Ermächtigung des Verwaltungsrats für eine 
   Dauer beginnend am Tag der 
   außerordentlichen Hauptversammlung, 
   welche die Verlängerung des genehmigten 
   Kapitals beschließt (nämlich am 10. 
   April 2019) und endend am fünften (5) 
   Jahrestag nach der Veröffentlichung des 
   Protokolls dieser außerordentlichen 
   Hauptversammlung im Luxemburger _Recueil 
   électronique des sociétés et associations_ 
   (Luxemburger Handelsblatt) zu verlängern, das 
   gezeichnete Aktienkapital ganz oder teilweise 
   unter Berücksichtigung der in der Satzung der 
   Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im 
   Rahmen des genehmigten Kapitals unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu 
   erhöhen. 
2| *Änderung von Artikel 5 (3) der Satzung 
   der Gesellschaft im Einklang mit dem 
   Tagesordnungspunkt 1 der 
   außerordentlichen Hauptversammlung* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, Artikel 5 (3) 
   der Satzung folgenden Wortlaut zu geben: 
 
   '(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, für 
   eine Dauer beginnend am Tag der 
   außerordentlichen Hauptversammlung der 
   Gesellschaft, welche die Verlängerung des 
   genehmigten Kapitals beschlossen hat (nämlich 
   am 10. April 2019) und endend am fünften (5) 
   Jahrestag nach der Veröffentlichung des 
   Protokolls dieser außerordentlichen 
   Hauptversammlung im Luxemburger Recueil 
   électronique des sociétés et associations 
   (Luxemburger Handelsblatt), das Grundkapital 
   der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien 
   ohne Nennwert mit oder ohne Agio ("prime 
   d'émission") gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
   einmalig oder mehrmals um 1.509.105 (eine 
   Million fünfhundertundneuntausend 
   einhundertundfünf) Aktien zu erhöhen. 
   _Bei solchen Kapitalerhöhungen besteht kein 
   Bezugsrecht zu Gunsten der Aktionäre. Falls 
   Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen 
   vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen 
   von Absatz 5._' 
3| *Streichung von Absatz (9) des Artikel 5 der 
   Satzung der Gesellschaft* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor Absatz (9) des 
   Artikel 5 der Satzung der Gesellschaft zu 
   streichen: 
 
   _'(9) Während der Periode vom 12. April 2017 
   bis zum 07. Juni 2017 ist jede Aktie der 
   Gesellschaft in 50 Bruchteile an Aktien 
   eingeteilt. Am Tag, der diesem Stichtag 
   folgt, gibt es nur mehr ganze ungeteilte 
   Aktien. Dementsprechend entfällt dann dieser 
   Absatz von Artikel 5 und gilt als 
   gestrichen.'_ 
 
*Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen* 
 
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine 
Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der 
ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. 
 
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss 
mindestens die Hälfte des gezeichneten Aktienkapitals 
anwesend oder vertreten sein. Die Beschlüsse der 
außerordentlichen Hauptversammlung werden mit 
einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen gefasst. 
 
*Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft 131.300.000 EUR und ist eingeteilt in 
2.884.395 Namensaktien. Jede Aktie, gewährt eine 
Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit zum 
Zeitpunkt der Einberufung 2.884.395. Nach Kenntnis der 
Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung keine 
Aktie, vom Stimmrecht ausgeschlossen. 
 
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des 
gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem 
Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die 
Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in 
Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften 
('Gesetz über Aktionärsrechte') die Aufnahme eines oder 
mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der 
Hauptversammlungen verlangen und haben das Recht, 
Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte 
der Hauptversammlungen einzureichen. Ein entsprechender 
schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen 
mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, 
auf postalischem oder auf elektronischem Weg an 
folgende Adresse mitgeteilt werden: 
 
Logwin AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 298 
antraege@linkmarketservices.de 
 
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur 
Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der 
Gesellschaft zu beinhalten. Das entsprechende Verlangen 
hat der Gesellschaft spätestens am 19. März 2019 
zuzugehen. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte 
dürfen nur Aktionäre an den Hauptversammlungen 
teilnehmen und abstimmen, die mit Ablauf des 27. März 
2019 (24:00 Uhr MESZ) ('Luxemburgischer Stichtag') 
Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige 
Änderungen hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach 
dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung 
der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei den 
Hauptversammlungen nicht berücksichtigt. 
 
Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur 
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der jeweiligen 
Hauptversammlung in Textform (z.B. per E-Mail) in 
deutscher, englischer oder französischer Sprache 
angemeldet und gegebenenfalls der Gesellschaft die 
Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. 
 
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der 
Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen 
der Anmeldung zur Hauptversammlungen möglich ist, über 
den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die 
Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden 
Adresse daher bis spätestens am 4. April 2019 zugehen: 
 
Logwin AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 289 
agm@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an den 
Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts 
erfolgt durch das Aktienregister. Es ist der Satzung 
der Gesellschaft entsprechend die Verpflichtung jedes 
Aktionärs der Gesellschaft, seine ordnungsgemäße 
Eintragung in das Aktionärsregister sicherzustellen. 
 
Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als 
Depotstelle tätig ist, im Aktienregister eingetragen 
ist, muss diese, falls dies noch nicht erfolgt ist, 
schriftlich bestätigen dass die jeweiligen Aktien zu 
ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem eines ihrer 
Kunden gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben 
wird, kann die Gesellschaft die Ausübung der Rechte an 
diesen Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird, dass 
der oder die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im 
Aktienregister eingetragen ist, beziehungsweise sind. 
Diese Bestätigung muss der Gesellschaft unter der oben 
stehenden Adresse ebenfalls spätestens bis zum 4. April 
2019 zugehen. 
 
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach 
fristgerechter Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, 
auf deren Rückseite ein Vollmachtsformular abgedruckt 
ist. 
 
*Vollmachtserteilung* 
 
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt 
werden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, 
wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 4. 
April 2019 anmelden. Bevollmächtigte werden unter 
Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig 
erteilten Vollmacht zur Teilnahme an den 
Hauptversammlungen zugelassen. 
 
*Stimmrechtsvertreter* 
 
Die Logwin AG möchte den Aktionären die persönliche 
Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von 
der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor den Hauptversammlungen 
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht 
und Weisung erteilen möchten, können hierzu das auf der 
Rückseite der Eintrittskarte zu den Hauptversammlungen 
abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und 
Weisungen zu den abstimmungsfähigen Punkten der 
Tagesordnung verwenden. Zu diesem Zweck müssen diese 
Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen 
beschrieben, bis zum 4. April 2019 anmelden. Mit der 
Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular. Das 
ausgefüllte und unterschriebene Formular muss 
spätestens am Dienstag, 09. April 2019, an folgender 
Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg 
eingehen: 
 
Logwin AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 289 
agm@linkmarketservices.de 
 
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen in jedem Falle Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
diese Weisungen ist eine solche Vollmacht ungültig. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten 
Aktionäre montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 
17.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 89 210 27222. 
 
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und 
Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen 
Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen 
möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein 
Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche 
den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
 
*Briefwahl* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an den 
Hauptversammlungen teilnehmen möchten, können ihre 
Stimmen per Briefwahl abgeben. Hierzu kann das Formular 
verwendet werden, das die Aktionäre auf der Rückseite 
der Eintrittskarte finden. Zu diesem Zweck müssen diese 
Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen 
beschrieben, bis zum 4. April 2019 anmelden. Die 
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl muss bis spätestens 
zum 09. April 2019 auf postalischem oder elektronischem 
Weg bei der 
 
Logwin AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 289 
agm@linkmarketservices.de 
 
eingegangen sein. 
 
*Hinweis zur Information über die Hauptversammlungen* 
 
Weitere Informationen bezüglich der Hauptversammlungen 
können auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.logwin-logistics.com 
 
abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten 
Sie bitte an: 
 
Logwin AG 
Investor Relations 
ZIR Potaschberg 
5, an de Längten 
L-6776 Grevenmacher 
 
Luxemburg, Im März 2019 
 
*Logwin AG* 
 
_Der Verwaltungsrat_ 
 
Logwin AG 
ZIR Potaschberg | 5, an de Längten 
6776 Grevenmacher | Luxemburg 
Tel. +352 71 96 90-1112 | Fax +352 71 96 90-1359 
ir-info@logwin-logistics.com | www.logwin-logistics.com 
Logwin-Aktie WKN A2DR54 | ISIN LU1618151879 
 
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 
 
Weitere Informationen zu unserem Unternehmen und zu den 
Hauptversammlungen finden Sie unter 
 
www.logwin-logistics.com 
 
2019-03-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Logwin AG 
             5, an de Längten 
             6776 Grevenmacher 
             Luxemburg 
E-Mail:      Yvonne.Friedl@logwin-logistics.com 
Internet:    http://www.logwin-logistics.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
791839 2019-03-26 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 26, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

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