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DGAP-HV: FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: FRIWO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 
in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-27 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FRIWO AG Ostbevern Wertpapier-Kenn-Nr.: 620 110 
ISIN: DE 0006201106 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 2019 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft ein, 
an der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG am 
Dienstag, den 7. Mai 2019, um 10:00 Uhr, im Gasthof 
Mersbäumer, Loburg 47, 48346 Ostbevern, teilzunehmen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der FRIWO AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 
   2018, des zusammengefassten Lageberichts für 
   die FRIWO AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der FRIWO AG zum 31. Dezember 
   2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 
   4.531.764,65 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro 
    je dividendenberechtigter Stückaktie der 
    Gesellschaft, somit insgesamt 3.080.000,00 
    Euro. Der verbleibende Betrag von 
    1.451.764,65 Euro wird auf neue Rechnung 
    vorgetragen. 
    Die Gesellschaft hält derzeit weder 
    unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. 
    Soweit die Gesellschaft im Zeitpunkt der 
    Hauptversammlung unmittelbar oder mittelbar 
    eigene Aktien hält, die gemäß § 71b 
    AktG nicht dividendenberechtigt sind, 
    vermindert sich die Zahl der 
    dividendenberechtigten Aktien. In diesem 
    Fall soll der Hauptversammlung 
    vorgeschlagen werden, den auf diese Aktien 
    entfallenden Betrag ebenfalls auf neue 
    Rechnung vorzutragen. 
    Die Dividende ist ab dem 10. Mai 2019 
    zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & 
   Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
II.  *Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur 
     Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung 
     von Anträgen in der Hauptversammlung sind 
     diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
     rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden 
     und rechtzeitig einen von ihrem 
     depotführenden Institut erstellten Nachweis 
     ihres Aktienbesitzes übermitteln. Die 
     Anmeldung und die Übermittlung des 
     Nachweises müssen schriftlich, per Telefax 
     oder per E-Mail unter dieser Adresse 
     erfolgen: 
 
      FRIWO AG 
      c/o Deutsche Bank AG 
      Securities Production 
      General Meetings 
      Postfach 20 01 07 
      60605 Frankfurt am Main 
      Telefax: +49 69 12012-86045 
      E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
     Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich 
     auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) 
     Tages vor der Hauptversammlung beziehen, 
     d.h. auf 
 
     *Dienstag, den 16. April 2019, 0:00 Uhr,* 
 
     und muss der Gesellschaft bis spätestens 
 
     *Dienstag, den 30. April 2019, 24:00 Uhr,* 
 
     unter der oben genannten Adresse zugehen. 
 
     Die Anmeldung und der Nachweis des 
     Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 
     126b BGB) und müssen in deutscher oder 
     englischer Sprache abgefasst sein. Die 
     Anmeldung hat bis zum *Dienstag, den 30. 
     April 2019, 24:00 Uhr*, unter oben 
     genannter Adresse zu erfolgen. 
 
     Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
     Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
     Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
     wer sich fristgerecht angemeldet und den 
     Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
     Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
     für die Veräußerbarkeit des 
     Anteilbesitzes einher. Insbesondere haben 
     teilweise oder vollständige 
     Veräußerungen nach dem 
     Nachweisstichtag für das gesetzliche 
     Teilnahme- und Stimmrecht des 
     Veräußerers keine Bedeutung. 
     Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
     Zuerwerbe von Aktien nach dem 
     Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat 
     keine Bedeutung für die 
     Dividendenberechtigung. 
 
     Nach Eingang der Anmeldung und des 
     Nachweises des Anteilsbesitzes werden den 
     Aktionären Eintrittskarten für die 
     Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die 
     Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und 
     Übersendung des Nachweises ihres 
     Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge 
     zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, 
     sich alsbald mit ihrem depotführenden 
     Institut in Verbindung zu setzen. 
III. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
     Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung* 
 
     Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
     20.020.000,00 Euro und ist eingeteilt in 
     7.700.000 Stückaktien ohne Nennbetrag, von 
     denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die 
     Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 
     7.700.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft 
     hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
IV.  *Stimmrechtsvertretung* 
 
     Die Aktionäre, die den Nachweis des 
     Anteilsbesitzes geführt und sich 
     fristgerecht angemeldet haben, können ihr 
     Stimmrecht unter entsprechender 
     Vollmachtserteilung durch einen 
     Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
     Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
     Aktionären, die von der Gesellschaft 
     benannten Stimmrechtsvertreter oder einen 
     sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl, 
     ausüben lassen. 
 
     Aktionäre, die sich hinsichtlich der 
     Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts 
     von einem anderen Bevollmächtigten als den 
     von der Gesellschaft benannten, 
     weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern 
     vertreten lassen möchten, finden für die 
     Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf 
     der Rückseite der Eintrittskarte, welche 
     den Aktionären nach der oben beschriebenen 
     form- und fristgerechten Anmeldung 
     zugeschickt wird. 
 
     Soweit die Vollmacht nicht einem 
     Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung 
     oder anderen, mit diesen gemäß den 
     aktienrechtlichen Bestimmungen 
     gleichgestellten Personen oder 
     Institutionen erteilt wird, bedürfen die 
     Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
     der Nachweis der Bevollmächtigung der 
     Textform. 
 
     Sofern Vertreter von Aktionären gegenüber 
     der Gesellschaft ihre Bevollmächtigung 
     nachzuweisen haben, also nicht der für 
     Kreditinstitute geschäftsmäßig 
     Handelnde und Vereinigungen von Aktionären 
     geltenden Ausnahmevorschrift des § 135 AktG 
     unterfallen, kann der Nachweis über die 
     Bestellung eines Bevollmächtigten per Post 
     an die Anschrift FRIWO AG, c/o 
     Computershare Operations Center, 80249 
     München, Deutschland, per Telefax an die 
     Telefax-Nummer +49 89 30903-74675 oder 
     durch Übersendung per E-Mail an die 
     E-Mail-Adresse 
 
     *FRIWO-HV2019@computershare.de* 
 
     erfolgen. 
 
     Der Nachweis sollte außer der Kopie 
     der Vollmacht selbst bzw. der Bestätigung, 
     dass Vollmacht erteilt wurde, mindestens 
     Angaben über den Namen des Aktionärs und 
     die Nummer der Eintrittskarte sowie den 
     Namen und den Wohnort des Vertreters 
     enthalten. 
 
     Für die Erteilung oder den Widerruf der 
     Bevollmächtigung gelten die vorstehend 
     genannten Bedingungen entsprechend. 
 
     Für die Bevollmächtigung und 
     Stimmrechtsausübung von Kreditinstituten, 
     Aktionärsvereinigungen und diesen 
     gleichgestellten Personen gelten die 
     speziellen Regelungen in § 135 AktG. Für 
     die Bevollmächtigung der von der 
     Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
     gelten die nachstehenden Besonderheiten. 
 
     Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
     Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
     mehrere von diesen zurückweisen. 
V.   *Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
     Zur Erleichterung der Ausübung ihrer Rechte 
     bieten wir unseren Aktionären an, von der 

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March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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