Mainz (ots) - Die Bewährungsstrafe gegen zwei Männer, die 2015 bei einem illegalen Autorennen in Köln eine junge Radfahrerin getötet haben, hat das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert. Auch das revidierte Urteil blieb mit höchstens zwei Jahren Gefängnis milde. Ganz anders der Prozessausgang im Fall eines Rasers in Hamburg: Vor wenigen Wochen bestätigte der Bundesgerichtshof erstmals ein in diesem Fall gefälltes Mordurteil wegen eines tödlichen Zusammenstoßes. Dass Richter bei ähnlicher Sachlage zu derart unterschiedlichen Urteilen kommen, ist dem sehr weiten Rechtsrahmen geschuldet. So fällte auch das Berliner Landgericht in einer Neuverhandlung nun abermals ein Mordurteil. Es beantwortet die Frage: Ist es möglich, dass ein Raser die Gefahr nicht erkennt, die er bei Tempo 170 in der Stadt und beim Überfahren roter Ampeln für andere Verkehrsteilnehmer darstellt? Nein! Um diese Frage - juristisch: den bedingten Tötungsvorsatz - drehte sich das Verfahren. Nicht ausgeschlossen ist indes, dass die Revision gegen das neuerliche Berliner Urteil Erfolg hat. Die Politik muss entscheiden, ob sie einen Prozessausgang wie in Köln für künftige Fälle in Kauf nehmen will. Zwar können Teilnehmer an illegalen Autorennen mit Todesfolge inzwischen mit "bis zu" zehn Jahren Haft bestraft werden. Aber auch diese Gesetzesverschärfung lässt genügend Spielraum für milde Urteile. Angemessen wäre eine klare Regelung: Wer sein Auto als Waffe benutzt, dem muss eine lange Haft sicher sein. Wer dabei einen Menschen tötet, für den muss das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels greifen. Ohne Ausnahme.
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