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Dow Jones News
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DGAP-HV: Bilfinger SE: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Bilfinger SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2019 in Congress Center Rosengarten, Musensaal, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: Bilfinger SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Bilfinger SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.05.2019 in Congress Center Rosengarten, Musensaal, Rosengartenplatz 2, 
68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-03-27 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Bilfinger SE Mannheim ISIN DE0005909006 
Wertpapier-Kenn-Nr. 590 900 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft 
werden hiermit zu der am *Mittwoch, dem 8. Mai 2019, 
10.00 Uhr * 
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), im Congress 
Center Rosengarten, Musensaal, 
Rosengartenplatz 2, 
68161 Mannheim, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung *eingeladen. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses und des 
   zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE 
   und des Konzerns sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen sowie der 
   Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns 
   und ein erläuternder Bericht zu den Angaben 
   nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sind von 
   der Einberufung an über die Internetadresse 
 
   *https://www.bilfinger.com/hauptversammlung* 
 
   zugänglich und liegen während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 
   gemäß § 172 AktG am 8. März 2019 gebilligt 
   und damit den Jahresabschluss festgestellt. 
   Deshalb erfolgen keine Feststellung des 
   Jahresabschlusses und keine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   nach § 173 AktG. Die genannten Unterlagen sind 
   der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu 
   machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz 
   einer Beschlussfassung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2018 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 
   44.209.042,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         Euro 
   Dividende von Euro 1,00 je 40.270.649,00 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Vortrag des Restbetrages   Euro 3.938.393,00 
   auf neue Rechnung: 
   Bilanzgewinn:              Euro 
                              44.209.042,00 
 
   Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf 
   dem am 1. März 2019 dividendenberechtigten 
   Grundkapital in Höhe von Euro 120.811.947,00 
   (eingeteilt in 40.270.649 Stückaktien). 
   Aufgrund einer Veränderung im Bestand eigener 
   Aktien kann sich die Anzahl 
   dividendenberechtigter Aktien bis zum Zeitpunkt 
   der Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns verändern. In diesem Fall werden 
   Vorstand und Aufsichtsrat in der 
   Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung 
   von Euro 1,00 je Aktie einen entsprechend 
   angepassten Beschlussvorschlag zur 
   Gewinnverwendung unterbreiten. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands soll 
   im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
   a) Herrn Thomas Blades für seine Amtszeit im 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen, 
   b) Herrn Michael Bernhardt für seine 
      Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
      zu erteilen, 
   c) Frau Christina Johansson für ihre 
      Amtszeit im Geschäftsjahr 2018, nämlich 
      vom 1. Dezember 2018 bis zum 31. Dezember 
      2018, Entlastung zu erteilen und 
   d) Herrn Dr. Klaus Patzak für seine Amtszeit 
      im Geschäftsjahr 2018, nämlich vom 1. 
      Januar 2018 bis zum 30. September 2018, 
      Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
   soll ebenfalls im Wege der Einzelentlastung 
   abgestimmt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   a) Herrn Dr. Eckhard Cordes für seine 
      Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
      zu erteilen, 
   b) Herrn Stephan Brückner für seine Amtszeit 
      im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen, 
   c) Frau Agnieszka Al-Selwi für ihre Amtszeit 
      im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen, 
   d) Frau Dorothée Deuring für ihre Amtszeit 
      im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen, 
   e) Frau Lone Fønss Schrøder für ihre 
      Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
      zu erteilen, 
   f) Herrn Dr. Ralph Heck für seine Amtszeit 
      im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen, 
   g) Frau Dr. Marion Helmes für ihre Amtszeit 
      im Geschäftsjahr 2018, nämlich vom 1. 
      Januar 2018 bis zum 15. Mai 2018, 
      Entlastung zu erteilen, 
   h) Frau Susanne Hupe für ihre Amtszeit im 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen, 
   i) Herrn Rainer Knerler für seine Amtszeit 
      im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen, 
   j) Frau Dr. Janna Köke für ihre Amtszeit im 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen, 
   k) Herrn Frank Lutz für seine Amtszeit im 
      Geschäftsjahr 2018, nämlich vom 15. Mai 
      2018 bis zum 31. Dezember 2018, 
      Entlastung zu erteilen, 
   l) Herrn Jörg Sommer für seine Amtszeit im 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen 
      und 
   m) Herrn Jens Tischendorf für seine Amtszeit 
      im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Abschlussprüfers für eine 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts 2019* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   a) Die Ernst & Young GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Mannheim, wird zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
   b) Die Ernst & Young GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Mannheim, wird zum Abschlussprüfer 
      bestellt für eine prüferische Durchsicht 
      des Halbjahresfinanzberichts für das 
      erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 
   6 der Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 
   auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem 
   Gewinnabführungsvertrag mit der Bilfinger 
   Digital Next GmbH* 
 
   Die Bilfinger SE hat am 5./7. Februar 2019 als 
   herrschendes Unternehmen einen 
   Gewinnabführungsvertrag mit der Bilfinger 
   Digital Next GmbH als abhängiger Gesellschaft 
   geschlossen. Dieser Vertrag bedarf zu seiner 
   Wirksamkeit der Zustimmung sowohl der 
   Hauptversammlung der Bilfinger SE als auch der 
   Gesellschafterversammlung der Bilfinger Digital 
   Next GmbH. Letztere Zustimmung wurde bereits 
   erteilt. Der Gewinnabführungsvertrag hat den 
   folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
   * Die Bilfinger Digital Next GmbH ist 
     verpflichtet, ihren ganzen Gewinn in 
     Übereinstimmung mit und nach näherer 
     Maßgabe des § 301 AktG an die 
     Bilfinger SE abzuführen. 
   * Die Bilfinger Digital Next GmbH darf 
     Beträge aus dem Jahresüberschuss nur dann 
     in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) 
     einstellen, wenn die Bilfinger SE dem 
     zustimmt und soweit dies handelsrechtlich 
     zulässig und bei vernünftiger 
     kaufmännischer Betrachtung wirtschaftlich 
     begründet ist. Während der Dauer des 
     Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen 
     gem. § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen 
     der Bilfinger SE aufzulösen und zum 
     Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu 
     verwenden oder als Gewinn abzuführen. 
     Kapitalrücklagen sowie vorvertragliche 
     Gewinnrücklagen dürfen hingegen weder als 
     Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines 
     Jahresfehlbetrags verwendet werden. 
   * Die Bilfinger SE ist verpflichtet, jeden 
     während der Vertragsdauer ohne 
     Berücksichtigung der 
     Verlustausgleichspflicht entstehenden 
     Jahresfehlbetrag der Bilfinger Digital 
     Next GmbH auszugleichen, soweit dieser 
     nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den 
     anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen 
     werden, die während der Vertragslaufzeit 
     in diese eingestellt wurden. 
   * Der Gewinnabführungsvertrag wird erst mit 
     Eintragung in das Handelsregister der 
     Bilfinger Digital Next GmbH wirksam. Wird 
     der Gewinnabführungsvertrag planmäßig 
     im Laufe des Geschäftsjahres 2019 in das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Bilfinger SE: Bekanntmachung der -2-

Handelsregister der Bilfinger Digital Next 
     GmbH eingetragen, so gilt er rückwirkend 
     ab dem 1. Januar 2019. Anderenfalls gilt 
     er rückwirkend für die Zeit ab dem Beginn 
     des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
     laufenden Geschäftsjahres der Bilfinger 
     Digital Next GmbH. 
   * Der Gewinnabführungsvertrag wird für die 
     Dauer von fünf Jahren fest geschlossen. 
     Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein 
     weiteres Jahr, wenn er nicht unter 
     Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei 
     Monaten vor seinem Ablauf von einem 
     Vertragspartner schriftlich gekündigt 
     wird. 
   * Beide Vertragspartner können den Vertrag 
     außerordentlich auch vor Ablauf der 
     Mindestlaufzeit von fünf Jahren kündigen, 
     wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein 
     wichtiger Grund liegt insbesondere vor, 
     wenn die Bilfinger SE mehr als 50% ihres 
     Anteilsbesitzes an der Bilfinger Digital 
     Next GmbH an Dritte veräußert oder in 
     sonstiger Weise überträgt. 
   * Für den Fall, dass sich einzelne 
     Regelungen als ganz oder teilweise 
     unwirksam oder undurchführbar erweisen 
     sollten, enthält der Vertrag eine übliche 
     salvatorische Klausel. 
 
   Die Bilfinger Digital Next GmbH ist eine 
   100-prozentige Tochtergesellschaft der 
   Bilfinger SE. Daher sind keine Ausgleichs- oder 
   Abfindungsleistungen an außenstehende 
   Gesellschafter nach §§ 304, 305 AktG zu 
   gewähren. Aus demselben Grund bedarf es keiner 
   Prüfung des Gewinnabführungsvertrags durch 
   einen sachverständigen Prüfer (Vertragsprüfer). 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   Dem Gewinnabführungsvertrag vom 5./7. Februar 
   2019 zwischen der Bilfinger SE und der 
   Bilfinger Digital Next GmbH, eingetragen im 
   Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden 
   unter HRB 25651, wird zugestimmt. 
 
   *Hinweis zum Tagesordnungspunkt 6:* 
 
   Die folgenden Unterlagen sind über die 
   Internetadresse 
 
   *https://www.bilfinger.com/hauptversammlung* 
 
   zugänglich und liegen auch während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus: 
 
   * Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
     Bilfinger SE und der Bilfinger Digital 
     Next GmbH, 
   * die Jahresabschlüsse der Bilfinger SE und 
     die Konzernabschlüsse sowie die 
     zusammengefassten Lageberichte der 
     Bilfinger SE und des Konzerns für die 
     Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018, 
   * die Jahresabschlüsse der Bilfinger Digital 
     Next GmbH (vormals: Bilfinger Berger 
     Entsorgung GmbH) für die Geschäftsjahre 
     2016, 2017 und 2018 sowie 
   * der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame 
     Bericht des Vorstands der Bilfinger SE und 
     der Geschäftsführung der Bilfinger Digital 
     Next GmbH über den 
     Gewinnabführungsvertrag. 
Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben 
gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der 
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die 
Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache 
abgefasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
durch einen von dem depotführenden Institut in Textform 
erstellten und in deutscher oder englischer Sprache 
abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des 
depotführenden Instituts hat sich auf Mittwoch, den 17. 
April 2019, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Sowohl die 
Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 
Mittwochs, den 1. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter der 
Adresse 
 
Bilfinger SE 
c/o C-HV AG 
Gewerbepark 10 
92289 Ursensollen 
 
oder per *Telefax* unter der Nummer: +49 (0) 9628 92 99 
871 
 
oder per *E-Mail* unter der Adresse: 
HV@Anmeldestelle.net 
 
zugehen. Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im 
Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den (vorstehend beschriebenen) 
Nachweis erbracht hat. Um die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts zu erlangen, ist es mithin erforderlich, 
dass die Aktien zu Beginn des Mittwochs, den 17. April 
2019, 0:00 Uhr (MESZ), gehalten werden. Die Anmeldung 
zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre nicht an der 
freien Verfügung über ihre Aktien. 
 
*Eintrittskarten* 
 
Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
unter der oben angegebenen Adresse (bzw. Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse) werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Anmeldung und die Übermittlung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. Im Gegensatz zur Anmeldung zur 
Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht 
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der 
Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für 
den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen können oder möchten, haben die Möglichkeit, 
ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, 
beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl 
ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes (siehe oben unter ,Voraussetzungen für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts') erforderlich. Die Erteilung einer 
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der 
Anmeldung erfolgen. Zur Vollmachtserteilung kommen 
sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
als auch Erklärungen gegenüber der Gesellschaft in 
Betracht. 
 
Für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht nicht 
dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt (also 
wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen, 
Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 
Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten geschäftsmäßig handelnden Person 
oder Vereinigung erteilt wird und die Erteilung der 
Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 
135 AktG unterliegt), bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß 
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126 b BGB). 
Von der satzungsmäßigen Ermächtigung des § 19 Abs. 
4 Satz 3 der Satzung, der eine Erleichterung gegenüber 
der Textform als der vom Gesetz bestimmten Form 
zulässt, wird kein Gebrauch gemacht. Für die 
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter gelten ergänzend die nachfolgend 
(im übernächsten Absatz) beschriebenen Besonderheiten. 
 
Für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht dem 
Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt (also für 
den Fall, dass einem Kreditinstitut oder einer 
Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen, 
Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 
Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten geschäftsmäßig handelnden Person 
oder Vereinigung Vollmacht erteilt wird oder sonst die 
Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 
AktG unterliegt), wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 
AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für 
diesen Fall eine besondere Regelung. Demgemäß 
können die Kreditinstitute und die 
Aktionärsvereinigungen sowie die sonstigen, 
Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 
Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten geschäftsmäßig handelnden 
Personen und Vereinigungen für ihre Bevollmächtigung 
Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der 
Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen 
Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen 
müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 
Satz 5 AktG wird hingewiesen. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, 
können sich hierzu des auf der Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung befindlichen Formulars bedienen. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, sollten Anmeldung und 
Nachweisübermittlung möglichst frühzeitig erfolgen. Die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
benötigen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts. Ohne diese Weisungen werden sie von der 
Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Weitere 
Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte. Vollmachten und Weisungen an die von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Bilfinger SE: Bekanntmachung der -3-

der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen, 
wenn sie nicht in der Hauptversammlung erteilt werden, 
bis zum Ablauf des Montags, den 6. Mai 2019, 24:00 Uhr 
(MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein, 
anderenfalls können sie aus abwicklungstechnischen 
Gründen nicht berücksichtigt werden. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden von 
einer ihnen erteilten Vollmacht insoweit keinen 
Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht 
vertreten, als die betreffenden Aktien durch einen 
anderen in der Hauptversammlung Anwesenden (den 
Aktionär selbst oder dessen Vertreter) vertreten 
werden. 
 
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der 
Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird hingegen die 
Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem 
Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen 
Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich 
nicht - für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht 
dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt - aus § 
135 AktG etwas anderes ergibt. Ein Nachweis der 
Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bereits vor der 
Hauptversammlung übermittelt werden. Für eine 
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung 
(durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten) bieten 
wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG folgenden Weg 
elektronischer Kommunikation an: Der Nachweis über die 
Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft 
per E-Mail an die E-Mail-Adresse 
 
hv@bilfinger.com 
 
übermittelt werden. Dabei ist gewährleistet, dass als 
Anlage zu einer E-Mail (unbeschadet der Möglichkeit, 
eine vorhandene E-Mail weiterzuleiten) Dokumente in den 
Formaten ,Word', ,PDF', ,JPG', ,TXT' und ,TIF' 
Berücksichtigung finden können. Der per E-Mail 
übermittelte Nachweis der Bevollmächtigung kann der 
Anmeldung nur dann eindeutig zugeordnet werden, wenn 
ihm bzw. der E-Mail entweder der Name und die Adresse 
des Aktionärs oder die Eintrittskartennummer zu 
entnehmen sind. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen 
mit der Eintrittskarte. Außerdem findet sich ein 
Vollmachtsformular unter der Internetadresse 
 
https://www.bilfinger.com/hauptversammlung 
 
Weder vom Gesetz noch von der Satzung oder sonst 
seitens der Gesellschaft wird die Nutzung dieser 
Formulare verlangt. Jedoch bitten wir im Interesse 
einer reibungslosen Abwicklung, bei 
Vollmachtserteilungen, wenn sie durch Erklärung 
gegenüber der Gesellschaft erfolgen, diese Formulare zu 
verwenden. Vollmachtsrelevante Erklärungen gegenüber 
der Gesellschaft können insbesondere auch unter der für 
die Anmeldung angegebenen Adresse bzw. Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse abgegeben werden. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 
SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-AG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 
127 und § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen nach Art. 56 SE-VO, § 
50 Abs. 2 SE-AG, § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-AG, § 122 Abs. 
2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen 
Betrag von Euro 500.000,00 erreichen (Letzteres 
entspricht 166.667 Aktien), verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
spätestens am Sonntag, dem 7. April 2019, 24:00 Uhr 
(MESZ), zugehen. Das Verlangen kann an folgende Adresse 
gerichtet werden: 
 
Bilfinger SE 
Vorstand 
Oskar-Meixner-Straße 1 
68163 Mannheim 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang 
bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht 
und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Etwaige nach der Einberufung der 
Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende 
Tagesordnungsergänzungsverlangen werden außerdem 
unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft 
über die Internetadresse 
 
https://www.bilfinger.com/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1 und 
§ 127 AktG* 
 
Aktionäre können in der Hauptversammlung Anträge und 
gegebenenfalls auch Wahlvorschläge zu Punkten der 
Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung stellen, ohne 
dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer 
Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen 
Handlung bedarf. 
 
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge 
im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des 
Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings 
für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer 
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der 
Internetadresse 
 
https://www.bilfinger.com/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft 
spätestens bis Dienstag, den 23. April 2019, 24:00 Uhr 
(MESZ), unter der Adresse 
 
Bilfinger SE 
Vorstand 
Oskar-Meixner-Straße 1 
68163 Mannheim 
 
oder per *Telefax* unter der Nummer: +49 (0) 621 
459-2221 
 
oder per *E-Mail* unter der E-Mail-Adresse: 
hv@bilfinger.com 
 
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine 
Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 
126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf ein 
in der Hauptversammlung gestelltes Verlangen vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen, der Lage des Konzerns und der 
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-AG, § 122 
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG, 
insbesondere Angaben zu weiteren, über die Einhaltung 
maßgeblicher Fristen hinausgehenden 
Voraussetzungen, finden sich unter der Internetadresse 
 
https://www.bilfinger.com/hauptversammlung 
 
*Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den 
Informationen nach § 124a AktG* 
 
Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu 
Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst werden 
soll, die in der Hauptversammlung zugänglich zu 
machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und der 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, ein Formular, 
das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht 
verwendet werden kann, sowie etwaige 
Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne des Art. 56 
SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-AG, § 122 Abs. 2 AktG sind über 
die Internetadresse 
 
https://www.bilfinger.com/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Bilfinger SE ist eingeteilt in 
44.209.042 Stückaktien, von denen jede eine Stimme 
gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 
44.209.042. 
 
*Hinweise zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und 
Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene 
Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. 
Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den 
Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige 
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die 
Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger 
Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen 
auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. 
 
*Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage* 
 
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die 
verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung 
ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die 
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung 
ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 
ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c und f DSGVO. 
 
*Empfänger* 
 
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer 
Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und 
Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des 
jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die 
Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im 
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen 
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich 
über das Teilnehmerverzeichnis. 
 
*Speicherungsdauer* 
 
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange 
dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein 
berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im 
Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher 
Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. 
Anschließend werden die personenbezogenen Daten 
gelöscht. 
 
*Betroffenenrechte* 
 
Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre 
personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie 
ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. 
Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. 
 
*Kontaktdaten* 
 
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten: 
 
Bilfinger SE 
Oskar-Meixner-Straße 1 
68163 Mannheim 
 
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter: 
 
dataprivacy@bilfinger.com 
 
Mannheim, im März 2019 
 
*Bilfinger SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-03-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Bilfinger SE 
             Oskar-Meixner-Straße 1 
             68163 Mannheim 
             Deutschland 
Telefon:     +49 621 459 0 
Fax:         +49 621 459 2221 
E-Mail:      hv@bilfinger.com 
Internet:    https://www.bilfinger.com 
ISIN:        DE0005909006 
WKN:         590 900 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
792479 2019-03-27 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 27, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.