Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 03.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Nach dem Genius Act: Dieses börsennotierte XRP-Unternehmen greift im Token-Finanzmarkt an!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
205 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2019 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Adler Modemärkte AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.05.2019 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-03-26 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Adler Modemärkte AG Haibach ISIN DE000A1H8MU2 
WKN A1H8MU Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
am *Mittwoch, den 8. Mai 2019, um 10.00 Uhr (MESZ)*, 
im Kleinen Saal der Stadthalle am Schloss in 
63739 Aschaffenburg, Schloßplatz 1, ein. I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2018, des Lageberichts für die 
   Adler Modemärkte AG und des Lageberichts für 
   den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des 
   Corporate Governance- und des 
   Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet 
   unter 
 
   www.adlermode-unternehmen.com 
 
   im Bereich Investor Relations unter der 
   Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner 
   werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht und erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 11. März 2019 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Einer Feststellung des Jahresabschlusses 
   sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
   durch die Hauptversammlung gemäß § 173 
   AktG bedarf es daher nicht, so dass zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für 
   das am 31. Dezember 2019 endende 
   Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Dies umfasst 
   auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die 
   vor der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt 
   werden, soweit die prüferische Durchsicht 
   solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt 
   wird. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 vom 16. April 
   2014). 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 18.510.000 Stück. 
Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben 
Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; 
die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
18.510.000 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung 
der Adler Modemärkte AG nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des in 
§ 123 Abs. 4 AktG bestimmten Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache 
anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
Gesellschaft spätestens am *Mittwoch, 1. Mai 2019, 
24.00 Uhr (MESZ)*, in Textform (§ 126b BGB) unter der 
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 Adler Modemärkte AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0) 89 21027 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 
4 AktG ist durch das depotführende Institut in Textform 
(§ 126b BGB) zu erstellen und hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf *Mittwoch, 
17. April 2019, 0.00 Uhr (MESZ)*, (Nachweisstichtag), 
zu beziehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien nicht in 
einem von einem Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot 
verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch 
von der Gesellschaft sowie von innerhalb der 
Europäischen Union ansässigen Notaren, 
Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden; für 
diesen Nachweis gelten die vorgenannten Bestimmungen 
zur Textform in deutscher oder englischer Sprache, dem 
Nachweisstichtag und der Zugangsfrist entsprechend. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis zum Nachweisstichtag 
erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei 
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in 
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den 
Aktionär zurückweisen. Mit dem Nachweisstichtag geht 
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben 
Aktienveräußerungen nach dem Nachweisstichtag für 
Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und 
Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. 
Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung, 
falls eine Dividende gezahlt werden sollte. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch 
die depotführende Bank oder ein sonstiges 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen 
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch 
Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder 
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse 
zur Verfügung: 
 
 Adler Modemärkte AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die 
vorangehenden Sätze entsprechend. 
 
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung werden den ordnungsgemäß 
angemeldeten Personen übersandt. Das Vollmachtsformular 
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
zugesandt und ist außerdem im Internet unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre werden 
gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der 
Gesellschaft zur Verfügung gestellten 
Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der -2-

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 
die Stimmrechtsvertreter der Adler Modemärkte AG, die 
das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre 
ausüben, vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern 
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ihre Aktien 
gemäß vorstehenden Voraussetzungen form- und 
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Um die 
rechtzeitige Anmeldung der Aktien sicherzustellen, 
sollte die Anmeldung möglichst frühzeitig bei der 
Depotbank eingehen. Die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind ausschließlich berechtigt, 
aufgrund erteilter Weisungen abzustimmen. Ihnen sind 
daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Ohne eine 
ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen 
Gegenständen der Tagesordnung werden die 
Stimmrechtsvertreter der Adler Modemärkte AG das 
Stimmrecht nicht ausüben. Aktionäre, die den 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und 
Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das 
mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachts- und 
Weisungsformular zu verwenden. Alternativ wird dieses 
Vollmachts- und Weisungsformular den Aktionären auch 
jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem 
im Internet unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' abrufbar. Vollmacht und Weisungen an 
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld 
der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft unter der 
oben für die Vollmachtserteilung angegebenen 
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis 
spätestens zum *Dienstag, 7. Mai 2019, 24.00 Uhr 
(MESZ)*, zugehen. Eine Erteilung von Vollmacht und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter am Tag der 
Hauptversammlung ist am An- und Abmeldeschalter bis zum 
Beginn der Abstimmungen möglich. 
 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren 
Aktionären auch im Internet unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
Rechtzeitig abgegebene Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis 
*Dienstag, 7. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ)*, schriftlich, 
in Textform oder elektronisch unter der oben genannten 
Adresse geändert oder widerrufen werden. Entscheidend 
ist der Eingang bei der Gesellschaft. Die persönliche 
Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten 
Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als 
Widerruf der zuvor abgegebenen Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine 
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als 
entsprechende Weisung für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Weisungen für 
mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge 
einschließlich Verfahrensanträge abgeben können. 
Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter zur Antrag- 
und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
*Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimme auch ohne an der 
Hauptversammlung teilzunehmen durch Briefwahl abgeben; 
eine Ermächtigung an den Vorstand, eine derartige 
Briefwahl vorzusehen, sieht § 21 Abs. 3 der Satzung der 
Gesellschaft ausdrücklich vor. Zur Ausübung des 
Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz (wie 
unter dem Punkt 'Teilnahme an der Hauptversammlung') 
nachgewiesen und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die 
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auf die 
Abstimmung über Beschlussvorschläge von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer Ergänzung der 
Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt 
gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären begrenzt. 
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt 
schriftlich, in Textform oder in elektronischer Form 
und muss der Gesellschaft spätestens bis zum *Dienstag, 
7. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ)*, unter der nachstehenden 
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 Adler Modemärkte AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Formulare zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl werden 
der Eintrittskarte beigefügt. Ein Formular zur 
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist außerdem im 
Internet unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' abrufbar. Es kann zudem unter der 
oben genannten Adresse per Post, per Telefax oder per 
E-Mail angefordert werden. Auf dem Formular finden 
Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl. Auch 
bevollmächtigte Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte 
Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 
AktG) oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, 
insbesondere Aktionärsvereinigungen, können sich der 
Briefwahl bedienen. Rechtzeitig abgegebene 
Briefwahlstimmen können bis *Dienstag, 7. Mai 2019, 
24.00 Uhr (MESZ)*, schriftlich, in Textform oder 
elektronisch unter der oben genannten Adresse geändert 
oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Eingang 
bei der Gesellschaft. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt 
automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen 
Briefwahlstimmen. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine 
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch 
als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Briefwahlstimmen für 
mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge 
einschließlich Verfahrensanträge abgeben können. 
Ebenso wenig können durch Briefwahl Wortmeldungen, 
Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge entgegengenommen 
bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse erklärt werden. 
 
*Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen 
Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 
Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis spätestens *Sonntag, 7. 
April 2019, 24.00 Uhr (MESZ)*, unter folgender Adresse 
zugehen: 
 
 Adler Modemärkte AG 
 Der Vorstand 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens neunzig Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
Verlangen halten. Bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 
Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet 
unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Die geänderte 
Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 
AktG mitgeteilt. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem 
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind 
unter Angabe des Namens des Aktionärs nebst einer 
etwaigen Begründung schriftlich, per Telefax oder per 
E-Mail an die nachstehende Postanschrift, Faxnummer 
oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
 Adler Modemärkte AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0) 89 210 27 298 
 E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der 
Hauptversammlung, also bis spätestens *Dienstag, 23. 
April 2019, 24.00 Uhr (MESZ)*, unter dieser Adresse 
eingegangenen Gegenanträge (einschließlich des 
Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung) und 
eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden im 
Internet unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 
AktG). Unter bestimmten Umständen muss ein 
fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht 
zugänglich gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, 
wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen 
strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der -3-

gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde oder wenn eine etwaige 
Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich 
falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie 
Beleidigungen enthält. Eine etwaige Begründung muss 
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie 
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
auch ohne vorherige Übersendung an die 
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab 
zugänglich gemachte Gegenanträge müssen im Übrigen 
während der Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt 
werden. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten 
die vorstehenden Absätze einschließlich der 
Angaben zur Adressierung sinngemäß mit der 
Maßgabe, dass der Vorstand den Wahlvorschlag auch 
dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag 
nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
Vorgeschlagenen sowie seine Mitgliedschaft in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
von Wirtschaftsunternehmen angibt (§ 127 AktG). 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 
Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch 
auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Da der 
hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der 
Konzernabschluss und -lagebericht vorgelegt werden, 
erstreckt sich die Auskunftspflicht des Vorstands auch 
auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter 
bestimmten Umständen darf der Vorstand die Auskunft 
verweigern. Das gilt insbesondere insoweit, als die 
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen 
Nachteil zuzufügen oder soweit sich der Vorstand durch 
die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde. 
 
§ 20 Abs. 3 der Satzung ermächtigt den 
Versammlungsleiter, die Rede- und Fragezeit der 
Aktionäre angemessen zu beschränken. 
 
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind 
auch im Internet unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' abrufbar. 
 
*Informationen nach § 124a AktG* 
 
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich 
zu machenden Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG 
genannten Informationen sind im Internet unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' zugänglich. 
 
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre, 
Aktionärsvertreter und Gäste der Hauptversammlung der 
Adler Modemärkte AG* 
 
Die Adler Modemärkte AG, Industriestraße Ost 1-7, 
63808 Haibach, Deutschland (nachfolgend 
'*Gesellschaft*' oder '*wir*' genannt) ist 
datenschutzrechtlich verantwortlich für die 
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten anlässlich 
der Hauptversammlung. 
 
*Art und Ursprung der Daten* 
 
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die 
sich auf eine identifizierte oder identifizierbare 
natürliche Person beziehen ('*Daten*'). Sind Sie 
Aktionär, verarbeiten wir von Ihnen Vor- und Nachnamen, 
Anrede, evtl. Titel, komplette Anschrift (Land, Ort, 
PLZ, Straße, Hausnummer), ggf. hiervon abweichende 
Versandadresse, die Nummer der Eintrittskarte, 
Depotbank, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der 
Aktien und ggf. E-Mail-Adresse und Telefonnummer. 
Nehmen Sie als Aktionärsvertreter an der 
Hauptversammlung teil, verarbeiten wir zusätzlich auch 
Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Anrede, ein evtl. Titel 
sowie Ihre Kontaktdaten. Wenn Sie als Gast an der 
Hauptversammlung teilnehmen, verarbeiten wir zur 
Erstellung der Gästeeintrittskarte Ihren Vor- und 
Nachnamen sowie Ihre komplette Anschrift. Anlässlich 
der Hauptversammlung werden wir keine besonderen 
Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 
Datenschutz-Grundverordnung ('*DSGVO*') verarbeiten. 
 
Soweit diese Daten nicht von Ihnen als Aktionär oder 
als Aktionärsvertreter im Rahmen der Anmeldung zur 
Hauptversammlung mitgeteilt werden, übermittelt die 
depotführende Bank diese Daten an die Gesellschaft. 
 
*Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung* 
 
Ihre Daten verarbeiten wir hauptsächlich zur 
Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, um 
Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte anlässlich dieser zu 
ermöglichen. Zur Vorbereitung der Hauptversammlung 
verarbeiten wir Ihre Daten insbesondere im Rahmen von 
Anträgen zur Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen 
und Wahlvorschlägen sowie Ihrer Anmeldung zur 
Hauptversammlung. Weiter werden Ihre Daten zur 
Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet, 
insbesondere um ein Teilnehmerverzeichnis der 
erschienenen oder vertretenen Aktionäre zu erstellen 
oder wenn Sie einen Widerspruch zum notariellen 
Protokoll geben. Die Verarbeitung der Daten der 
Aktionäre und Aktionärsvertreter ist für deren 
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend 
erforderlich. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen 
ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 118 ff. 
AktG. 
 
Daneben verarbeiten wir Ihre Daten auch zu 
organisatorischen und statistischen Zwecken, wie zur 
Organisation der Hauptversammlung, für die Darstellung 
und Analyse der Aktionärsstruktur und deren Entwicklung 
und für Übersichten über die größten 
Aktionäre. Die Verarbeitung zu organisatorischen und 
statistischen Zwecken erfolgt auf Grundlage von Art. 6 
Abs. 1 S.1 lit. f) DSGVO und dient unseren berechtigten 
Interessen an der geordneten Durchführung der 
Hauptversammlung sowie an der Erfassung unserer 
Aktionärsstruktur. 
 
Sollten Sie als Gast an der Hauptversammlung 
teilnehmen, beruht die Datenverarbeitung auf Art. 6 
Abs. 1 S.1 lit. f) DSGVO und dient unseren berechtigten 
Interessen, auch Personen außerhalb der gesetzlich 
normierten Teilnehmerrechte die Teilnahme zu 
ermöglichen. Da sämtliche Aktien der Gesellschaft 
Inhaberaktien sind, führt die Gesellschaft kein 
Aktienregister im Sinne von § 67 AktG, in das Name, 
Geburtsdatum und Adresse des Aktionärs sowie Stückzahl 
der Aktien einzutragen sind. 
 
*Empfänger der Daten* 
 
Eine Weitergabe Ihrer bei uns gespeicherten Daten 
erfolgt nur bei einer gesetzlichen Verpflichtung im 
Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen 
Vorgaben (bspw. an Behörden). So werden Ihre Daten etwa 
im Falle eines Tagesordnungsergänzungsverlangens nach § 
122 Abs. 2 AktG und im Falle von Gegenanträgen und 
Wahlvorschlägen nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG wie in 
der Einladung unter 'Rechte der Aktionäre gemäß §§ 
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG' 
beschrieben zugänglich gemacht. Im Übrigen werden 
die Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den 
Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit 
der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich 
über das Teilnahmeverzeichnis. Darüber hinaus geben wir 
Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Jedoch unterstützen 
uns bei der Vorbereitung und Durchführung der 
Hauptversammlung verschiedene Dienstleister, welche 
gegebenenfalls Ihre Daten in unserem Auftrag 
ausschließlich für uns verarbeiten werden. Unsere 
Dienstleister erhalten von uns nur solche Daten, die 
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
erforderlich sind, und verarbeiten Ihre Daten 
ausschließlich nach unserer Weisung im Rahmen 
einer schriftlich vereinbarten Auftragsvereinbarung. 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
erhalten, soweit diese vom Aktionär bzw. von dessen 
Vertreter bevollmächtigt werden, nur solche Daten, die 
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung 
erforderlich sind. 
 
*Dauer der Aufbewahrung der Daten* 
 
Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten 
gespeichert und anschließend gelöscht oder 
anonymisiert. Dies erfolgt in der Regel drei Jahre nach 
der Hauptversammlung, es sei denn, die längere 
Speicherung ist wegen gesetzlicher Nachweis- oder 
Aufbewahrungspflichten, insbesondere aktien- oder 
handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten sowie 
aufsichts- und wertpapierrechtlicher Vorgaben, oder 
wegen von oder gegen die Gesellschaft geführter 
Verfahren, erforderlich. 
 
*Rechte als betroffene Person* 
 
Sie haben als von der Verarbeitung Ihrer Daten 
betroffene Person ein jederzeitiges Recht auf Auskunft 
(Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 
DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf 
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht 
auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie ein 
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) bezüglich der 
Verarbeitung ihrer Daten. Zur Geltendmachung Ihrer 
Rechte können Sie sich an unseren 
Konzern-Datenschutzbeauftragten wenden unter: 
 
Adler Modemärkte AG 
Konzerndatenschutzbeauftragter 
Industriestraße Ost 1-7 
63808 Haibach, Deutschland 
oder unter Telefon: +49 (0) 6021/633-1191 
E-Mail: datenschutz@adler.de. 
 
Sollten Sie aber der Ansicht sein, dass wir Ihren 
Beschwerden oder Bedenken nicht hinreichend 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

nachgekommen sind, haben Sie nach Art. 77 DSGVO das 
Recht, eine Beschwerde bei einer zuständigen 
Datenschutzbehörde einzureichen. 
 
Haibach, im März 2019 
 
*Adler Modemärkte AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-03-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Adler Modemärkte AG 
             Industriestraße Ost 1-7 
             63808 Haibach 
             Deutschland 
E-Mail:      info@adler.de 
Internet:    http://www.adlermode-unternehmen.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
791847 2019-03-26 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 26, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.