DJ DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2019 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 08.05.2019 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-27 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
CTS Eventim AG & Co. KGaA *München*
Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen AG München HRB 212700 WKN:
547030 / ISIN: DE 0005470306 Wir laden hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre
zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein,
die stattfindet am Mittwoch, den 08. Mai 2019, ab 10:00 Uhr
im Dorint Park Hotel, Im Bürgerpark 1, 28209 Bremen
*Tagesordnung:*
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum
31. Dezember 2018, und des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern
jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich
haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1
AktG zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a
Abs. 1 HGB im Lagebericht und dem Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden
Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und
den Konzernabschluss entsprechend § 171 Abs. 2 AktG
gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die
Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung; im Übrigen sind die
vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung
zugänglich zu machen, ohne dass es eines weiteren
Beschlusses dazu bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für
das Geschäftsjahr 2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der
CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018
in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn
von EUR 229.190.312,48 ausweist, festzustellen.
3. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 229.190.312,48 -
bestehend aus dem Jahresüberschuss 2018 in Höhe von
EUR 103.869.948,53 und dem Gewinnvortrag aus 2017 in
Höhe von EUR 125.320.363,95 (nach Abzug der
Ausschüttung für 2017 im Geschäftsjahr 2018) - wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von EUR EUR 59.514.606,00
0,62
je Stückaktie ISIN DE
0005470306 auf
95.991.300
dividendenberechtigte
Stückaktien
Gewinnvortrag EUR 169.675.706,48
Bilanzgewinn EUR 229.190.312,48
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft zum Zeitpunkt
der Einberufung 8.700 eigene Aktien hält, die nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien nach dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Einladung bis zum Tag der
Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag bei unveränderter
Dividendenhöhe unterbreitet werden, d.?h., der dann
zum Tag der Hauptversammlung auf die nicht
dividendenberechtigten Stückaktien rechnerisch
entfallende Teilbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich
haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr
2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM Management AG,
Hamburg, als persönlich haftender Gesellschafterin
für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung
zu erteilen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr
2019 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und
zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern
zu wählen.
7. *Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung (Zahl der
Aufsichtsratsmitglieder)*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit
nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG sowie § 11
Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern zusammen. Aufsichtsrat und
persönlich haftende Gesellschafterin schlagen vor,
den Aufsichtsrat von vier auf drei Mitglieder zu
reduzieren, und hierzu die folgende Satzungsänderung
zu beschließen:
§ 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei
Mitgliedern.'
8. *Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des
Aufsichtsrats endet mit Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
beschließt, und somit mit Ende der
Hauptversammlung am 08. Mai 2019. Der Aufsichtsrat
schlägt der Hauptversammlung vor, drei der
amtierenden Mitglieder für jeweils drei Jahre
wiederzuwählen, und hierzu wie folgt zu
beschließen:
8.1 Herr Dr. Bernd Kundrun,
geschäftsführender Gesellschafter der Start
2 Ventures GmbH, wohnhaft in Hamburg, wird
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021 beschließt,
zum Mitglied des Aufsichtsrats der CTS
Eventim AG & Co. KGaA gewählt.
8.2 Frau Dr. Juliane Thümmel,
Regierungsdirektorin Ständige Vertretung
der Bundesrepublik Deutschland bei der EU,
EU-Kulturpolitik, audiovisuelle Medien, EU
Sportpolitik, wohnhaft in St. Gilles,
Belgien, wird bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA
gewählt.
8.3 Herr Justinus J.B.M. Spee, Kaufmann,
wohnhaft in Badhoevedorp, Niederlande, wird
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021 beschließt,
zum Mitglied des Aufsichtsrats der CTS
Eventim AG & Co. KGaA gewählt.
Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat der
Hauptversammlung vor, auch das bislang amtierende
Mitglied Prof. Jobst W. Plog wiederzuwählen, jedoch
mit der Maßgabe, dass sein Mandat für den Fall,
dass die Hauptversammlung die unter TOP 7
vorgeschlagene Verkleinerung des Aufsichtsrats auf 3
Mitglieder beschließt, endet, sobald die
entsprechende Satzungsänderung im Handelsregister
eingetragen wurde, und dazu wie folgt zu
beschließen:
8.4 Herr Prof. Jobst W. Plog, Rechtsanwalt,
wohnhaft in Hamburg, wird bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim
AG & Co. KGaA gewählt. Für den Fall, dass
die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
durch Satzungsänderung auf drei reduziert
wird, endet sein Mandat jedoch bereits mit
der Eintragung dieser Änderung im
Handelsregister.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.
Februar 2017 wird darauf hingewiesen, dass
persönliche oder geschäftliche Beziehungen der zur
Wahl vorgeschlagenen Herren Dr. Kundrun, Spee oder
Prof. Plog zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär mit Ausnahme des
bislang jeweils bereits ausgeübten
Aufsichtsratsmandats für die Gesellschaft nicht
bestehen, und dass die zur Wahl vorgeschlagene Frau
Dr. Thümmel die Tochter der Lebensgefährtin des
Mehrheitsaktionärs Klaus-Peter Schulenberg ist.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017
wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat
beabsichtigt, Herrn Dr. Kundrun im Fall seiner
Wiederwahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft als
Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorzuschlagen.
Der Aufsichtsrat der CTS Eventim AG & Co. KGaA setzt
sich nach den Bestimmungen der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs.
1 AktG zusammen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur
Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und
Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie
Lebensläufe der zur Wiederwahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitglieder finden sich am Ende dieser
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: -2-
Tagesordnung sowie auf der Internetseite der CTS
Eventim AG & Co. KGaA (www.eventim.de) unter der
Rubrik 'Investor Relations'.
9. *Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals*
Das aktuelle Genehmigte Kapital 2014 der Gesellschaft
(§ 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft) läuft am
07. Mai 2019 aus, sodass ein neues genehmigtes
Kapital geschaffen werden soll. Persönlich haftende
Gesellschafterin und Aufsichtsrat schlagen daher vor
zu beschließen:
i) Das Genehmigte Kapital 2014 gemäß §
4 Absatz 4 der Satzung der CTS Eventim AG
& Co. KGaA wird mit Wirkung auf den
Zeitpunkt der Eintragung des wie
nachfolgend geschaffenen neuen
genehmigten Kapitals in das
Handelsregister aufgehoben.
ii) Die persönlich haftende Gesellschafterin
wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 7.
Mai 2024 ganz oder in Teilbeträgen einmal
oder mehrmals insgesamt um höchstens EUR
19.200.000 durch Ausgabe von bis zu
19.200.000 auf den Inhaber lautenden
Stammaktien gegen Sach- und/oder
Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2019).
Die Aktionäre haben grundsätzlich ein
Bezugsrecht. Dem Bezugsrecht kann auch in
der Weise entsprochen werden, dass die
neuen Aktien von Kreditinstituten mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären zum Bezug anzubieten.
Die persönlich haftende Gesellschafterin
ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre auszuschließen, jeweils
soweit der auf die in den nachfolgend
genannten Fällen gemäß lit. (a) bis
(e) unter Ausschluss des Bezugsrechts
ausgegebenen neuen Aktien entfallende
Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 %
des bei Wirksamwerden und des bei
Ausübung der Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals nicht überschreitet,
(a) um Spitzenbeträge von dem
Bezugsrecht auszunehmen;
(b) für Aktien, die maximal 10 % des
Grundkapitals repräsentieren,
soweit diese Aktien an Arbeitnehmer
der Gesellschaft oder Arbeitnehmer
bzw. Mitglieder der
Vertretungsorgane der mit ihr
verbundenen Unternehmen ausgegeben
werden sollen;
(c) wenn die Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen erfolgt und der
Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenkurs der bereits
börsennotierten Aktien zum
Zeitpunkt der endgültigen
Festlegung des Ausgabebetrags nicht
wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs.
1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet und der auf die
unter Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegebenen Aktien entfallende
anteilige Betrag des Grundkapitals
insgesamt 10 % des bei
Wirksamwerden und des bei Ausübung
der Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals nicht überschreitet,
wobei auf den vorgenannten Betrag
angerechnet werden:
(i) die zur Bedienung von während
der Laufzeit dieses
genehmigten Kapitals
ausgegebenen Options- oder
Wandelschuldverschreibungen
oder Genussrechten mit
Wandlungs- oder Optionsrecht,
die in entsprechender
Anwendung des § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG unter Ausschluss
des Bezugsrechts ausgegeben
wurden, ausgegeben werden
oder auszugeben sind, und
(ii) der anteilige Betrag am
Grundkapital der neuen oder
eigenen Aktien, die während
der Laufzeit dieser
Ermächtigung unter Ausschluss
des Bezugsrechts der
Aktionäre in direkter oder
entsprechender Anwendung des
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegeben oder
veräußert werden;
sofern Aktien unterschiedlicher
Gattung oder Ausstattung ausgegeben
wurden und zum Handel an der Börse
zugelassen sind, ist für die
Bestimmung des Börsenkurses im
Sinne dieses Abschnittes (c) nur
der Börsenkurs der bereits zum
Börsenhandel zugelassenen Aktien
gleicher Gattung und Ausstattung
maßgeblich;
eine nicht wesentliche
Unterschreitung des Börsenkurses
liegt vor, wenn die Unterschreitung
des Börsenkurses weniger als 5 %
beträgt; als Börsenkurs gilt
hierbei der rechnerische
Durchschnitt des Börsenkurses der
Aktien der Gesellschaft in der
XETRA-Schlussauktion an der
Frankfurter Wertpapierbörse (oder
einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) während der
letzten 20 Börsentage;
(d) bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen, insbesondere - aber
ohne Beschränkung hierauf - im
Zusammenhang mit dem Erwerb von
Unternehmen, Unternehmensteilen,
Beteiligungen an Unternehmen oder
Wirtschaftsgütern; sowie
(e) soweit dies erforderlich ist, um
Inhabern von Options- oder
Wandlungsrechten, die von der
Gesellschaft oder durch eine
unmittelbare oder mittelbare
Beteiligungsgesellschaft der
Gesellschaft ausgegeben werden, ein
Bezugsrecht auf neue Aktien in dem
Umfang zu gewähren, wie es ihnen
nach Ausübung der Options- oder
Wandlungsrechte zustünde.
Über den weiteren Inhalt der
Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet die persönlich
haftende Gesellschafterin mit Zustimmung
des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Fassung der Satzung entsprechend der
jeweiligen Ausnutzung des genehmigten
Kapitals oder nach Ablauf der
Ermächtigungsfrist ohne Erhöhung zu
ändern.
Die persönlich haftende Gesellschafterin
hat gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG
i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen
schriftlichen Bericht über die Gründe für
den Ausschluss des Bezugsrechts
erstattet. Der Inhalt des Berichts wird
im Anhang dieser Einladung zur
Hauptversammlung bekannt gemacht. Der
Bericht liegt vom Tage der Einberufung
der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft zur
Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen
erhält jeder Aktionär kostenlos eine
Abschrift dieses Berichts. Der Bericht
wird auch in der Hauptversammlung
ausgelegt.
iii) Anpassung der Satzung der CTS Eventim AG
& Co. KGaA
§ 4 Abs. 4 der Satzung der CTS Eventim AG
& Co. KGaA wird wie folgt neu gefasst:
'Die persönlich haftende Gesellschafterin
ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats der Gesellschaft das
Grundkapital bis zum 7. Mai 2024 ganz
oder in Teilbeträgen einmal oder mehrmals
insgesamt um höchstens EUR 19.200.000
durch Ausgabe von bis zu 19.200.000 auf
den Inhaber lautenden Stammaktien gegen
Sach- und/oder Bareinlagen zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2019).
Die Aktionäre haben grundsätzlich ein
Bezugsrecht. Dem Bezugsrecht kann auch in
der Weise entsprochen werden, dass die
neuen Aktien von Kreditinstituten mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären zum Bezug anzubieten.
Die persönlich haftende Gesellschafterin
ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre auszuschließen, jeweils
soweit der auf die in den nachfolgend
genannten Fällen gemäß lit. (a) bis
(e) unter Ausschluss des Bezugsrechts
ausgegebenen neuen Aktien entfallende
Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 %
des bei Wirksamwerden und des bei
Ausübung der Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals nicht überschreitet,
(a) um Spitzenbeträge von dem
Bezugsrecht auszunehmen;
(b) für Aktien, die maximal 10 % des
Grundkapitals repräsentieren,
soweit diese Aktien an Arbeitnehmer
der Gesellschaft oder Arbeitnehmer
bzw. Mitglieder der
Vertretungsorgane der mit ihr
verbundenen Unternehmen ausgegeben
werden sollen;
(c) wenn die Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen erfolgt und der
Ausgabebetrag der neuen Aktien den
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: -3-
Börsenkurs der bereits
börsennotierten Aktien zum
Zeitpunkt der endgültigen
Festlegung des Ausgabebetrags nicht
wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs.
1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet und der auf die
unter Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegebenen Aktien entfallende
anteilige Betrag des Grundkapitals
insgesamt 10 % des bei
Wirksamwerden und des bei Ausübung
der Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals nicht überschreitet,
wobei auf den vorgenannten Betrag
angerechnet werden:
(i) die zur Bedienung von während
der Laufzeit dieses
genehmigten Kapitals
ausgegebenen Options- oder
Wandelschuldverschreibungen
oder Genussrechten mit
Wandlungs- oder Optionsrecht,
die in entsprechender
Anwendung des § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG unter Ausschluss
des Bezugsrechts ausgegeben
wurden, ausgegeben werden
oder auszugeben sind, und
(ii) der anteilige Betrag am
Grundkapital der neuen oder
eigenen Aktien, die während
der Laufzeit dieser
Ermächtigung unter Ausschluss
des Bezugsrechts der
Aktionäre in direkter oder
entsprechender Anwendung des
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegeben oder
veräußert werden;
sofern Aktien unterschiedlicher
Gattung oder Ausstattung ausgegeben
wurden und zum Handel an der Börse
zugelassen sind, ist für die
Bestimmung des Börsenkurses im
Sinne dieses Abschnittes (c) nur
der Börsenkurs der bereits zum
Börsenhandel zugelassenen Aktien
gleicher Gattung und Ausstattung
maßgeblich;
eine nicht wesentliche
Unterschreitung des Börsenkurses
liegt vor, wenn die Unterschreitung
des Börsenkurses weniger als 5 %
beträgt; als Börsenkurs gilt
hierbei der rechnerische
Durchschnitt des Börsenkurses der
Aktien der Gesellschaft in der
XETRA-Schlussauktion an der
Frankfurter Wertpapierbörse (oder
einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) während der
letzten 20 Börsentage;
(d) bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen, insbesondere - aber
ohne Beschränkung hierauf - im
Zusammenhang mit dem Erwerb von
Unternehmen, Unternehmensteilen,
Beteiligungen an Unternehmen oder
Wirtschaftsgütern; sowie
(e) soweit dies erforderlich ist, um
Inhabern von Options- oder
Wandlungsrechten, die von der
Gesellschaft oder durch eine
unmittelbare oder mittelbare
Beteiligungsgesellschaft der
Gesellschaft ausgegeben werden, ein
Bezugsrecht auf neue Aktien in dem
Umfang zu gewähren, wie es ihnen
nach Ausübung der Options- oder
Wandlungsrechte zustünde.
Über den weiteren Inhalt der
Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet die persönlich
haftende Gesellschafterin mit Zustimmung
des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Fassung der Satzung entsprechend der
jeweiligen Ausnutzung des genehmigten
Kapitals oder nach Ablauf der
Ermächtigungsfrist ohne Erhöhung zu
ändern.'
*Auslegung von Unterlagen:*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an
liegen
- der durch den Aufsichtsrat gebilligte
Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA
sowie der durch den Aufsichtsrat gebilligte
Konzernabschluss des CTS EVENTIM Konzerns für
das Geschäftsjahr 2018 nebst zusammengefasstem
Lagebericht für die Gesellschaft und den
Konzern und jeweils nebst erläuterndem Bericht
der persönlich haftenden Gesellschafterin zu
den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a
Abs. 1 HGB,
- der Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2018 der CTS Eventim AG & Co.
KGaA und des CTS EVENTIM Konzerns, sowie
- der Vorschlag der persönlich haftenden
Gesellschafterin für die Verwendung des
Bilanzgewinns
in den Geschäftsräumen der
CTS Eventim AG & Co. KGaA
Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen
zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Während desselben
Zeitraums können diese Unterlagen auch über die
Internetseite der CTS Eventim AG & Co. KGaA
(www.eventim.de) unter der Rubrik 'Investor Relations',
dort 'Hauptversammlung 2019', eingesehen werden. Auf
Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos in Abschrift überlassen. Zudem werden Abschriften
in der Hauptversammlung ausgelegt.
*Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex werden nachfolgend die Lebensläufe der
vier unter TOP 8 zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Personen einschließlich der Angaben
nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zur Verfügung gestellt:*
*Dr. Bernd Kundrun, Hamburg*
* Geschäftsführender Gesellschafter der Start 2
Ventures GmbH, Hamburg
*Persönliche Daten*
Geburtsjahr: 1957
Geburtsort: Wuppertal
Nationalität: Deutsch
*Ausbildung*
1977-1982 Studium der Betriebswirtschaft, Universität
Münster
1982-1984 Studium der Betriebswirtschaft, Universität
Innsbruck
*Beruflicher Werdegang*
1984-1993 Bertelsmann Club GmbH (zuletzt Geschäftsführer)
1993-1997 Premiere Medien GmbH (Geschäftsführer)
1997-2009 Gruner + Jahr (zuletzt Vorstandsvorsitzender)
2000-2009 Bertelsmann AG (Vorstand)
seit 2009 Start 2 Ventures GmbH (Geschäftsführender
Gesellschafter)
*Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten*
* CTS Eventim AG & Co. KGaA
(Aufsichtsratsvorsitzender)
* EVENTIM Management AG
(Aufsichtsratsvorsitzender)
*Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien*
* RTL Group, Luxembourg (Verwaltungsrat)
* NZZ AG, Zürich/Schweiz (Verwaltungsrat)
* Comcave GmbH, Dortmund (Beiratsmitglied)
* Gut.org Gemeinnützige AG, Berlin
(Ehrenvorsitzender)
* Gilde Buy Out Partners AG, Zürich/CH
(Beiratsmitglied)
*Prof. Jobst W. Plog, Hamburg*
* Rechtsanwalt in Hamburg
*Persönliche Daten*
Geburtsjahr: 1941
Geburtsort: Hannover
Nationalität: Deutsch
*Ausbildung*
1960-1965 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und
Göttingen
1965-1966 Studium der Rechtswissenschaften und der Politik
an der Sorbonne in Paris
1966-1970 Referendariat und 2. Staatsexamen
*Beruflicher Werdegang*
1970-1977 Rechtsanwalt in Hannover
1977-1980 Justiziar des Norddeutschen Rundfunks (NDR) in
Hamburg
1980-1991 Stellvertretender Intendant des NDR
1991-2007 Intendant des NDR
1993/1994 und 2003/2004 Vorsitzender der ARD
1998-2002 (im Nebenamt) Präsident des deutsch-französischen
Kulturkanals ARTE
2009-2016 Präsident EURIMAGES beim Europarat in Strasbourg
Seit 2007 Rechtsanwalt in Hamburg
*Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten*
* CTS Eventim AG & Co. KGaA (stv.
Aufsichtsratsvorsitzender)
* EVENTIM Management AG (stv.
Aufsichtsratsvorsitzender)
*Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien*
* --
*Dr. Juliane Thümmel, Brüssel - St. Gilles (Belgien)*
* Regierungsdirektorin Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei der EU,
EU-Kulturpolitik, audiovisuelle Medien, EU
Sportpolitik
*Persönliche Daten*
Geburtsjahr: 1977
Geburtsort: Delmenhorst
Nationalität: Deutsch
*Ausbildung*
1998-2003 Studium der Rechtswissenschaften, Universität
Hamburg
2003-2007 Promotion im Völkerrecht, Universität Hamburg
2005-2008 Referendariat, Hanseatisches OLG, Hamburg
*Beruflicher Werdegang*
2008-2010 Referentin Auswärtiges Amt der Bundesrepublik
Deutschland
seit 2010 Referentin bei der Beauftragten für Kultur und
Medien, seit 2015 abgeordnet an die Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei der EU
*Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten*
* CTS Eventim AG & Co. KGaA
(Aufsichtsratsmitglied)
* EVENTIM Management AG (Aufsichtsratsmitglied)
*Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien*
* --
*Justinus J.B.M. Spee, Badhoevedorp (NL)*
* Kaufmann in Amsterdam
*Persönliche Daten*
Geburtsjahr: 1965
Geburtsort: Haarlem (NL)
Nationalität: Niederländisch
*Ausbildung*
1983 - 1988 Business Econometrics, Vrije Universiteit,
Amsterdam (NL)
*Beruflicher Werdegang*
2005-2012 Managing Director Alvarez & Marsal (London,
UK/Amsterdam, NL)
2007-2009 Interim CFO Schefenacker (Stuttgart)
2006-2007 Interim CFO Dorint (Düsseldorf)
2010-2011 CFO Endemol (Amsterdam, NL)
2011-2014 CEO Endemol (Amsterdam, NL)
2015-2017 CEO Stage Entertainment (Amsterdam, NL)
*Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten*
* CTS Eventim AG & Co. KGaA
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: -4-
(Aufsichtsratsmitglied)
* EVENTIM Management AG (Aufsichtsratsmitglied)
*Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien*
* Brunel N.V., Amsterdam/NL
(Aufsichtsratsmitglied)
* Asito Diensten Groep S.E., Almelo/NL
(Aufsichtsratsmitglied)
* Redevco B.V., Amsterdam/NL (Beiratsmitglied)
* Duinrell B.V., Wassenaar/NL
(Aufsichtsratsvorsitzender)
* Panther Media Group, Dubai/VAE
(Aufsichtsratsmitglied)
* Stichting OLVG, Amsterdam/NL
(Aufsichtsratsmitglied)
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts:*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft
ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Anmeldung und
Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden
Adresse bis spätestens am *01. Mai 2019* (24.00 Uhr MESZ)
zugehen:
*CTS Eventim AG & Co. KGaA*
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Fax: +49 621 718592 40
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes nachzuweisen, der
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen kann und sich
auf den Beginn des *17. April 2019* (00.00 Uhr MESZ)
('*Nachweisstichtag*') zu beziehen hat. Zum Nachweis der
Berechtigung genügt ein in Textform erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht
hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
inhaltlichen Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann
die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang
richten sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben
für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem
Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des
Teilnahme- und Stimmrechts. Personen, die zum
Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach
Aktien erwerben, sind weder teilnahme- noch
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes den Aktionären die
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersenden. Die
Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und
stellen keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts dar. Zur
Gewährleistung eines rechtzeitigen Erhalts der
Eintrittskarten bitten wir unsere Aktionäre, sich alsbald
mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen
und eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der
Hauptversammlung dort anzufordern. Das depotführende
Institut wird in diesen Fällen in der Regel für die
Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge
tragen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem
depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die
Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte,
z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder
eine andere Person oder Institution ihrer Wahl, ausüben
lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dieser ist
weisungsgebunden, muss also zwingend entsprechend der ihm
erteilten Weisung abstimmen.
Wird weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung noch eine diesen nach § 135 AktG oder
§ 135 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person
oder Institution bevollmächtigt, ist die Vollmacht
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b
BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer solchen Vollmacht und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen
Dritten bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das
ihnen von der Gesellschaft mit der Eintrittskarte zur
Verfügung gestellt wird. Das Vollmachtsformular wird den
Aktionären auch jederzeit auf schriftliches Verlangen
zugesandt und ist darüber hinaus auf der Internetseite der
CTS Eventim AG & Co. KGaA (www.eventim.de) unter der Rubrik
'Investor Relations', dort 'Hauptversammlung 2019',
abrufbar.
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine diesen nach § 135 AktG oder § 135 AktG i.V.m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt, gelten die vorstehenden Regelungen für die
Form der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises der
Vollmacht nicht. Möglicherweise verlangen die zu
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine
besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich
rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine
mögliche Form der Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen
werden. Darüber hinaus bietet die CTS Eventim AG & Co. KGaA
ihren Aktionären an, den Nachweis stattdessen postalisch,
per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft so zu
übermitteln, dass er bis zum *07. Mai 2019*, 18:00 Uhr
MESZ, an einer der folgenden Adressen eingeht:
*CTS Eventim AG & Co. KGaA*
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Fax: +49 621 718592 40
E-Mail: vollmacht@hv-management.de
Gleiches gilt für die Übermittlung des Widerrufs einer
derart übermittelten Vollmacht und deren Änderung.
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten,
müssen sich ebenfalls mit obigen Maßgaben zur
Hauptversammlung anmelden. Darüber hinaus müssen Sie dem
Stimmrechtsvertreter zwingend für jeden einzelnen
Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht
ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der
Stimmrechtsvertreter muss nach Maßgabe der ihm
erteilten Weisungen abstimmen; bei nicht eindeutiger
Weisung muss sich der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt
enthalten. Der Stimmrechtsvertreter wird
ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine
weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte
wahrnehmen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen
möchten, können Sie dies schriftlich (auch per Telefax oder
E-Mail) unter Verwendung des hierfür mit der Eintrittskarte
übermittelten Formulars tun. Nähere Einzelheiten finden Sie
auch auf der Eintrittskarte. Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten
und Weisungen bis spätestens *07. Mai 2019*, 18:00 Uhr MESZ
(Eingangsdatum bei der Gesellschaft), an eine der folgenden
Adressen zu übermitteln:
*CTS Eventim AG & Co. KGaA*
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Fax: +49 621 718592 40
E-Mail: vollmacht@hv-management.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
*Rechte der Aktionäre*
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG*
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich (§ 126 BGB)
unter Nachweis der Aktionärsstellung mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung, also bis spätestens *07. April 2019*
(24:00 Uhr MESZ), zugehen, wobei wir Sie bitten, dieses an
folgende Postanschrift oder bei Verwendung einer
qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an
folgende E-Mail-Adresse zu senden:
*CTS Eventim AG & Co. KGaA*
z. Hd. Herrn Rainer Appel
Contrescarpe 75 A
28195 Bremen
E-Mail: hauptversammlung@eventim.de
Die entsprechenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich
haftenden Gesellschafterin über das Verlangen halten. § 121
Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§
126 Abs. 1, 127 AktG*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: -5-
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß
§ 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
persönlich haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge
gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers übersenden. Solche Anträge sind
ausschließlich zu richten an:
*CTS Eventim AG & Co. KGaA*
z. Hd. Herrn Rainer Appel
Contrescarpe 75 A
28195 Bremen
Telefax +49-421-3666-290
E-Mail: hauptversammlung@eventim.de
Gegenanträge von Aktionären und Vorschläge von Aktionären
zur Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers, die unter Angabe des Namens des
Aktionärs und mit Begründung - wobei Vorschläge von
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers keiner Begründung bedürfen - bis
spätestens *23. April 2019* (24:00 Uhr MESZ) unter einer
der angegebenen Adressen eingehen, werden
einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang allen Aktionären
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.eventim.de
unter der Rubrik 'Investor Relations', dort
'Hauptversammlung 2019', zugänglich gemacht, sofern die
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung
gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte
Anträge von Aktionären werden nicht berücksichtigt.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner
Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der
Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 AktG
vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen
würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als
5.000 Zeichen beträgt.
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß §
131 Abs. 1 AktG von der persönlich haftenden
Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht der persönlich haftenden
Gesellschafterin erstreckt sich auch auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann die persönlich
haftende Gesellschafterin aus den in § 131 Abs. 3 AktG
genannten Gründen absehen. Nach § 18 Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung
ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt,
zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs
einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen
Hauptversammlungsverlauf, für den einzelnen
Tagesordnungspunkt oder den einzelnen Redner zu setzen.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen, nähere Erläuterungen zu den in obigem Abschnitt
'Rechte der Aktionäre' dargestellten Aktionärsrechten sowie
weitere Informationen gemäß § 124a AktG, darunter
diese Einberufung der Hauptversammlung, Vollmachtsformulare
und etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122
Abs. 2 AktG, werden den Aktionären alsbald nach der
Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der
Homepage der CTS Eventim AG & Co. KGaA unter
www.eventim.de
im Bereich 'Investor Relations', dort 'Hauptversammlung
2019', zugänglich gemacht.
*Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1
WpHG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung EUR
96.000.000 und ist eingeteilt in 96.000.000 nennwertlose
auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung dementsprechend insgesamt 96.000.000. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung insgesamt 8.700 eigene Stückaktien, aus
denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
*Bremen, im März 2019*
*CTS Eventim AG & Co. KGaA,*
_EVENTIM Management AG als persönlich haftende
Gesellschafterin_
*Anhang zu TOP 9: Bericht der persönlich haftenden
Gesellschafterin gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m.
§ 186 Abs. 4 Satz 2 AktG*
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat im Rahmen der
Schaffung des Genehmigten Kapitals 2019 zu Punkt 9 der
Tagesordnung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. §
186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die
Gründe für den dort vorgesehenen Bezugsrechtsausschluss und
den Ausgabebetrag erstattet. Der Bericht wird wie folgt
bekannt gemacht:
Persönlich haftende Gesellschafterin und Aufsichtsrat
schlagen unter Tagesordnungspunkt 9 vor, (i) die persönlich
haftende Gesellschafterin zu ermächtigen, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 7. Mai 2024 ganz
oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, insgesamt
jedoch um höchstens EUR 19.200.000 durch Ausgabe von bis zu
19.200.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien gegen
Sach- und/oder Bareinlagen zu erhöhen, und (ii) ein
entsprechendes genehmigtes Kapital in Höhe von insgesamt
bis zu EUR 19.200.000 in der Satzung zu schaffen
(Genehmigtes Kapital 2019). Das Genehmigte Kapital 2019
soll die bislang bereits durch das Genehmigte Kapital 2014,
das am 07. Mai 2019 ausläuft, bestehende Flexibilität der
Gesellschaft erhalten und die ihr im Interesse ihrer
Aktionäre durch das Genehmigte Kapital 2014 eingeräumten
Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft absichern.
Im Falle einer Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals 2019 ist den Aktionären grundsätzlich
ein Bezugsrecht einzuräumen, das auch im Wege des
mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG
abgewickelt werden kann. Die persönlich haftende
Gesellschafterin soll jedoch ermächtigt werden, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils in den nachfolgend
genannten Fällen gemäß lit. (a) bis (e) das
Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen zu können. Im
Hinblick auf das Schutzbedürfnis der Aktionäre vor einer
übermäßigen quotenmäßigen Verwässerung ihrer
Beteiligung soll die Ermächtigung zum Ausschluss des
Bezugsrechts allerdings auf lediglich insgesamt 10 % des
Grundkapitals beschränkt werden. Daher soll ein
Bezugsrechtsausschluss maximal bis zu einer Grenze von
insgesamt 10 % des bei Wirksamwerden und des bei Ausübung
der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals wie folgt
ermöglicht werden:
(a) Zunächst soll die persönlich haftende
Gesellschafterin ermächtigt werden, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
bei der Ausgabe neuer Aktien zur Vermeidung
von Spitzenbeträgen auszuschließen.
Spitzenbeträge können sich aus dem Umfang
des jeweiligen Volumens der Kapitalerhöhung
und der Festlegung eines praktikablen
Bezugsverhältnisses ergeben. Der vorgesehene
Ausschluss des Bezugsrechts für
Spitzenbeträge ermöglicht ein glattes
Bezugsverhältnis und erleichtert so die
Abwicklung der Emission. Die vom Bezugsrecht
der Aktionäre ausgeschlossenen freien
Spitzen werden entweder durch Verkauf, über
die Börse oder in sonstiger Weise
bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
(b) Des Weiteren sieht der Beschlussvorschlag
der Verwaltung vor, dass die persönlich
haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ermächtigt ist, das
Bezugsrecht auszuschließen für Aktien,
die einen Anteil am Grundkapital von maximal
10 % repräsentieren, soweit die
entsprechenden Aktien an Arbeitnehmer der
Gesellschaft oder Arbeitnehmer bzw.
Mitglieder der Vertretungsorgane von mit ihr
verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15
ff. AktG ausgegeben werden. Auf diese Weise
soll die persönlich haftende
Gesellschafterin ermächtigt werden, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausschluss
des Bezugsrechts zu dem Zweck zu
beschließen, Belegschaftsaktien bis zu
einer Höhe von 10 % des Grundkapitals
auszugeben. In der Vergangenheit hat sich
die Ausgabe von Belegschaftsaktien für viele
börsennotierte Gesellschaften als wichtiges
Instrument zur Stärkung von
Einsatzbereitschaft und Loyalität der
Mitarbeiter erwiesen. Sie hat selbständige
Bedeutung neben den sonst bestehenden
Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung wie
der Ausgabe von Optionen oder
Wandelschuldverschreibungen an Mitarbeiter
oder sonstigen erfolgsbezogenen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
Vergütungskomponenten. Um auf dem Gebiet der
Mitarbeiterbeteiligung weiterhin ein
vielfältiges Instrumentarium zur Verfügung
zu haben, soll die Gesellschaft in die Lage
versetzt werden, unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre
Belegschaftsaktien auszugeben.
(c) Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ferner
bei Barkapitalerhöhungen im Hinblick auf bis
zu 10 % des bei Wirksamwerden und des bei
Ausübung der Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals ausgeschlossen werden, wenn
der Ausgabepreis der neuen Aktien den
Börsenkurs der bereits an der Börse
gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher
Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im
Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3
Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die
unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien
entfallende anteilige Betrag des
Grundkapitals insgesamt 10 % des bei
Wirksamwerden und des bei Ausübung der
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht
überschreitet (sog. erleichterter
Bezugsrechtsausschluss).
Diese Ermächtigung soll es der Gesellschaft
ermöglichen, flexibel auf sich bietende
günstige Kapitalmarktsituationen zu
reagieren und die neuen Aktien kurzfristig,
d.h. ohne das Erfordernis eines mindestens
14 Tage dauernden Bezugsangebots, bei
institutionellen oder strategischen
Investoren platzieren zu können und dabei
durch eine marktnahe Preisfestsetzung und
ohne einen bei Bezugsrechtsemissionen sonst
üblichen Abschlag einen möglichst hohen
Veräußerungsbetrag und damit eine
größtmögliche Stärkung der Eigenmittel
zu erreichen. Damit kann wegen der
schnelleren Handlungsmöglichkeit häufig ein
höherer Mittelzufluss zugunsten der
Gesellschaft erreicht werden als bei einem
unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre
erfolgenden Angebot an alle Aktionäre. Die
vorgeschlagene Ermächtigung liegt deshalb im
Interesse der Gesellschaft und ihrer
Aktionäre.
Bei dem erleichterten Bezugsrechtsausschluss
handelt es sich um einen gesetzlich
vorgesehenen Regelfall, in dem das
Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen
werden kann. Durch die Beschränkung auf 10 %
des bei Wirksamwerden und des bei Ausübung
der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals
wird das Schutzbedürfnis der Aktionäre im
Hinblick auf eine quotenmäßige
Verwässerung ihrer Beteiligung beschränkt.
Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote
beibehalten wollen, können durch Zukäufe
über die Börse die Reduzierung ihrer
Beteiligungsquote verhindern. Auf die
Höchstgrenze von 10 % sind andere Fälle des
erleichterten Bezugsrechtsausschlusses -
Aktien, die zur Bedienung von während der
Laufzeit dieses genehmigten Kapitals
ausgegebenen Options- oder
Wandelschuldverschreibungen oder
Genussrechten mit Wandlungs- oder
Optionsrecht, die in entsprechender
Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter
Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben
wurden, ausgegeben werden oder auszugeben
sind, sowie eigene Aktien der Gesellschaft,
die während der Laufzeit des genehmigten
Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8
Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
veräußert werden - anzurechnen.
Im Falle des erleichterten
Bezugsrechtsausschlusses ist zwingend, dass
der Ausgabepreis der neuen Aktien den
Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet.
Ein etwaiger Abschlag vom aktuellen
Börsenkurs wird voraussichtlich nicht über 3
%, jedenfalls aber maximal bei 5 % des
Börsenkurses liegen. Damit wird auch dem
Schutzbedürfnis der Aktionäre hinsichtlich
einer wertmäßigen Verwässerung ihrer
Beteiligung Rechnung getragen. Durch diese
Festlegung des Ausgabepreises nahe am
Börsenkurs wird sichergestellt, dass der
Wert des Bezugsrechts für die neuen Aktien
praktisch auf Null sinkt.
(d) Das Bezugsrecht kann zudem bei
Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, aber
auch hier nur in einem Umfang von insgesamt
bis zu 10 % des bei Wirksamwerden und des
bei Ausübung der Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals ausgeschlossen werden,
insbesondere zum Erwerb von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an
Unternehmen oder Unternehmensgütern, so dass
Dritten neue Aktien der CTS Eventim AG & Co.
KGaA als Gegenleistung gewährt werden
können. Die Praxis zeigt, dass bei
Zusammenschlüssen mit Unternehmen sowie beim
Erwerb von Unternehmen oder
Unternehmensbeteiligungen häufig Aktien der
Gesellschaft als Gegenleistung verlangt
werden. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll
der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnen,
auf nationalen und internationalen Märkten
flexibel auf sich bietende Gelegenheiten zum
Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen
oder Beteiligungen an Unternehmen sowie auf
Angebote zu Unternehmenszusammenschlüssen
unter Ausgabe von Aktien der Gesellschaft
reagieren zu können. Im Rahmen von
Unternehmens- oder Beteiligungserwerben
bestehen vielfältige Gründe, Verkäufern
statt eines Kaufpreises ausschließlich
in Geld auch Aktien oder sogar
ausschließlich Aktien zu gewähren.
Insbesondere kann auf diese Weise die
Liquidität der Gesellschaft geschont, die
Aufnahme von Fremdkapital vermieden und der
oder die Verkäufer an zukünftigen
Kurschancen beteiligt werden. Diese
Möglichkeit erhöht die Wettbewerbschancen
der Gesellschaft bei Akquisitionen. Dem
trägt der vorgeschlagene Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre Rechnung. Die
persönlich haftende Gesellschafterin, d.h.
ihr Vorstand wird bei der Ausnutzung der
Ermächtigung sorgfältig prüfen, ob er von
der Ermächtigung zur Gewährung neuer Aktien
unter Bezugsrechtsausschluss Gebrauch machen
soll. Dies umfasst insbesondere auch die
Prüfung der Bewertungsrelation zwischen der
Gesellschaft und der erworbenen Beteiligung
bzw. des Unternehmens und die Festlegung des
Ausgabepreises der neuen Aktien und der
weiteren Bedingungen der Aktienausgabe. Die
persönlich haftende Gesellschafterin wird
von der Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss nur Gebrauch machen,
wenn die Gewährung von Aktien der CTS
Eventim AG & Co. KGaA im wohlverstandenen
Interesse der Gesellschaft liegt. Nur wenn
diese Voraussetzungen gegeben sind, wird
auch der Aufsichtsrat seine Zustimmung
erteilen.
(e) Schließlich soll die persönlich
haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des
Aufsichtsrats auch ermächtigt sein, das
Bezugsrecht auszuschließen, soweit es
erforderlich ist, um den Inhabern oder
Gläubigern von Schuldverschreibungen ein
Bezugsrecht auf neue Aktien gewähren zu
können. Options- und
Wandelschuldverschreibungen sehen in ihren
Ausgabebedingungen üblicherweise einen
Verwässerungsschutz vor, der den Inhabern
oder Gläubigern in einer Kapitalerhöhung ein
Bezugsrecht gewährt. Inhaber und Gläubiger
von Schuldverschreibungen werden damit so
gestellt wie Aktionäre. Der
Bezugsrechtsausschluss dient damit der
Erleichterung der Platzierung der
vorgenannten Schuldverschreibungen und liegt
im Interesse der Gesellschaft und ihrer
Aktionäre an einer möglichst effizienten
Finanzstruktur der Gesellschaft.
Soweit die persönlich haftende Gesellschafterin während
eines Geschäftsjahres die Ermächtigung ausnutzt, wird sie
in der folgenden Hauptversammlung hierüber berichten.
2019-03-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Contrescarpe 75A
28195 Bremen
Deutschland
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March 27, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)