Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass das Amtsgericht Köln Herrn Hansjörg Plaggemars als Aufsichtsratsmitglied der Biofrontera AG gem. § 103 Abs. 3 AktG aus wichtigem Grund abberufen hat.
Der Beschluss wurde am 22.03.2019 erlassen und ist der Gesellschaft am 26.03.2019 zur Kenntnis gelangt.
Der Aufsichtsrat der Biofrontera AG hatte im Januar 2019 beim Amtsgericht Köln den Antrag gestellt, Herrn Plaggemars abzuberufen. Grund für die Antragstellung war folgendes: Herr Plaggemars hatte in einem beim Landgericht Köln anhängigen Verfahren, in dem die DELPHI Unternehmensberatung AG ("DELPHI") gem. § 142 Abs. 2 AktG die Bestellung eines Sonderprüfers beantragt hat, im November 2018 eine schriftliche Stellungnahme in seiner Eigenschaft als Aufsichtsrat der Biofrontera AG abgegeben. Dieses gerichtliche Verfahren war im Januar 2018 von der DELPHI eingeleitet worden. Die Deutsche Balaton AG hatte 2017 einen inhaltsgleichen Antrag gestellt. DELPHI hält indirekt die Mehrheit der Anteile an der Deutschen Balaton AG. Im Januar 2018 war Herr Plaggemars Vorstandsmitglied der DELPHI und Aufsichtsratsmitglied der Biofrontera AG. Zur Abgabe einer Stellungnahme im November 2018 wäre allein der Aufsichtsrat der Biofrontera AG berechtigt gewesen, nicht aber Herr Plaggemars allein. In seiner Stellungnahme hat Herr Plaggemars nach Überzeugung der restlichen Aufsichtsratsmitglieder zudem Informationen offengelegt, die dem Beratungsgeheimnis des Aufsichtsrats unterfallen und von denen im Wege der Stellungnahme DELPHI Kenntnis erlangt hat.
Der Abberufungsbeschluss ist sofort wirksam. Allerdings kann binnen einem Monat Beschwerde erhoben werden. Im Falle einer erfolgreichen Beschwerde würde Herr Plaggemars seine Stellung als Aufsichtsratsmitglied zurück erlangen.hört ...
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