DJ DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
07.05.2019 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-03-26 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FUCHS PETROLUB SE Mannheim - WKN 579040 und 579043 -
ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2019
um 10:00 Uhr
(Einlass ab 08:30 Uhr) im Congress Center Rosengarten,
Mozartsaal,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim
TAGESORDNUNG
TOP 1 *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE
und des gebilligten Konzernabschlusses,
des Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
Handelsgesetzbuch, jeweils für das
Geschäftsjahr 2018*
TOP 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
TOP 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
TOP 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
TOP 5 *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
TOP 6 *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für
eine etwaige prüferische Durchsicht von
unterjährigen Finanzinformationen*
I. *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR
BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER
FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage
der Gesellschaft und des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
Handelsgesetzbuch, jeweils für das
Geschäftsjahr 2018*
Die Unterlagen sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter
*www.fuchs.com/gruppe*
dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung
2019, zugänglich und werden Aktionären auf
Anfrage zugesandt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein und näher erläutert werden. Entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat
und der Jahresabschluss damit festgestellt
ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den in
der Bilanz zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 131.355.000,00
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 65.330.000,00
Dividende von EUR 0,94
auf jede der 69.500.000
Stück
dividendenberechtigten
Stammaktien
Ausschüttung einer EUR 66.025.000,00
Dividende von EUR 0,95
auf jede der 69.500.000
Stück
dividendenberechtigten
Vorzugsaktien
Bilanzgewinn EUR 131.355.000,00
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist
der Anspruch auf die Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, also am 10. Mai 2019 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Der Anteilseignervertreter Herr Dr. Jürgen
Hambrecht legt sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 7. Mai 2019 nieder. Es ist
daher ein Anteilseignervertreter als Mitglied
des Aufsichtsrats für den Rest der Amtsdauer
des ausscheidenden Mitglieds neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40
Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 und Abs.
2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 10 Abs. 1 der
Satzung der FUCHS PETROLUB SE sowie § 21 Abs.
3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) i.V.m.
Abschnitt II Ziffer 2 der Vereinbarung über
die Beteiligung der Arbeitnehmer in der FUCHS
PETROLUB SE aus sechs Mitgliedern zusammen,
und zwar aus vier Anteilseignervertretern und
zwei Arbeitnehmervertretern. Die
Anteilseignervertreter werden von der
Hauptversammlung gewählt. Gemäß § 10 Abs.
6 der Satzung der FUCHS PETROLUB SE besteht
das Amt eines anstelle eines ausscheidenden
Mitglieds gewählten Aufsichtsratsmitglieds für
den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden
Mitglieds, d.h. das Amt des unter diesem
Tagesordnungspunkt gewählten
Aufsichtsratsmitglieds besteht bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 beschließt, längstens
jedoch für sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der
Beendigung der Hauptversammlung vom 6. Mai
2015.
Der Empfehlung des Nominierungsausschusses
folgend und die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele
berücksichtigend schlägt der Aufsichtsrat vor,
an Stelle von Herrn Dr. Jürgen Hambrecht
folgenden Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat zu wählen:
*Herrn Dr. Kurt Bock*, Heidelberg
Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der BASF
SE im Ruhestand
Herr Dr. Kurt Bock ist Mitglied der folgenden
gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräte:
- Bayerische Motorenwerke AG, München
- Fresenius Management SE, Bad Homburg
- Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
Es bestehen keine Mitgliedschaften in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Mit Bezug auf die Regelungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
Herr Dr. Kurt Bock nach Einschätzung des
Aufsichtsrats keine offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
für die Aufsichtsratswahl zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
unterhält.
Im Fall seiner Wahl ist beabsichtigt, Herrn
Dr. Kurt Bock zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrats zu wählen.
Ein Kurzlebenslauf von Herrn Dr. Kurt Bock ist
auf der Internetseite der Gesellschaft
www.fuchs.com/gruppe
dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung
2019, einsehbar.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Prüfers für eine etwaige
prüferische Durchsicht von unterjährigen
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2019
und für das erste Quartal 2020 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß
Art. 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission (EU Abschlussprüferverordnung). Der
Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU
Abschlussprüferverordnung genannten Art
auferlegt wurde.
II. *WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung; freie
Verfügbarkeit der Aktien*
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
EUR 139.000.000 ist im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt
in 139.000.000 Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Stückaktie. Hiervon sind 69.500.000
Stück Stammaktien und 69.500.000 Stück
Vorzugsaktien. Jede der 69.500.000 Stück
Stammaktien gewährt in der ordentlichen
Hauptversammlung bei den unter
Tagesordnungspunkten 2 bis 6 angekündigten
Beschlussfassungen eine Stimme. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der -2-
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der ordentlichen
Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm-
und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des
Stimmrechts nur diejenigen Stammaktionäre
berechtigt, die sich unter Vorlage eines
besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes
nach Maßgabe von § 19 der Satzung
spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ)
des *30. April 2019* bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend angegebenen Adresse
angemeldet haben:
*FUCHS PETROLUB SE*
*c/o Deutsche Bank AG*
*Securities Production*
*- General Meetings -*
*Postfach 20 01 07*
*60605 Frankfurt am Main*
*Telefax: +49 69 12012-86045*
*E-Mail: wp.hv@db-is.com*
Der besondere Nachweis des Aktienbesitzes hat
sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag
der Hauptversammlung, also ausgestellt auf
den *16. April 2019 (Nachweisstichtag)*,
00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Er ist durch
Bestätigung eines zur Verwahrung von
Wertpapieren zugelassenen Instituts in
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu
erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein.
Für die Teilnahme an der Versammlung und die
Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär
nur derjenige, der den Aktienbesitz
nachweist. Die Berechtigung zur Teilnahme an
der Versammlung und der Umfang des
Stimmrechts richten sich - neben der
Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem
Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag ist keine Sperre für die
Veräußerung von Aktien verbunden. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und
den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Aktienbesitz zum
Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind für die
von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme-
und stimmberechtigt, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für
die Dividendenberechtigung.
Die Aktionäre werden gebeten, für die
Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes
Kreditinstitut zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung auszufüllen und an
ihr depotführendes Kreditinstitut rechtzeitig
gemäß dessen Vorgaben zurückzusenden.
Das depotführende Kreditinstitut wird
daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger
Übersendung des besonderen Nachweises
des Aktienbesitzes bei der vorstehend
bezeichneten, zentralen Anmeldestelle der
FUCHS PETROLUB SE vornehmen, die die
Anmeldung und den besonderen Nachweis des
Aktienbesitzes an die Gesellschaft
weiterleiten wird. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der
oben genannten Adresse Sorge zu tragen.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und
des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
vorstehend bezeichneten, zentralen
Anmeldestelle der FUCHS PETROLUB SE werden
den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Wir bitten Sie,
Verständnis dafür zu haben, dass wir aufgrund
der erfahrungsgemäß großen Anzahl
von Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung
jedem Aktionär nur zwei Eintrittskarten
zuschicken können. Zugleich bitten wir Sie,
ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der
Hauptversammlung einschränken zu wollen, sich
frühzeitig und nur dann anzumelden, wenn Sie
eine Teilnahme an der Hauptversammlung
ernsthaft beabsichtigen, um die Organisation
der Hauptversammlung zu erleichtern.
Die Eintrittskarte der Stammaktionäre enthält
auch ein Formular für die Erteilung einer
Vollmacht zur Stimmabgabe bei der
Hauptversammlung.
3. *Stimmrechtsausübung und Vertretung in der
Hauptversammlung*
Stimmberechtigt zu den Tagesordnungspunkten 2
bis 6 sind die teilnahmeberechtigten
Stammaktionäre.
Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur
Gesellschaft für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des
Stimmrechts erbracht hat. Die Gesellschaft
ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen.
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können
die Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung
erscheinen und als Stammaktionär das
Stimmrecht selbst ausüben. Stammaktionäre,
die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen oder können, können ihr
Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Dabei
ist Folgendes zu beachten:
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei
Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135
Abs. 8 oder 10 Aktiengesetz (AktG)1
gleichgestellten Instituten, Unternehmen und
Personen sind in der Regel Besonderheiten zu
beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir
bitten daher Stammaktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10
AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen
oder Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der
Vollmacht abzustimmen.
Nachweise über die Bestellung eines
Bevollmächtigten können der FUCHS PETROLUB SE
an folgende E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
fuchspetrolub-hv2019@computershare.de
Daneben können Nachweise über die Bestellung
eines Bevollmächtigten der FUCHS PETROLUB SE
auch unter der folgenden Faxnummer
übermittelt werden: +49 89 30903-74675.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden
auf die Gesellschaft gemäß Art. 5, Art.
9 Abs. 1 lit. c) ii) und Art. 10 SE-VO
Anwendung, soweit sich aus speziellen
Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.
4. *Stimmrechtsvertretung durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Als besonderen Service bietet die
Gesellschaft wie schon in den Vorjahren ihren
Stammaktionären an, von der Gesellschaft
benannte, weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Sollen
die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
so muss der Stammaktionär diesen in jedem
Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht
ausgeübt werden soll. Ohne Weisung ist die
Vollmacht ungültig und das Stimmrecht wird
nicht ausgeübt. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen; sie können
die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Bitte beachten Sie, dass die
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen oder dem Stellen von Fragen
oder von Anträgen entgegennehmen. Die
Stimmrechtsvertreter nehmen
ausschließlich Weisungen zu den bekannt
gemachten Beschlussvorschlägen entgegen, im
Übrigen werden sie sich der Stimme
enthalten. Diejenigen Stammaktionäre, die den
von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen
möchten, können diese in Textform erteilen.
Dafür kann das Formular verwendet werden, das
den Stammaktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt wird. Nähere
Einzelheiten zur Anmeldung und zur
Vollmachtserteilung sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.fuchs.com/gruppe
dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2019, einsehbar.
Um die rechtzeitige Zusendung der
Eintrittskarte zu ermöglichen, sollte die
Bestellung möglichst frühzeitig bei der
Depotbank eingehen.
Im Falle der Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung
sind Vollmacht und Weisungen in Textform bis
zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des 6. Mai 2019
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der -3-
(Zugang) an die nachfolgend genannte
Anschrift zu übermitteln:
*FUCHS PETROLUB SE*
*c/o Computershare Operations Center*
*80249 München*
*Telefax-Nr. +49 89 30903-74675*
*E-Mail:
fuchspetrolub-hv2019@computershare.de*
Auch nach Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können angemeldete Stammaktionäre persönlich
an der Hauptversammlung teilnehmen. Die
persönliche Anmeldung durch den Stammaktionär
oder einen von ihm bevollmächtigten Dritten
am 7. Mai 2019 an der Zugangskontrolle zur
Hauptversammlung gilt als Widerruf der an die
von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und
Weisungen.
Auf die Möglichkeit der Bevollmächtigung der
von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter während der
Hauptversammlung wird hingewiesen.
5. *Übertragung der Hauptversammlung im
Internet*
Die einleitenden Worte des
Versammlungsleiters sowie die Rede des
Vorstandsvorsitzenden werden am Tag der
Hauptversammlung ab ca. 10:00 Uhr in voller
Länge live auf unserer Internetseite unter
*www.fuchs.com/gruppe*
dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2019, übertragen.
6. *Anträge, Wahlvorschläge, Anfragen und
Auskunftsverlangen (Angaben zu den Rechten
der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3
SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2
sowie nach §§ 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG)*
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung
gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, §
50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals, das entspricht 6.950.000
Stückaktien, oder den anteiligen Betrag von
EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, das
entspricht 500.000 Stückaktien, können
verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
und müssen der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind
dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also der 6. April 2019,
24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt.
Die Gesellschaft bittet darum, etwaige
Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu
richten:
*FUCHS PETROLUB SE*
*Vorstand*
*Friesenheimer Str. 17*
*68169 Mannheim*
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über das Verlangen
halten. § 121 Absatz 7 AktG ist für die
Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden.
Bekanntzumachende Ergänzungen der
Tagesordnung werden - soweit sie nicht
bereits mit der Einberufung bekanntgemacht
wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie
werden außerdem unter der
Internetadresse
*www.fuchs.com/gruppe*
dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2019,
veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG*
*Gegenanträge von Aktionären (§ 126 Abs. 1
AktG)*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu
stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft
unter der nachstehend angegebenen Adresse
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei
der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind,
also spätestens am 22. April 2019, 24:00 Uhr
(MESZ), zugegangen sind, werden
einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich
über die Internetseite
*www.fuchs.com/gruppe*
dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2019, zugänglich
gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 Satz 3 AktG).
In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe,
bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und
dessen Begründung nicht über die
Internetseite zugänglich gemacht werden
müssen.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen
(nebst Begründung) ist folgende Adresse
maßgeblich:
*FUCHS PETROLUB SE*
*Investor Relations*
*Friesenheimer Straße 17*
*68169 Mannheim*
*Telefax-Nr. +49 621 3802-7274*
*E-Mail: ir@fuchs.com*
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden
nicht berücksichtigt. Gegenanträge sind nur
dann gestellt, wenn sie während der
Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt
der Übersendung des Gegenantrags
bestehende Aktionärseigenschaft nachzuweisen.
*Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds und zur Wahl des
Abschlussprüfers zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Gesellschaft unter der nachstehend
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor
der Hauptversammlung, wobei der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
nicht mitzurechnen sind, also spätestens am
22. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen
sind, werden einschließlich einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
unverzüglich über die Internetseite
*www.fuchs.com/gruppe*
dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2019, zugänglich
gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären werden
nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen,
den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127
Satz 3 i. V. m. § 124 Abs. 3 AktG). Anders
als Gegenanträge im Sinne von § 126 Abs. 1
AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet
zu werden.
Nach § 127 Satz 1 in Verbindung mit § 126
Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren
Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die
Internetseite zugänglich gemacht werden
müssen.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen
ist folgende Adresse maßgeblich:
*FUCHS PETROLUB SE*
*Investor Relations*
*Friesenheimer Straße 17*
*68169 Mannheim*
*Telefax-Nr. +49 621 3802-7274*
*E-Mail: ir@fuchs.com*
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden
Aktionärs, während der Hauptversammlung
Wahlvorschläge zu dem entsprechenden
Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt
der Übersendung des Wahlvorschlags
bestehende Aktionärseigenschaft nachzuweisen.
*Anfragen*
Auch Aktionäre, die Anfragen zur ordentlichen
Hauptversammlung haben, werden gebeten, diese
an die vorgenannte Adresse zu richten.
*Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1
AktG)*
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf
die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
(vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG).
Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im
Rahmen der Aussprache zu stellen.
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher
ausgeführten Voraussetzungen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern. Nach § 21
Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der
Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen zu beschränken.
*Weitere Hinweise*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre gemäß Art. 56 Satz 2 und
Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122
Abs. 2 sowie den §§ 126 Abs. 1, 127 und 131
Abs. 1 AktG sind im Internet unter
*www.fuchs.com/gruppe*
dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2019, abrufbar.
7. *Unterlagen und Informationen zur
Hauptversammlung*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
zugänglich zu machenden Unterlagen und
Anträge von Aktionären sowie weitere
Informationen, insbesondere zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Vollmachts- und
Weisungserteilung, liegen von der Einberufung
der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der FUCHS PETROLUB SE,
Friesenheimer Str. 17, 68169 Mannheim, zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Die
vorgenannten Unterlagen sowie die
Informationen nach § 124a AktG sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an ebenfalls
über die Internetseite der Gesellschaft unter
*www.fuchs.com/gruppe*
dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2019, zugänglich.
Dort stehen außerdem im Anschluss an die
Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse
zur Verfügung. Die Unterlagen liegen auch in
der Hauptversammlung zur Einsicht der
Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der vorgenannten Unterlagen
zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir
an die Abteilung Investor Relations unter den
vorgenannten Kontaktdaten zu richten.
Diese Einberufung ist am 26. März 2019 im
Bundesanzeiger bekanntgemacht worden. Am selben Tag ist
die Einberufung Medien zur Veröffentlichung in der
Europäischen Union i.S.d. § 121 Abs. 4a AktG zugeleitet
worden.
Mannheim, im März 2019
*FUCHS PETROLUB SE*
_Der Vorstand_
*Informationen zum Datenschutz betreffend die
Hauptversammlung*
1) *Allgemeine Informationen*
a) Einführung
Die FUCHS PETROLUB SE ('FUCHS', 'wir',
'uns', 'unser') legt großen Wert auf
den Schutz Ihrer Daten. Die nachfolgenden
Hinweise geben Ihnen Informationen über
die Erhebung und Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten und Ihre
diesbezüglichen Rechte gemäß der
Verordnung (EUR) 2016/679
(Datenschutz-Grundverordnung - 'DSGVO'),
dem Bundesdatenschutzgesetz ('BDSG'), der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 über das
Statut der Europäischen Gesellschaft
('SE-VO'), dem Gesetz zur Ausführung der
SE-VO (SE-Ausführungsgesetz, 'SEAG') und
dem Aktiengesetz ('AktG') im Zusammenhang
mit der Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung der Hauptversammlung von
FUCHS.
b) Verantwortlicher für die
Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr.
7 DSGVO
FUCHS PETROLUB SE
Friesenheimer Str. 17
68169 Mannheim
Tel: +49 (0)621 3802-0
Fax: +49 (0)621 3802-7190
E-Mail: Kontakt@fuchs.com
Webseite: https://www.fuchs.com/gruppe
c) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Herr Rechtsanwalt Dr. Karsten Kinast,
LL.M.
KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohenzollernring 54
D-50672 Köln
E-Mail: mail@kinast-partner.de
2) *Betroffene personenbezogene Daten*
Wir verarbeiten die folgenden
personenbezogenen Daten von teilnehmenden
Aktionären, Stimmrechtsvertretern
('Vertretern') und Gästen, wobei nicht für
alle genannten Betroffenen stets alle
genannten personenbezogenen Daten verarbeitet
werden:
* Vor- und Nachname
* Anschrift
* Telefonnummer
* E-Mail-Adresse
* Aktienanzahl, Aktiengattung und Besitzart
der Aktien
* Nummer der Eintrittskarte
Sofern Aktionäre oder ihre Vertreter mit uns
in Kontakt treten ('Anfrage'), verarbeiten wir
zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die
im Rahmen der Anfrage mitgeteilt wurden und
die erforderlich sind, um die Anfrage zu
beantworten (z.B. die vom Aktionär oder
Vertreter angegebenen Kontaktdaten wie etwa
E-Mail-Adresse oder Telefonnummer).
Gegebenenfalls verarbeiten wir auch
Informationen zu Anträgen, Fragen,
Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären
oder deren Vertretern in der Hauptversammlung.
3) *Zweck und Rechtsgrundlage für
Datenverarbeitung*
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten
für folgende Zwecke:
* Für die Teilnahme an der Hauptversammlung
* Zur Erfüllung der aktienrechtlichen
Anforderungen (z.B. für das
Teilnehmerverzeichnis)
* Zur Ermöglichung der Ausübung der
Aktionärsrechte (z.B. Teilnahmerecht,
Wortmeldung und Stimmabgabe)
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten sind die Bestimmungen
der SE-VO (Art. 52 ff.) und die
aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 118 ff.
AktG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1
lit. c DSGVO.
Darüber hinaus verarbeiten wir
personenbezogene Daten zur Erfüllung
gesetzlicher Verpflichtungen aus dem
Aufsichts-, Steuer- und Handelsrecht.
Rechtsgrundlage bildet auch hier Art. 6 Abs. 1
Satz 1 lit. c DSGVO.
Daneben verarbeiten wir personenbezogene Daten
zur Wahrung berechtigter Interessen wie die
Vorbereitung der Hauptversammlung und die
Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der
Hauptversammlung oder die Wahrung der
Wertpapierhandelsvorschriften
außereuropäischer Länder. Rechtsgrundlage
für die Datenverarbeitung ist in diesen Fällen
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit Sie uns
personenbezogene Daten in Zusammenhang mit
einer Anfrage übermitteln, ist Rechtsgrundlage
für deren Verarbeitung zum Zwecke der
Beantwortung Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
4) *Weitere Empfänger der personenbezogenen
Daten*
Auf der Hauptversammlung können andere FUCHS
Aktionäre und deren Vertreter die im
Teilnehmerverzeichnis nach Art. 53 SE-VO
i.V.m. § 129 AktG zu Ihrer Person erfassten
Daten einsehen.
Zur Organisation und Durchführung der
Hauptversammlung bedienen wir uns zum Teil
unterschiedlicher externer Dienstleister in
der EU (z.B. Hauptversammlungs-Provider, Bank,
Notar, Rechtsanwälte), die - soweit
erforderlich - durch
Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art.
28 DSGVO datenschutzrechtlich verpflichtet
werden. Diese Dienstleister erhalten von FUCHS
nur solche personenbezogenen Daten, welche für
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten
ausschließlich in unserem Auftrag und
nach unserer Weisung.
Wir können verpflichtet sein, personenbezogene
Daten an weitere Empfänger zu übermitteln, die
die personenbezogenen Daten in eigener
Verantwortung verarbeiten (Art. 4 Nr. 7
DSGVO), insbesondere an öffentliche Stellen
wie die zuständige Aufsichtsbehörde.
5) *Speicherdauer*
Für die im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung verarbeiteten
personenbezogenen Daten beträgt die
Speicherdauer regelmäßig bis zu drei
Jahre. Wir anonymisieren oder löschen diese
personenbezogenen Daten, sobald sie für die
oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich
sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit uns
gesetzliche Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten (z.B. im Aktiengesetz,
im Handelsgesetzbuch oder in der
Abgabenordnung) zu einer längeren Speicherung
verpflichten oder die Daten für gerichtliche
oder außergerichtliche Verfahren,
beispielsweise im Falle von Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklagen, erheblich sind; in diesen
Fällen speichern wir die Daten, solange die
entsprechenden Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten bestehen oder bis zum
rechtskräftigen oder anderweitig endgültigen
Abschluss der entsprechenden Verfahren,
einschließlich etwaiger
Vollstreckungsverfahren.
6) *Ihre Rechte nach der DSGVO*
Sie können sich jederzeit und unentgeltlich
mit einer formlosen Mitteilung an unseren
Datenschutzbeauftragten oder direkt an uns
wenden, um Ihre Rechte gemäß der DSGVO
auszuüben. Sie haben hiernach das Recht:
* Gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über
Ihre von uns verarbeiteten
personenbezogenen Daten zu verlangen.
Insbesondere können Sie Auskunft über die
Verarbeitungszwecke, die Kategorie der
personenbezogenen Daten, die Kategorien
von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten
offengelegt wurden oder werden, die
geplante Speicherdauer, das Bestehen eines
Rechts auf Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung oder
Widerspruch, das Bestehen eines
Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer
Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben
wurden, sowie über das Bestehen einer
automatisierten Entscheidungsfindung
einschließlich Profiling und ggf.
aussagekräftigen Informationen zu deren
Einzelheiten verlangen;
* gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die
Berichtigung unrichtiger oder
Vervollständigung Ihrer bei uns
gespeicherten personenbezogenen Daten zu
verlangen;
* gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung
Ihrer bei uns gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen,
soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung
des Rechts auf freie Meinungsäußerung
und Information, zur Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des
öffentlichen Interesses oder zur
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung
von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
* gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung
der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten zu verlangen, wenn die Richtigkeit
der Daten von Ihnen bestritten wird (die
Einschränkung gilt dann für die Dauer der
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March 26, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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