Anzeige
Mehr »
Montag, 07.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Surfen Sie die heißeste Edelmetall-Welle des Jahrzehnts! Dieses TOP-Unternehmen zündet nächste Wachstumsstufe!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
240 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.05.2019 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-27 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft Dortmund ISIN 
DE0005677108 / Wertpapier-Kenn-Nummer: 567 710 
Einladung zur 20. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
unsere 20. ordentliche Hauptversammlung findet am 
Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr in der 
Spielbank Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200, 
44265 Dortmund, statt. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018, des zusammengefassten 
   Lageberichts des Vorstands für die Elmos 
   Semiconductor Aktiengesellschaft und für den 
   Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen 
   (einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach § 
   289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB) sind von 
   der Einberufung der Hauptversammlung an über 
   die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.elmos.com/ueber-elmos/investor 
 
   zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch 
   in der Hauptversammlung selbst zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre zugänglich gemacht. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem 
   bei der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn für das 
   Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 127.150.719,68 
   Euro einen Betrag in Höhe von 10.247.576,04 
   Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,52 
   Euro je Aktie zu verwenden und den Restbetrag 
   in Höhe von 116.903.143,64 Euro auf neue 
   Rechnung vorzutragen. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 
   Aktien (396.636 Stück), die nicht 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl 
   der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von 0,52 Euro je 
   dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu 
   lassen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 und des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Zwischenberichts für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahres 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein 
   Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   zum 
 
   a) Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019 sowie 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      des Zwischenberichts für das erste 
      Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 
 
   zu bestellen. 
 
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung 20.103.513,00 Euro 
und ist in 20.103.513 nennwertlose, auf den Inhaber 
lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie 
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft 
396.636 Stück eigene Aktien hält. Aus diesen Aktien 
stehen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine 
Rechte zu, insbesondere keine Stimmrechte. 
 
*TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 11 der Satzung der Gesellschaft 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse 
anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut 
erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an 
diese Adresse übermitteln: 
 
 Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0) 89-30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im 
Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag), und somit auf den *Beginn des 24. 
April 2019* beziehen und der Gesellschaft zusammen mit 
der Anmeldung spätestens bis zum *Ablauf des 8. Mai 
2019* unter der genannten Adresse zugehen. Die 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche 
Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das 
depotführende Institut vorgenommen. 
 
*HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ* 
 
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder 
eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir 
personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren 
Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die 
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren 
personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß 
der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie im 
Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung: 
 
www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung 
 
*VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH 
BEVOLLMÄCHTIGTE* 
 
_Erteilung von Vollmachten_ 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten 
ausgeübt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch 
eine Aktionärsvereinigung noch eine sonstige, 
Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 
AktG gleichgestellte Person oder Institution 
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft zumindest 
der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b 
BGB). 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr 
Widerruf bedürfen auch insoweit zumindest der Textform 
(§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB). Wird ein 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt, 
müssen mit der Vollmacht zudem Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine 
fristgerechte Anmeldung des betreffenden 
Aktienbestandes und ein Nachweis des Anteilsbesitzes 
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2019 10:04 ET (14:04 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.