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DGAP-HV: Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2019 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Adler Modemärkte AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.05.2019 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-03-26 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Adler Modemärkte AG Haibach ISIN DE000A1H8MU2 
WKN A1H8MU Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
am *Mittwoch, den 8. Mai 2019, um 10.00 Uhr (MESZ)*, 
im Kleinen Saal der Stadthalle am Schloss in 
63739 Aschaffenburg, Schloßplatz 1, ein. I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2018, des Lageberichts für die 
   Adler Modemärkte AG und des Lageberichts für 
   den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des 
   Corporate Governance- und des 
   Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet 
   unter 
 
   www.adlermode-unternehmen.com 
 
   im Bereich Investor Relations unter der 
   Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner 
   werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht und erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 11. März 2019 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Einer Feststellung des Jahresabschlusses 
   sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
   durch die Hauptversammlung gemäß § 173 
   AktG bedarf es daher nicht, so dass zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für 
   das am 31. Dezember 2019 endende 
   Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Dies umfasst 
   auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die 
   vor der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt 
   werden, soweit die prüferische Durchsicht 
   solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt 
   wird. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 vom 16. April 
   2014). 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 18.510.000 Stück. 
Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben 
Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; 
die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
18.510.000 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung 
der Adler Modemärkte AG nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des in 
§ 123 Abs. 4 AktG bestimmten Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache 
anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
Gesellschaft spätestens am *Mittwoch, 1. Mai 2019, 
24.00 Uhr (MESZ)*, in Textform (§ 126b BGB) unter der 
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 Adler Modemärkte AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0) 89 21027 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 
4 AktG ist durch das depotführende Institut in Textform 
(§ 126b BGB) zu erstellen und hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf *Mittwoch, 
17. April 2019, 0.00 Uhr (MESZ)*, (Nachweisstichtag), 
zu beziehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien nicht in 
einem von einem Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot 
verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch 
von der Gesellschaft sowie von innerhalb der 
Europäischen Union ansässigen Notaren, 
Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden; für 
diesen Nachweis gelten die vorgenannten Bestimmungen 
zur Textform in deutscher oder englischer Sprache, dem 
Nachweisstichtag und der Zugangsfrist entsprechend. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis zum Nachweisstichtag 
erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei 
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in 
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den 
Aktionär zurückweisen. Mit dem Nachweisstichtag geht 
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben 
Aktienveräußerungen nach dem Nachweisstichtag für 
Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und 
Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. 
Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung, 
falls eine Dividende gezahlt werden sollte. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch 
die depotführende Bank oder ein sonstiges 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen 
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch 
Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder 
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse 
zur Verfügung: 
 
 Adler Modemärkte AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die 
vorangehenden Sätze entsprechend. 
 
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung werden den ordnungsgemäß 
angemeldeten Personen übersandt. Das Vollmachtsformular 
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
zugesandt und ist außerdem im Internet unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre werden 
gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der 
Gesellschaft zur Verfügung gestellten 
Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 

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March 26, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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