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DGAP-News: KION GROUP AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KION GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-03-27 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. KION GROUP AG Frankfurt am Main ISIN: DE 000KGX8881 WKN: KGX888 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der KION GROUP AG, die am Donnerstag, 9. Mai 2019, um 10.00 Uhr (MESZ) im Gesellschaftshaus Palmengarten, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main stattfindet. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die KION GROUP AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Die genannten Unterlagen sind im Internet unter www.kiongroup.com/hv veröffentlicht. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 141.669.411,05 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 1,20 je 141.509.330,40 dividendenberechtigter Stückaktie Einstellung in andere EUR 0,00 Gewinnrücklagen Gewinnvortrag EUR 160.080,65 Bilanzgewinn EUR 141.669.411,05 Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 1,20 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. In diesem Fall wird der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, also am?14. Mai 2019. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der KION GROUP AG für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands der KION GROUP AG für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KION GROUP AG für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der KION GROUP AG für diesen Zeitraum zu entlasten. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts* Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom?16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 6. *Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern* Am 9. Oktober 2018 wurde Herr Dr. Michael Macht vom Amtsgericht Frankfurt am Main befristet bis zur nächsten Hauptversammlung der KION GROUP AG gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied der KION GROUP AG bestellt. Herr Tan Xuguang hatte sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 30. September 2018 niedergelegt. Herr Dr. Michael Macht soll nun durch einen Beschluss der Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Herr Dr. John Feldmann hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2019 niedergelegt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der KION GROUP AG aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat zudem zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Der Mindestanteil an Frauen und Männern von je 30 % ist vom Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG insgesamt zu erfüllen (sog. Gesamterfüllung), wenn nicht die Seite der Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses widerspricht. Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG ist derzeitig mangels Widerspruchs einer der Seiten des Aufsichtsrats aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Gesamterfüllung insgesamt mit mindestens fünf Frauen und mindestens fünf Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats - vor zu beschließen, die nachfolgend genannten Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: - Herr Dr. Michael Macht, wohnhaft in Füssen, Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglied der Endurance Capital Aktiengesellschaft in München, und - Herr Tan Xuguang, wohnhaft in Weifang, Volksrepublik China, Chairman des Board of Directors der Shandong Heavy Industry Group Co., Ltd. in Jinan, Volksrepublik China, und der China National Heavy-Duty Truck Group Co., Ltd. in Jinan, Volksrepublik China. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Dr. Michael Macht im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft als Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorzuschlagen. Herr Dr. Michael Macht würde damit Nachfolger des bisherigen Vorsitzenden Herrn Dr. John Feldmann, der sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2019 niedergelegt hat. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien: - Herr Dr. Michael Macht ist derzeit bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Zudem ist Herr Dr. Macht Mitglied des Board of Directors der börsennotierten Weichai Power Co., Ltd. in Weifang, Volksrepublik China, und der nicht börsennotierten Ferretti S.p.A. in Forlì, Italien (jeweils nicht-geschäftsführender Direktor), Mitglied des Aufsichtsrats der nicht börsennotierten Endurance Capital
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