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DGAP-HV: KION GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KION GROUP AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KION GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-03-27 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
KION GROUP AG Frankfurt am Main ISIN: DE 000KGX8881 
WKN: KGX888 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 9. Mai 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
KION GROUP AG, die am Donnerstag, 9. Mai 2019, um 10.00 
Uhr (MESZ) im Gesellschaftshaus Palmengarten, 
Palmengartenstraße 11, 
60325 Frankfurt am Main stattfindet. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die KION 
   GROUP AG und den Konzern einschließlich 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die genannten Unterlagen sind im Internet 
   unter 
 
   www.kiongroup.com/hv 
 
   veröffentlicht. Sie werden zudem in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom 
   Vorstand und - soweit es den Bericht des 
   Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats näher erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG) 
   festgestellt. Gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2018 in 
   Höhe von EUR 141.669.411,05 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 
   Dividende von EUR 1,20 je  141.509.330,40 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in andere      EUR 0,00 
   Gewinnrücklagen 
   Gewinnvortrag              EUR 160.080,65 
   Bilanzgewinn               EUR 
                              141.669.411,05 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den 
   am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses 
   durch den Vorstand für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten 
   Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, 
   der unverändert eine Dividende von EUR 1,20 je 
   für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. In 
   diesem Fall wird der auf nicht 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallende 
   Betrag auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, also am?14. Mai 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands der KION GROUP AG für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des 
   Vorstands der KION GROUP AG für diesen 
   Zeitraum zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats der KION GROUP AG für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der KION GROUP AG für diesen 
   Zeitraum zu entlasten. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers 
   für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts* 
 
   Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für 
   die prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   den Konzern für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahrs 2019 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom?16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
6. *Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Am 9. Oktober 2018 wurde Herr Dr. Michael 
   Macht vom Amtsgericht Frankfurt am Main 
   befristet bis zur nächsten Hauptversammlung 
   der KION GROUP AG gerichtlich zum 
   Aufsichtsratsmitglied der KION GROUP AG 
   bestellt. Herr Tan Xuguang hatte sein Amt als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 30. 
   September 2018 niedergelegt. Herr Dr. Michael 
   Macht soll nun durch einen Beschluss der 
   Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied 
   gewählt werden. 
 
   Herr Dr. John Feldmann hat sein Amt als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur 
   Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2019 
   niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 des AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 
   Satz 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der 
   Arbeitnehmer sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der 
   KION GROUP AG aus je acht 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und 
   der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 
   Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat 
   zudem zu mindestens 30 % aus Frauen und zu 
   mindestens 30 % aus Männern zusammen. Der 
   Mindestanteil an Frauen und Männern von je 30 
   % ist vom Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 
   Satz 2 AktG insgesamt zu erfüllen (sog. 
   Gesamterfüllung), wenn nicht die Seite der 
   Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter 
   der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 
   Satz 3 AktG aufgrund eines mit Mehrheit 
   gefassten Beschlusses widerspricht. Der 
   Aufsichtsrat der KION GROUP AG ist derzeitig 
   mangels Widerspruchs einer der Seiten des 
   Aufsichtsrats aufgrund der gesetzlich 
   vorgesehenen Gesamterfüllung insgesamt mit 
   mindestens fünf Frauen und mindestens fünf 
   Männern zu besetzen, um das 
   Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 
   AktG zu erfüllen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen 
   entsprechenden Vorschlag des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats - 
   vor zu beschließen, die nachfolgend 
   genannten Personen für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   - Herr Dr. Michael Macht, wohnhaft in 
     Füssen, Gesellschafter und 
     Aufsichtsratsmitglied der Endurance 
     Capital Aktiengesellschaft in München, und 
   - Herr Tan Xuguang, wohnhaft in Weifang, 
     Volksrepublik China, Chairman des Board of 
     Directors der Shandong Heavy Industry 
     Group Co., Ltd. in Jinan, Volksrepublik 
     China, und der China National Heavy-Duty 
     Truck Group Co., Ltd. in Jinan, 
     Volksrepublik China. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und 
   streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Der 
   Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Dr. Michael 
   Macht im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft als Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats vorzuschlagen. Herr Dr. Michael 
   Macht würde damit Nachfolger des bisherigen 
   Vorsitzenden Herrn Dr. John Feldmann, der sein 
   Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung 
   zur Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 
   2019 niedergelegt hat. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   Kontrollgremien: 
 
   - Herr Dr. Michael Macht ist derzeit bereits 
     Mitglied des Aufsichtsrats der 
     Gesellschaft. Zudem ist Herr Dr. Macht 
     Mitglied des Board of Directors der 
     börsennotierten Weichai Power Co., Ltd. in 
     Weifang, Volksrepublik China, und der 
     nicht börsennotierten Ferretti S.p.A. in 
     Forlì, Italien (jeweils 
     nicht-geschäftsführender Direktor), 
     Mitglied des Aufsichtsrats der nicht 
     börsennotierten Endurance Capital 

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March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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