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DGAP-HV: FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: FRIWO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 
in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-27 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FRIWO AG Ostbevern Wertpapier-Kenn-Nr.: 620 110 
ISIN: DE 0006201106 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 2019 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft ein, 
an der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG am 
Dienstag, den 7. Mai 2019, um 10:00 Uhr, im Gasthof 
Mersbäumer, Loburg 47, 48346 Ostbevern, teilzunehmen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der FRIWO AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 
   2018, des zusammengefassten Lageberichts für 
   die FRIWO AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der FRIWO AG zum 31. Dezember 
   2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 
   4.531.764,65 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro 
    je dividendenberechtigter Stückaktie der 
    Gesellschaft, somit insgesamt 3.080.000,00 
    Euro. Der verbleibende Betrag von 
    1.451.764,65 Euro wird auf neue Rechnung 
    vorgetragen. 
    Die Gesellschaft hält derzeit weder 
    unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. 
    Soweit die Gesellschaft im Zeitpunkt der 
    Hauptversammlung unmittelbar oder mittelbar 
    eigene Aktien hält, die gemäß § 71b 
    AktG nicht dividendenberechtigt sind, 
    vermindert sich die Zahl der 
    dividendenberechtigten Aktien. In diesem 
    Fall soll der Hauptversammlung 
    vorgeschlagen werden, den auf diese Aktien 
    entfallenden Betrag ebenfalls auf neue 
    Rechnung vorzutragen. 
    Die Dividende ist ab dem 10. Mai 2019 
    zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & 
   Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
II.  *Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur 
     Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung 
     von Anträgen in der Hauptversammlung sind 
     diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
     rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden 
     und rechtzeitig einen von ihrem 
     depotführenden Institut erstellten Nachweis 
     ihres Aktienbesitzes übermitteln. Die 
     Anmeldung und die Übermittlung des 
     Nachweises müssen schriftlich, per Telefax 
     oder per E-Mail unter dieser Adresse 
     erfolgen: 
 
      FRIWO AG 
      c/o Deutsche Bank AG 
      Securities Production 
      General Meetings 
      Postfach 20 01 07 
      60605 Frankfurt am Main 
      Telefax: +49 69 12012-86045 
      E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
     Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich 
     auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) 
     Tages vor der Hauptversammlung beziehen, 
     d.h. auf 
 
     *Dienstag, den 16. April 2019, 0:00 Uhr,* 
 
     und muss der Gesellschaft bis spätestens 
 
     *Dienstag, den 30. April 2019, 24:00 Uhr,* 
 
     unter der oben genannten Adresse zugehen. 
 
     Die Anmeldung und der Nachweis des 
     Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 
     126b BGB) und müssen in deutscher oder 
     englischer Sprache abgefasst sein. Die 
     Anmeldung hat bis zum *Dienstag, den 30. 
     April 2019, 24:00 Uhr*, unter oben 
     genannter Adresse zu erfolgen. 
 
     Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
     Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
     Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
     wer sich fristgerecht angemeldet und den 
     Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
     Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
     für die Veräußerbarkeit des 
     Anteilbesitzes einher. Insbesondere haben 
     teilweise oder vollständige 
     Veräußerungen nach dem 
     Nachweisstichtag für das gesetzliche 
     Teilnahme- und Stimmrecht des 
     Veräußerers keine Bedeutung. 
     Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
     Zuerwerbe von Aktien nach dem 
     Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat 
     keine Bedeutung für die 
     Dividendenberechtigung. 
 
     Nach Eingang der Anmeldung und des 
     Nachweises des Anteilsbesitzes werden den 
     Aktionären Eintrittskarten für die 
     Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die 
     Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und 
     Übersendung des Nachweises ihres 
     Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge 
     zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, 
     sich alsbald mit ihrem depotführenden 
     Institut in Verbindung zu setzen. 
III. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
     Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung* 
 
     Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
     20.020.000,00 Euro und ist eingeteilt in 
     7.700.000 Stückaktien ohne Nennbetrag, von 
     denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die 
     Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 
     7.700.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft 
     hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
IV.  *Stimmrechtsvertretung* 
 
     Die Aktionäre, die den Nachweis des 
     Anteilsbesitzes geführt und sich 
     fristgerecht angemeldet haben, können ihr 
     Stimmrecht unter entsprechender 
     Vollmachtserteilung durch einen 
     Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
     Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
     Aktionären, die von der Gesellschaft 
     benannten Stimmrechtsvertreter oder einen 
     sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl, 
     ausüben lassen. 
 
     Aktionäre, die sich hinsichtlich der 
     Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts 
     von einem anderen Bevollmächtigten als den 
     von der Gesellschaft benannten, 
     weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern 
     vertreten lassen möchten, finden für die 
     Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf 
     der Rückseite der Eintrittskarte, welche 
     den Aktionären nach der oben beschriebenen 
     form- und fristgerechten Anmeldung 
     zugeschickt wird. 
 
     Soweit die Vollmacht nicht einem 
     Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung 
     oder anderen, mit diesen gemäß den 
     aktienrechtlichen Bestimmungen 
     gleichgestellten Personen oder 
     Institutionen erteilt wird, bedürfen die 
     Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
     der Nachweis der Bevollmächtigung der 
     Textform. 
 
     Sofern Vertreter von Aktionären gegenüber 
     der Gesellschaft ihre Bevollmächtigung 
     nachzuweisen haben, also nicht der für 
     Kreditinstitute geschäftsmäßig 
     Handelnde und Vereinigungen von Aktionären 
     geltenden Ausnahmevorschrift des § 135 AktG 
     unterfallen, kann der Nachweis über die 
     Bestellung eines Bevollmächtigten per Post 
     an die Anschrift FRIWO AG, c/o 
     Computershare Operations Center, 80249 
     München, Deutschland, per Telefax an die 
     Telefax-Nummer +49 89 30903-74675 oder 
     durch Übersendung per E-Mail an die 
     E-Mail-Adresse 
 
     *FRIWO-HV2019@computershare.de* 
 
     erfolgen. 
 
     Der Nachweis sollte außer der Kopie 
     der Vollmacht selbst bzw. der Bestätigung, 
     dass Vollmacht erteilt wurde, mindestens 
     Angaben über den Namen des Aktionärs und 
     die Nummer der Eintrittskarte sowie den 
     Namen und den Wohnort des Vertreters 
     enthalten. 
 
     Für die Erteilung oder den Widerruf der 
     Bevollmächtigung gelten die vorstehend 
     genannten Bedingungen entsprechend. 
 
     Für die Bevollmächtigung und 
     Stimmrechtsausübung von Kreditinstituten, 
     Aktionärsvereinigungen und diesen 
     gleichgestellten Personen gelten die 
     speziellen Regelungen in § 135 AktG. Für 
     die Bevollmächtigung der von der 
     Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
     gelten die nachstehenden Besonderheiten. 
 
     Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
     Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
     mehrere von diesen zurückweisen. 
V.   *Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
     Zur Erleichterung der Ausübung ihrer Rechte 
     bieten wir unseren Aktionären an, von der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
     Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
     Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
     Aktionäre, die den von der Gesellschaft 
     benannten Stimmrechtsvertretern eine 
     Vollmacht erteilen möchten, müssen sich 
     ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
     angemeldet haben. 
 
     Die Vollmachten sind in Textform zu 
     erteilen. Soweit von der Gesellschaft 
     benannte Stimmrechtsvertreter 
     bevollmächtigt werden, müssen diesen in 
     jedem Fall Weisungen für die Ausübung des 
     Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese 
     Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die 
     Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
     weisungsgemäß abzustimmen. 
 
     Ein Formular zur Vollmachts- und 
     Weisungserteilung an die 
     Stimmrechtsvertreter befindet sich auf der 
     Rückseite der Eintrittskarte. Die 
     Vollmachten nebst Weisungen an die 
     Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
     möglichst bis zum *Freitag, den 3. Mai 
     2019, 24:00 Uhr*, an die unter Punkt IV. 
     Stimmrechtsvertretung genannte Adresse 
     postalisch, per Telefax oder E-Mail zu 
     übersenden. 
VI.  *Rechte der Aktionäre* 
 
     Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie 
     während der Hauptversammlung unter anderem 
     die folgenden Rechte zu: 
1. *Ergänzungsanträge nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro des 
   Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, 
   können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung 
   ist an den Vorstand zu richten und muss der 
   Gesellschaft spätestens bis zum *Samstag, den 
   6. April 2019, 24:00 Uhr*, in schriftlicher 
   Form unter der Adresse 
 
   FRIWO AG 
   Vorstand 
   Von-Liebig-Straße 11 
   48346 Ostbevern 
 
   zugegangen sein. 
 
   Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie 
   seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft 
   Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
   Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands 
   über den Antrag halten. 
2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
   Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
   Tagesordnung sowie Wahlvorschläge sind - 
   wobei Gegenanträge zu begründen sind, 
   Wahlvorschläge hingegen nicht - 
   ausschließlich an die nachstehende 
   Adresse zu richten: 
 
   FRIWO AG 
   Frau Britta Wolff 
   Von-Liebig-Straße 11 
   48346 Ostbevern 
 
   Telefax: +49 2532 81-855 
   E-Mail: ir@friwo.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und 
   Wahlvorschläge werden nicht nach §§ 126 Abs. 
   1, 127 AktG zugänglich gemacht. 
 
   Bis spätestens *Montag, den 22. April 2019, 
   24:00 Uhr*, mit Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft bei vorstehender Adresse 
   eingegangene und zugänglich zu machende 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   werden einschließlich des Namens des 
   Aktionärs, einer Begründung - wenn diese 
   nicht mehr als 5.000 Zeichen beträgt - und 
   einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung 
   unter der Internetadresse 
 
   http://www.friwo-ag.de/hauptversammlung/ 
 
   veröffentlicht. 
3. *Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
   Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem 
   Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
   der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der FRIWO AG zu einem verbundenen Unternehmen 
   sowie auf die Lage des Konzerns und der in 
   den Konzernabschluss einbezogenen 
   Unternehmen. 
4. *Weitergehende Erläuterungen und 
   Informationen nach § 124a AktG* 
 
   Die Internetseite der FRIWO AG, über die die 
   Informationen nach § 124a AktG sowie 
   weitergehende Erläuterungen zu den genannten 
   Aktionärsrechten nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 
   1, 127 und 131 Abs. 1 AktG zugänglich sind, 
   lautet wie folgt: 
 
   http://www.friwo-ag.de/hauptversammlung/ 
VII.  *Informationen und Unterlagen zur 
      Hauptversammlung* 
 
      Die Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 1 
      können vom Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung an im Internet unter 
      'Hauptversammlung', also 
 
      http://www.friwo-ag.de/hauptversammlung/ 
 
      eingesehen werden. Sie liegen 
      außerdem während der Hauptversammlung 
      zur Einsichtnahme aus. 
 
      Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
      Hauptversammlung ebenfalls unter dieser 
      Internetadresse bekannt gegeben. 
 
      Die Einladung zur Hauptversammlung ist im 
      Bundesanzeiger vom 27. März 2019 
      veröffentlicht. 
VIII. *Informationen zum Datenschutz* 
 
      Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage 
      der geltenden Datenschutzgesetze 
      personenbezogene Daten, um den Aktionären 
      die Teilnahme an der Hauptversammlung 
      sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen 
      der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für 
      die Verarbeitung ist die Gesellschaft die 
      verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage 
      für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 
      Satz 1 lit. c DSGVO. 
 
      Zum Zwecke der Ausrichtung der 
      Hauptversammlung beauftragt die 
      Gesellschaft verschiedene Dienstleister. 
      Diese erhalten von der Gesellschaft nur 
      solche personenbezogenen Daten, welche für 
      die Ausführung der beauftragten 
      Dienstleistung erforderlich sind. Die 
      Dienstleister verarbeiten diese Daten 
      ausschließlich nach Weisung der 
      Gesellschaft. Im Übrigen werden 
      personenbezogene Daten im Rahmen der 
      gesetzlichen Vorschriften den Aktionären 
      und Aktionärsvertretern im Zusammenhang 
      mit der Hauptversammlung zur Verfügung 
      gestellt. 
 
      Die personenbezogenen Daten werden im 
      Rahmen der gesetzlichen Pflichten 
      gespeichert und anschließend 
      gelöscht. 
 
      Jede Person, deren Daten betroffen sind, 
      hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen 
      ein jederzeitiges Auskunfts-, 
      Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
      Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich 
      der Verarbeitung ihrer personenbezogenen 
      Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung 
      nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können 
      gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich 
      über die E-Mail-Adresse 
 
      ir@friwo.com 
 
      oder über die folgenden Kontaktdaten 
      geltend gemacht werden: 
 
      FRIWO AG 
      Von-Liebig-Straße 11 
      48346 Ostbevern 
      Fax: +49 2532 81-855 
 
      Zudem besteht nach näherer Maßgabe 
      von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei 
      den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. 
 
Ostbevern, im März 2019 
 
*FRIWO AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-03-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FRIWO AG 
             Von-Liebig-Straße 11 
             48346 Ostbevern 
             Deutschland 
E-Mail:      IR@friwo.de 
Internet:    http://www.friwo-ag.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
792481 2019-03-27 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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