DJ DGAP-HV: FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: FRIWO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019
in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-27 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FRIWO AG Ostbevern Wertpapier-Kenn-Nr.: 620 110
ISIN: DE 0006201106 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG 2019 Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft ein,
an der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG am
Dienstag, den 7. Mai 2019, um 10:00 Uhr, im Gasthof
Mersbäumer, Loburg 47, 48346 Ostbevern, teilzunehmen.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der FRIWO AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember
2018, des zusammengefassten Lageberichts für
die FRIWO AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie
eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der FRIWO AG zum 31. Dezember
2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
4.531.764,65 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro
je dividendenberechtigter Stückaktie der
Gesellschaft, somit insgesamt 3.080.000,00
Euro. Der verbleibende Betrag von
1.451.764,65 Euro wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Die Gesellschaft hält derzeit weder
unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Soweit die Gesellschaft im Zeitpunkt der
Hauptversammlung unmittelbar oder mittelbar
eigene Aktien hält, die gemäß § 71b
AktG nicht dividendenberechtigt sind,
vermindert sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien. In diesem
Fall soll der Hauptversammlung
vorgeschlagen werden, den auf diese Aktien
entfallenden Betrag ebenfalls auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die Dividende ist ab dem 10. Mai 2019
zahlbar.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl &
Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
II. *Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur
Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung
von Anträgen in der Hauptversammlung sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden
und rechtzeitig einen von ihrem
depotführenden Institut erstellten Nachweis
ihres Aktienbesitzes übermitteln. Die
Anmeldung und die Übermittlung des
Nachweises müssen schriftlich, per Telefax
oder per E-Mail unter dieser Adresse
erfolgen:
FRIWO AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.)
Tages vor der Hauptversammlung beziehen,
d.h. auf
*Dienstag, den 16. April 2019, 0:00 Uhr,*
und muss der Gesellschaft bis spätestens
*Dienstag, den 30. April 2019, 24:00 Uhr,*
unter der oben genannten Adresse zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§
126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Die
Anmeldung hat bis zum *Dienstag, den 30.
April 2019, 24:00 Uhr*, unter oben
genannter Adresse zu erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer sich fristgerecht angemeldet und den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des
Anteilbesitzes einher. Insbesondere haben
teilweise oder vollständige
Veräußerungen nach dem
Nachweisstichtag für das gesetzliche
Teilnahme- und Stimmrecht des
Veräußerers keine Bedeutung.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat
keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den
Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die
Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und
Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge
zu tragen und empfehlen unseren Aktionären,
sich alsbald mit ihrem depotführenden
Institut in Verbindung zu setzen.
III. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
20.020.000,00 Euro und ist eingeteilt in
7.700.000 Stückaktien ohne Nennbetrag, von
denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit
7.700.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
IV. *Stimmrechtsvertretung*
Die Aktionäre, die den Nachweis des
Anteilsbesitzes geführt und sich
fristgerecht angemeldet haben, können ihr
Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter oder einen
sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl,
ausüben lassen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der
Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts
von einem anderen Bevollmächtigten als den
von der Gesellschaft benannten,
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern
vertreten lassen möchten, finden für die
Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf
der Rückseite der Eintrittskarte, welche
den Aktionären nach der oben beschriebenen
form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird.
Soweit die Vollmacht nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung
oder anderen, mit diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellten Personen oder
Institutionen erteilt wird, bedürfen die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung der
Textform.
Sofern Vertreter von Aktionären gegenüber
der Gesellschaft ihre Bevollmächtigung
nachzuweisen haben, also nicht der für
Kreditinstitute geschäftsmäßig
Handelnde und Vereinigungen von Aktionären
geltenden Ausnahmevorschrift des § 135 AktG
unterfallen, kann der Nachweis über die
Bestellung eines Bevollmächtigten per Post
an die Anschrift FRIWO AG, c/o
Computershare Operations Center, 80249
München, Deutschland, per Telefax an die
Telefax-Nummer +49 89 30903-74675 oder
durch Übersendung per E-Mail an die
E-Mail-Adresse
*FRIWO-HV2019@computershare.de*
erfolgen.
Der Nachweis sollte außer der Kopie
der Vollmacht selbst bzw. der Bestätigung,
dass Vollmacht erteilt wurde, mindestens
Angaben über den Namen des Aktionärs und
die Nummer der Eintrittskarte sowie den
Namen und den Wohnort des Vertreters
enthalten.
Für die Erteilung oder den Widerruf der
Bevollmächtigung gelten die vorstehend
genannten Bedingungen entsprechend.
Für die Bevollmächtigung und
Stimmrechtsausübung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und diesen
gleichgestellten Personen gelten die
speziellen Regelungen in § 135 AktG. Für
die Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
gelten die nachstehenden Besonderheiten.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
V. *Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Zur Erleichterung der Ausübung ihrer Rechte
bieten wir unseren Aktionären an, von der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die
Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet haben.
Die Vollmachten sind in Textform zu
erteilen. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in
jedem Fall Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Ein Formular zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter befindet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte. Die
Vollmachten nebst Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind
möglichst bis zum *Freitag, den 3. Mai
2019, 24:00 Uhr*, an die unter Punkt IV.
Stimmrechtsvertretung genannte Adresse
postalisch, per Telefax oder E-Mail zu
übersenden.
VI. *Rechte der Aktionäre*
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie
während der Hauptversammlung unter anderem
die folgenden Rechte zu:
1. *Ergänzungsanträge nach § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro des
Grundkapitals der Gesellschaft erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung
ist an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft spätestens bis zum *Samstag, den
6. April 2019, 24:00 Uhr*, in schriftlicher
Form unter der Adresse
FRIWO AG
Vorstand
Von-Liebig-Straße 11
48346 Ostbevern
zugegangen sein.
Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft
Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten.
2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge sind -
wobei Gegenanträge zu begründen sind,
Wahlvorschläge hingegen nicht -
ausschließlich an die nachstehende
Adresse zu richten:
FRIWO AG
Frau Britta Wolff
Von-Liebig-Straße 11
48346 Ostbevern
Telefax: +49 2532 81-855
E-Mail: ir@friwo.de
Anderweitig adressierte Anträge und
Wahlvorschläge werden nicht nach §§ 126 Abs.
1, 127 AktG zugänglich gemacht.
Bis spätestens *Montag, den 22. April 2019,
24:00 Uhr*, mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft bei vorstehender Adresse
eingegangene und zugänglich zu machende
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
werden einschließlich des Namens des
Aktionärs, einer Begründung - wenn diese
nicht mehr als 5.000 Zeichen beträgt - und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
unter der Internetadresse
http://www.friwo-ag.de/hauptversammlung/
veröffentlicht.
3. *Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG*
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem
Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der FRIWO AG zu einem verbundenen Unternehmen
sowie auf die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
4. *Weitergehende Erläuterungen und
Informationen nach § 124a AktG*
Die Internetseite der FRIWO AG, über die die
Informationen nach § 124a AktG sowie
weitergehende Erläuterungen zu den genannten
Aktionärsrechten nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs.
1, 127 und 131 Abs. 1 AktG zugänglich sind,
lautet wie folgt:
http://www.friwo-ag.de/hauptversammlung/
VII. *Informationen und Unterlagen zur
Hauptversammlung*
Die Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 1
können vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an im Internet unter
'Hauptversammlung', also
http://www.friwo-ag.de/hauptversammlung/
eingesehen werden. Sie liegen
außerdem während der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme aus.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung ebenfalls unter dieser
Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im
Bundesanzeiger vom 27. März 2019
veröffentlicht.
VIII. *Informationen zum Datenschutz*
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage
der geltenden Datenschutzgesetze
personenbezogene Daten, um den Aktionären
die Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für
die Verarbeitung ist die Gesellschaft die
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1
Satz 1 lit. c DSGVO.
Zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt die
Gesellschaft verschiedene Dienstleister.
Diese erhalten von der Gesellschaft nur
solche personenbezogenen Daten, welche für
die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind. Die
Dienstleister verarbeiten diese Daten
ausschließlich nach Weisung der
Gesellschaft. Im Übrigen werden
personenbezogene Daten im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften den Aktionären
und Aktionärsvertretern im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung zur Verfügung
gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden im
Rahmen der gesetzlichen Pflichten
gespeichert und anschließend
gelöscht.
Jede Person, deren Daten betroffen sind,
hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen
ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich
der Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können
gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich
über die E-Mail-Adresse
ir@friwo.com
oder über die folgenden Kontaktdaten
geltend gemacht werden:
FRIWO AG
Von-Liebig-Straße 11
48346 Ostbevern
Fax: +49 2532 81-855
Zudem besteht nach näherer Maßgabe
von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei
den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
Ostbevern, im März 2019
*FRIWO AG*
_Der Vorstand_
2019-03-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: FRIWO AG
Von-Liebig-Straße 11
48346 Ostbevern
Deutschland
E-Mail: IR@friwo.de
Internet: http://www.friwo-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
792481 2019-03-27
(END) Dow Jones Newswires
March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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