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DGAP-News: KION GROUP AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
KION GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
09.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-03-27 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KION GROUP AG Frankfurt am Main ISIN: DE 000KGX8881
WKN: KGX888 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 9. Mai 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
KION GROUP AG, die am Donnerstag, 9. Mai 2019, um 10.00
Uhr (MESZ) im Gesellschaftshaus Palmengarten,
Palmengartenstraße 11,
60325 Frankfurt am Main stattfindet.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die KION
GROUP AG und den Konzern einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Die genannten Unterlagen sind im Internet
unter
www.kiongroup.com/hv
veröffentlicht. Sie werden zudem in der
Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom
Vorstand und - soweit es den Bericht des
Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats näher erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG)
festgestellt. Gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2018 in
Höhe von EUR 141.669.411,05 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 1,20 je 141.509.330,40
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in andere EUR 0,00
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag EUR 160.080,65
Bilanzgewinn EUR
141.669.411,05
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den
am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
durch den Vorstand für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten
Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung ändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt,
der unverändert eine Dividende von EUR 1,20 je
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. In
diesem Fall wird der auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende
Betrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, also am?14. Mai 2019.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands der KION GROUP AG für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des
Vorstands der KION GROUP AG für diesen
Zeitraum zu entlasten.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats der KION GROUP AG für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats der KION GROUP AG für diesen
Zeitraum zu entlasten.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers
für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts*
Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für
die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
den Konzern für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2019 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom?16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
6. *Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern*
Am 9. Oktober 2018 wurde Herr Dr. Michael
Macht vom Amtsgericht Frankfurt am Main
befristet bis zur nächsten Hauptversammlung
der KION GROUP AG gerichtlich zum
Aufsichtsratsmitglied der KION GROUP AG
bestellt. Herr Tan Xuguang hatte sein Amt als
Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 30.
September 2018 niedergelegt. Herr Dr. Michael
Macht soll nun durch einen Beschluss der
Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied
gewählt werden.
Herr Dr. John Feldmann hat sein Amt als
Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur
Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2019
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 des AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,
Satz 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der
KION GROUP AG aus je acht
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und
der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96
Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat
zudem zu mindestens 30 % aus Frauen und zu
mindestens 30 % aus Männern zusammen. Der
Mindestanteil an Frauen und Männern von je 30
% ist vom Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2
Satz 2 AktG insgesamt zu erfüllen (sog.
Gesamterfüllung), wenn nicht die Seite der
Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter
der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2
Satz 3 AktG aufgrund eines mit Mehrheit
gefassten Beschlusses widerspricht. Der
Aufsichtsrat der KION GROUP AG ist derzeitig
mangels Widerspruchs einer der Seiten des
Aufsichtsrats aufgrund der gesetzlich
vorgesehenen Gesamterfüllung insgesamt mit
mindestens fünf Frauen und mindestens fünf
Männern zu besetzen, um das
Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1
AktG zu erfüllen.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen
entsprechenden Vorschlag des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats -
vor zu beschließen, die nachfolgend
genannten Personen für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen:
- Herr Dr. Michael Macht, wohnhaft in
Füssen, Gesellschafter und
Aufsichtsratsmitglied der Endurance
Capital Aktiengesellschaft in München, und
- Herr Tan Xuguang, wohnhaft in Weifang,
Volksrepublik China, Chairman des Board of
Directors der Shandong Heavy Industry
Group Co., Ltd. in Jinan, Volksrepublik
China, und der China National Heavy-Duty
Truck Group Co., Ltd. in Jinan,
Volksrepublik China.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und
streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Der
Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Dr. Michael
Macht im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft als Vorsitzenden des
Aufsichtsrats vorzuschlagen. Herr Dr. Michael
Macht würde damit Nachfolger des bisherigen
Vorsitzenden Herrn Dr. John Feldmann, der sein
Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung
zur Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai
2019 niedergelegt hat.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex*
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren
Kontrollgremien:
- Herr Dr. Michael Macht ist derzeit bereits
Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft. Zudem ist Herr Dr. Macht
Mitglied des Board of Directors der
börsennotierten Weichai Power Co., Ltd. in
Weifang, Volksrepublik China, und der
nicht börsennotierten Ferretti S.p.A. in
Forlì, Italien (jeweils
nicht-geschäftsführender Direktor),
Mitglied des Aufsichtsrats der nicht
börsennotierten Endurance Capital
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March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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